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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0347/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Zugestimmt wird der Umsetzung der in Anlage 1 Ziffer 4 und 5 aufgeführten Handlungsvorschläge zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen

 

im Kindergartenjahr

für unter 3-Jährige

für Elementarkinder

für Schulkinder

2019/2020

45

140

163

2020/2021

35

118

0

 

und zur bedarfsgerechten Umwandlung von Betreuungsplätzen laut Anlage 1 Ziffer 6

 

im Kindergartenjahr

für unter 3-Jährige

für Elementarkinder

2019/2020

5

99

 

Die in Anlage 2 dargestellten Stellenbedarfe werden im Rahmen des Verfah­rens zur Aufstellung des Haushalts- und Stellenplanentwurf 2020 eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

  1. Die Mehraufwendungen aus dem Jahr 2019 im Umfang von 1.236.739 € werden durch entsprechende Mehrerlöse  (höhere Landesfördermittel) gedeckt. Die dargestellten Mehraufwendungen der Jahre 2020 und 2021 werden in den Haushaltsplanentwürfen der Jahre 2020 und 2021 eingebracht.

 

  1. In 2019 werden die Stellenbedarfe im Rahmen der Stellenbewirtschaftung sichergestellt. Die zusätzlichen Stellenbedarfe im Betreuungsbereich und im Verwaltungsbereich für die Jahre 2020 und 2021 werden in Haushaltsplanentwürfen 2020 und 2021 eingebracht (s. Anlage 2).

 

  1. Für Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen individuellen Rechtsanspruch gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII haben, ist ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen oder Tages­pflege vorzuhalten.

 

  1. Für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sind gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII bedarfsgerecht Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen oder Tages­pflege vorzuhalten.

 

  1. Für jedes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (bezogen auf 3,5 Jahr­gänge) ist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII ein Betreuungsplatz in einer Kindertagesein­richtung zu schaffen, der bedarfsgerecht ausgestaltet sein sollte.

 

  1. Für Grundschulkinder ist gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.

 

  1. Auf eine veränderte Nachfrage, z. B. aufgrund demografischer Veränderungen, ist kurzfristig zu reagieren. Sofern möglich, sind die Betreuungsangebote unterjährig den aktuellen Bedarfen der Eltern anzupassen.

 

  1. Der im Sinne von § 80 SGB VIII festzustellende Ausbaustand am Stichtag 31. Dezember 2018 gemäß Anlage 3 wird zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

1. Ziele der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung

 

1.1   Allgemein

In der Landeshauptstadt Kiel ist in den vergangenen Jahren auf Grundlage der jährlich aktualisierten und fortgeschriebenen Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung ein stetiger Ausbau des Betreuungsplatzangebots erfolgt. Dennoch liegen im Zeitraum November 2018 bis Oktober 2019 insgesamt 1.136 zusätzliche Bedarfsmeldungen von unversorgten Kindern vor, davon 742 für Krippenbetreuung sowie 347 im Elementar- und 47 im Grundschulkindbereich. Die Bevölkerungsprognose aus 2017 sagt stadtweit stei­gende Kinderzahlen in den drei maßgeblichen Alterskohorten voraus.

 

Es wird daher ein weiterer Platzausbau angestrebt, um die gegenwärtigen und zukünftigen Versorgungsquoten zu verbessern. Die Stadt sieht sich dabei großen Herausforderungen gegenüber, da Erweiterungen von Bestandseinrichtungen größtenteils ausgeschöpft sind. Die Grundstücksoptionen für Kita-Neubauten werden geringer und konkurrieren mit dem ebenfalls dringend erforderlichen Schul- und Wohnungsbau. Zudem steigen die Preise im Immobilienbereich, sowohl die Baukosten als auch die Mieten und dies insbesondere in stark nachgefragten Lagen. Aufgrund der hohen Bedarfe wird stadtweit ein eher großgruppiger Ausbau angestrebt. Aber auch Optionen für kleinere Einrichtungen werden unterstützt. Die Ämter des Dezernates für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt arbeiten weiterhin eng mit dem Jugendamt zusammen, um Lösungen zu entwickeln.

 

Auch für den Wirtschaftsstandort Kiel ist das Vorhalten von genügend Kinderbetreuungsplätzen essentiell. Unternehmen und Betriebe äußern Interesse an einer ausreichenden Anzahl von Betreuungsplätzen für die Kinder ihrer Mitarbeiterschaft, inklusive der nicht in Kiel wohnhaften. Die Landeshauptstadt Kiel hat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen in Betrieben in ihrem Masterplan „Ausbau Kindertagesbetreuung in Kiel“ als gemeinsame Herausforderung formuliert (Drs. 0240/2018). Familienbewusste Personalpolitik wird als zentraler Standortfaktor gesehen. Eine Partnerschaft von Jugendhilfe und Wirtschaft kann neue Optionen betriebsnaher Betreuungsmöglichkeiten eröffnen.

 

Neben dem quantitativen Ausbau legt sowohl das Land Schleswig-Holstein als auch die Landeshauptstadt Kiel Wert auf die Aufrechterhaltung der Qualität der Betreuung. In der Konsequenz haben beide in den letzten Jahren die Qualitätssteigerung in Kindertageseinrichtungen durch vielfältige Förderprogramme und Verbesserungsmaßnahmen unterstützt. Das in 2018 initiierte Modellprojekt „Inklusive Kita“ sowie das Projekt Kita-Lotsinnen/Kita-Lotsen, das sich in der Praxis sehr bewährt hat, sind Beispiele für städtische Initiativen. Auch im Bereich der vermehrt nachgefragten Betreuung für Kinder unter einem Jahr wird an Qualitätsstandards gearbeitet (Drs.0256/2019), um den besonderen Erfordernissen dieser Kinder gerecht zu werden.

 

Mit der diesjährigen Fortschreibung und Aktualisierung der Bedarfsplanung der Kindertagesbe­treuung sollen im kommenden Kindergarten- und Schuljahr 2019/2020 weiterhin die bedeutenden Ziele in Bezug auf

 

  • Förderung von Bildung und Chancengerechtigkeit,
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • vielfältige Betreuungsangebote und somit Wahlfreiheit für die Eltern,
  • bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und verlässliche Betreuungsangebote,
  • Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz sowie
  • Stärkung des Wirtschaftsstandortes

 

für eine attraktive, familienfreundliche und zukunftsfähige Landeshauptstadt Kiel verfolgt werden. Dies erfordert eine bestmögliche Steuerung aller Aspekte der Bildungs- und Betreuungs­landschaft. Nur durch gute Abstimmungsprozesse zwischen allen beteiligten Ämtern und nicht zuletzt den freien Trägern und Investoren kann die Umsetzung der genannten Ziele gemeinsam erreicht werden.

 

1.2  Grundlagen der Bedarfsplanung

Der vorliegende Bedarfsplan basiert auf der Auswertung und Analyse statisti­scher Daten, die in der Regel mit Stichtag 31. Dezember 2018 erhoben wurden. Dazu gehören in erster Linie das Bestandsangebot, die Warteliste der Kindertageseinrichtungen sowie die Nachfrage im Bereich Tagespflege.

