Infosystem Kommunalpolitik
Antrag eines Ortsbeirates - 0286/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage "Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept ´Wir machen Wik´"(Änderung des Antragstextes)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag eines Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Wik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Mar 21, 2019
|
Antrag
13.03.2019 | Ortsbeirat Wik |
Alternative Abstimmung zwischen den Anträgen von a) Ulrike Pollakowski (SPD) und b) Jens Broschell (GRÜNE) Stimmen für den Antrag a) : SPD (2), CDU (2), FDP (1) Stimmen für den Antrag b): GRÜNE (3), LINKE (1) Enthaltungen: Keine Gegen beide Anträge: Keine Damit ist der Antrag von Ulrike Pollakowski beschlossen. |
Antrag:
Die Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes 0837/2018 erhält folgende Fassung (Ergänzungen in Fettdruck):
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Entwicklungsexpertise zu vergeben, die ein organisatorisches Umsetzungsmodell zur Verwirklichung des anspruchsvollen Nutzungskonzeptes (Beschluss zur Drs.-Nr. 0439/2018) zum Ergebnis hat, gerade im Hinblick auf Sozialverträglichkeit und Gemeinwohl. Dies soll unter der Einbeziehung der Öffentlichkeit und insbesondere von an der baulichen Umsetzung Interessierten geschehen.
Bestandteil der Expertise ist auch die Überprüfung des Struktur- und Nutzungskonzeptes hinsichtlich seiner immobilienwirtschaftlichen Machbarkeit.
2. Dies soll unter der Einbeziehung der Öffentlichkeit und insbesondere von an der baulichen Umsetzung Interessierten geschehen. Zur konzentrierten Bündelung der Kommunikation unterschiedlicher Akteure, wie z. B dem Ortsbeirat, den Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden und vor Ort agierenden Unternehmen, wird eine Kommunikationsagentur beauftragt.
3. Das Areal soll zunächst.als Ganzes in das Eigentum der Landeshauptstadt Kiel übergehen. Nach Fertigstellung eines Gesamtkonzeptes sind Eigentumsübergänge (z.B. Erbpachtmodelle) an Akteure möglich, die bereit sind sich an die Umsetzung des Konzeptes zu binden.
4. Ab sofort werden die Räumlichkeiten vor allem für das konzeptionelle Entwicklungsverfahren und für Zwischennutzungen von verschiedenen Projekten, Gründerinnen und kulturellen Angeboten, der (zu gründenden) Stadtteilgenossenschaft, wie auch von anderen Akteuren) zur Verfügung gestellt.
5. Es ist sicherzustellen, dass das für die Entwicklungsexpertise beauftragte Unternehmen keinerlei Vorgriffsrecht auf die spätere Umsetzung hat.
6. Die erforderlichen Planungsmittel in Höhe von 60.000 € werden freigegeben.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Ziel ist es, schnellstmöglichst die Entwicklungsexpertise auf den Weg zu bringen. Dabei ist zu beachten, dass strikt zwischen der Entwicklung der Expertise und Umsetzung des Konzeptes getrennt werden muss. Eine schnelle Umsetzung der Bedarfe der Akteure vor Ort durch Zwischennutzung ist zu gewährleisten.
gez. Ulrike Pollakowski
- Ortsbeiratsvorsitzende -
