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Geschäftliche Mitteilung - 0345/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertragliche Neuregelung über die Mitbenutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen und der Schmutzwasserbehandlung zwischen der Landeshauptstadt Kiel und den bereits angeschlossenen Umlandgemeinden sowie dem Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde, hier: Mitteilung über den Abschluss aller neuen Verträge
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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May 2, 2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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May 8, 2019
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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May 14, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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May 16, 2019
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Sachverhalt/Begründung
In den Sitzungen des Hauptausschusses (27.06.2018), Bauausschusses (28.06.2018), Finanzausschusses (03.07.2018) und der Ratsversammlung (05.07.2018) wurde mit dem Beschluss (Drucksache 0466/2018) über die vertragliche Neuregelung über die Mitbenutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen und der Schmutzwasserbehandlung zwischen der Landeshauptstadt Kiel und den bereits angeschlossenen Umlandgemeinden sowie dem Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde der Oberbürgermeister beauftragt, die Ratsversammlung zu informieren, wenn alle Verträge geschlossen wurden.
Dieser Bitte kommt der Oberbürgermeister hiermit nach.
Mit Geschäftlicher Mitteilung Drs. 0027/2019 informierte der Oberbürgermeister darüber, dass zum Ende des Jahres 2018 die neuen Verträge mit dem Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde (AZV), mit der Stadt Schwentinental sowie mit den Gemeinden Dänischenhagen, Felm, Kronshagen, Melsdorf, Molfsee, Noer, Ottendorf, Schwedeneck und Strande geschlossen wurden. Die jeweiligen Rückzahlungsbeträge der kapitalisierten Zinsvorauszahlungen wurden durch die Landeshauptstadt Kiel an die Vertragspartnerinnen bzw. den AZV gezahlt.
Der Oberbürgermeister informierte darüber hinaus, dass die Gemeindeversammlung der Gemeinde Altenholz ihre Abstimmung über den Vertrag auf ihre Sitzung im März 2019 verschoben habe.
Nach nun erfolgter Zustimmung der Gemeindeversammlung der Gemeinde Altenholz wurde am 04.04.2019 der noch ausstehende Vertrag mit der Gemeinde Altenholz unterzeichnet. Der Rückzahlungsbetrag der kapitalisierten Zinsvorauszahlung wurde durch die Landeshauptstadt Kiel an die Gemeinde angewiesen.
Doris Grondke
Stadträtin