Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0347/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2019/2020 – Fortschreibung und Aktualisierung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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May 2, 2019
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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May 9, 2019
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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May 14, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 16, 2019
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Antrag
Antrag:
- Zugestimmt wird der Umsetzung der in Anlage 1 Ziffer 4 und 5 aufgeführten Handlungsvorschläge zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen
im Kindergartenjahr | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder | für Schulkinder |
2019/2020 | 45 | 140 | 163 |
2020/2021 | 35 | 118 | 0 |
und zur bedarfsgerechten Umwandlung von Betreuungsplätzen laut Anlage 1 Ziffer 6
im Kindergartenjahr | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder |
2019/2020 | 5 | 99 |
Die in Anlage 2 dargestellten Stellenbedarfe werden im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts- und Stellenplanentwurf 2020 eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.
- Die Mehraufwendungen aus dem Jahr 2019 im Umfang von 1.236.739 € werden durch entsprechende Mehrerlöse (höhere Landesfördermittel) gedeckt. Die dargestellten Mehraufwendungen der Jahre 2020 und 2021 werden in den Haushaltsplanentwürfen der Jahre 2020 und 2021 eingebracht.
- In 2019 werden die Stellenbedarfe im Rahmen der Stellenbewirtschaftung sichergestellt. Die zusätzlichen Stellenbedarfe im Betreuungsbereich und im Verwaltungsbereich für die Jahre 2020 und 2021 werden in Haushaltsplanentwürfen 2020 und 2021 eingebracht (s. Anlage 2).
- Für Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen individuellen Rechtsanspruch gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII haben, ist ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege vorzuhalten.
- Für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sind gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII bedarfsgerecht Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege vorzuhalten.
- Für jedes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (bezogen auf 3,5 Jahrgänge) ist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung zu schaffen, der bedarfsgerecht ausgestaltet sein sollte.
- Für Grundschulkinder ist gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.
- Auf eine veränderte Nachfrage, z. B. aufgrund demografischer Veränderungen, ist kurzfristig zu reagieren. Sofern möglich, sind die Betreuungsangebote unterjährig den aktuellen Bedarfen der Eltern anzupassen.
- Der im Sinne von § 80 SGB VIII festzustellende Ausbaustand am Stichtag 31. Dezember 2018 gemäß Anlage 3 wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
1. Ziele der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung
1.1 Allgemein
In der Landeshauptstadt Kiel ist in den vergangenen Jahren auf Grundlage der jährlich aktualisierten und fortgeschriebenen Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung ein stetiger Ausbau des Betreuungsplatzangebots erfolgt. Dennoch liegen im Zeitraum November 2018 bis Oktober 2019 insgesamt 1.136 zusätzliche Bedarfsmeldungen von unversorgten Kindern vor, davon 742 für Krippenbetreuung sowie 347 im Elementar- und 47 im Grundschulkindbereich. Die Bevölkerungsprognose aus 2017 sagt stadtweit steigende Kinderzahlen in den drei maßgeblichen Alterskohorten voraus.
Es wird daher ein weiterer Platzausbau angestrebt, um die gegenwärtigen und zukünftigen Versorgungsquoten zu verbessern. Die Stadt sieht sich dabei großen Herausforderungen gegenüber, da Erweiterungen von Bestandseinrichtungen größtenteils ausgeschöpft sind. Die Grundstücksoptionen für Kita-Neubauten werden geringer und konkurrieren mit dem ebenfalls dringend erforderlichen Schul- und Wohnungsbau. Zudem steigen die Preise im Immobilienbereich, sowohl die Baukosten als auch die Mieten und dies insbesondere in stark nachgefragten Lagen. Aufgrund der hohen Bedarfe wird stadtweit ein eher großgruppiger Ausbau angestrebt. Aber auch Optionen für kleinere Einrichtungen werden unterstützt. Die Ämter des Dezernates für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt arbeiten weiterhin eng mit dem Jugendamt zusammen, um Lösungen zu entwickeln.
Auch für den Wirtschaftsstandort Kiel ist das Vorhalten von genügend Kinderbetreuungsplätzen essentiell. Unternehmen und Betriebe äußern Interesse an einer ausreichenden Anzahl von Betreuungsplätzen für die Kinder ihrer Mitarbeiterschaft, inklusive der nicht in Kiel wohnhaften. Die Landeshauptstadt Kiel hat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen in Betrieben in ihrem Masterplan „Ausbau Kindertagesbetreuung in Kiel“ als gemeinsame Herausforderung formuliert (Drs. 0240/2018). Familienbewusste Personalpolitik wird als zentraler Standortfaktor gesehen. Eine Partnerschaft von Jugendhilfe und Wirtschaft kann neue Optionen betriebsnaher Betreuungsmöglichkeiten eröffnen.
Neben dem quantitativen Ausbau legt sowohl das Land Schleswig-Holstein als auch die Landeshauptstadt Kiel Wert auf die Aufrechterhaltung der Qualität der Betreuung. In der Konsequenz haben beide in den letzten Jahren die Qualitätssteigerung in Kindertageseinrichtungen durch vielfältige Förderprogramme und Verbesserungsmaßnahmen unterstützt. Das in 2018 initiierte Modellprojekt „Inklusive Kita“ sowie das Projekt Kita-Lotsinnen/Kita-Lotsen, das sich in der Praxis sehr bewährt hat, sind Beispiele für städtische Initiativen. Auch im Bereich der vermehrt nachgefragten Betreuung für Kinder unter einem Jahr wird an Qualitätsstandards gearbeitet (Drs.0256/2019), um den besonderen Erfordernissen dieser Kinder gerecht zu werden.
Mit der diesjährigen Fortschreibung und Aktualisierung der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung sollen im kommenden Kindergarten- und Schuljahr 2019/2020 weiterhin die bedeutenden Ziele in Bezug auf
- Förderung von Bildung und Chancengerechtigkeit,
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- vielfältige Betreuungsangebote und somit Wahlfreiheit für die Eltern,
- bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und verlässliche Betreuungsangebote,
- Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz sowie
- Stärkung des Wirtschaftsstandortes
für eine attraktive, familienfreundliche und zukunftsfähige Landeshauptstadt Kiel verfolgt werden. Dies erfordert eine bestmögliche Steuerung aller Aspekte der Bildungs- und Betreuungslandschaft. Nur durch gute Abstimmungsprozesse zwischen allen beteiligten Ämtern und nicht zuletzt den freien Trägern und Investoren kann die Umsetzung der genannten Ziele gemeinsam erreicht werden.
1.2 Grundlagen der Bedarfsplanung
Der vorliegende Bedarfsplan basiert auf der Auswertung und Analyse statistischer Daten, die in der Regel mit Stichtag 31. Dezember 2018 erhoben wurden. Dazu gehören in erster Linie das Bestandsangebot, die Warteliste der Kindertageseinrichtungen sowie die Nachfrage im Bereich Tagespflege.
Auf Basis der vorliegenden Daten hat das Jugendamt
- die stadtweite Versorgungssituation im Bereich der Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und Schulkindbetreuung,
- die besondere örtliche Nachfragesituation in den Stadtteilen bzw. Planungsbezirken,
- den Bedarf unversorgter Kinder nach Auswertung der Warteliste und der Rückmeldungen der Träger sowie daraus
- das bedarfsgerechte Angebot an Plätzen nach Anzahl, Art und Ausgestaltung
ermittelt.
Die Durchführung von Planungskonferenzen in Stadtteilen, in denen Schwierigkeiten bei der Versorgung von Kindern erwartet werden bzw. andere Fragestellungen bestehen, hat sich bewährt. An den Planungskonferenzen nehmen die Leitungskräfte der Kitas und Einrichtungen der Schulkindbetreuung, Trägervertreterinnen und -vertreter, die Koordinatorinnen und Koordinatoren der freiberuflichen und festangestellten Kindertagespflegepersonen sowie Mitarbeiterinnen des Servicebüros Kindertagesbetreuung – Vermittlung und Beratung Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen – und die Jugendhilfeplanung teil, um die Betreuungssituation und die weiteren Planungen zu besprechen und abzustimmen. Um für alle Kieler Stadtteile einen Eindruck von der Situation vor Ort zu erhalten, wird angestrebt, die Planungskonferenzen zukünftig jeweils im Herbst soweit möglich stadtweit durchzuführen. Mehrere Stadtteile bzw. Ortsbeiratsbezirke sollen so, wie es sich von der Planung her anbietet, zusammengefasst werden.
In diesem Jahr fanden Planungskonferenzen in den Stadtteilen Gaarden und Mettenhof statt.
In einer Trägerkonferenz, die am 08.02.2019 stattfand, wurden die von den Trägern eingereichten Anträge für die Bedarfsplanung der folgenden Kindergartenjahre abgestimmt, die im Einzelnen der Anlage 1 entnommen werden können.
1.3 Datenerhebung und Warteliste
Die Landeshauptstadt Kiel verfügt mit mehr als 16.100 Plätzen über ein umfangreiches und vielfältiges Betreuungsplatzangebot. Dieses Angebot deckt jedoch den Bedarf nicht, wie die Wartelisten verdeutlichen.
Die Auswertung der Wartelisten erfolgt über den Kita-Planer 2. Aktuell berücksichtigt wurden hierbei Anmeldungen, die einen Wunschbetreuungsbeginn zwischen November 2018 und Oktober 2019 haben. Die Summen der Anmeldungen für diesen Zeitraum, einschließlich der Berücksichtigung von Mehrfachanmeldungen, sind pro Stadtteil zusammengefasst:
Bei der Bewertung der Erhebung ist zu berücksichtigen, dass Einrichtungen zu Beginn der Bedarfsplanung die Vergabe der vorhandenen Plätze bzw. die Erfassung von Verträgen und weiteren Neuanmeldungen im Kita-Planer 2 noch nicht abgeschlossen hatten. Hinzu kommt, dass die Wartelisten der Tagespflegepersonen und Einrichtungen der Schulkindbetreuung an Schulstandorten nicht mit ausgewertet werden können, da diese bisher nicht an den Kita-Planer 2 angeschlossen sind.
1.4 Frühkindliche Bildungsförderung
Seit 2013 besteht der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für unter 3-jährige Kinder. Für Kinder unter 1 Jahr richtet sich dieser Anspruch nach dem individuellen Bedarf. Er kann entweder durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege erfüllt werden. Laut § 24 SGB VIII erfüllen beide Betreuungsarten den Rechtsanspruch gleichermaßen.
Die Bedeutung der ersten Lebensjahre für die spätere Bildungsbiografie von Kindern ist nachgewiesen. Es ist daher Ziel der institutionellen Betreuung, alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe zu befähigen.
Betreuungsplätze für unter 3-jährige Kinder werden seit den letzten Jahren in immer größerem Umfang nachgefragt. Die Betreuung ermöglicht die Berufstätigkeit Alleinerziehender oder beider Elternteile. Für alle Kieler Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren wird eine Versorgungsquote in Höhe von 50% angestrebt. Diese Quote stellt allerdings lediglich eine rechnerische Orientierungsgröße dar. Entscheidend ist der individuelle Rechtsanspruch, der für jedes Kind besteht.
1.5 Bedarfsgerechte Elementarbetreuung
Für über 3-jährige Kinder besteht der Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung bereits seit 1996. Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für diese Alterskohorte ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung stellen muss. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach einer Betreuung in Vollzeit, oft aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern, wurde dieses Angebot in Kiel in den vergangenen fünf Jahren um 510 Plätze ausgebaut.
Die Landeshauptstadt Kiel muss und will auch zukünftig ein ausreichendes, nachfrageorientiertes Betreuungsangebot für alle Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt vorhalten. Da die angestrebte Versorgungsquote von 100% noch nicht flächendeckend im Stadtgebiet erreicht ist und die aktuelle Bevölkerungsprognose darüber hinaus auch für diese Alterskohorte bis zum Jahr 2036 einen Anstieg von 378 Kindern aufweist (gegenüber dem 31.12.2018), wird ein weiterer Platzausbau verfolgt.
1.6 Betreuung und Förderung von Schulkindern
Für Grundschulkinder gibt es noch keinen individuellen und damit einklagbaren Rechtsanspruch auf Betreuung. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung war die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bis zum Jahr 2025 vorgesehen (neuer Sachstand vgl. 1.6.1). Bisher ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe lediglich verpflichtet, für Schulkinder ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Unabhängig von der Rechtslage ist es Ziel der Landeshauptstadt Kiel, allen Grundschülerinnen und Grundschülern mit Betreuungsbedarf einen Betreuungsplatz anbieten zu können. Dieses Ziel konnte in den vergangenen vier Jahren durch einen Ausbau in Höhe von rund 900 Plätzen in den Einrichtungen der Schulkindbetreuung erreicht werden, obwohl auch hier aufgrund steigender Kinderzahlen die Nachfrage nach Betreuungsplätzen gestiegen ist. Das Versorgungsziel im Bereich der verlässlichen Schulkindbetreuung beträgt stadtweit 80%. Der angekündigte Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz könnte, wenn gesetzlich beschlossen, und soweit die Nachfrage von Eltern steigt, einen weiteren Ausbau der Schulkindbetreuung erfordern.
Die Erweiterung der Betreuungskapazitäten an Schulen wäre weiterhin wünschenswert. Allerdings ist die räumliche Situation an einem Großteil der Schulen derart angespannt, dass es kaum noch gelingt, die Beschulung sicherzustellen. Das Amt für Schulen arbeitet mit Hochdruck daran, die Bedingungen zu schaffen, um ausreichend Schulplätze für eine steigende Anzahl an Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass mehr Betreuungsplätze bei gleichzeitig immer geringeren Raumressourcen benötigt werden. Dennoch wird parallel gemäß Beschluss der Kieler Ratsversammlung der Abbau und die Umwandlung von Hortplätzen jährlich geprüft. In den vergangenen Jahren wurde die Kapazität der Plätze an den Grundschulstandorten aufgrund der gestiegenen Bedarfe erhöht. Eine Reduzierung der Hortgruppen war kaum noch möglich. Die Abstimmung und Planung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Schulen.
1.6.1 Gesetzesvorgabe Ganztag Schulkindbetreuung
Die Bundesregierung hatte einen Gesetzentwurf angekündigt in dem ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder über die Jugendhilfe begründet werden sollte. In der Folge hatten das Amt für Schulen und das Jugendamt geplant eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzurichten, um den Wechsel der Betreuung der Grundschulkinder in die Jugendhilfe vorzubereiten. Der Beschluss, die Schulkindbetreuung an die Schulen zu verlagern und die Nachnutzungsmöglichkeit der frei gezogenen Räume für die Krippen- und/oder Elementarbetreuung zu prüfen, müssen vor dem Hintergrund der Raumknappheit in den Schulen neu diskutiert und abgewogen werden. (Drs. 0313/2011).
Da es bisher noch keine Verständigung zwischen dem Bund und den Ländern hinsichtlich der Finanzierbarkeit des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich gibt, wird die Einrichtung der Arbeitsgruppe zurückgestellt. Die Selbstverwaltung wird informiert, sobald eine Einigung zwischen dem Bund und den Ländern in dieser Angelegenheit erzielt ist. Nichtsdestotrotz wurden und werden anlassbezogen in Zusammenarbeit von Jugendamt und Amt für Schulen Umnutzungsoptionen geprüft und soweit möglich umgesetzt (vgl. 2.5.1).
1.6.2 AG Schulkindbetreuung
Wie in der letzten Aktualisierung und Fortschreibung der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung berichtet, besteht weiterhin Bedarf, Transparenz bezüglich der in vieler Hinsicht unterschiedlichen Angebote im Bereich der Schulkindbetreuung zu schaffen und an gemeinsamen Standards zu arbeiten. Unterschiede bestehen bezüglich der rechtlichen Grundlage, der Trägerschaft, der Finanzierung, des Betreuungsschlüssels, der Betreuungszeiten sowie der Qualifikation des Personals. Aus diesem Grund wurden analog zu der in den Jahren 2011 bis 2013 bestehenden Arbeitsgruppe Schulkindbetreuung alle an der Schulkindbetreuung beteiligten Akteure (Träger, Einrichtungen, Elternvertretungen, Schulleitungen, Dachverbände und Verwaltung) zu einer Auftaktveranstaltung im Dezember 2017 eingeladen. Das Ergebnis der Sitzung war, dass aufbauend auf den bereits erarbeiteten Ergebnissen aus dem Jahr 2013 an folgenden Themen gearbeitet werden sollte, unter der Maßgabe, dass Bewährtes wie die Trägervielfalt in Kiel, erhalten bleibt:
1. Entwicklung eines Rahmenkonzepts mit pädagogischen Leitlinien
2. Qualität der Betreuung, Qualitätsmanagement, Qualität der Ernährung/Schulverpflegung, Räume (Standards, Bedarfe, Bemessung, Abstimmung mit Schulen)
3. Personal (Standards, Möglichkeiten der Schulbegleitung auch am Nachmittag)
4. Organisation (Sicherheit für Betreute Grundschulen, Abstimmung mit den Schulen, Trägervielfalt)
5. Zeiten (Betreuungsumfang, bedarfsgerechtes Angebot, verlässliche Ferienbetreuung)
6. Finanzen (Defizitfinanzierung, Kostendeckung, einheitliche Gebühren, Sockelbetrag und Module)
7. Rechtlicher Rahmen unter Berücksichtigung der Planungen von Bund und Land.
In der Auftaktveranstaltung erklärten sich 14 Teilnehmerinnen und Teilnehmer außerhalb der Verwaltung bereit, im Rahmen einer Vorbereitungsgruppe an den oben genannten Themen zu arbeiten. In einem ersten Treffen im März 2018 wurde die Bearbeitung der Punkte abgestimmt. Die Themen 2. bis 5. wurden zusammengefasst. Es bildeten sich zwei Unterarbeitsgruppen, die sich der Punkte 1. und die Punkte 2.- 5. annahmen. Es bestand Einigkeit, die Themen Finanzierung und rechtlicher Rahmen zurückzustellen, da sich die Finanzierung von Standards ableitet und der rechtliche Rahmen von den angekündigten Bundes- und Landesvorgaben abhängt. Die Unterarbeitsgruppen haben sich im Laufe des Jahres 2018 jeweils mehrmals getroffen.
Die Untergruppe zum Thema pädagogische Leitlinien hat in inhaltlicher Anlehnung an die „Leitlinien zum Bildungsauftrag“ des Landes Schleswig-Holstein nach dem Muster der Rahmenkonzeption der städtischen Kindertageseinrichtungen in Kiel eine Gliederung für Leitlinien der Schulkindbetreuung in Kiel entworfen. Die Leitlinien sollen eine Präambel enthalten, in der sich die Träger der Schulkindbetreuung in Kiel zu gemeinsamen pädagogischen Leitlinien und Standards bekennen (verpflichten). In den nächsten Arbeitsschritten werden die Punkte der Gliederung mit Inhalt gefüllt (Selbstverständnis, Ziel, Umsetzung des Bildungsauftrags, Kooperation, Rolle der Fach- und Betreuungskräfte, Inklusion/Vielfalt, Dokumentation, Schutzauftrag). Zudem soll darauf eingegangen werden, dass Qualitätsstandards in der pädagogischen Betreuung, wie sie in den Leitlinien niedergelegt werden sollen, eine adäquate Ausstattung, sowohl personell als auch in Bezug auf Räume und Sachmittel, voraussetzen.
Die Unterarbeitsgruppe zum Thema Standards hat sich in einem ersten Schwerpunkt mit dem Thema Personalschlüssel in der Betreuung und Betreuungszeiten beschäftigt. Es wurde ein Vorschlag erarbeitet mit Aussagen zu:
- Größe der Gruppen: 20 Kinder je Gruppe analog maximaler Zahl im Hort
- Personalschlüssel: eine Fachkraft mit 25 Stunden/Woche und eine zusätzliche Kraft mit
pädagogischer Erfahrung mit 12,5 Stunden/Woche je Gruppe
- Personalschlüssel differenziert nach Einrichtungsgröße (Sonderregelungen mit Einrichtun-
gen bis 40 Kinder)
- Kernzeiten der Betreuung (12:30 Uhr bis 16:30 Uhr)
- Früh- und Spätdiensten (analog zu Kindertagesstätten)
- Festlegung einheitlicher Gebühren bei Einführung dieser Standards
- Anwendung der Defizitfinanzierung analog der Finanzierung für Kindertagesstätten
- Berücksichtigung von Integrationskindern und Schulbegleitungen
- Anteilige Freistellung der Leitung, Personal für Hauswirtschaft und FSJ-Kräfte
Bezüglich des in einem zweiten Schwerpunkt behandelten Themas Raumstandards wurde folgendes festgehalten:
Raumstandards lassen sich verlässlich nur bei Neubauten umsetzen. Der Raumbedarf für Bestandsgebäude kann schwer festgelegt werden, da die Gegebenheiten an den jeweiligen Schulen berücksichtigt werden müssen. Es wird vorgeschlagen, dass die Raumverteilung im Gespräch zwischen Träger, Schulträger und Schule unter Einhaltung von festgeschriebenen Verfahrensabläufen „standortindividuell“ stattfinden soll. Die Gespräche über die Raumverteilung zwischen Schule, Schulträger (Amt für Schulen) und Träger(n) der Schulkindbetreuung sollen regelmäßig jährlich stattfinden, sobald die Anmeldezahlen zum nächsten Jahr bekannt sind. Bei Bedarf bzw. auf Wunsch von Schul- oder Trägerseite soll es einen moderierten Prozess geben, um die Raumfragen zu klären. Für den Fall, dass Schule und Träger sich nicht einigen können, soll eine Moderation verpflichtend sein. Das vorgeschlagene Vorgehen findet bei den Mitgliedern der Unterarbeitsgruppe breite Zustimmung. Die Träger weisen darauf hin, dass Doppelraumnutzungen sowohl für Schulräume als auch für die Räume der Schulkindbetreuung möglich sind.
Die bisherigen Ergebnisse der Unterarbeitsgruppen werden, wenn sie abgeschlossen sind, mit der Vorbereitungsgruppe abgestimmt. Die Finanzierbarkeit der gewünschten Standards wird geprüft. Vorgaben des Landes werden berücksichtigt, sobald sie bekannt werden. Die Selbstverwaltung wird in den Abstimmungsprozess einbezogen.
Auf aktuelle Themen der Kindertagesbetreuung wie den Masterplan Frühkindliche Bildung, Praxisorientierte Ausbildung für Erzieher*innen, Qualifizierungsmaßnahmen, Ausbauoptionen und das Modellprojekt Inklusive Kita wird in Anlage 4 eingegangen.
2. Aktuelle Situation
2.1 Entwicklung der Betreuungsangebote seit 2012
In den Jahren 2012 bis 2018 wurde das Kieler Betreuungsplatzangebot in allen drei Kohorten um 2437 Plätze ausgebaut. In der Landeshauptstadt stehen 21.394 Kindern im Alter von 0 bis unter 10 Jahren am Stichtag 31. Dezember 2018 damit insgesamt 16.134 Plätze bei 87 Trägern in 156 Kindertageseinrichtungen, 56 Einrichtungen der Schulkindbetreuung sowie bei freiberuflich tätigen und festangestellten Tagespflegepersonen zur Verfügung. Die Kieler Betreuungslandschaft ist hinsichtlich der Einrichtungsart, Gruppenanzahl, konzeptionellen Ausrichtung, Trägerschaft sowie der kleinräumigen Verteilung über das Stadtgebiet so gestaltet, dass Eltern für ihr Kind aus einer Vielzahl von verschiedenen frühkindlichen Bildungsangeboten auswählen können. So finden sich unter den vorgenannten 156 Einrichtungen Krippen, Kindergärten, Horte, Wald-, Strand- und Betriebskitas sowie eine kindergartenähnliche Einrichtung. Der Bereich der Schulkindbetreuung gliedert sich in Betreute Grundschulen, Gebundene und Offene Ganztagsschulen, Offene Ganztagsgrundschulen mit bedarfsorientierter Betreuung, Förderzentren sowie Einrichtungen der sonstigen Schulkindbetreuung).
Die nachfolgenden Abbildungen geben Informationen über die Entwicklung der Betreuungsplätze seit 2012 bis 2018 am Stichtag 31. Dezember, den Stand nach Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen für 2018/2019 sowie einen Ausblick auf die Planungsjahre 2019 bis 2021 nach Realisierung der Handlungsvorschläge gemäß dieser Beschlussvorlage.
Eine Besonderheit der Kieler Betreuungslandschaft sind die verhältnismäßig vielen 1- und 2-gruppigen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet, die rund 39 % der Gesamtzahl ausmachen. Neben der Vielzahl von unterschiedlichen Konzepten, pädagogischen Schwerpunkten und Trägern trägt dies zur großen Vielfalt des Betreuungsangebots der Landeshauptstadt Kiel bei.
2.2. Bevölkerungsentwicklung
Die folgende Tabelle zeigt anschaulich die Unwägbarkeiten im Planungsverlauf. Für die Planung der neuen Kita-Plätze wird je Stadtteil die Bevölkerungsprognose des Bürger- und Ordnungsamtes - Abteilung Statistik - zugrunde gelegt. Herangezogen wird die Anzahl der Kinder im Alter zwischen 0 und 10 Jahren. Die Tabelle zeigt für ausgewählte Stadtteile die Ist-Zahlen aus 2017, die in 2017 prognostizierten Zahlen für 2018 und die Ist-Zahlen für 2018. Weiterhin werden die absolute Abweichung der Ist-Zahlen 2017 und 2018 sowie die Abweichung der Prognose 2018 gegenüber den Ist-Zahlen 2018 dargestellt.
Stadteil | 2017* | Prog. 2018 | 2018* | Diff 2018 | Diff 2018 zu |
Elmschenhagen | 1.554 | 1.568 | 1.621 | 67 | 53 |
Exerzierplatz | 336 | 339 | 369 | 33 | 30 |
Gaarden-Ost | 2.045 | 1.926 | 2.064 | 19 | 138 |
Meimersdorf | 583 | 513 | 544 | -39 | 31 |
Mettenhof | 2.777 | 2.720 | 2.779 | 2 | 59 |
Neumühlen- | 1.159 | 1.240 | 1.206 | 47 | -34 |
Ravensberg | 692 | 769 | 657 | -35 | -112 |
Wellingdorf | 667 | 678 | 704 | 37 | 26 |
* Einwohnerzahlen zum jeweiligen 31.12. |
Folgende Phänomene sind aus der Tabelle ablesbar: Für den Stadtteil Elmschenhagen wurde für 2018 ein Zuwachs um 14 Kinder auf 1568 prognostiziert. Tatsächlich leben am 31.12.2018 im Stadtteil 53 Kinder mehr, als die Prognose angegeben hat. Der absolute Zuwachs von 2017 auf 2018 beträgt sogar 67 Kinder, das entspräche einem Äquivalent von 3 Elementargruppen. Für den Stadtteil Exerzierplatz hätte in 2017 aufgrund der Prognosezahlen kein Handlungsbedarf bestanden, da ein Zuwachs von nur 3 Kindern angenommen wurde. Tatsächlich leben am 31.12.2018 aber 33 Kinder mehr im Stadtteil als noch in 2017. Im Stadtteil Gaarden-Ost lebten im Jahr 2017 bereits 2045 Kinder. Die Prognosezahlen für das Planungsjahr 2018 gingen von 1926 Kindern aus, also einem Rückgang von 119 Kindern. Es leben aber zum Stand 31.12.2018 tatsächlich 2064 Kinder im Stadtteil, so dass eine sehr gravierende Differenz von 138 Kindern zu den prognostizierten Zahlen eingetreten ist. Diese Differenz entspräche einem Äquivalent von mehr als 6 Elementargruppen.
Für den Stadtteil Meimersdorf wurde ein Rückgang um 70 Kinder auf 513 Kinder prognostiziert. Ein Rückgang hat stattgefunden, allerdings nur um 39 Kinder. Einen Zuwachs erlebt der Stadtteil Neumühlen-Dietrichsdorf in den Ist-Zahlen von 2017 auf 2018 um beachtliche 47 Kinder. Für den Stadtteil Ravensberg wurde ein deutlicher Anstieg von 692 auf 769 Kinder prognostiziert. Nach den Ist-Zahlen leben zum Zeitpunkt 31.12.2018 tatsächlich 112 Kinder weniger im Stadtteil als die Prognose hergegeben hat. Das entspricht einem Rückgang in den absoluten Zahlen um 35. Eine Abweichung ist auch für Wellingdorf zu verzeichnen. Dort war ein Anstieg der Kinderzahlen von nur 11 Kindern prognostiziert, es leben aber am 31.12.2018 im Stadtteil 37 Kinder mehr als noch in 2017, das entspricht einer Abweichung der Ist-Zahlen von der Prognose um 26.
Als Fazit ist festzuhalten, dass in den dargestellten Beispielen
- die Abweichungen in den Ist-Zahlen viel deutlicher ausfallen als in den Prognosewerten, wie z.B. im Stadtteil Exerzierplatz (+30) oder Elmschenhagen (+53) oder
- die Prognosewerte zu stark im Ausschlag sind und sich damit erheblich von den Ist-Zahlen unterscheiden, wie z.B. im Stadtteil Meimersdorf (+31) und Neumühlen-Dietrichsdorf (-34) oder
- die Abweichungen der Prognose zu den Ist-Werten zum Teil dramatisch sind, wie z.B. im Stadtteil Ravensberg (-112) und besonders im Stadtteil Gaarden (+138) und
- Planungsfehler so leicht entstehen können.
Insgesamt bemerkenswert ist, dass die absoluten Zahlen über alle Stadtteile hinweg von 2017 auf 2018 um 178 angestiegen sind, das entspricht einem Äquivalent von beispielsweise 8 Elementargruppen oder 11 Krippengruppen sowie 3 Elementargruppen im Ausbaubedarf.
2.3 Bedarf und Versorgung von unter 3-jährigen Kindern
Von der Gesamtzahl der Betreuungsplätze entfallen 2.721 Plätze auf den U3-Bereich, davon 2.179 in Kindertageseinrichtungen und 542 bei Tagespflegepersonen. Von 6.961 unter 3-jährigen Kieler Kindern am Stichtag 31. Dezember 2018 konnten dadurch 39,1% versorgt werden. Aufgrund des Ausbaus des U3-Angebots um 48 Plätze ist die Betreuungsquote gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Prozentpunkte gestiegen. Bei der Berechnung der Versorgungsquote ist zu beachten, dass die unter 1-jährigen Kinder, an die sich dieses Angebot grundsätzlich ebenfalls richtet, stets mitgezählt werden. Der Ausbau der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige konnte im vergangenen Jahr ungefähr zu gleichen Teilen im Krippenbereich und in der Tagespflege realisiert werden. Dadurch ist der Anteil von Tagespflegeplätzen im Verhältnis zu allen U3-Plätzen wieder auf 20% gestiegen. Das vorhandene U3-Angebot bezieht sich überwiegend auf ganztägige Betreuungsplätze. Da es Eltern gibt, die aus verschiedenen Gründen auch in dieser Kohorte eine Betreuung von sechs Stunden pro Tag nachfragen, werden entsprechende Kapazitäten bei der Planung und Umsetzung neuer Maßnahmen berücksichtigt.
U3-Bereich (0- bis unter 3-Jährige) | ||||||
Ausbaustand: | U3-Plätze in Kitas | U3-Plätze in Tagespflege | Bevölkerung 0 - < 3 Jahre | Versorgungsquote in % | Platzfehlbedarf (-überschuss) | Platzfehlbedarf (-überschuss) |
Altstadt | 0 | 1 | 19 | 5,3 | 7 | 9 |
Blücherplatz | 50 | 45 | 360 | 26,4 | 49 | 85 |
Brunswik | 120 | 3 | 121 | 101,7 | -75 | -63 |
Damperhof | 65 | 2 | 70 | 95,7 | -39 | -32 |
Düsternbrook | 30 | 6 | 73 | 49,3 | -7 | 1 |
Ellerbek | 35 | 6 | 188 | 21,8 | 34 | 53 |
Elmschenhagen | 100 | 46 | 464 | 31,5 | 40 | 86 |
Exerzierplatz | 111 | 12 | 178 | 69,1 | -52 | -34 |
Friedrichsort | 45 | 13 | 63 | 92,1 | -33 | -27 |
Gaarden-Ost | 155 | 37 | 728 | 26,4 | 99 | 172 |
Gaarden-Süd/Kronsburg | 40 | 12 | 306 | 17,0 | 70 | 101 |
Hassee | 100 | 15 | 254 | 45,3 | -13 | 12 |
Hasseldieksdamm | 50 | 7 | 57 | 100,0 | -34 | -29 |
Holtenau | 40 | 10 | 103 | 48,5 | -9 | 2 |
Meimersdorf | 108 | 6 | 148 | 77,0 | -55 | -40 |
Mettenhof | 145 | 37 | 776 | 23,5 | 128 | 206 |
Moorsee | 10 | 3 | 77 | 16,9 | 18 | 26 |
Neum.-Dietrichsdorf | 100 | 16 | 378 | 30,7 | 35 | 73 |
Pries | 35 | 4 | 199 | 19,6 | 41 | 61 |
Ravensberg | 85 | 40 | 273 | 45,8 | -16 | 12 |
Rönne | 0 | 1 | 10 | 10,0 | 3 | 4 |
Russee | 60 | 16 | 194 | 39,2 | 2 | 21 |
Schilksee | 25 | 1 | 73 | 35,6 | 3 | 11 |
Schreventeich | 195 | 24 | 298 | 73,5 | -100 | -70 |
Suchsdorf | 105 | 24 | 216 | 59,7 | -43 | -21 |
Südfriedhof | 100 | 48 | 325 | 45,5 | -18 | 15 |
Vorstadt | 30 | 1 | 24 | 129,2 | -21 | -19 |
Wellingdorf | 35 | 16 | 259 | 19,7 | 53 | 79 |
Wellsee | 50 | 15 | 192 | 33,9 | 12 | 31 |
Wik | 155 | 75 | 535 | 43,0 | -16 | 38 |
Gesamt | 2.179 | 542 | 6.961 | 39,1 | 63 | 760 |
2.4 Bedarf und Versorgung von Elementarkindern
Im Bereich der Elementarbetreuung hat erneut eine erhebliche Platzerweiterung stattgefunden. Im vergangenen Jahr sind im Saldo 94 Plätze für Elementarkinder zusätzlich in Betrieb gegangen, sodass insgesamt 7.199 Betreuungsplätze für 7.491 Kinder im Alter von 3 bis unter 6,5 Jahren zur Verfügung stehen. Da sich die Zahl der Kinder in dieser Alterskohorte im Jahr 2018 um 203 Kinder erhöht hat, ist die Versorgungsquote trotz des Ausbaus um 1,4 Prozentpunkte auf 96,1% gesunken.
Elementarbereich (3- bis unter 6,5-Jährige) | ||||
Ausbaustand: | Elementarplätze gesamt | Bevölkerung 3 - < 6,5 Jahre | Versorgungsquote in % | Platzfehlbedarf (-überschuss) |
Altstadt | 0 | 17 | 0,0 | 17 |
Blücherplatz | 234 | 295 | 79,3 | 61 |
Brunswik | 117 | 96 | 121,9 | -21 |
Damperhof | 96 | 62 | 154,8 | -34 |
Düsternbrook | 84 | 92 | 91,3 | 8 |
Ellerbek | 140 | 191 | 73,3 | 51 |
Elmschenhagen | 514 | 584 | 88,0 | 70 |
Exerzierplatz | 150 | 116 | 129,3 | -34 |
Friedrichsort | 118 | 75 | 157,3 | -43 |
Gaarden-Ost | 657 | 696 | 94,4 | 39 |
Gaarden-Süd/Kronsburg | 159 | 330 | 48,2 | 171 |
Hassee | 307 | 283 | 108,5 | -24 |
Hasseldieksdamm | 220 | 77 | 285,7 | -143 |
Holtenau | 127 | 166 | 76,5 | 39 |
Meimersdorf | 260 | 196 | 132,7 | -64 |
Mettenhof | 889 | 973 | 91,4 | 84 |
Moorsee | 43 | 117 | 36,8 | 74 |
Neum.-Dietrichsdorf | 334 | 452 | 73,9 | 118 |
Pries | 228 | 264 | 86,4 | 36 |
Ravensberg | 246 | 232 | 106,0 | -14 |
Rönne | 0 | 13 | 0,0 | 13 |
Russee | 216 | 209 | 103,3 | -7 |
Schilksee | 98 | 106 | 92,5 | 8 |
Schreventeich | 311 | 255 | 122,0 | -56 |
Suchsdorf | 410 | 297 | 138,0 | -113 |
Südfriedhof | 292 | 276 | 105,8 | -16 |
Vorstadt | 44 | 21 | 209,5 | -23 |
Wellingdorf | 164 | 236 | 69,5 | 72 |
Wellsee | 214 | 220 | 97,3 | 6 |
Wik | 527 | 544 | 96,9 | 17 |
Gesamt | 7.199 | 7.491 | 96,1 | 292 |
2.5 Bedarf und Versorgung von Grundschulkindern
Die Schulkindbetreuung vor und nach dem Unterricht hat sich im Jahr 2018 ebenfalls positiv weiterentwickelt. Am Stichtag 31. Dezember 2018 standen 6.942 Kindern im Alter von 6,5 bis unter 10 Jahren in verschiedenen Angeboten insgesamt 6.214 Betreuungsplätze gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs von 170 Plätzen. Den Angebotsschwerpunkt bildet mit 4.597 Plätzen die verlässliche Betreuung am Schulstandort. Davon entfallen 2.372 Plätze auf Betreute Grundschulen, 1.215 Plätze auf Gebundene Ganztagsschulen und 1.010 Plätze auf Offene Ganztagsschulen mit bedarfsorientierter Betreuung. Daneben stehen in Kindertageseinrichtungen 750 Hortplätze zur Verfügung. Weitere Angebote für Grundschülerinnen und Grundschüler finden sich in Offenen Ganztagsschulen mit 813 Plätzen und in der sonstigen Schulkindbetreuung, z. B. pädagogische Mittagstischen, mit 54 Plätzen. Die Versorgungsquote im Bereich der verlässlichen Schulkindbetreuung stieg um 0,8 Prozentpunkte auf 77,8%.
Grundschulkindbereich (6,5- bis unter 10-Jährige) | |||||||||
Ausbaustand: | Hortplätze | Plätze in Betreuten Grund- | Plätze in Gebundenen | Plätze in Offenen GTS mit | Sonstige Schulkinbetreuung | Plätze in Offenen Ganztags- | Bevölkerung 6,5 - < 10 Jahre | Versorgungsquote in % (ohne | Platzfehlbedarf (-überschuss) |
Altstadt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5 | 0,0 | 4 |
Blücherplatz | 80 | 431 | 0 | 0 | 30 | 0 | 252 | 214,7 | -339 |
Brunswik | 20 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 63 | 31,7 | 30 |
Damperhof | 0 | 80 | 0 | 60 | 0 | 32 | 46 | 304,3 | -103 |
Düsternbrook | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 87 | 0,0 | 70 |
Ellerbek | 40 | 45 | 0 | 200 | 8 | 31 | 165 | 177,6 | -161 |
Elmschenhagen | 50 | 155 | 0 | 140 | 0 | 263 | 573 | 60,2 | 113 |
Exerzierplatz | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 75 | 0,0 | 60 |
Friedrichsort | 20 | 50 | 0 | 0 | 0 | 0 | 64 | 109,4 | -19 |
Gaarden-Ost | 45 | 0 | 420 | 0 | 0 | 0 | 640 | 72,7 | 47 |
Gaarden-Süd/Kronsburg | 20 | 205 | 0 | 0 | 0 | 0 | 326 | 69,0 | 36 |
Hassee | 105 | 210 | 0 | 0 | 0 | 0 | 284 | 110,9 | -88 |
Hasseldieksdamm | 0 | 170 | 0 | 0 | 8 | 87 | 88 | 202,3 | -108 |
Holtenau | 0 | 110 | 0 | 0 | 0 | 0 | 167 | 65,9 | 24 |
Meimersdorf | 0 | 170 | 0 | 0 | 0 | 0 | 200 | 85,0 | -10 |
Mettenhof | 50 | 0 | 795 | 0 | 8 | 127 | 1.030 | 82,8 | -29 |
Moorsee | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 121 | 0,0 | 97 |
Neum.-Dietrichsdorf | 0 | 0 | 0 | 170 | 0 | 95 | 376 | 45,2 | 131 |
Pries | 20 | 0 | 0 | 140 | 0 | 114 | 254 | 63,0 | 43 |
Ravensberg | 60 | 106 | 0 | 0 | 0 | 0 | 152 | 109,2 | -44 |
Rönne | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 14 | 0,0 | 11 |
Russee | 0 | 160 | 0 | 0 | 0 | 0 | 193 | 82,9 | -6 |
Schilksee | 80 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 99 | 80,8 | -1 |
Schreventeich | 40 | 30 | 0 | 75 | 0 | 28 | 186 | 78,0 | 4 |
Suchsdorf | 30 | 275 | 0 | 0 | 0 | 0 | 340 | 89,7 | -33 |
Südfriedhof | 35 | 0 | 0 | 35 | 0 | 0 | 216 | 32,4 | 103 |
Vorstadt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 12 | 0,0 | 10 |
Wellingdorf | 20 | 0 | 0 | 0 | 0 | 36 | 209 | 9,6 | 147 |
Wellsee | 20 | 0 | 0 | 120 | 0 | 0 | 215 | 65,1 | 32 |
Wik | 15 | 175 | 0 | 70 | 0 | 0 | 490 | 53,1 | 132 |
Gesamt | 750 | 2.372 | 1.215 | 1.010 | 54 | 813 | 6.942 | 77,8 | 153 |
2.5.1 Verlagerung von Hortressourcen
In den Vorjahren sind bereits zahlreiche Hortplätze in Kindertageseinrichtungen abgebaut und die dort vorhandenen Räume für die Betreuung von Krippen- bzw. Elementarkindern umgenutzt worden. Damit wurde der Beschlussfassung, Schulkindbetreuung an die Schulen zu verlagern Rechnung getragen (Drs. 0313/2011). Zusammen mit dem Amt für Schulen arbeitet das Jugendamt weiter an der Umsetzung des genannten Beschlusses. In regelmäßiger Abstimmung wird dafür jeder einzelne Hort- und Schulstandort gemeinsam untersucht. Da die Raumbedarfe sowohl für die Beschulung als auch die Betreuung von Kindern gleichermaßen steigen (siehe 1.6), gestaltet sich der Verlagerungsprozess jedoch zunehmend schwieriger. Stellenweise müssen Aufnahmestopps für Einrichtungen wieder aufgehoben werden. Aufgrund baulicher Gegebenheiten kommen darüber hinaus nicht alle ehemaligen Horträume für eine Krippen- oder Elementarbetreuung in Frage. Die jüngste Prüfung der Perspektiven der aktuell bestehenden Hortgruppen hat ergeben, dass zum Kita-/Schuljahr 2019/2020 20 Hortplätze abgebaut werden können, zum Schuljahr 2020/2021 100. Die Verlagerung der Hortplätze in eine Schulkindbetreuung am Schulstandort der Reventlouschule hat sich aufgrund des benötigten erheblichen zeitlichen Vorlaufes für ein Vergabeverfahren für die Trägerschaft des offenen Ganztags mit bedarfsorientierter Betreuung um ein Jahr verzögert. Die darüber hinausgehenden Planungen sind ebenfalls in der nachfolgenden Tabelle abgebildet.
Stadtteil | Einrichtung | Hort- | Geplante | |
Plätze | Zeitpunkt | |||
Blücherplatz | HDU-Kinderhaus | 20 | -20 | Aug 20 |
Städt. Kita Beselerallee | 60 | -60 | Aug 20 | |
Brunswik | Haus der Familie | 20 | -20 | Aug 20 |
Elmschenhagen | AWO Kinderhaus Tiroler Ring | 30 | -10 | Aug 22 |
Hassee | Städt. Kita Rendsburger Landstraße | 65 | -20 | Aug 20 |
Pries | Städt. Kita Buschblick* | 20 | -20 | Aug 19 |
Hortplätze gesamt | 215 | -150 |
| |
*Konkreter Antrag liegt vor, siehe Anlage 1 Handlungsvorschläge |
|
|
|
2.6 Perspektiven in ausgewählten Stadtteilen
Nachfolgend werden einzelne Stadtteile unter Berücksichtigung der prognostizierten Bevöl-kerungsentwicklung bis zum Jahr 2036 in Zusammenhang mit der aktuellen Betreuungssituation sowie der geplanten Maßnahmen dargestellt. In die Ausführungen fließen die Erkenntnisse aus den Planungskonferenzen ein. (vgl. 1.2 letzter Absatz)
2.6.1 Gaarden
Der Stadtteil Gaarden-Ost hat nach Mettenhof die höchste Anzahl an Kindern in der Altersgruppe 0-10 Jahren in Kiel. Insgesamt stehen 1314 Betreuungsplätze den dort wohnenden 2064 Kindern gegenüber. Die Betreuungsplätze verteilen sich auf 8 Kindertageseinrichtungen, 2 Einrichtungen der Schulkindbetreuung sowie Tagespflegepersonen.
In der nachfolgenden Tabelle lässt sich nachlesen, welche und wie viele Betreuungsplätze die einzelnen Einrichtungen vorhalten und welche Versorgungsquote sich daraus für die Altersgruppen ergibt:
Stadtteile Garden Ost | Einrichtung | Einrichtungsart | Adresse | Platzangebot | |||
U3 | Ele- | Schul- | Ge- | ||||
AWO Familienzentrum | Familienzentrum | Gustav-Schatz-Hof 10 | 30 | 66 | 0 | 96 | |
AWO KH Steinmarderweg | KiTa | Steinmarderweg 6 | 10 | 66 | 0 | 76 | |
Ev. Kita Gaarden | KiTa | Stoschstraße 50 | 10 | 20 | 0 | 30 | |
Hans-Christian-Andersen-Schule | Gebundene GT | Stoschstraße 24 | 0 | 0 | 420 | 420 | |
PÄDIKO Kinderkrippe Gaarden | Krippe | Kaiserstraße 31c | 20 | 0 | 0 | 20 | |
Städt. Familienzentrum Gaarden | KiTa | Kaiserstraße 92 | 40 | 188 | 45 | 273 | |
Städt. Kita Helmholtzstraße | KiTa | Helmholtzstraße 19 | 10 | 88 | 0 | 98 | |
Städt. Kita Hügelstraße | KiTa | Hügelstraße 10 | 10 | 88 | 0 | 98 | |
Städt. Kita Johannesstraße | KiTa | Johannesstraße 12 | 25 | 138 | 0 | 163 | |
Tagespflege |
|
| 37 | 3 | 0 | 40 | |
Plätze gesamt |
|
| 192 | 657 | 465 | 1.314 | |
Versorgungsquote in % |
|
| 26,4% | 94,4% | 72,7% |
|
Das Angebot für unter 3-jährige Kinder umfasste Ende 2018 in Gaarden-Ost 192 Plätze. Daraus ergibt sich eine Versorgungsquote von 26,4%, die deutlich unterhalb der angestrebten Zielquote von 50% liegt. Dieses Ergebnis entspricht auch den Auswertungen der Wartelisten. Über alle Stadtteile hinweg ist die Warteliste für den Krippenbereich in Gaarden-Ost mit 63 Kindern am höchsten.
Die letztjährige Entwicklung im Elementarbereich hat sich deutlich günstiger gestaltet. Dort wurde eine Versorgungsquote von immerhin 94,4% erreicht, so dass eine Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 Prozentpunkte vorliegt. Diese Verbesserung hat sich durch die Erweiterung des Städtischen Familienzentrums Gaarden (Standort: Georg-Pfingsten-Str.) um 4 Elementar- und 2 Krippengruppen ergeben.
Im Schulkindbereich ist die Versorgungssituation mit den 45 Hortplätzen des Städt. Familienzentrums und den 420 Plätzen der gebundenen Ganztagsschule Hans-Christian-Andersen Schule unverändert. Die Versorgungsquote ist mit 72,7% noch unter der angestrebten Zielquote von 80%.
Ende 2018 wurde eine Planungskonferenz im Stadtteil Gaarden durchgeführt. Wesentliches Ergebnis dieser Konferenz war, dass besonders im Krippenbereich aber auch im Elementarbereich eine massive Nachfrage nach Betreuungsplätzen zu verzeichnen ist. Diese Nachfrage wird auch dadurch gespeist, dass in Gaarden-Ost viele Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund leben, die für die Teilnahme an Maßnahmen des Jobcenters Kinderbetreuungsplätze benötigen.
In 2018 sind daher besonders für den Stadtteil Gaarden-Ost erhebliche Anstrengungen unternommen worden, um die unzureichende Versorgung der Krippen- und Elementarkinder zu verbessern. Im neuen Kitajahr 2019/2020 wird die Städt. Kita Bahnhofstraße mit zwei Elementargruppen, einer altersgemischten Gruppe sowie einer Krippengruppe in den Betrieb gehen. Die Bahnhofstr. gehört zwar statistisch zum Stadtteil Südfriedhof; dennoch ist aufgrund der Randlage davon auszugehen, dass diese Kita in erheblichem Umfang von Kindern aus Gaarden-Ost genutzt werden wird. Für 2019 ist auch der Start einer Naturkita im Werftpark mit 18 Plätzen für Ü3-Kinder geplant. In 2020 sollen weitere 3 Elementargruppen sowie 3 Krippengruppen durch einen Neubau in der Ernestinenstraße geschaffen werden. Außerdem werden in 2020 durch einen Umbau in der Halle 400 nochmals 2 Elementargruppen, 2 Krippengruppen sowie eine altersgemischte Gruppe eingerichtet. Spätestens in 2020 ist dann mit einer deutlichen Entspannung der aktuell noch schwierigen Versorgungssituation in Gaarden-Ost zu rechnen. An der Hörn und in der Ernestinenstraße können Belegplätze für Wirtschaftsunternehmen zur Verfügung gestellt werden.
2.6.2 Mettenhof
Der im Westen von Kiel gelegene Stadtteil Mettenhof ist mit 776 Kindern unter 3 Jahren und 973 Kindern im Alter von 3 bis 6,5 Jahren nach wie vor der kinderreichste Stadtteil Kiels. Nach der Eröffnung der ASB Kita Pfützenhopser im Jahr 2018 stehen in Mettenhof 10 Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Sie bieten 145 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren und 884 Betreuungsplätzen für Kinder zwischen 3 und 6,5 Jahren. Hinzu kommen 37 Plätze in der Kindertagespflege für unter 3-jährige und 5 Plätze für 3 bis 6,5-jährige Kinder. Die Kapazität der Betreuungsplätze für Grundschulkinder umfasst 980 Plätze. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Platzkapazitäten in den einzelnen Einrichtungen.