Auf Basis der vorliegenden Daten hat das Jugendamt

  • die stadtweite Versorgungssituation im Bereich der Kindertageseinrichtungen, Tages­pflege und Schulkindbetreuung,
  • die besondere örtliche Nachfragesituation in den Stadtteilen bzw. Planungsbezirken,
  • den Bedarf unversorgter Kinder nach Auswertung der Warteliste und der Rückmeldungen der Träger sowie daraus
  • das bedarfsgerechte Angebot an Plätzen nach Anzahl, Art und Ausgestaltung

ermittelt.

 

Die Durchführung von Planungskonferenzen in Stadttei­len, in denen Schwierigkeiten bei der Versorgung von Kindern erwartet werden bzw. andere Fragestellungen bestehen, hat sich bewährt.  An den Planungskonferenzen nehmen die Leitungskräfte der Kitas und Einrichtungen der Schulkindbetreuung, Trägervertreterinnen und -vertreter, die Koordinatorinnen und Koordinatoren der freiberuflichen und festangestellten Kindertagespflegepersonen sowie Mitarbeiterinnen des Servicebüros Kindertagesbetreuung – Vermittlung und Beratung Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen – und die Jugendhilfeplanung teil, um die Betreuungssituation und die weiteren Planungen zu besprechen und abzustimmen. Um für alle Kieler Stadtteile einen Eindruck von der Situation vor Ort zu erhalten, wird angestrebt, die Planungskonferenzen zukünftig jeweils im Herbst soweit möglich stadtweit durchzuführen. Mehrere Stadtteile bzw. Ortsbeiratsbezirke sollen so, wie es sich von der Planung her anbietet, zusammengefasst werden.

In diesem Jahr fanden Planungskonferenzen in den Stadtteilen Gaarden und Mettenhof statt.

 

In einer Trägerkonferenz, die am 08.02.2019 stattfand, wurden die von den Trägern eingereichten Anträge für die Bedarfsplanung der folgenden Kindergartenjahre abgestimmt, die im Einzelnen der Anlage 1 entnommen werden können.


1.3  Datenerhebung und Warteliste

Die Landeshauptstadt Kiel verfügt mit mehr als 16.100 Plätzen über ein umfangreiches und vielfältiges Betreuungsplatzangebot. Dieses Angebot deckt jedoch den Bedarf nicht, wie die Wartelisten verdeutlichen.

 

Die Auswertung der Wartelisten erfolgt über den Kita-Planer 2. Aktuell berücksichtigt wurden hierbei Anmeldungen, die einen Wunschbetreuungsbeginn zwischen November 2018 und Oktober 2019 haben. Die Summen der Anmeldungen für diesen Zeitraum, einschließlich der Berücksichtigung von Mehrfachanmeldungen, sind pro Stadtteil zusammengefasst:

 

 

Bei der Bewertung der Erhebung ist zu berücksichtigen, dass Einrichtungen zu Beginn der Bedarfsplanung die Vergabe der vorhandenen Plätze bzw. die Erfassung von Verträgen und weiteren Neuanmeldungen im Kita-Planer 2 noch nicht abgeschlossen hatten. Hinzu kommt, dass die Wartelisten der Tagespflegepersonen und Einrichtungen der Schulkindbetreuung an Schulstandorten nicht mit ausgewertet werden können, da diese bisher nicht an den Kita-Planer 2 angeschlossen sind.


1.4   Frühkindliche Bildungsförderung

Seit 2013 besteht der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für unter 3-jährige Kinder. r Kinder unter 1 Jahr richtet sich dieser Anspruch nach dem individuellen Bedarf. Er kann entweder durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege erfüllt werden. Laut § 24 SGB VIII erfüllen beide Betreuungsarten den Rechtsanspruch gleichermaßen.

 

Die Bedeutung der ersten Lebensjahre für die spätere Bildungsbiografie von Kindern ist nachgewiesen. Es ist daher Ziel der institutionellen Betreuung, alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe zu befähigen.

 

Betreuungsplätze für unter 3-jährige Kinder werden seit den letzten Jahren in immer größerem Umfang nachgefragt. Die Betreuung ermöglicht die Berufstätigkeit Alleinerziehender oder beider Elternteile. Für alle Kieler Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren wird eine Versorgungsquote in Höhe von 50% angestrebt. Diese Quote stellt allerdings lediglich eine rechnerische Orientierungsgröße dar. Entscheidend ist der individuelle Rechtsanspruch, der für jedes Kind besteht.

 

1.5  Bedarfsgerechte Elementarbetreuung

Für über 3-jährige Kinder besteht der Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung bereits seit 1996. Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für diese Alterskohorte ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung stellen muss. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach einer Betreuung in Vollzeit, oft aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern, wurde dieses Angebot in Kiel in den vergangenen fünf Jahren um 510 Plätze ausgebaut.

 

Die Landeshauptstadt Kiel muss und will auch zukünftig ein ausreichendes, nachfrageorientiertes  Betreuungsangebot für alle Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt vorhalten. Da die angestrebte Versorgungsquote von 100% noch nicht flächendeckend im Stadt­gebiet erreicht ist und die aktuelle Bevölkerungsprognose darüber hinaus auch für diese Alterskohorte bis zum Jahr 2036 einen Anstieg von 378 Kindern aufweist (gegenüber dem 31.12.2018), wird ein weiterer Platzausbau verfolgt.

 

1.6  Betreuung und Förderung von Schulkindern

Für Grundschulkinder gibt es noch keinen individuellen und damit einklagbaren Rechtsanspruch auf Betreuung. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung war die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bis zum Jahr 2025 vorgesehen (neuer Sachstand vgl. 1.6.1). Bisher ist der Träger der öffentlichen Ju­gendhilfe lediglich verpflichtet, für Schulkinder ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Unabhängig von der Rechtslage ist es Ziel der Landeshauptstadt Kiel, allen Grundschülerinnen und Grundschülern mit Betreuungsbedarf einen Betreuungsplatz anbieten zu können. Dieses Ziel konnte in den vergangenen vier Jahren durch einen Ausbau in Höhe von rund 900 Plätzen in den Einrichtungen der Schulkindbetreuung erreicht werden, obwohl auch hier aufgrund steigender Kinderzahlen die Nachfrage nach Betreuungsplätzen gestiegen ist. Das Versorgungsziel im Bereich der verlässlichen Schulkindbetreuung beträgt stadtweit 80%. Der angekündigte Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz könnte, wenn gesetzlich beschlossen, und soweit die Nachfrage von Eltern steigt, einen weiteren Ausbau der Schulkindbetreuung erfordern.

 

Die Erweite­rung der Betreuungskapazitäten an Schulen wäre weiterhin wünschenswert. Allerdings ist die räumliche Situation an einem Großteil der Schulen derart angespannt, dass es kaum noch gelingt, die Beschulung sicherzustellen. Das Amt für Schulen arbeitet mit Hochdruck daran, die Bedingungen zu schaffen, um ausreichend Schulplätze für eine steigende Anzahl an Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass mehr Betreuungsplätze bei gleichzeitig immer geringeren Raumressourcen benötigt werden. Dennoch wird parallel gemäß Beschluss der Kieler Ratsversammlung der Abbau und die Umwandlung von Hort­plätzen jährlich geprüft. In den vergangenen Jahren wurde die Kapazität der Plätze an den Grundschulstandorten aufgrund der gestiegenen Bedarfe erhöht. Eine Reduzierung der Hortgruppen war kaum noch möglich. Die Abstimmung und Planung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Schulen. 

 

1.6.1 Gesetzesvorgabe Ganztag Schulkindbetreuung

Die Bundesregierung hatte einen Gesetzentwurf angekündigt in dem ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder über die Jugendhilfe begründet werden sollte. In der Folge hatten das Amt für Schulen und das Jugendamt geplant eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzurichten, um den Wechsel der Betreuung der Grundschulkinder in die Jugendhilfe vorzubereiten. Der Beschluss, die Schulkindbetreuung an die Schulen zu verlagern und die Nachnutzungsmöglichkeit der frei gezogenen Räume für die Krippen- und/oder Elementarbetreuung zu prüfen, müssen vor dem Hintergrund der Raumknappheit in den Schulen neu diskutiert und abgewogen werden. (Drs. 0313/2011).

Da es bisher noch keine Verständigung zwischen dem Bund und den Ländern hinsichtlich der Finanzierbarkeit des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich gibt, wird die Einrichtung der Arbeitsgruppe zurückgestellt. Die Selbstverwaltung wird informiert, sobald eine Einigung zwischen dem Bund und den Ländern in dieser Angelegenheit erzielt ist. Nichtsdestotrotz wurden und werden anlassbezogen in Zusammenarbeit von Jugendamt und Amt für Schulen Umnutzungsoptionen geprüft und soweit möglich umgesetzt (vgl. 2.5.1).

 

1.6.2 AG Schulkindbetreuung

Wie in der letzten Aktualisierung und Fortschreibung der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung berichtet, besteht weiterhin Bedarf, Transparenz bezüglich der in vieler Hinsicht unterschiedlichen Angebote im Bereich der Schulkindbetreuung zu schaffen und an gemeinsamen Standards zu arbeiten. Unterschiede bestehen bezüglich der rechtlichen Grundlage, der Trägerschaft, der Finanzierung, des Betreuungsschlüssels, der Betreuungszeiten sowie der Qualifikation des Personals. Aus diesem Grund wurden analog zu der in den Jahren 2011 bis 2013 bestehenden Arbeitsgruppe Schulkindbetreuung alle an der Schulkindbetreuung beteiligten Akteure (Träger, Einrichtungen, Elternvertretungen, Schulleitungen, Dachverbände und Verwaltung) zu einer Auftaktveranstaltung im Dezember 2017 eingeladen. Das Ergebnis der Sitzung war, dass aufbauend auf den bereits erarbeiteten Ergebnissen aus dem Jahr 2013 an folgenden Themen gearbeitet werden sollte, unter der Maßgabe, dass Bewährtes wie die Trägervielfalt in Kiel, erhalten bleibt:

 

1. Entwicklung eines Rahmenkonzepts mit pädagogischen Leitlinien

2. Qualität der Betreuung, Qualitätsmanagement, Qualität der Ernährung/Schulverpflegung, Räume (Standards, Bedarfe, Bemessung, Abstimmung mit Schulen)

3. Personal (Standards, Möglichkeiten der Schulbegleitung auch am Nachmittag)

4. Organisation (Sicherheit für Betreute Grundschulen, Abstimmung mit den Schulen, Trägervielfalt)

5. Zeiten (Betreuungsumfang, bedarfsgerechtes Angebot, verlässliche Ferienbetreuung)

6. Finanzen (Defizitfinanzierung, Kostendeckung, einheitliche Gebühren, Sockelbetrag und Module)

7. Rechtlicher Rahmen unter Berücksichtigung der Planungen von Bund und Land.

In der Auftaktveranstaltung erklärten sich 14 Teilnehmerinnen und Teilnehmer außerhalb der Verwaltung bereit, im Rahmen einer Vorbereitungsgruppe an den oben genannten Themen zu arbeiten. In einem ersten Treffen im März 2018 wurde die Bearbeitung der Punkte abgestimmt. Die Themen 2. bis 5. wurden zusammengefasst. Es bildeten sich zwei Unterarbeitsgruppen, die sich der Punkte 1. und die Punkte 2.- 5. annahmen. Es bestand Einigkeit, die Themen Finanzierung und rechtlicher Rahmen zurückzustellen, da sich die Finanzierung von Standards ableitet und der rechtliche Rahmen von den angekündigten Bundes- und Landesvorgaben abhängt. Die Unterarbeitsgruppen haben sich im Laufe des Jahres 2018 jeweils mehrmals getroffen.

Die Untergruppe zum Thema pädagogische Leitlinien hat in inhaltlicher Anlehnung an die „Leitlinien zum Bildungsauftrag“ des Landes Schleswig-Holstein nach dem Muster der Rahmenkonzeption der städtischen Kindertageseinrichtungen in Kiel eine Gliederung für Leitlinien der Schulkindbetreuung in Kiel entworfen. Die Leitlinien sollen eine Präambel enthalten, in der sich die Träger der Schulkindbetreuung in Kiel zu gemeinsamen pädagogischen Leitlinien und Standards bekennen (verpflichten). In den nächsten Arbeitsschritten werden die Punkte der Gliederung mit Inhalt gefüllt (Selbstverständnis, Ziel, Umsetzung des Bildungsauftrags, Kooperation, Rolle der Fach- und Betreuungskräfte, Inklusion/Vielfalt, Dokumentation, Schutzauftrag). Zudem soll darauf eingegangen werden, dass Qualitätsstandards in der pädagogischen Betreuung, wie sie in den Leitlinien niedergelegt werden sollen, eine adäquate Ausstattung, sowohl personell als auch in Bezug auf Räume und Sachmittel, voraussetzen.

Die Unterarbeitsgruppe zum Thema Standards hat sich in einem ersten Schwerpunkt mit dem Thema Personalschlüssel in der Betreuung und Betreuungszeiten beschäftigt. Es wurde ein Vorschlag erarbeitet mit Aussagen zu:

  •    Größe der Gruppen: 20 Kinder je Gruppe analog maximaler Zahl im Hort
  •    Personalschlüssel: eine Fachkraft mit 25 Stunden/Woche und eine zusätzliche Kraft mit 

  pädagogischer Erfahrung mit 12,5 Stunden/Woche je Gruppe

  •    Personalschlüssel differenziert nach Einrichtungsgröße (Sonderregelungen mit Einrichtun-

    gen bis 40 Kinder)

  •    Kernzeiten der Betreuung (12:30 Uhr bis 16:30 Uhr)
  •    Früh- und Spätdiensten (analog zu Kindertagesstätten)
  •    Festlegung einheitlicher Gebühren bei Einführung dieser Standards
  •    Anwendung der Defizitfinanzierung analog der Finanzierung für Kindertagesstätten
  •    Berücksichtigung von Integrationskindern und Schulbegleitungen
  •    Anteilige Freistellung der Leitung, Personal für Hauswirtschaft und FSJ-Kräfte

Bezüglich des in einem zweiten Schwerpunkt behandelten Themas Raumstandards wurde folgendes festgehalten:

Raumstandards lassen sich verlässlich nur bei Neubauten umsetzen. Der Raumbedarf für Bestandsgebäude kann schwer festgelegt werden, da die Gegebenheiten an den jeweiligen Schulen berücksichtigt werden müssen. Es wird vorgeschlagen, dass die Raumverteilung im Gespräch zwischen Träger, Schulträger und Schule unter Einhaltung von festgeschriebenen Verfahrensabläufen „standortindividuell“ stattfinden soll. Die Gespräche über die Raumverteilung zwischen Schule, Schulträger (Amt für Schulen) und Träger(n) der Schulkindbetreuung sollen regelmäßig jährlich stattfinden, sobald die Anmeldezahlen zum nächsten Jahr bekannt sind. Bei Bedarf bzw. auf Wunsch von Schul- oder Trägerseite soll es einen moderierten Prozess geben, um die Raumfragen zu klären. Für den Fall, dass Schule und Träger sich nicht einigen können, soll eine Moderation verpflichtend sein. Das vorgeschlagene Vorgehen findet bei den Mitgliedern der Unterarbeitsgruppe breite Zustimmung. Die Träger weisen darauf hin, dass Doppelraumnutzungen sowohl für Schulräume als auch für die Räume der Schulkindbetreuung möglich sind.

Die bisherigen Ergebnisse der Unterarbeitsgruppen werden, wenn sie abgeschlossen sind, mit der Vorbereitungsgruppe abgestimmt. Die Finanzierbarkeit der gewünschten Standards wird geprüft. Vorgaben des Landes werden berücksichtigt, sobald sie bekannt werden. Die Selbstverwaltung wird in den Abstimmungsprozess einbezogen.

Auf aktuelle Themen der Kindertagesbetreuung wie den Masterplan Frühkindliche Bildung, Praxisorientierte Ausbildung für Erzieher*innen, Qualifizierungsmaßnahmen, Ausbauoptionen und das Modellprojekt Inklusive Kita wird in Anlage 4 eingegangen.

 

2. Aktuelle Situation

 

2.1 Entwicklung der Betreuungsangebote seit 2012

In den Jahren 2012 bis 2018 wurde das Kieler Betreuungsplatzangebot in allen drei Ko­horten um 2437 Plätze ausgebaut. In der Landeshauptstadt stehen 21.394 Kindern im Alter von 0 bis unter 10 Jahren am Stichtag 31. Dezember 2018 damit insgesamt 16.134 Plätze bei 87 Trägern in 156 Kindertageseinrichtungen, 56 Einrichtungen der Schulkindbetreuung sowie bei freiberuflich tätigen und festangestellten Tagespflegepersonen zur Verfügung. Die Kieler Betreuungslandschaft ist hinsichtlich der Einrichtungsart, Gruppenanzahl, konzeptionellen Ausrichtung, Trägerschaft sowie der kleinräumigen Verteilung über das Stadtgebiet so gestaltet, dass Eltern für ihr Kind aus einer Vielzahl von verschiedenen frühkindlichen Bildungsangeboten auswählen können. So finden sich unter den vorgenannten 156 Einrichtungen Krippen, Kinder­gärten, Horte, Wald-, Strand- und Betriebskitas sowie eine kindergartenähnliche Einrichtung. Der Bereich der Schulkindbetreuung gliedert sich in  Betreute Grundschulen, Gebundene und Offene Ganztagsschulen, Offene Ganztagsgrundschulen mit bedarfsorientierter Betreuung, Förderzentren sowie Einrichtungen der sonstigen Schulkindbetreu­ung).

 

Die nachfolgenden Abbildungen geben Informationen über die Entwicklung der Betreuungsplätze seit 2012 bis 2018 am Stichtag 31. Dezember, den Stand nach Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen für 2018/2019 sowie einen Ausblick auf die Planungsjahre 2019 bis 2021 nach Realisierung der Handlungsvorschläge gemäß dieser Beschlussvorlage.

 

 

Eine Besonderheit der Kieler Betreuungslandschaft sind die verhältnismäßig vielen 1- und 2-gruppigen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet, die rund 39 % der Gesamtzahl ausma­chen. Neben der Vielzahl von unterschiedlichen Konzepten, pädagogischen Schwerpunkten und Trägern trägt dies zur großen Vielfalt des Betreuungsangebots der Landeshauptstadt Kiel bei.

 

2.2. Bevölkerungsentwicklung

Die folgende Tabelle zeigt anschaulich die Unwägbarkeiten im Planungsverlauf. Für die Planung der neuen Kita-Plätze wird je Stadtteil die Bevölkerungsprognose des Bürger- und Ordnungs­amtes - Abteilung Statistik - zugrunde gelegt. Herangezogen wird die Anzahl der Kinder im Alter zwischen 0 und 10 Jahren. Die Tabelle zeigt für ausgewählte Stadtteile die Ist-Zahlen aus 2017, die in 2017 prognostizierten Zahlen für 2018 und die Ist-Zahlen für 2018. Weiterhin werden die absolute Abweichung der Ist-Zahlen 2017 und 2018 sowie die Abweichung der Prognose 2018 gegenüber den Ist-Zahlen 2018 dargestellt.

 

Stadteil

2017*

Prog. 2018

2018*

Diff 2018
zu 2017

Diff 2018 zu
Prog. 2018

Elmschenhagen

1.554

1.568

1.621

67

53

Exerzierplatz

336

339

369

33

30

Gaarden-Ost

2.045

1.926

2.064

19

138

Meimersdorf

583

513

544

-39

31

Mettenhof

2.777

2.720

2.779

2

59

Neumühlen-
Dietrichsdorf

1.159

1.240

1.206

47

-34

Ravensberg

692

769

657

-35

-112

Wellingdorf

667

678

704

37

26

* Einwohnerzahlen zum jeweiligen 31.12.

 

Folgende Phänomene sind aus der Tabelle ablesbar: Für den Stadtteil Elmschenhagen wurde für 2018 ein Zuwachs um 14 Kinder auf 1568 prognostiziert. Tatsächlich leben am 31.12.2018 im Stadtteil 53 Kinder mehr, als die Prognose angegeben hat. Der absolute Zuwachs von 2017 auf 2018 beträgt sogar 67 Kinder, das entspräche einem Äquivalent von 3 Elementargruppen. Für den Stadtteil Exerzierplatz hätte in 2017 aufgrund der Prognosezahlen kein Handlungsbedarf bestanden, da ein Zuwachs von nur 3 Kindern ange­nommen wurde. Tatsächlich leben am 31.12.2018 aber 33 Kinder mehr im Stadtteil als noch in 2017. Im Stadtteil Gaarden-Ost lebten im Jahr 2017 bereits 2045 Kinder. Die Prognosezahlen für das Planungsjahr 2018 gingen von 1926 Kindern aus, also einem Rückgang von 119 Kindern. Es leben aber zum Stand 31.12.2018 tatsächlich 2064 Kinder im Stadtteil, so dass eine sehr gravierende Differenz von 138 Kindern zu den prognos­tizierten Zahlen eingetreten ist. Diese Differenz entspräche einem Äquivalent von mehr als 6 Elementar­gruppen.

 

Für den Stadtteil Meimersdorf wurde ein Rückgang um 70 Kinder auf 513 Kinder prog­nostiziert. Ein Rückgang hat stattgefunden, allerdings nur um 39 Kinder. Einen Zuwachs erlebt der Stadtteil Neumühlen-Dietrichsdorf in den Ist-Zahlen von 2017 auf 2018 um beachtliche 47 Kinder. Für den Stadtteil Ravensberg wurde ein deutlicher Anstieg von 692 auf 769 Kinder prognostiziert. Nach den Ist-Zahlen leben zum Zeitpunkt 31.12.2018 tatsächlich 112 Kinder weniger im Stadtteil als die Prognose hergegeben hat. Das entspricht einem Rückgang in den absoluten Zahlen um 35. Eine Abweichung ist auch für Wellingdorf zu verzeichnen. Dort war ein Anstieg der Kinderzahlen von nur 11 Kindern prognostiziert, es leben aber am 31.12.2018 im Stadtteil 37 Kinder mehr als noch in 2017, das entspricht einer Abweichung der Ist-Zahlen von der Prognose um 26.


 

Als Fazit ist festzuhalten, dass in den dargestellten Beispielen

  • die Abweichungen in den Ist-Zahlen viel deutlicher ausfallen als in den Prognosewerten, wie z.B. im Stadtteil Exerzierplatz (+30) oder Elmschenhagen (+53) oder
  • die Prognosewerte zu stark im Ausschlag sind und sich damit erheblich von den Ist-Zahlen unterscheiden, wie z.B. im Stadtteil Meimersdorf (+31) und Neumühlen-Dietrichsdorf (-34) oder
  • die Abweichungen der Prognose zu den Ist-Werten zum Teil dramatisch sind, wie z.B. im Stadtteil Ravensberg (-112) und besonders im Stadtteil Gaarden (+138) und
  • Planungsfehler so leicht  entstehen können.

 

Insgesamt bemerkenswert ist, dass die absoluten Zahlen über alle Stadtteile hinweg von 2017 auf 2018 um 178 angestiegen sind, das entspricht einem Äquivalent von beispielsweise 8 Elementargruppen oder 11 Krippengruppen sowie 3 Elementargruppen im Ausbaubedarf.


 

2.3 Bedarf und Versorgung von unter 3-jährigen Kindern

Von der Gesamtzahl der Betreuungsplätze entfallen 2.721 Plätze auf den U3-Bereich, davon 2.179 in Kindertageseinrichtungen und 542 bei Tagespflegepersonen. Von 6.961 unter 3-jährigen Kieler Kindern am Stichtag 31. Dezember 2018 konnten dadurch 39,1% versorgt werden. Aufgrund des Ausbaus des U3-Angebots um 48 Plätze ist die Betreuungsquote gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Prozentpunkte gestiegen. Bei der Berechnung der Versorgungsquote ist zu beachten, dass die unter 1-jährigen Kinder, an die sich dieses Angebot grundsätzlich ebenfalls richtet, stets mitgezählt werden. Der Ausbau der Betreuungs­plätze für unter 3-Jährige konnte im vergangenen Jahr ungefähr zu gleichen Teilen im Krippenbereich und in der Tagespflege reali­siert werden. Dadurch ist der Anteil von Tagespflegeplätzen im Verhältnis zu allen U3-Plätzen wieder auf 20% gestiegen. Das vorhandene U3-Angebot bezieht sich überwiegend auf ganztägige Betreuungsplätze. Da es Eltern gibt, die aus verschiedenen Gründen auch in dieser Kohorte eine Betreuung von sechs Stunden pro Tag nachfragen, werden entsprechende Kapazi­täten bei der Planung und Umsetzung neuer Maßnahmen berücksichtigt.

 

U3-Bereich (0- bis unter 3-Jährige)

Ausbaustand:
31.12.2018

U3-Plätze in Kitas

U3-Plätze in Tagespflege

Bevölkerung 0 - < 3 Jahre

Versorgungsquote in %
Kitas & Tagespflege

Platzfehlbedarf (-überschuss)
bei 40% Zielquote

Platzfehlbedarf (-überschuss)
bei 50% Zielquote

Altstadt

0

1

19

5,3

7

9

Blücherplatz

50

45

360

26,4

49

85

Brunswik

120

3

121

101,7

-75

-63

Damperhof

65

2

70

95,7

-39

-32

Düsternbrook

30

6

73

49,3

-7

1

Ellerbek

35

6

188

21,8

34

53

Elmschenhagen

100

46

464

31,5

40

86

Exerzierplatz

111

12

178

69,1

-52

-34

Friedrichsort

45

13

63

92,1

-33

-27

Gaarden-Ost

155

37

728

26,4

99

172

Gaarden-Süd/Kronsburg

40

12

306

17,0

70

101

Hassee

100

15

254

45,3

-13

12

Hasseldieksdamm

50

7

57

100,0

-34

-29

Holtenau

40

10

103

48,5

-9

2

Meimersdorf

108

6

148

77,0

-55

-40

Mettenhof

145

37

776

23,5

128

206

Moorsee

10

3

77

16,9

18

26

Neum.-Dietrichsdorf

100

16

378

30,7

35

73

Pries

35

4

199

19,6

41

61

Ravensberg

85

40

273

45,8

-16

12

Rönne

0

1

10

10,0

3

4

Russee

60

16

194

39,2

2

21

Schilksee

25

1

73

35,6

3

11

Schreventeich

195

24

298

73,5

-100

-70

Suchsdorf

105

24

216

59,7

-43

-21

Südfriedhof

100

48

325

45,5

-18

15

Vorstadt

30

1

24

129,2

-21

-19

Wellingdorf

35

16

259

19,7

53

79

Wellsee

50

15

192

33,9

12

31

Wik

155

75

535

43,0

-16

38

Gesamt

2.179

542

6.961

39,1

63

760

 

2.4 Bedarf und Versorgung von Elementarkindern

Im Bereich der Elementarbetreuung hat erneut eine erhebliche Platzerweiterung stattgefunden. Im vergangenen Jahr sind im Saldo 94 Plätze für Elementarkinder zusätzlich in Betrieb gegan­gen, sodass insge­samt 7.199 Betreuungsplätze für 7.491 Kinder im Alter von 3 bis unter 6,5 Jahren zur Verfügung stehen. Da sich die Zahl der Kinder in dieser Alterskohorte im Jahr 2018 um 203 Kinder erhöht hat, ist die Versorgungsquote trotz des Ausbaus um 1,4 Prozentpunkte auf 96,1% gesunken.

