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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0275/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Alternativantrag zur Verwaltungsvorlage 0192/2019 "Beschaffung von Microsoft Produkten"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Mar 12, 2019
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Antrag
Antrag:
- Die Landeshauptstadt Kiel bekennt sich zum Einsatz quellenoffener Software (Open-Source-Software) und wird bei künftigen Beschaffungen entsprechend ausschreiben.
- Die Landeshaupt Kiel wird sukzessive die Umstellung auf quellenoffene Betriebssysteme, Serversysteme und Anwendungssoftware vornehmen, sobald bestehende Lizenzen für proprietäre Software auslaufen.
- Der Einsatz proprietäre Software ist auf die Bereiche bzw. Arbeitsplätze zu begrenzen, wo eine Umstellung auf quellenoffene Software nicht oder nur unter unvertretbarem finanziellen Mehraufwand möglich ist, und im Einzelfall zu begründen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Es wird der vordringliche Einsatz von Open-Source-Software verfolgt, um Abhängigkeiten der öffentlichen Verwaltung von einzelnen Softwareanbietern soweit wie möglich zu reduzieren. Eine mit der Digitalisierung einhergehende Herausforderung ist die enorme und wachsende Marktmacht weniger, oft marktbeherrschender Konzerne. Auch Politik und Verwaltung sind von dieser Entwicklung und ihren Folgen betroffen und müssen bemüht sein, digital souveräner und unabhängiger zu werden. Im Bereich der Open-Source-Software kann man weitaus leichter den Anbieter der Dienstleistung wechseln oder auch bei sogenannten Forks, also Weiterentwicklungen der Softwarebasis, auf diese migrieren. Anbieter können auch Softwarehäuser vor Ort sein, die maßgeschneiderte Angebote anbieten können. In diesem Fall wird zugleich die regionale Wirtschaft gestärkt.
Eine diversifizierte Strategie unter zunehmender Einbeziehung von Open-Source-Software vermeidet zudem potentielle Risiken durch eventuelle herstellerspezifische Sicherheitslücken für die Gesamtheit der IT-Landschaft, indem Risiken auf einzelne Anwendungskomponenten eingrenzbar bleiben. Schließlich erhöhen offene Schnittstellen, Standards und Software auch die Verbrauchersouveränität und ermöglichen innovative(re) Anwendungen, die allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang ermöglichen, ohne hierfür proprietäre Software einsetzen zu müssen.
Auf den einstimmigen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 14.06.2018 zur Nutzung von Open-Source-Software wird verwiesen (LT-Drs. 19/756).
Die pauschale Aussage, der Einsatz von Open-Source-Systemen sei nicht möglich, „da eine Vielzahl der vorhandenen Fachanwendungen die Nutzung der Microsoft Produkte voraussetzt“, ist unrichtig. Vielmehr ist eine Vielzahl der in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 0793/2018 genannten Software-Produkte plattformunabhängig zu betreiben oder kann sukzessive durch quellenoffene Software ersetzt werden. Eine weitere Verwendung von Microsoft-Produkten auf einzelnen Arbeitsplätzen für Fachanwendungen, an denen eine entsprechende Umstellung nicht oder nur unter unvertretbarem finanziellen Mehraufwand möglich ist, bleibt unbenommen und steht einem grundsätzlichen Umstieg auf quellenoffene Software nicht entgegen.
Ebenso unrichtig ist die pauschale Aussage, „der Einsatz eines Open Source Produktes als E-Mail-System ist nicht möglich, da einige benötigte Funktionen in diesen Systemen nicht enthalten“ sein. Vielmehr gibt es am Markt quellenoffene E-Mail-Software, die nach entsprechender Konfiguration einen höheren Funktionsumfang aufweist als das von der Firma Microsoft angebotene Produkt.
Eine erneute vergabefreie Beschaffung von Software der Firma Microsoft wäre eine immense Steuergeldverschwendung zugunsten eines US-Konzerns, welcher laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Einsatz seiner Betriebssysteme und Software in Übereinstimmung mit deutschem und europäischem Datenschutzrecht nicht zweifelsfrei garantieren kann. Im Sinne einer zukunftssicheren, wirtschaftlichen und rechtskonformen IT-Infrastruktur für die Landeshauptstadt Kiel ist es unabdingbar, sukzessive auf quellenoffene Software umzusteigen.
gez. Stefan Karstens f.d.R.
bürgerliches Ausschussmitglied