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Antrag der Verwaltung - 0222/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 859 (Aufstellungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Mar 7, 2019
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Mar 28, 2019
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Bereit
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 21, 2019
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Antrag
Antrag:
Im Stadtteil Kiel-Südfriedhof wird für das Baugebiet zwischen Saarbrückenstraße, Theodor-Heuss-Ring, Winterbeker Weg der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 859 gefasst.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Die bestehende Nutzungsaufteilung des plaza-Centers ist der Anlagenskizze 2 und die Nutzungsaufteilung des geplanten REWE-Centers der Anlagenskizze 3 zu entnehmen. Die Kieler Sortimentsliste ist der Anlage 4 zu entnehmen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Räumlicher Geltungsbereich und bestehende Nutzungen
Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des bisherigen, seit dem 08.05.2001 in Kraft getretenen Bebauungsplans Nr. 859 zwischen der Saarbrückenstraße im Norden, dem Theodor-Heuss-Ring im Osten, dem Winterbeker Weg im Süden und der Wohnbebauung bzw. der Spiel- und Bolzplatzfläche an der Andresenstraße im Westen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 859 wurden 2001 neben einer verbesserten Erschließung des Sondergebiets insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Verkaufsfläche eines SB-Warenhauses (plaza-Center) um 6.000 m² auf insgesamt 22.000 m² Verkaufsfläche geschaffen. Diese Erweiterungsmöglichkeit wurde jedoch bis dato nicht ausgeschöpft, weder wurde der Baukörper innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche nach Norden spürbar erweitert, noch die Verkaufsfläche signifikant erhöht.
Das Plangebiet wird durch den Baukörper des plaza-Centers (künftig REWE-Center) sowie den dazugehörigen Stellplatzflächen geprägt. Der gesamte Geltungsbereich ist bis auf die nördliche Waldfläche, kleinere Böschungsanpflanzungen im Randbereich sowie einzelne Baumscheiben auf dem Stellplatzgelände vollständig versiegelt. Die äußere Erschließung des Sondergebiets erfolgt vorwiegend über die nördliche Zufahrt von der Saarbrückenstraße und untergeordnet über den Winterbeker Weg im Süden.
II. Anlass, Planungserfordernis und Ziel der Planung
Seit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 859 im Jahr 2001 für die Erweiterung des damaligen plaza-SB-Warenhauses hat sich die Betriebsstruktur von einem (festgesetzten) Sondergebiet SB-Warenhaus zu einem (faktischen) Sondergebiet Einkaufszentrum geändert bzw. weiterentwickelt. Zuletzt waren in dem Gebäudekomplex (plaza-Center) der coop-Lebensmittelvollversorger Sky XXL mit rund 10.600 m² Verkaufsfläche sowie mehrere kleinflächige Konzessionäre (Shops, Restaurant) ansässig.
Die Vorhabenträgerin SUPERMÄRKTE NORD GmbH & Co. KG hat für das Grundstück Winterbeker Weg 44 der coop eG einen Bauantrag zur Modernisierung und Teilumnutzung innerhalb des Gebäudes des heutigen plaza-Centers gestellt. Parallel wird die betriebliche Umstrukturierung des bisherigen Sky XXL-Marktes zu einem REWE-Markt vorgenommen. Der Antrag ist am 14.11.2018 bei der Landeshauptstadt Kiel eingegangen.
Wesentliche Inhalte des Bauantrags sind:
- Reduzierung Verkaufsfläche Sky XXL / REWE um rund 3.900m² auf ca. 6.700m²
- Ansiedlung Decathlon (Sportbedarf) mit rund 3.000m² Verkaufsfläche
- Ansiedlung Action Sonderpostenmarkt mit rund 900m² Verkaufsfläche
In der Summe bliebe die bestehende Gesamtverkaufsfläche des Centers auch nach der Teilumnutzung gleich und damit weiterhin wesentlich niedriger als die gemäß Bebauungsplan Nr. 859 bis dato zulässigen 22.000 m² Verkaufsfläche.
Zur Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben hatte die kommunale Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel im Januar 2011 das „Gesamtstädtische Einzelhandelskonzept Kiel 2010“ (GEKK) in Form eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß §1 (6) Nr.11 BauGB beschlossen (Drs.-Nr. 0861/2010). Das plaza-Center am Winterbeker Weg ist gemäß Standortmodell darin als planerische Zielstellung als Sonderstandort der Kategorie A (Fachmarktstandorte, nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel) kategorisiert.
Insbesondere mit Teilen der Sport- und Freizeitartikel im beantragten Decathlon würden jedoch betrieblich selbständige Neuansiedlungen mit „sonstigen zentrenrelevanten Sortimente“ gemäß GEKK in großem Umfang etabliert werden, die eine hohe Innenstadtaffinität aufweisen und somit in immer stärkere Konkurrenz zu den bestehenden Standorten des schützenswerten Einzelhandels in der Kieler Innenstadt und den Stadtteilzentren treten. Damit widerspricht der Bauantrag den Zielsetzungen und Aussagen des aktuellen GEKK zur Sicherung insbesondere der Einzelhandelsstruktur in der Innenstadt.
Eine gemäß des GEKK zentren- und insbesondere innenstadtverträgliche Steuerung der Sortimentsstruktur im Bereich des plaza-Centers ist nur durch eine Änderung des bereits 10 Jahre vor dem GEKK rechtswirksam gewordenen Bebauungsplans Nr. 859 in Verbindung mit einer Veränderungssperre möglich. Es besteht daher ein dringendes Planungserfordernis.
Die grundsätzliche Zielausrichtung des GEKK für das Plangebiet hin zu einem Fachmarktstandort für nicht-zentrenrelevante Sortimente soll mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 859 weiterentwickelt werden, ohne dabei in den Bestandsschutz für die bauaufsichtlich genehmigten und ausgeübten zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Nutzungen einzugreifen.
Ziele der Planung sind:
- Änderung der Art der Nutzung von einem Sondergebiet SB-Warenhaus in ein Sondergebiet Einkaufszentrum.
- Beschränkung der bisher für Warensortimente undifferenzierten, maximal zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 22.000 m² auf nicht-zentrenrelevante Sortimente inklusive maximal 10% zulässiger zentrenrelevanter Randsortimente unter Wahrung des Bestandsschutzes.
- Ausschluss betrieblicher Neuansiedlungen mit zentrenrelevanten Sortimenten.
- Bestandsschutz für bauaufsichtlich genehmigte und ausgeübte Nutzungen mit zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zuzüglich maximal 5% Erweiterungsbedarf der jeweiligen Verkaufsfläche.
III. Vorgesehenes Verfahren
Die mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 859 verbundenen Planungsziele leiten sich aus der geltenden Flächennutzungsplan-Darstellung ab. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.
Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden.
IV. Wirkung des Aufstellungsbeschlusses
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 859 dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Gemäß § 15 BauGB hat das Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.
Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde nach Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschließen. Es ist vorgesehen, am 21.03.2019 eine entsprechende Veränderungssperre Nr. 86 durch die Ratsversammlung beschließen zu lassen.
Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.
Der Ortsbeirat Hassee/Vieburg erhält die Vorlage zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Anlage 1: Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 859 1. Änderung
Anlage 2: Skizze der aktuell bestehenden Nutzungsaufteilung des plaza-Centers
Anlage 3: Skizze der Nutzungsaufteilung des geplanten REWE-Centers
Anlage 4: Kieler Sortimentsliste
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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164,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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76,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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86,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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24,1 kB
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