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Antrag der Verwaltung - 0287/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Kiel für den Kinder- und JugendbeiratÄnderung der Wahlordnung der Landeshauptstadt Kiel für den Kinder- und Jugendbeirat
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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Apr 3, 2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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May 8, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Vorberatung
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May 16, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Aufgrund der Wahlbeteiligung und der Evaluation der Wahl 2017 wird das Wahlverfahren verändert. Befragt wurden damals ca. 70 wahlberechtigte Kinder und Jugendliche zum u.a. zum Verfahren und der Bewerbung der Wahl. Überwiegend war der Wahlzeitraum als zu kurz dargestellt und das Wahlverfahren als schwierig. Die Schwierigkeit des Wahlverfahrens wurde auf die Anmeldemodalitäten, der Anmeldung mittels PIN und TAN zurückgeführt.
Der Dritte Kinder- und Jugendbeirat soll vom 01. – 30. November 2019 durch ein an die Briefwahl angelehntes Verfahren, ähnlich der Wahl von 2015, gewählt werden.
Um das Wahlverfahren anzupassen, müssen die Satzung und die Wahlordnung geändert werden.
Verändert wurden in der vorliegenden Fassung der Satzung folgende Paragraphen:
- § 4 Abs. 1 und Abs. 3, Satz 4
Betrifft das Wahlverfahren
- § 6 Abs. 2, Satz 2
Betrifft die Zusammensetzung des Vorstandes. Diese Änderung wurde aufgrund der Anregungen des Jungen Rates geändert.
- § 9
Betrifft den Datenschutz. Diese Regelung wurde in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten an die neue EU-Datenschutzgrundverordnung angepasst.
- § 11
Betrifft die Aufwandsentschädigungen und wurde ebenfalls auf Anregung des Jungen Rates verändert.
Die Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Entschädigung der Ratsmitglieder und der anderen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) bezieht sich in § 2, Abs. 4 nicht auf den Jungen Rat. Die*der Vorsitzende soll jedoch den Vorsitzenden des Beirats für Menschen mit Behinderung und des Beirates für Seniorinnen und Senioren gleichgestellt werden.
In der Wahlordnung wurden in der vorliegenden Fassung folgende Paragraphen verändert:
- § 1, Abs. 2 und Abs. 3, Satz 1
Betrifft Fristen zur Durchführung der Wahl
- § 3, Abs. 2
Betrifft den Wahlzeitraum
- § 6
Betrifft die Wahlbenachrichtigung und deren Inhalt
- § 7
Betrifft den Stimmzettel und die Stimmabgabe
- § 9
Betrifft die ungültigen Stimmen
- § 11, Abs. 2 ist entfallen
Nicht speziell gekennzeichnet haben wir in dieser Beschlussvorlage die Änderungen bezüglich der geschlechtergerechten Schreibweise. Es wurden in diesem Sinne die Gendersternchen verwendet. An geeigneten Stellen wurde eine neutrale Schreibweise verwendet. Das Referat für Gleichstellung wurde hierzu konsultiert.
Renate Treutel
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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329,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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81,4 kB
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