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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0247/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

 

 

 

  1. Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschließt die „Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds für das Fördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt“ (Anlage 1)

 

  1. Die Ratsversammlung beschließt die „Geschäftsordnung für das Gremium Verfügungsfonds zur Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds für dasrdergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt“ (Anlage 2)

 

  1. Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel benennt die vorgeschlagenen Gremiumsmitglieder für den Verfügungsfonds.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

 

 

 

 

  1. Zusammenfassung

 

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt können Mittel für einen jährlichen Verfügungsfonds in Anspruch genommen werden. Ziel dieser Vorlage ist die Einrichtung eines Verfügungsfonds für das Fördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf.

 

Nach den zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein 2015 (StBauFR 2015) sind Ausgaben für einen Verfügungsfonds zuwendungsfähig (B 2.3.4 StBauFR). Ziel dieser Förderung ist eine stärkere Beteiligung und Mitwirkung der von der Städtebauförderungsmaßnahme Betroffenen und eine Stärkung von Projekten, die selbstverantwortlich durch Bewohnerinnen und Bewohner initiiert und betreut werden. Die Mittel sollen für kleinteilige Maßnahmen verwendet werden, die anderweitig nicht finanziert werden können. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach den StBauFR 2015 über ein lokales Gremium. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt ist der Verfügungsfonds zu 100% förderfähig, Komplementärmittel müssen nicht eingesetzt werden. Die Mittel sind im Rahmen der Sozialen Stadt nicht auf investive Projekte beschränkt. Die maximale jährliche Fördersumme beträgt 30.000 Euro. Die Mittel sind nicht übertragbar.

 

Seit dem Jahr 2016 ist der Verfügungsfonds bereits im Fördergebiet Ostufer/ Gaarden eingerichtet und zahlreiche Projekte wurden mit Mitteln des Verfügungsfonds erfolgreich finanziert. Die guten Erfahrungen mit der Aktivierung im Stadtteil über diese Projekte haben zu der Entscheidung geführt, die Mittel des Verfügungsfonds auch für das Fördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf in Anspruch zu nehmen. Mit dem am 12.12.2018 beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein eingereichten Maßnahmenplan 2019 hat die Verwaltung daher für die Jahre 2019 – 2022 Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro pro Jahr für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf beantragt. Die Zustimmung des Ministeriums, Referat für Städtebauförderung, ist zwischenzeitlich am 19.02.2019 erfolgt.

 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mittel ist gemäß B 2.3.4 StBauFR ein Beschluss der Ratsversammlung über die Grundsätze für die Umsetzung des Fonds. Sie finden sich in der anliegenden Richtlinie (Anlage 1). Zudem benötigt das Gremium Verfügungsfonds eine Geschäftsordnung für den Ablauf der Sitzungen. Diese ist als Anlage 2 beigefügt. Dem Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/ Oppendorf wurde die Richtlinie Verfügungsfonds auf seiner Sitzung am 28.02.2019 vorgestellt und dieser unterstützt einstimmig die Einrichtung des Verfügungsfonds im Fördergebiet.

 

Gemäß Punkt 5 der beschlossenen Richtlinie werden die Mitglieder des Gremiums Verfügungsfonds auf Vorschlag der Verwaltung von der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel gewählt. Die Mitglieder des Gremiums Verfügungsfonds sollen überwiegend Personen sein, die unmittelbar von der städtebaulichen Gesamtmaßnahme betroffen sind. Die wesentlichen Akteursgruppen des Stadtteils Neumühlen-Dietrichsdorf sollen hierin vertreten sein.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Personen für das Gremium Verfügungsfonds vor:

 

  • Frau Heidemarie Goerigk  Fachhochschule Kiel
  • Frau Gisela Peleikis   Flüchtlingsinitiative ND
  • Frau Marita Kähler   Bürgerin
  • Frau Marion Ehlers   Leitung Toni-Jensen-Grundschule
  • Frau Regina Nitz   Pastorin Paul-Gerhard-Kirche
  • Herr Uwe Göllner   Dietrichsdorfer Gesprächskreis
  • Herr Jörg Thomas  Leitung Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule
  • Herr Peter Schümann  Förderverein Stadtteilbücherei Neumühlen-D.
  • Herr Torsten Stargars  Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf

 

 

 

  1. Weiteres Verfahren

 

Nach Beschluss der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel wird der Verfügungsfonds vom Büro Soziale Stadt Neumühlen-Dietrichsdorf beworben und die Richtlinie umgesetzt. Das Gremium Verfügungsfonds wird mindestens halbjährlich tagen.

 

 

  1. Kosten/ Folgekosten

 

Das Budget des Verfügungsfonds beträgt jährlich max. 30.000,- €. Die finanziellen Anteile von Bund, Land und Landeshauptstadt Kiel belaufen sich jeweils auf 1/3. Die städtischen Anteile sind im Treuhandvermögen bereits eingestellt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

 

Anlagen

-          Richtlinie Verfügungsfonds

-          Geschäftsordnung Gremium Verfügungsfonds

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 28, 2019 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - ungeändert beschlossen

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May 16, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen