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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0285/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Verwaltung wurde gebeten (Drs. 0806/2018) mögliche Kosten zu ermitteln, wenn neben dem jährlichen Mobilitätstag zu weiteren städtischen Ereignissen kostenfreie ÖPNV Nutzung angeboten wird.

Der Eigenbetrieb Beteiligungen hat daraufhin die NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH (NSH) gebeten, eine Einschätzung dazu abzugeben. Die NSH ist die tarifverantwortliche Stelle für den SH-Tarif. Sie ist die Dachorganisation der zurzeit 33 Bahn- und Busunternehmen, die den SH-Tarif anwenden. In dieser Funktion ist die NSH Dienstleister insbesondere für die Themen Tarif, Vertrieb und Einnahmenaufteilung. Gesellschafter des Unternehmens sind zurzeit 33 Bahn- und Busunternehmen.

Nach Einschätzung der NSH entstehen im Kieler Stadtgebiet je Veranstaltungstag Mindererlöse von durchschnittlich 17 T€ bis 21 T€ je nach gewähltem Gültigkeitsbereich. Die Stellungnahme ist der GM als Anlage beigefügt.

Bei der Betrachtung der NSH sei darauf hingewiesen, dass auf der Erlösseite die o.a. Fahrerlöse fehlen. Nicht in die Abschätzung fallen Mehreinnahmen durch Mehrfahrten, die nur unternommen werden, da der ÖPNV kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Auf der Kostenseite ist nicht berücksichtigt, dass Kosten entstehen für eine Ausweitung der Leistungserbringung.

Die NSH weist darauf hin, dass Zusatzkosten durch steuerliche Effekte entstehen können. Steuerlich stellen entgangene Fahrgeldeinnahmen unter bestimmten Bedingungen eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, die steuerpflichtig ist. Es ist möglich, dass bei einem einmaligen Aktionstag eine Versteuerung vermieden werden könnte, nicht jedoch bei wiederholter Durchführung. Dieser Punkt bedarf einer steuerrechtlichen Klärung.

Die Werte sind bislang nicht durch die Verkehrsunternehmen gegengeprüft worden. Gleichwohl sind die Angaben für die Abschätzung der Größenordnung geeignet. Ebenso merkt die NSH an, dass für Aktionen dieser Art die Zustimmung der betroffenen Verkehrsunternehmen erforderlich ist.

 

Aufgrund der sehr unterschiedlich strukturierten Veranstaltungen ist eine konkrete Schätzung der notwendigen Mehrleistung schwierig. Man kann pro Fahrzeug, das neu zu erwerben ist, ca. 120.000 €hrlich veranschlagen. Es sei auch auf bereits geplante Fahrplanmaßnahmen, die im 5. Regionalen Nahverkehrsplan beschrieben sind, hingewiesen. Dort sind in der Tabelle 12 (im Anhang 18) Maßnahmen und ihre geplante Umsetzung aufgelistet wie z.B. „Sonntag vormittags 30-Min-Takt auf allen Hauptlinien (https://www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/verkehrswege/nahverkehrsplanung/_rnvp/fuenfter_rnvp/fuenfter_rnvp.php).

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

Anlage 1: Abschätzung Erlösausfälle der NSH

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 27, 2019 - Wirtschaftsausschuss - zur Kenntnis genommen