Stadtteil Mettenhof | Einrichtung | Einrichtungsart | Adresse | Platzangebot | |||
U3 | Ele- | Schul- | Ge- | ||||
ASB Kita Pfützenhopser | KiTa | Stockholmstr. 14 | 10 | 88 | 0 | 98 | |
AWO Familienzentrum Sibeliusweg | Familienzentrum | Sibeliusweg 2 | 10 | 124 | 0 | 134 | |
AWO KH Jütlandring | KiTa | Jütlandring 217 | 10 | 66 | 50 | 126 | |
AWO KH Narvikstraße | KiTa | Narvikstraße 3 | 10 | 106 | 0 | 116 | |
Ev. Kita Arche Kunterbunt | KiTa | Jütlandring 143 | 10 | 79 | 0 | 89 | |
Ev. Thomas-Kindergarten | KiTa | Skandinaviendamm 350 | 5 | 32 | 0 | 37 | |
FzK Lilli-Nielsen-Schule | Förderzentrum | Vaasastraße 43 | 0 | 0 | 8 | 8 | |
HdF Familienzentrum Bunte Welt | Familienzentrum | Bergenring 4 | 30 | 0 | 0 | 30 | |
Janusz Korczak-Haus | KiTa | Skandinaviendamm 352 | 30 | 169 | 0 | 199 | |
Lilli-Nielsen-Schule (FzK) | Offene GT | Vaasastraße 43 | 0 | 0 | 47 | 47 | |
Max-Tau-Schule | Offene GT | Odensestraße 6 | 0 | 0 | 80 | 80 | |
Schule am Göteborgring | Gebundene GT | Gotlandwinkel 16 | 0 | 0 | 340 | 340 | |
Schule am Heidenberger Teich | Gebundene GT | Skagenweg 25 | 0 | 0 | 455 | 455 | |
Städt. Familienzentrum Osloring | Familienzentrum | Osloring 2a | 10 | 132 | 0 | 142 | |
Städt. Kita Gotlandwinkel | KiTa | Gotlandwinkel 16 | 20 | 88 | 0 | 108 | |
Tagespflege |
|
| 37 | 5 | 0 | 42 | |
Plätze gesamt |
|
| 182 | 889 | 980 | 2.051 | |
Versorgungsquote in % |
|
| 23,5% | 91,4% | 95,1% |
|
Den 182 Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren standen am 31.12.2018 776 Kinder in dieser Alterskohorte in Mettenhof gegenüber. Die Versorgungsquote beträgt demnach 23,5%. Sie ist durch den Wegfall von 6 Betreuungsplätzen in der Tagespflege um 0,3% gesunken. Die zum Kindergartenjahr 2018/2019 beantragte Einrichtung einer Krippengruppe im AWO Kinderhaus Narvikstraße kann erst zum 01.08.2019 realisiert werden. Durch die 10 zusätzlichen Plätze und einen Rückgang der Zahl der Kinder in dieser Alterskohorte von 791 am 31.12.2017 auf 776 am 31.12.2018 erhöht sich die Versorgungsquote bei gleichbleibender Kinderzahl auf 24,7%. Sie liegt deutlich unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 39,1% und folglich unter der Zielquote von 50%. Die Leitungen der Kindertageseinrichtungen bestätigen, dass der Bedarf an Krippenplätzen höher ist als das Angebot. Dies spiegelt sich auch in der Warteliste. Danach liegen bis 31.10.2019 37 Anmeldungen im Krippenbereich vor, die nicht berücksichtigt werden können. Die Kindertageseinrichtungen führen entsprechende Wartelisten. Es besteht Einigkeit, dass Bedarf an weiteren Krippenplätzen besteht.
Die Stadt plant im Stadtteil Mettenhof die Errichtung einer weiteren Kindertageseinrichtung mit drei Krippengruppen am Heidenberger Teich, um bedarfsgerecht mehr Plätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen.
Im Elementarbereich konnten nach Auskunft der Einrichtungsleitungen im letzten Jahr aufgrund der zusätzlichen Plätze durch die Eröffnung der Kita Pfützenhopser im Jahr 2017 zum ersten Mal seit Jahren alle Elementarkinder, deren Eltern einen Platz beantragt hatten, versorgt werden. Im AWO Kinderhaus Narvikstraße wurde eine Waldgruppe mit 18 Betreuungsplätzen aufgrund fehlender Nachfrage abgebaut, im Familienzentrum Osloring mussten, wie in der letztjährigen Planung beschlossen, 2 Elementargruppen (Außenstelle Russee) abgebaut werden, da die Räume wieder der Schulnutzung zugeführt werden mussten. Im Janusz-Korczak-Haus konnte eine zusätzliche Elementargruppe an den Start gehen. Durch die Platzreduzierung ist die Versorgungsquote jedoch gegenüber 95,5% Ende 2017 auf 91,4% gesunken. Sie liegt deutlich unter der Zielquote von 100%. Für den Zeitraum 01.11.2018 bis 31.10.2019 weist die Warteliste des Jugendamtes 19 Anmeldungen im Elementarbereich aus, denen kein Platz in Mettenhof gegenübersteht.
Für Grundschulkinder stehen in Mettenhof inklusive des offenen Ganztagsangebots 980 Betreuungsplätze zur Verfügung. Bei 845 Plätzen handelt es sich um verlässliche Betreuungsangebote an den beiden gebundenen Ganztagsschulen am Heidenberger Teich und am Göteborgring sowie im Hort des AWO KH Jütlandring. Daneben sind 135 Plätze im offenen Ganztag an der Max-Tau-Schule und am pädagogischen Mittagstisch der Lilli-Nielsen-Schule eingerichtet. Die Betreuungsquote für das verlässliche Ganztagsangebot beträgt damit 82%, unter Berücksichtigung der Platzkapazitäten im offenen Ganztag 95,1%. Die leicht gesunkene Versorgungsquote bei den verlässlichen Angeboten ist auf einen leichten Anstieg der Kinder in dieser Alterskohorte und eine Reduzierung des Angebots der gebundenen Ganztagsschulen um 11 Betreuungsplätze zurückzuführen. Demgegenüber wurden im offenen Ganztag 37 zusätzliche Plätze eingerichtet. In der Planungskonferenz wird die Einschätzung geäußert, dass die Nachfrage nach verlässlichen Ganztagsplätzen das bestehende Angebot übersteige. Dies wird im kommenden Jahr in der Jugendhilfeplanung geprüft.
3. Finanzielle Auswirkungen
Nachfolgend dargestellt werden die aufzuwendenden Betriebskosten sowie die Investitionskosten der Landeshauptstadt Kiel für die kommenden Kindergarten- und Schuljahre nach heutigem Kenntnisstand. Zusätzlich aufgeführt ist die Entwicklung des kommunalen Eigenanteils in Bezug auf die Betriebskosten für die Jahre 2014 bis 2017. Informationen zur Neustrukturierung der Kita-Finanzierung sind in Anlage 5 zusammengefasst.
3.1 Arbeitsgruppe Kita-Förderung
Die neue Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen wurde in der aus Vertreterinnen und Vertretern der freien Träger und der Stadt bestehenden Arbeitsgruppe inzwischen abschließend erarbeitet und abgestimmt. Die Beteiligungsprozesse laufen, es ist geplant, die neue Richtlinie noch vor der Sommerpause den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
3.2 Betriebskosten
Die Landeshauptstadt Kiel wendet in den Haushaltsjahren 2019 bis 2021 die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Finanzmittel für Betriebskosten auf. Die Summen verstehen sich inklusive Overheadkosten, also einschließlich Sach- und Betriebskosten der Verwaltung:
Beschlossene Haushaltsmittel | 2019 | 2020 | 2021 |
Teilplan 211 Betreute Grundschulen | 2.403.500 € | 2.453.500 € | 2.453.500 € |
Teilplan 361 Tagespflege | 7.900.300 € | 8.372.100 € | 8.814.700 € |
Teilplan 365 Kindertageseinrichtungen | 117.184.600 € | 119.584.000 € | 121.279.300 € |
Gesamt | 127.488.400 € | 130.409.600 € | 132.547.500 € |
Die neuen Betreuungsplätze und die Umwandlung bestehender Betreuungsplätze bei freien Trägern gemäß Anlage 1 (Handlungsvorschläge) sind mit weiteren Betriebskosten verbunden. Diese sind in 2019 – je nach Mittelabfluss – gesondert zur Verfügung zu stellen und müssen für die Folgejahre mit den entsprechenden Summen bei den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden:
Zusätzliche Betriebskosten | 2019 | 2020 | 2021 | ||
Kitas freier Träger Teilplan 365 | Bereits beschlossen Maßnahmen | 400.475 € | 921.400 € | 1.017.300 € | |
Neue Anträge - Umsetzung 2019 | 612.646 € | 1.772.725 € | 1.874.221 € | ||
Neue Anträge - Umsetzung 2020 | 0 € | 481.600 € | 1.155.700 € | ||
Bedarfsgerechte Anpassungen | 39.048 € | 93.720 € | 93.720 € | ||
Summe | 1.052.169 € | 3.269.445 € | 4.140.941 € | ||
Städtische Personalkosten Teilplan 365 |
| 102.970 € | 371.865 € | 691.722 € | |
Kinder- tagespflege Teilplan 361 | Bereits beschlossen Maßnahmen | 0 € | 0 € | 0 € | |
Neue Anträge - Umsetzung 2019 | 31.700 € | 31.700 € | 0 € | ||
Neue Anträge - Umsetzung 2020 | 0 € | 0 € | 0 € | ||
Bedarfsgerechte Anpassungen | 0 € | 0 € | 0 € | ||
Summe | 31.700 € | 31.700 € | 0 € | ||
Betreute GS Teilplan 21-24 | Bereits beschlossen Maßnahmen | 0 € | 0 € | 0 € | |
Neue Anträge - Umsetzung 2019 | 49.900 € | 99.800 € | 99.800 € | ||
Neue Anträge - Umsetzung 2020 | 0 € | 0 € | 0 € | ||
Bedarfsgerechte Anpassungen | 0 € | 0 € | 0 € | ||
Summe | 49.900 € | 99.800 € | 99.800 € | ||
Gesamt |
|
| 1.236.739 € | 3.772.810 € | 4.932.463 € |
Aus unterschiedlichen Gründen sind nicht alle Maßnahmen umgesetzt worden, die mit der Bedarfsplanung 2018/2019 zum 1. August beschlossen wurden und mit entsprechenden Mitteln beplant waren. Die Gesamtsumme der nicht abgerufenen Betriebskosten mit Stand Februar 2019 für das Jahr 2018 beträgt rund 426.000 Euro.
Nicht abgerufene Haushaltsmittel | Stand Feb 2019 |
Betriebskosten Kitas freier Träger (Teilplan 365) | 255.200 € |
Personalkosten städtische Kitas (Teilplan 365) | 168.200 € |
Betriebskosten Betreute Grundschule (Teilplan 21-24) | 2.600 € |
Gesamt | 426.000 € |
Diese Mittel wurden zur Finanzierung unterjähriger Maßnahmen nach dem 01.08.2018 und zur Deckung zusätzlicher Maßnahmen im Kita-Bereich sowie zur Haushaltskonsolidierung verwendet.
