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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0258/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Am 19.04.2018 hat die Ratsversammlung folgenden Beschluss (Drs. 0287/2018) getroffen:

 

„Die Ratsversammlung spricht sich für einen Erhalt der Postdienstleistungen in Kiel mindestens auf dem jetzigen Niveau aus. Deshalb wird die beabsichtigte Schließung der Postfiliale in der Wrangelstraße abgelehnt. Ein weiteres Ausdünnen der Post-Infrastruktur und der Ersatz weiterer Filialen durch kleinere Partner-Filialen dürfen nicht erfolgen.

 

In diesem Zusammenhang wird der Oberbürgermeister gebeten, folgende Schritte einzuleiten:

 

1. Mit der Deutschen Post DHL Group und der Deutschen Postbank AG wird Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, dass sich die Deutsche Post DHL Group nicht weiter aus der flächendeckenden Versorgung zurückzieht bzw. die Partner-Filialen mit der Deutschen Postbank AG erhalten bleiben.

 

2. Prüfung einer Beschwerde oder Eingabe bei der Bundesnetzagentur bzgl. der Aufrechterhaltung der Universaldienstleistungen im Kieler Stadtgebiet für alle Kielerinnen und Kieler. Insbesondere soll geprüft werden, ob in ausreichendem Maße Postdienstleistungen barrierefrei angeboten werden.

 

3. In den kommunalen Interessenverbänden wird eine Diskussion angestoßen, wie das deutsche Postgesetz (PostG) sowie die Post-Universaldienstleistungs-Verordnung (PUDLV) reformiert und an die heutigen Anforderungen angepasst werden kann. Ziel muss sein, dass Postdienstleistungen vollumfänglich, barrierefrei sowie von qualifiziertem und entsprechend entlohntem Personal flächendeckend angeboten werden. Neben den gesetzlichen Vorgaben soll die Deutsche Bundesregierung als staatliche Anteilseignerin der Deutsche Post DHL Group darauf Einfluss nehmen, dass das Kerngeschäft auf dem deutschen Markt in diesem Sinne nicht weiter ausgedünnt wird.“

 

 

Die Verwaltung hat entsprechend dieses Beschlusses folgende Schritte unternommen:

 

Zu 1)

Anfang August 2018 bat der Oberbürgermeister die Deutsche Post AG schriftlich um einen kurzen Überblick über die Kieler Versorgungssituation mit Postdienstleistungen der Deutschen Post DHL Group und der Deutschen Postbank AG. Dies betraf im Einzelnen:

 

  • wie sich die Versorgung mit Postfilialen und Postshops in Kiel seit Anfang 2016 entwickelt hat,
  • wie der aktuelle Stand zum 30.06.2018 ist
  • und welche diesbezüglichen Entwicklungen bis Ende 2020 denkbar sind.

 

Aufgrund geänderter personeller Zuständigkeit erhielt die Stadt erst Ende Dezember 2018 eine Antwort der Deutschen Post AG (s. Anlage).

 

In der Antwort hob die Deutsche Post AG hervor:

 

  • dass die Postbank schon seit Jahren nicht mehr zum Konzern Deutsche Post DHL gehört und „in eigener unternehmerischer Verantwortung über die Standorte ihrer Postbank-Finanzcenter, die Größe ihres Filialnetzes und somit auch über etwaige Filialschließungen“ entscheidet. „Etwaige Änderungen in ihrem Filialnetz teilt die Postbank der Deutschen Post im Idealfall einige Monate im Vorhinein mit.“

 

  • dass die Deutsche Post AG „auch in den Fällen der Standort-Veränderungen von Postbank-Finanzcentern ein bedarfsgerechtes Angebot von Postdienstleistungen sicher (stellt) und in jedem Fall alle gesetzlichen Anforderungen der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) an das Postfilialnetz ein(hält).“

 

Herr Mathias Stein (MdB) erhält Kopien dieses Schriftverkehrs.

 

 

Zu 2)

Das Referat für Wirtschaft hat Kontakt mit der Bundesnetzagentur aufgenommen bzgl. einer möglichen Beschwerde. Dabei wurde deutlich, dass eine Lösung nur kooperativ glich wäre, da die Stadt weder aus dem PostG noch aus der PUDLV Rechtsansprüche auf konkrete Standorte oder andere zusätzliche Dienstleistungsstandards hat.


Im Rahmen einer glichen Beschwerde rde die Deutsche Post AG durch die Bundesnetzagentur um Stellungnahme gebeten werden. Die Verwaltung rechnet mit einem ähnlich lautenden Schreiben wie bereits erhalten.

 

Die Post teilte in Ihrem Schreiben zudem mit, dass weitere Veränderungen im Partner-Filialnetz der Stadt aktuell nicht geplant sind.


Die Verwaltung sieht daher von einer offiziellen Beschwerde ab und empfiehlt, im weiteren Austausch mit der Post ein Abstimmungsverfahren zu etablieren mit dem Ziel,nftig so rechtzeitig Kenntnis von geplanten Veränderungen von Postdienstleistungen zu erhalten, dass diese den zuständigen Ortsbeirat des betroffenen Stadtteils erreichen und dessen Stellungnahme an die Deutsche Post AG zurückgeleitet werden kann.

 

Zu 3)

Der Oberbürgermeister hat im September 2018 im Präsidium des Deutschen Städtetages eine entsprechende Diskussion angeregt.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 27, 2019 - Wirtschaftsausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

May 16, 2019 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen