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Antrag der Verwaltung - 0247/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauförderungsprogramm Soziale StadtFördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf - Einrichtung eines Verfügungsfonds
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Wohnen und Grundsicherung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Vorberatung
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Mar 28, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Vorberatung
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May 16, 2019
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Antrag
Antrag:
- Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschließt die „Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds für das Fördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt“ (Anlage 1)
- Die Ratsversammlung beschließt die „Geschäftsordnung für das Gremium Verfügungsfonds zur Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds für das Fördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt“ (Anlage 2)
- Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel benennt die vorgeschlagenen Gremiumsmitglieder für den Verfügungsfonds.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
- Zusammenfassung
Im Rahmen des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt können Mittel für einen jährlichen Verfügungsfonds in Anspruch genommen werden. Ziel dieser Vorlage ist die Einrichtung eines Verfügungsfonds für das Fördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf.
Nach den zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein 2015 (StBauFR 2015) sind Ausgaben für einen Verfügungsfonds zuwendungsfähig (B 2.3.4 StBauFR). Ziel dieser Förderung ist eine stärkere Beteiligung und Mitwirkung der von der Städtebauförderungsmaßnahme Betroffenen und eine Stärkung von Projekten, die selbstverantwortlich durch Bewohnerinnen und Bewohner initiiert und betreut werden. Die Mittel sollen für kleinteilige Maßnahmen verwendet werden, die anderweitig nicht finanziert werden können. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach den StBauFR 2015 über ein lokales Gremium. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt ist der Verfügungsfonds zu 100% förderfähig, Komplementärmittel müssen nicht eingesetzt werden. Die Mittel sind im Rahmen der Sozialen Stadt nicht auf investive Projekte beschränkt. Die maximale jährliche Fördersumme beträgt 30.000 Euro. Die Mittel sind nicht übertragbar.
Seit dem Jahr 2016 ist der Verfügungsfonds bereits im Fördergebiet Ostufer/ Gaarden eingerichtet und zahlreiche Projekte wurden mit Mitteln des Verfügungsfonds erfolgreich finanziert. Die guten Erfahrungen mit der Aktivierung im Stadtteil über diese Projekte haben zu der Entscheidung geführt, die Mittel des Verfügungsfonds auch für das Fördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf in Anspruch zu nehmen. Mit dem am 12.12.2018 beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein eingereichten Maßnahmenplan 2019 hat die Verwaltung daher für die Jahre 2019 – 2022 Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro pro Jahr für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf beantragt. Die Zustimmung des Ministeriums, Referat für Städtebauförderung, ist zwischenzeitlich am 19.02.2019 erfolgt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mittel ist gemäß B 2.3.4 StBauFR ein Beschluss der Ratsversammlung über die Grundsätze für die Umsetzung des Fonds. Sie finden sich in der anliegenden Richtlinie (Anlage 1). Zudem benötigt das Gremium Verfügungsfonds eine Geschäftsordnung für den Ablauf der Sitzungen. Diese ist als Anlage 2 beigefügt. Dem Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/ Oppendorf wurde die Richtlinie Verfügungsfonds auf seiner Sitzung am 28.02.2019 vorgestellt und dieser unterstützt einstimmig die Einrichtung des Verfügungsfonds im Fördergebiet.
Gemäß Punkt 5 der beschlossenen Richtlinie werden die Mitglieder des Gremiums Verfügungsfonds auf Vorschlag der Verwaltung von der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel gewählt. Die Mitglieder des Gremiums Verfügungsfonds sollen überwiegend Personen sein, die unmittelbar von der städtebaulichen Gesamtmaßnahme betroffen sind. Die wesentlichen Akteursgruppen des Stadtteils Neumühlen-Dietrichsdorf sollen hierin vertreten sein.
Die Verwaltung schlägt folgende Personen für das Gremium Verfügungsfonds vor:
- Frau Heidemarie Goerigk Fachhochschule Kiel
- Frau Gisela Peleikis Flüchtlingsinitiative ND
- Frau Marita Kähler Bürgerin
- Frau Marion Ehlers Leitung Toni-Jensen-Grundschule
- Frau Regina Nitz Pastorin Paul-Gerhard-Kirche
- Herr Uwe Göllner Dietrichsdorfer Gesprächskreis
- Herr Jörg Thomas Leitung Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule
- Herr Peter Schümann Förderverein Stadtteilbücherei Neumühlen-D.
- Herr Torsten Stargars Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf
- Weiteres Verfahren
Nach Beschluss der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel wird der Verfügungsfonds vom Büro Soziale Stadt Neumühlen-Dietrichsdorf beworben und die Richtlinie umgesetzt. Das Gremium Verfügungsfonds wird mindestens halbjährlich tagen.
- Kosten/ Folgekosten
Das Budget des Verfügungsfonds beträgt jährlich max. 30.000,- €. Die finanziellen Anteile von Bund, Land und Landeshauptstadt Kiel belaufen sich jeweils auf 1/3. Die städtischen Anteile sind im Treuhandvermögen bereits eingestellt.
In Vertretung
Christian Zierau
Stadtrat
Anlagen
- Richtlinie Verfügungsfonds
- Geschäftsordnung Gremium Verfügungsfonds
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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115,5 kB
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