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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0233/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Wahl der Verwaltungsratsmitglieder

 

Nach § 9 Abs. 3 der Satzung des jeweiligen Regionalen Berufsbildungszentrums werden folgende Vertreterinnen und Vertreter als Mitglieder der Verwaltungsräte bestimmt:

 

 

Regionales Berufsbildungszentrum am Schützenpark

Frau Britta Hohenberg

 

gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ

Frau Ulrike Sievers

 

gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ

 

 

 

Regionales Berufsbildungszentrum am Königsweg

Frau Bettina Dorn

 

gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ

Herr Dr. Ulrich Selle

 

gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Nach § 9 Abs. 3 der Satzung des jeweiligen Regionalen Berufsbildungszentrums bestimmt die Ratsversammlung die Mitglieder des Verwaltungsrates. Gemäß § 9 Abs. 2 besteht dieser aus drei Mitgliedern der Selbstverwaltung und aus zwei Mitgliedern des RBZ, welche von der Pädagogischen Konferenz vorgeschlagen werden.

Zum 01.01.2019 wurden das RBZ am Schützenpark und das RBZ am Königsweg neu gegründet, so dass auch neue Verwaltungsräte zu gründen sind. Die Mitglieder der Ratsversammlung wurden bereits in der Ratsversammlung am 17.01.2019 neu gewählt.

 

 

 

 

Auf Vorschlag derdagogischen Konferenz sind folgende Mitglieder als Vertreter der RBZ neu zu wählen:

 

 

Regionales Berufsbildungszentrum am Schützenpark

Frau Britta Hohenberg

 

gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ

Frau Ulrike Sievers

 

gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ

 

 

 

Regionales Berufsbildungszentrum am Königsweg

Frau Bettina Dorn

 

gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ

Herr Dr. Ulrich Selle

 

gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ

 

 

Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates sind die zuständige Dezernentin, Frau Bürgermeisterin Renate Treutel und die Amtsleiterin des Amtes für Schulen, Frau Iris Diekelmann. Beide sind gem. § 9 Abs. 1 der Satzung Mitglieder kraft Amtes. Die Dezernentin ist Verwaltungsratsvorsitzende.

Mit Ausnahme der Vorsitzenden ist für die Verwaltungsratsmitglieder in der Satzung keine Stellvertretung vorgesehen, daher stehen nur ordentliche Mitglieder zur Abstimmung an.

 

Mit beratender Stimme gehören dem Verwaltungsrat je ein Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie der Schulaufsichtsbehörde an.

 

Bei der Besetzung des Verwaltungsrates handelt es sich nicht um eine Wahl i. S. d. § 40 GO. Das Schulgesetz spricht in § 105 Abs. 1 S. 1 ausdrücklich von „bestimmen“, insofern wird die Benennung der Mitglieder nicht als Wahl bezeichnet. Die Verwendung des Begriffes „gewählt“ im Satzungstext hat darauf keinen Einfluss, da es sich nicht um ein Gesetz oder eine Verordnung handelt.

Die Beschlussfassung erfolgt daher nach § 39 GO.

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

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Beschlüsse

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Mar 21, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen