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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0320/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Maßnahmenbeschreibung:

 

In der Straße Zum Forst wurde in den Jahren 2016 und 2017 die Beleuchtungsanlage erneuert und verbessert. Dabei wurden die Holzmasten mit Freileitung durch Stahlrohrmasten mit Erdverkabelung ersetzt. Daraus ergibt sich eine geringere Störanfälligkeit.

 

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine beitragsfähige Aus- und Umbaumaßnahme nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung, für die die Mit-/Eigentümer-/innen bzw. Erbbauberechtigten der anliegenden Grundstücke zu einem Ausbaubeitrag herangezogen werden.

 

 

 

Abrechnungsgebiet:

 

Bei der Beitragserhebung werden die in dem Bereich zwischen Zum Forst 25 bis 51 bzw. Zum Forst 42 bis 52 erschlossenen Grundstücke berücksichtigt.

 

 

 

Beitragsrelevante Daten:

 

Klassifizierung der Straße

Anliegerstraße

Beitragsfähiger Aufwand

rd. 31.000,-

Städtischer Anteil

rd. 4.600,-

Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen

rd. 26.400,-

Beitragsbelastungen

ca. 175,- bis 3.100,-

 

 

Im Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Wellsee/ Kronsburg/ Rönne eine entsprechende Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung

und Umwelt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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May 2, 2019 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen