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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION - 0302/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die Kieler Ratsversammlung bekennt sich zu Artikel 2 Abs. 1 und Artikel 4 Abs. 1 & 2 des Grundgesetzes und spricht sich deswegen gegen ein Verschleierungsverbot an Universitäten und für eine freie Kleidungswahl aus. Des Weiteren stellt sie fest, dass grundliegende Entscheidungen solcher Tragweite nicht in ihrer Entscheidungskompetenz liegen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht zur persönlichen Entfaltung und dazu, seinen Glauben frei auszuleben. Dies wurde für die Bundesrepublik bereits am 23. Mai 1949 beschlossen und ist fest in ihren Werten verwoben.

Einen Schleier, ein Kopftuch oder einen Minirock zu tragen oder nicht, sollte immer die eigene, freie Entscheidung sein. Einem Menschen dieses Recht zu nehmen ist nicht mit dem Grundgesetz und seinen Werten vereinbar. Dies gilt sowohl für die Bürger dieses Landes, als auch für die Gesetzgebung.

Wenn ein Schleier es einer tief religiösen Person ermöglicht an einer Vorlesung teilzunehmen, ist das etwas Gutes. Wird dies versagt, werden junge Frauen aktiv von Bildung ausgeschlossen. Diese Ausgrenzung trägt eher zu Radikalisierung, denn zu einer pluralistischen Gesellschaft bei.

An der Kieler Uni hat sich zudem ein breiter Widerstand gegen das Schleierverbot formiert. Zahlreiche Studierende, Dozierende und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen haben sich gegen das Schleierverbot ausgesprochen.[i]


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Beschlüsse

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Mar 21, 2019 - Ratsversammlung - abgelehnt