 

Elementarbereich (3- bis unter 6,5-Jährige)

Ausbaustand:
31.12.2018

Elementarplätze gesamt

Bevölkerung 3 - < 6,5 Jahre

Versorgungsquote in %
(bei 3,5 Jahrgängen)

Platzfehlbedarf (-überschuss)
bei 100% Zielquote

Altstadt

0

17

0,0

17

Blücherplatz

234

295

79,3

61

Brunswik

117

96

121,9

-21

Damperhof

96

62

154,8

-34

Düsternbrook

84

92

91,3

8

Ellerbek

140

191

73,3

51

Elmschenhagen

514

584

88,0

70

Exerzierplatz

150

116

129,3

-34

Friedrichsort

118

75

157,3

-43

Gaarden-Ost

657

696

94,4

39

Gaarden-Süd/Kronsburg

159

330

48,2

171

Hassee

307

283

108,5

-24

Hasseldieksdamm

220

77

285,7

-143

Holtenau

127

166

76,5

39

Meimersdorf

260

196

132,7

-64

Mettenhof

889

973

91,4

84

Moorsee

43

117

36,8

74

Neum.-Dietrichsdorf

334

452

73,9

118

Pries

228

264

86,4

36

Ravensberg

246

232

106,0

-14

Rönne

0

13

0,0

13

Russee

216

209

103,3

-7

Schilksee

98

106

92,5

8

Schreventeich

311

255

122,0

-56

Suchsdorf

410

297

138,0

-113

Südfriedhof

292

276

105,8

-16

Vorstadt

44

21

209,5

-23

Wellingdorf

164

236

69,5

72

Wellsee

214

220

97,3

6

Wik

527

544

96,9

17

Gesamt

7.199

7.491

96,1

292

 


2.5 Bedarf und Versorgung von Grundschulkindern

Die Schulkindbetreuung vor und nach dem Unterricht hat sich im Jahr 2018 ebenfalls positiv weiterentwickelt. Am Stichtag 31. Dezember 2018 standen 6.942 Kindern im Alter von 6,5 bis un­ter 10 Jahren in verschiedenen Angeboten insgesamt 6.214 Betreu­ungsplätze gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs von 170 Plätzen. Den Angebotsschwer­punkt bildet mit 4.597 Plätzen die verlässliche Betreuung am Schulstandort. Davon entfallen 2.372 Plätze auf Betreute Grundschulen, 1.215 Plätze auf Gebundene Ganztagsschulen und 1.010 Plätze auf Of­fene Ganztagsschulen mit bedarfsorientierter Betreuung. Daneben stehen in Kin­dertageseinrichtungen 750 Hortplätze zur Verfügung. Weitere Angebote für Grund­schülerinnen und Grundschüler finden sich in Offenen Ganztagsschulen mit 813 Plätzen und in der sonstigen Schulkindbetreuung, z. B. pädagogische Mittagstischen, mit 54 Plätzen. Die Versorgungsquote im Bereich der verlässlichen Schulkindbetreuung stieg um 0,8 Prozentpunkte auf 77,8%.

 

Grundschulkindbereich (6,5- bis unter 10-Jährige)

Ausbaustand:
31.12.2018

Hortplätze

Plätze in Betreuten Grund-
schulen

Plätze in Gebundenen
Ganztagsschulen

Plätze in Offenen GTS mit
bedarsorientierter Betreuung

Sonstige Schulkinbetreuung
und Tagespflege

Plätze in Offenen Ganztags-
schulen

Bevölkerung 6,5 - < 10 Jahre

Versorgungsquote in % (ohne
Offene Ganztagsschule)

Platzfehlbedarf (-überschuss)
bei 80% Zielquote

Altstadt

0

0

0

0

0

0

5

0,0

4

Blücherplatz

80

431

0

0

30

0

252

214,7

-339

Brunswik

20

0

0

0

0

0

63

31,7

30

Damperhof

0

80

0

60

0

32

46

304,3

-103

Düsternbrook

0

0

0

0

0

0

87

0,0

70

Ellerbek

40

45

0

200

8

31

165

177,6

-161

Elmschenhagen

50

155

0

140

0

263

573

60,2

113

Exerzierplatz

0

0

0

0

0

0

75

0,0

60

Friedrichsort

20

50

0

0

0

0

64

109,4

-19

Gaarden-Ost

45

0

420

0

0

0

640

72,7

47

Gaarden-Süd/Kronsburg

20

205

0

0

0

0

326

69,0

36

Hassee

105

210

0

0

0

0

284

110,9

-88

Hasseldieksdamm

0

170

0

0

8

87

88

202,3

-108

Holtenau

0

110

0

0

0

0

167

65,9

24

Meimersdorf

0

170

0

0

0

0

200

85,0

-10

Mettenhof

50

0

795

0

8

127

1.030

82,8

-29

Moorsee

0

0

0

0

0

0

121

0,0

97

Neum.-Dietrichsdorf

0

0

0

170

0

95

376

45,2

131

Pries

20

0

0

140

0

114

254

63,0

43

Ravensberg

60

106

0

0

0

0

152

109,2

-44

Rönne

0

0

0

0

0

0

14

0,0

11

Russee

0

160

0

0

0

0

193

82,9

-6

Schilksee

80

0

0

0

0

0

99

80,8

-1

Schreventeich

40

30

0

75

0

28

186

78,0

4

Suchsdorf

30

275

0

0

0

0

340

89,7

-33

Südfriedhof

35

0

0

35

0

0

216

32,4

103

Vorstadt

0

0

0

0

0

0

12

0,0

10

Wellingdorf

20

0

0

0

0

36

209

9,6

147

Wellsee

20

0

0

120

0

0

215

65,1

32

Wik

15

175

0

70

0

0

490

53,1

132

Gesamt

750

2.372

1.215

1.010

54

813

6.942

77,8

153

 

2.5.1 Verlagerung von Hortressourcen

In den Vorjahren sind bereits zahlreiche Hortplätze in Kindertageseinrichtungen abgebaut und die dort vorhandenen Räume für die Betreuung von Krippen- bzw. Elementarkindern umgenutzt worden. Damit wurde der Beschlussfassung, Schulkindbetreuung an die Schulen zu verlagern Rechnung getragen (Drs. 0313/2011). Zusammen mit dem Amt für Schulen arbeitet das Jugendamt weiter an der Umsetzung des genannten Beschlusses. In regelmäßiger Abstimmung wird dafür jeder einzelne Hort- und Schulstandort gemeinsam untersucht. Da die Raumbedarfe sowohl für die Beschulung als auch die Betreuung von Kindern gleichermaßen steigen (siehe 1.6), gestaltet sich der Verlagerungsprozess jedoch zunehmend schwieriger. Stellenweise müssen Aufnahmestopps für Einrichtungen wieder aufgehoben werden. Aufgrund baulicher Gegebenheiten kommen darüber hinaus nicht alle ehemaligen Horträume für eine Krippen- oder Elementarbetreuung in Frage. Die jüngste Prüfung der Perspektiven der aktuell bestehenden Hortgruppen hat ergeben, dass zum Kita-/Schuljahr 2019/2020 20 Hortplätze abgebaut werden können, zum Schuljahr 2020/2021 100. Die Verlagerung der Hortplätze in eine Schulkindbetreuung am Schulstandort der Reventlouschule hat sich aufgrund des benötigten erheblichen zeitlichen Vorlaufes für ein Vergabeverfahren für die Trägerschaft des offenen Ganztags mit bedarfsorientierter Betreuung um ein Jahr verzögert. Die darüber hinausgehenden Planungen sind ebenfalls in der nachfolgenden Tabelle abgebil­det.