Für die Kalkulation der Mehraufwendungen wurden die durchschnittlichen Bruttobetriebskosten der verschiedenen Betreuungsarten nach dem KiTaG zugrunde gelegt. Die Durchschnittswerte wurden in 2017 neu berechnet und sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Die Angaben beziehen sich bei der Krippen-, Tagespflege- und Elementarbetreuung auf eine tägliche Betreuungszeit von jeweils acht Stunden. Im Hort beträgt die tägliche Betreuungszeit während der Schulzeit in der Regel vier und in den Ferien acht Stunden.
Aufgrund der Personalkosten für die zusätzlichen Maßnahmen in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie in den Verwaltungsbereichen des Jugendamtes (Verwaltung freier Träger und Planung/ Controlling Kindertagesbetreuung) und des Amtes für Schulen (Gebührenberechnung) werden bereits in diesem Jahr im Vorgriff auf den Stellenplan Veränderungen erforderlich sein, für die bisher keine Anmeldung zum Haushalt erfolgen konnte (siehe Anlage 2):
Die entsprechenden Haushaltsmittel werden je nach Umsetzungszeitpunkt der einzelnen Maßnahmen benötigt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Personalkostentabelle für die Stellenplanung 2020 und beinhaltet auch die Verrechnung von Personalkosten nicht umgesetzter Handlungsvorschläge, die mit dieser Bedarfsplanung zurückgenommen werden sollen (siehe Anlage 1, Ziffer 3).
3.3 Förderung der Betriebskosten durch Bund und Land
In 2019 wird die Subjektfinanzierung zur Förderung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen nach dem KiTaG (Förderung pro Kind) durch das Land Schleswig-Holstein unter den gleichen Bedingungen wie in den letzten Jahren fortgeführt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bedarfsplanungen der Vorjahre:
Drs. 0298/2018: https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21389
Drs. 0427/2017: https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20278
Drs. 0273/2016: https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19027
Förderung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren
Die Landes- bzw. Bundesförderung nach § 26 Absatz 2 Satz 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) von Betreuungsplätzen für unter 3-jährige Kinder in Schleswig-Holstein verbleibt mit insgesamt 54,24 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Die Landeshauptstadt Kiel wird hiervon rund 5,7 Mio. Euro erhalten. Für den U3-Bereich stellt sich Landesförderung der letzten Jahre wie folgt dar:
Besondere Zuweisung für Kinder im Alter von unter 3 Jahren – Konnexitätsmittel
Seit 2013 stellt das Land Schleswig-Holstein zusätzliche Fördermittel zur Deckung der entstandenen Mehrausgaben der Kommunen für die Betreuung unter 3-jähriger Kinder zur Verfügung. Die Entwicklung der Konnexitätsmittel stellt sich für die Landeshauptstadt Kiel folgendermaßen dar:
Gesamtförderung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren durch Bund und Land
Je nach Förderprogramm bzw. Rechtsgrundlage sind der Landeshauptstadt Kiel in den letzten Jahren folgende Mittel zur Finanzierung der Betreuungskosten der U3-Plätze zugeflossen:
Förderung von Kindern im Alter von 3 bis unter 14 Jahren
Die Landesbeteiligung an den Betriebskosten der Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von 3 bis unter 14 Jahren steigt auf 100 Mio. Euro im Jahr 2019. Von diesen Mitteln wird die Landeshauptstadt Kiel rund 10,02. Euro erhalten. Die Entwicklung der Landeszuschüsse stellt sich für den Bereich der Betreuungsplätze der 3- bis unter 14-Jährigen in Kiel wie folgt dar:
Sprachbildung
Die Förderung der Sprachbildung für Kinder im Alter von 3 bis unter 14 Jahren wird auch im Jahr 2019 durch das Land unterstützt. Wie in den Vorjahren stehen insgesamt 6 Mio. Euro zur Verfügung. Von diesen Mitteln entfallen anteilig rund 821.540 Euro auf die Landeshauptstadt Kiel. Die Entwicklung der Mittel für die Sprachbildung sieht folgendermaßen aus:
Durch die Deckelung der Landesmittel auf das Niveau des Vorjahres bei zeitgleich steigenden Kinderzahlen sinken die zur Verfügung stehenden Fördermittel im Jahr 2019 erneut.
Zusätzlich stellt das Land seit 2017 Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro für die Sprachbildung in Regional- und Minderheitensprachen zur Verfügung. Pro Betreuungsgruppe im Bereich der 0- bis unter 6-jährigen Kinder können 2.000 Euro jährlich für Personal- und Sachkosten bewilligt werden. Begünstigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen, die in ihrer Konzeption eine Sprachbildung unter Berücksichtigung von Regional- und Minderheitensprachen ausdrücklich vorsehen und Fachkräfte einsetzen, die entsprechend fortgebildet sind. Seit 2017 nimmt eine eingruppige Kindertageseinrichtung in Kiel, in deren pädagogischem Konzept die Pflege der niederdeutschen Sprache verankert ist, diese Förderung in Anspruch.
Hortmittagessen
Seit 2015 werden im Erlass über die Landesförderung auch Mittel für Hortmittagessen in Höhe von insgesamt 300.000 Euro vergeben. Diese Mittel werden seit 2017 nicht mehr einzeln zugewiesen, sondern können entsprechend des Bedarfs abgerufen werden. Die in 2018 für Kiel abgerufenen Mittel in Höhe von 40.000 Euro wurden in Höhe von 36.153 Euro verbraucht. Für 2019 wurde, nach Abstimmung mit dem Amt für Soziale Dienste, das die Abrechnung der Fördermittel analog zu den BuT-Leistungen[1] vornimmt, die Auszahlung von Mitteln in Höhe von 70.000 Euro beantragt. Diese Erhöhung ist auf eine Änderung in der Förderung der Hortmittagessen ab September 2019 zurückzuführen.
Zusätzliche Mittel zur Kompensierung der Mehrkosten durch die zusätzliche Betreuung von Flüchtlingskindern
Auf Grundlage der „Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuung und zur Fortsetzung der Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bis 2018“ weist das Land Schleswig-Holstein zusätzliche Mittel aus den ursprünglich bewilligten und nicht ausgeschöpften Konnexitätsmitteln zu. Nähere Ausführungen sind ebenfalls der Bedarfsplanung des letzten Jahres zu entnehmen (s.o.).
Diese Förderung wird entgegen der ursprünglichen Planung auch im Jahr 2019 fortgeführt:
Von den Zuweisungen für 2018 in Höhe von 627.800 Euro wurden Fördermittel für folgende Projekte für Flüchtlingskinder in Kieler Kindertageseinrichtungen in Anspruch genommen:
Die verbliebenen Mittel in Höhe von 541.983 Euro wurden zur Deckung der laufenden Betreuungskosten inklusive der Sozialstaffelaufwendungen von Kindern aus Flüchtlingsfamilien in Kieler Kindertageseinrichtungen eingesetzt.
In 2019 werden der Landeshauptstadt Kiel erneut 627.800 Euro aus Landeszuweisungen zur Verfügung gestellt. Vorrangig ist geplant, die seit 2016 installierten niedrigschwelligen Angebote, die weiterhin erforderlich sind, aufrecht zu erhalten. Bis zum Stichtag 28.02.2019 wurden zunächst folgende Projekte bewilligt:
Eine Bindung der verbleibenden Landesmittel ist in jedem Fall durch die Deckung der laufenden Betreuungskosten der Flüchtlingskinder und den Ausgleich der Sozialstaffelaufwendungen gesichert.
3.4 Entwicklung des kommunalen Eigenanteils
Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, dass die Betriebskosten, die durch den fortgeführten Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen entstehen, nicht durch die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Fördermittel, die Elterngebühren und die Einnahmen aus dem Kostenausgleich gedeckt werden. Die Mehreinnahmen im Bereich der Fördermittel Bund / Land im Jahre 2017 und 2018 begründen sich mit der Anhebung der Landesmittel zur Förderung von Ganztagsbetreuung für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen. Der Anteil des Landes an den Gesamtkosten (ohne Overhead) betrug im Jahr 2017 24,1 Prozent und ist im Jahr 2018 auf 27,4% angestiegen.
Kommunaler Eigenanteil | ohne | inkl. | ohne | inkl. | ohne | inkl. | |
| 2016 | 2016 | 2017 | 2017 | 2018 | 2018 | |
Ausgaben | Kindertages- einrichtungen | 91.422.640 | 98.243.400 | 102.068.649 | 109.622.746 | 106.652.640 | 115.669.282 |
Kindertagespflege | 5.514.610 | 6.114.290 | 5.676.382 | 6.270.488 | 6.103.642 | 6.690.890 | |
Rückflüsse aus Vorjahren | -2.065.100 | -2.065.100 | -2.786.108 | -2.786.109 | -3.925.381 | -3.925.381 | |
Summe | 94.872.150 | 102.292.590 | 104.958.923 | 113.107.125 | 108.830.901 | 118.434.791 | |
Einnahmen | Fördermittel Bund/Land | 20.199.860 | 20.199.860 | 25.310.159 | 25.310.159 | 29.820.600 | 29.820.600 |
Kostenausgleich | 315.900 | 315.900 | 115.275 | 115.275 | 96.454 | 96.454 | |
Gebühren/Beiträge | 11.038.120 | 11.038.120 | 11.337.687 | 11.337.687 | 11.059.314 | 11.059.314 | |
Summe | 31.553.880 | 31.553.880 | 36.763.121 | 36.763.121 | 40.976.368 | 40.976.368 | |
Gesamtkosten (in €) | 63.318.207 | 70.738.710 | 68.195.802 | 76.344.004 | 67.854.533 | 77.458.423 | |
Aufwand Stadt (in%) | 66,7 | 69,2 | 65,0 | 67,5 | 62,3 | 65,4 |
3.5 Investitionskosten
Für die Planjahre 2019 bis 2021 wurden mit dem Haushaltsplan Investitionskosten für Neu- und Erweiterungsbauten, inklusive des Inventars von Kindertageseinrichtungen und Betreuten Grundschulen, sowie für Sanierungsmaßnahmen in folgender Höhe angemeldet:
Investitionskosten | 2019 | 2020 | 2021 |
Teilfinanzplan 1115 Städt. Kitas | 1.930.000 € | 600.000 € | 0 € |
Teilfinanzplan 1115 Betr. Grundschulen | 0 € | 0 € | 0 € |
Teilfinanzplan 21-24 Betr. Grundschulen (Ausstattung) | 201.000 € | 201.000 € | 201.000 € |
Teilfinanzplan 365 Städt. Kitas | 135.000 € | 320.000 € | 115.000 € |
Teilfinanzplan 365 Kitas freier Träger | 5.838.400 € | 4.366.800 € | 1.145.800 € |
Gesamt | 8.104.400 € | 5.487.800 € | 1.461.800 € |
*Um-, Aus- und Neubau erfolgen im Haushalt der Immobilienwirtschaft |
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Um die Mittel für den Ausbau der Kindertagesbetreuung, die der Landeshauptstadt zur Verfügung gestellt werden, binden zu können, ist es auch in Zukunft erforderlich, investive Mittel bereitzustellen. Nur so ist eine Finanzierung von Maßnahmen zu sichern, für die kein Investor gefunden werden kann. Dies ist z. B. bei Anbauten an bestehende Einrichtungen regelmäßig der Fall.