 

Stadtteil

Einrichtung

Hort-
plätze
Dez 18

Geplante
Verlagerung

Plätze

Zeitpunkt

Blücherplatz

HDU-Kinderhaus

20

-20

Aug 20

Städt. Kita Beselerallee

60

-60

Aug 20

Brunswik

Haus der Familie

20

-20

Aug 20

Elmschenhagen

AWO Kinderhaus Tiroler Ring

30

-10

Aug 22

Hassee

Städt. Kita Rendsburger Landstraße

65

-20

Aug 20

Pries

Städt. Kita Buschblick*

20

-20

Aug 19

Hortplätze gesamt

215

-150

 

*Konkreter Antrag liegt vor, siehe Anlage 1 Handlungsvorschläge

 

 

 

 

2.6 Perspektiven in ausgewählten Stadtteilen

Nachfolgend werden einzelne Stadtteile unter Berücksichtigung der prognostizierten Bevöl-kerungsentwicklung bis zum Jahr 2036 in Zusammenhang mit der aktuellen Betreuungssituation sowie der geplanten Maßnahmen dargestellt. In die Ausführungen fließen die Erkenntnisse aus den Planungskonferenzen ein. (vgl. 1.2 letzter Absatz)


2.6.1 Gaarden

Der Stadtteil Gaarden-Ost hat nach Mettenhof die höchste Anzahl an Kindern in der Alters­gruppe 0-10 Jahren in Kiel. Insgesamt stehen 1314 Betreuungsplätze den dort wohnenden 2064 Kindern gegenüber. Die Betreuungsplätze verteilen sich auf 8 Kindertagesein­rich­tungen, 2 Einrichtungen der Schulkindbetreuung sowie Tagespflege­personen.

In der nachfolgenden Tabelle lässt sich nachlesen, welche und wie viele Betreuungsplätze die einzelnen Einrichtungen vorhalten und welche Versorgungsquote sich daraus für die Altersgruppen ergibt:

 

Stadtteile Garden Ost

Einrichtung

Einrichtungsart

Adresse

Platzangebot

U3

Ele-
mentar

Schul-
kind-
betr.

Ge-
samt

AWO Familienzentrum
Gustav-Schatz-Hof

Familienzentrum

Gustav-Schatz-Hof 10

30

66

0

96

AWO KH Steinmarderweg

KiTa

Steinmarderweg 6

10

66

0

76

Ev. Kita Gaarden

KiTa

Stoschstraße 50

10

20

0

30

Hans-Christian-Andersen-Schule

Gebundene GT

Stoschstraße 24

0

0

420

420

PÄDIKO Kinderkrippe Gaarden

Krippe

Kaiserstraße 31c

20

0

0

20

Städt. Familienzentrum Gaarden

KiTa

Kaiserstraße 92

40

188

45

273

Städt. Kita Helmholtzstraße

KiTa

Helmholtzstraße 19

10

88

0

98

Städt. Kita Hügelstraße

KiTa

Hügelstraße 10

10

88

0

98

Städt. Kita Johannesstraße

KiTa

Johannesstraße 12

25

138

0

163

Tagespflege

 

 

37

3

0

40

Plätze gesamt

 

 

192

657

465

1.314

Versorgungsquote in %

 

 

26,4%

94,4%

72,7%

 

 

 

Das Angebot für unter 3-jährige Kinder umfasste Ende 2018 in Gaarden-Ost 192 Plätze. Daraus ergibt sich eine Versorgungsquote von 26,4%, die deutlich unterhalb der angestrebten Zielquote von 50% liegt. Dieses Ergebnis entspricht auch den Auswertungen der Wartelisten. Über alle Stadtteile hinweg ist die Warteliste für den Krippenbereich in Gaarden-Ost mit 63 Kindern am höchsten.

 

Die letztjährige Entwicklung im Elementarbereich hat sich deutlich günstiger gestaltet. Dort wurde eine Versorgungsquote von immerhin 94,4% erreicht, so dass eine Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 Prozentpunkte vorliegt. Diese Verbesserung hat sich durch die Erwei­terung des Städtischen Familienzentrums Gaarden (Standort: Georg-Pfingsten-Str.) um 4 Elementar- und 2 Krippengruppen ergeben.

 

Im Schulkindbereich ist die Versorgungssituation mit den 45 Hortplätzen des Städt. Familien­zentrums und den 420 Plätzen der gebundenen Ganztagsschule Hans-Christian-Andersen Schule unverändert. Die Versorgungsquote ist mit 72,7% noch unter der angestrebten Zielquote von 80%.

 

Ende 2018 wurde eine Planungskonferenz im Stadtteil Gaarden durchgeführt. Wesentliches Ergebnis dieser Konferenz war, dass besonders im Krippenbereich aber auch im Elemen­tarbereich eine massive Nachfrage nach Betreuungsplätzen zu verzeichnen ist. Diese Nachfrage wird auch dadurch gespeist, dass in Gaarden-Ost viele Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund leben, die für die Teilnahme an Maßnahmen des Jobcenters Kinderbetreuungsplätze benötigen.

 

In 2018 sind daher besonders für den Stadtteil Gaarden-Ost erhebliche Anstrengungen unternom­men worden, um die unzureichende Versorgung der Krippen- und Elementarkinder zu verbessern. Im neuen Kitajahr 2019/2020 wird die Städt. Kita Bahnhofstraße mit zwei Elementargruppen, einer altersgemischten Gruppe sowie einer Krippengruppe in den Betrieb gehen. Die Bahnhofstr. gehört zwar statistisch zum Stadtteil Südfriedhof; dennoch ist aufgrund der Randlage davon auszugehen, dass diese Kita in erheblichem Umfang von Kindern aus Gaarden-Ost genutzt werden wird. Für 2019 ist auch der Start einer Naturkita im Werftpark mit 18 Plätzen für Ü3-Kinder geplant. In 2020 sollen weitere 3 Elementargruppen sowie 3 Krippengruppen durch einen Neubau in der Ernestinenstraße geschaffen werden. Außerdem werden in 2020 durch einen Umbau in der Halle 400 nochmals 2 Elementargruppen, 2 Krippengruppen sowie eine altersgemischte Gruppe eingerichtet. Spätestens in 2020 ist dann mit einer deutlichen Entspannung der aktuell noch schwierigen Versorgungssituation in Gaarden-Ost zu rechnen. An der Hörn und in der Ernestinenstraße können Belegplätze für Wirtschaftsunternehmen zur Verfügung gestellt werden.

 

2.6.2 Mettenhof

Der im Westen von Kiel gelegene Stadtteil Mettenhof ist mit 776 Kindern unter 3 Jahren und 973 Kindern im Alter von 3 bis 6,5 Jahren nach wie vor der kinderreichste Stadtteil Kiels. Nach der Eröffnung der ASB Kita Pfützenhopser im Jahr 2018 stehen in Mettenhof 10 Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Sie bieten 145 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren und 884 Betreuungsplätzen für Kinder zwischen 3 und 6,5 Jahren. Hinzu kommen 37 Plätze in der Kindertagespflege  für unter 3-jährige und 5 Plätze für 3 bis 6,5-jährige Kinder. Die Kapazität der Betreuungsplätze für Grundschulkinder umfasst 980 Plätze. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Platzkapazitäten in den einzelnen Einrichtungen.

 

Stadtteil Mettenhof

Einrichtung

Einrichtungsart

Adresse

Platzangebot

U3

Ele-
mentar

Schul-
kind-
betr.