Darüber hinausgehende notwendige Investitionskosten zur Schaffung neuer Betreuungsplätze, insbesondere in Stadtteilen, in denen weiterhin ein erheblicher Ausbaubedarf besteht, werden für Einrichtungen in freier Trägerschaft über die laufenden Betriebskosten finanziert werden müssen.
In Zukunft wird das Augenmerk zudem auf den Erhalt bestehender Plätze zu richten sein. In einer Vielzahl der Kieler Kindertageseinrichtungen bestehen trotz der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz erhebliche Sanierungsbedarfe. Um den Erfordernissen der Unfallkasse und der Hygieneaufsicht zu genügen, wird es nötig sein, umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und für einzelne Einrichtungen sogar Ersatzbauten zu errichten.
Informationen zu den Investitions- und Förderprogrammen des Bundes und des Landes (Bundesinvestitionsgesetz, „Kinderbetreuungsfinanzierung“, Landesinvestitionsprogramm „U3-Ausbau“ und städtische Beteiligung) finden sich in Anlage 6.
4. Ausblick
Das Angebot wächst
Durch die bereits in den Vorjahren beschlossenen Maßnahmen, mit deren Realisierung in den Jahren 2019 und 2020 gerechnet wird, werden folgende Betreuungsplätze im Krippen- und Elementarbereich geschaffen bzw. im Schulkindbereich aus den Horten an den Schulstandort verlagert (siehe Anlage 1, Ziffer 1 und 2):
im Kindergartenjahr | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder | für Schulkinder |
2019/2020 | 85 | 96 | 0 |
2020/2021 | 30 | 66 | 0 |
Hinzu kommen weitere 18 Plätze, die nach dem Ausbaustand am 31. Dezember 2018 und vor dem Kindergartenjahr 2019/2020 unterjährig in Betrieb gegangen sind. Diese Plätze erweitern ebenfalls bedarfsgerecht das bestehende Betreuungsangebot in Ergänzung zu den bereits beschlossenen Maßnahmen. Unter Berücksichtigung aller bereits beschlossenen Maßnahmen sowie der neuen Anträge gemäß dieser Planung wird sich die Anzahl der Betreuungsplätze gegenüber dem Ausbaustand am 31. Dezember 2018 pro Kalenderjahr bzw. Kita-Jahr wie folgt erhöhen:
Platz- | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder | für Schulkinder | Gesamt | |||||||||
Unterjährig | Bereits | Neue | Summe | Unterjährig | Bereits | Neue | Summe | Unterjährig | Bereits | Neue | Summe | ||
Inbetriebnahme im Kalenderjahr | |||||||||||||
2019 | 0 | 85 | 45 | 130 | 18 | 96 | 140 | 254 |
| 0 | 163 | 163 | 547 |
2020 |
| 30 | 35 | 65 |
| 66 | 118 | 184 |
|
|
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| 249 |
Inbetriebnahme im Kita-Jahr (1. August bis 31. Juli) | |||||||||||||
2019/2020 |
| 85 | 45 | 130 |
| 78 | 140 | 218 |
|
| 163 | 163 | 511 |
2020/2021 |
| 30 | 35 | 65 |
| 66 | 118 | 184 |
|
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| 249 |
Im Rahmen der verlässlichen Betreuung an Schulstandorten werden zusätzliche 163 Plätze neu geschaffen. Die Summe ergibt sich aus 70 neuen Plätzen in Betreuten Grundschulen und 95 in Offenen Ganztagsschulen mit bedarfsorientierter Betreuung sowie der Einrichtung einer weiteren Hortgruppe im Schülerhaus Schilksee mit 18 Plätzen und dem Abbau einer Hortgruppe mit 20 Plätzen in der städtischen Kita Buschblick.
Interessenkonflikte und Hemmnisse
Es bleibt wie in den Vorjahren eine Herausforderung, in Kiel als flächenarmer Stadt verfügbare Standorte für den Bau dringend notwendiger neuer Kindertageseinrichtungen zu finden. Die Flächen dafür stehen in Konkurrenz zu dem ebenfalls dringend notwendigen Schul- und Wohnungsbau. Grün- und Spielflächen sollen auch in der Stadt erhalten bleiben. Sie tragen ebenso wie ein attraktives Wohnumfeld und gut erreichbare Bildungsinfrastruktur zu einer hohen Lebensqualität in der Stadt bei. Die Voraussetzungen dafür, Familie und Beruf zu vereinbaren, wird von Familien in der Stadt erwartet. Nach wie vor reicht das bestehende Angebot an Betreuungsplätzen angesichts der Nachfrage nicht aus. Die in Anlage 7 dargestellten Ausbauoptionen bergen nach der bisherigen Erfahrung sehr unterschiedliche Schwierigkeiten, die sich oftmals erst im Laufe der fortschreitenden Planung herausstellen und zum Teil zu erheblichen Verzögerungen führen.
Fachkräftemangel
Glücklicherweise ist in Schleswig-Holstein inzwischen eine Praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher möglich. Zum neuen Schuljahr 2020/2021 wird in Kiel mit einem ersten Ausbildungsjahr gestartet. Fachkräftemangel herrscht nicht nur in pädagogischen Arbeitsfeldern vor; auch anderer Fachkräftemangel bremst den Kita-Ausbau: Es fehlt an Personal für die Entwicklung und Umsetzung von Baumaßnahmen sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch im Baugewerbe. Bereits geplante Maßnahmen können nicht zeitnah realisiert werden, die Baukosten steigen.
Planung und Prognose
Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass jede Planung auf Bevölkerungsprognosen basiert, die in einer wachsenden Stadt noch kurzfristiger angepasst werden müssten.
Kita-Reform des Landes
Zudem sieht die Reform des Kita-Gesetzes in Schleswig-Holstein ein Wunsch- und Wahlrecht der Eltern in Schleswig-Holstein vor. Kieler Kinder werden zwar vorrangig Betreuungsplätze erhalten, jedoch gilt bei einem Umzug der Familie ins Umland bisher, dass das Kind bis zum Ende des Kindergartenjahres den Kieler Betreuungsplatz behalten kann. Zukünftig dürfen die Kinder bis zum Ende ihrer Kindergartenzeit in Kiel weiter betreut werden, so dass voraussichtlich 150 - 200 Betreuungsplätze, die bisher jährlich durch Wegzug frei werden, zum nächsten Kindergartenjahr nicht mehr zur Verfügung stehen. In Kiel zuziehende Familien haben selbstverständlich nach wie vor Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder. Dass sich im Abstimmungsverfahren befindende Kita-Gesetz soll im Jahr 2020 in Kraft treten. Für die Umsetzung der neu geregelten Kitafinanzierung ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Voraussichtlich wird das seit Jahren in Kiel für die Pflege der Daten der Kindertagesbetreuung und die Gebührenberechnung angewandte Datenverwaltungsprogramm Kitaplaner 2 zum Kindergartenjahr 2019/2020 an die landesweite Datenbank angeschlossen. Dies erfordert gründliche Vorbereitung und detaillierte Abstimmungen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie Dataport.
Zukünftige Kita- Bedarfsplanung
Aufgrund des Personalwechsels in der Jugendhilfeplanung wird die angekündigte Umstellung der Bedarfsplanung von der Stadtteil- zur Ortsbeiratsebene zum Kindergarten- und Schuljahr 2020/2021 erfolgen. Diese Umstellung wird den Bezug auf Berichte des Dezernates für Soziales, Wohnen, Gesundheit und Sport der Landeshauptstadt Kiel erleichtern.
Ausbau braucht Geld
Die finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt steigen parallel zum weiteren Ausbau des Betreuungsangebots. Daher betreibt die Landeshauptstadt Kiel einen hohen personellen Einsatz im Hinblick auf die Neustrukturierung der Kindertagesstättenfinanzierung des Landes Schleswig-Holsteins. Eine Entlastung der Kommunen wird erfolgen, aber vermutlich nicht in dem gewünschten Umfang. Der kommunale Eigenanteil wird sich bis zum Jahr 2022 sukzessive verringern.
Fortschritte
Trotz der dargelegten Schwierigkeiten ist es in gemeinsamer Anstrengung mit vielen Beteiligten der Stadt und insbesondere mit den Ämtern des Dezernates für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt gelungen, genügend Flächen für Neubauten bzw. Gebäude für Umbauten zu finden. Wenn die in Anlage 7 dargestellten derzeit in Prüfung bzw. Planung befindlichen Neu- bzw. Umbauoptionen umgesetzt werden, entstehen in den nächsten Jahren genügend Betreuungsplätze, um den derzeitigen wie den prognostizierte Bedarf zu decken. Bei einigen Standorten, für die es sich anbietet, werden Belegplätze mitgedacht und geplant, z.B. für den Neubau am Seefischmarkt und bei der Option im Eichkamp, da sie verkehrstechnisch sehr günstig liegt.
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur - und damit auch die Planung der Kindertagesbetreuung in Kiel in Kooperation mit vielen Partnerinnen und Partnern - erfordert neben einem stetig steigenden Kostenaufwand den engagierten Einsatz aller beteiligten Akteure und ein hohes Maß an Kooperation. Die Kommunikation mit Investoren und Trägern sowie den Stellen, die die Eignung von Grundstücken oder Gebäuden für die Realisierung von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung prüfen, werden auch weiterhin einen großen Anteil der planerischen Arbeit ausmachen. Eine konstruktive Zusammenarbeit ist unverzichtbar, um die Umsetzung von Planungen zu erreichen. Gleiches gilt für die bewährte Zusammenarbeit mit den Trägern der Kindertagesbetreuung und die organisationsübergreifende Kooperation innerhalb der Stadtverwaltung und mit der Selbstverwaltung.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
[1] Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist eine Leistung der Bundesregierung, die anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen leichteren Zugang zum sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft und Bildung ermöglicht.
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