Ge-
samt

ASB Kita Pfützenhopser

KiTa

Stockholmstr. 14

10

88

0

98

AWO Familienzentrum          Sibeliusweg

Familienzentrum

Sibeliusweg 2

10

124

0

134

AWO KH Jütlandring

KiTa

Jütlandring 217

10

66

50

126

AWO KH Narvikstraße

KiTa

Narvikstraße 3

10

106

0

116

Ev. Kita Arche Kunterbunt

KiTa

Jütlandring 143

10

79

0

89

Ev. Thomas-Kindergarten

KiTa

Skandinaviendamm 350

5

32

0

37

FzK Lilli-Nielsen-Schule

Förderzentrum

Vaasastraße 43

0

0

8

8

HdF Familienzentrum Bunte Welt

Familienzentrum

Bergenring 4

30

0

0

30

Janusz Korczak-Haus

KiTa

Skandinaviendamm 352

30

169

0

199

Lilli-Nielsen-Schule (FzK)

Offene GT

Vaasastraße 43

0

0

47

47

Max-Tau-Schule

Offene GT

Odensestraße 6

0

0

80

80

Schule am Göteborgring

Gebundene GT

Gotlandwinkel 16

0

0

340

340

Schule am Heidenberger Teich

Gebundene GT

Skagenweg 25

0

0

455

455

Städt. Familienzentrum Osloring

Familienzentrum

Osloring 2a

10

132

0

142

Städt. Kita Gotlandwinkel

KiTa

Gotlandwinkel 16

20

88

0

108

Tagespflege

 

 

37

5

0

42

Plätze gesamt

 

 

182

889

980

2.051

Versorgungsquote in %

 

 

23,5%

91,4%

95,1%

 

 

Den 182 Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren standen am 31.12.2018 776 Kinder in dieser Alterskohorte in Mettenhof gegenüber. Die Versorgungsquote beträgt demnach 23,5%. Sie ist durch den Wegfall von 6 Betreuungsplätzen in der Tagespflege um 0,3% gesunken. Die zum Kindergartenjahr 2018/2019 beantragte Einrichtung einer Krippengruppe im AWO Kinderhaus Narvikstraße kann erst zum 01.08.2019 realisiert werden. Durch die 10 zusätzlichen Plätze und einen Rückgang der Zahl der Kinder in dieser Alterskohorte von 791 am 31.12.2017 auf 776 am 31.12.2018 erhöht sich die Versorgungsquote bei gleichbleibender Kinderzahl auf 24,7%. Sie liegt deutlich unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 39,1% und folglich unter der Zielquote von 50%. Die Leitungen der Kindertageseinrichtungen bestätigen, dass der Bedarf an Krippenplätzen höher ist als das Angebot. Dies spiegelt sich auch in der Warteliste. Danach liegen bis 31.10.2019 37 Anmeldungen im Krippenbereich vor, die nicht berücksichtigt werden können. Die Kindertageseinrichtungen führen entsprechende Wartelisten. Es besteht Einigkeit, dass Bedarf an weiteren Krippenplätzen besteht.

Die Stadt plant im Stadtteil Mettenhof die Errichtung einer weiteren Kindertageseinrichtung mit drei Krippengruppen am Heidenberger Teich, um bedarfsgerecht mehr Plätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen.

Im Elementarbereich konnten nach Auskunft der Einrichtungsleitungen im letzten Jahr aufgrund der zusätzlichen Plätze durch die Eröffnung der Kita Pfützenhopser im Jahr 2017 zum ersten Mal seit Jahren alle Elementarkinder, deren Eltern einen Platz beantragt hatten, versorgt werden. Im AWO Kinderhaus Narvikstraße wurde eine Waldgruppe mit 18 Betreuungsplätzen aufgrund fehlender Nachfrage abgebaut, im Familienzentrum Osloring mussten, wie in der letztjährigen Planung beschlossen, 2 Elementargruppen (Außenstelle Russee) abgebaut werden, da die Räume wieder der Schulnutzung zugeführt werden mussten. Im Janusz-Korczak-Haus konnte eine zusätzliche Elementargruppe an den Start gehen. Durch die Platzreduzierung ist die Versorgungsquote jedoch gegenüber 95,5% Ende 2017 auf 91,4% gesunken. Sie liegt deutlich unter der Zielquote von 100%. Für den Zeitraum 01.11.2018 bis 31.10.2019 weist die Warteliste des Jugendamtes 19 Anmeldungen im Elementarbereich aus, denen kein Platz in Mettenhof gegenübersteht.

Für Grundschulkinder stehen in Mettenhof inklusive des offenen Ganztagsangebots 980 Betreuungsplätze zur Verfügung. Bei 845 Plätzen handelt es sich um verlässliche Betreuungsangebote an den beiden gebundenen Ganztagsschulen am Heidenberger Teich und am Göteborgring sowie im Hort des AWO KH Jütlandring. Daneben sind 135 Plätze im offenen Ganztag an der Max-Tau-Schule und am pädagogischen Mittagstisch der Lilli-Nielsen-Schule eingerichtet. Die Betreuungsquote für das verlässliche Ganztagsangebot beträgt damit 82%, unter Berücksichtigung der Platzkapazitäten im offenen Ganztag 95,1%. Die leicht gesunkene Versorgungsquote bei den verlässlichen Angeboten ist auf einen leichten Anstieg der Kinder in dieser Alterskohorte und eine Reduzierung des Angebots der gebundenen Ganztagsschulen um 11 Betreuungsplätze zurückzuführen. Demgegenüber wurden im offenen Ganztag 37 zusätzliche Plätze eingerichtet. In der Planungskonferenz wird die Einschätzung geäußert, dass die Nachfrage nach verlässlichen Ganztagsplätzen das bestehende Angebot übersteige. Dies wird im kommenden Jahr in der Jugendhilfeplanung geprüft.

3. Finanzielle Auswirkungen

Nachfolgend dargestellt werden die aufzuwendenden Betriebskosten sowie die Investitionskosten der Landeshauptstadt Kiel für die kommenden Kindergarten- und Schuljahre nach heutigem Kenntnisstand. Zusätzlich aufgeführt ist die Entwicklung des kommunalen Eigenanteils in Bezug auf die Betriebskosten für die Jahre 2014 bis 2017. Informationen zur Neustrukturierung der Kita-Finanzierung sind in Anlage 5 zusammengefasst.

 

3.1 Arbeitsgruppe Kita-Förderung

Die neue Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen wurde in der aus Vertreterinnen und Vertretern der freien Träger und der Stadt bestehenden Arbeitsgruppe inzwischen abschließend erarbeitet und abgestimmt. Die Beteiligungsprozesse laufen, es ist geplant, die neue Richtlinie noch vor der Sommerpause den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.2 Betriebskosten

Die Landeshauptstadt Kiel wendet in den Haushaltsjahren 2019 bis 2021 die in der nachfolgen­den Tabelle dargestellten Finanzmittel für Betriebskosten auf. Die Summen verstehen sich inklusive Overheadkosten, also einschließlich Sach- und Betriebskosten der Verwaltung:

 

Beschlossene Haushaltsmittel

2019

2020

2021

Teilplan 211 Betreute Grundschulen

2.403.500 €

2.453.500 €

2.453.500 €

Teilplan 361 Tagespflege

7.900.300 €

8.372.100 €

8.814.700 €

Teilplan 365 Kindertageseinrichtungen

117.184.600 €

119.584.000 €

121.279.300 €

Gesamt

127.488.400 €

    130.409.600 €

    132.547.500 €

 


Die neuen Betreuungsplätze und die Umwandlung bestehender Betreuungsplätze bei freien Trägern gemäß Anlage 1 (Handlungsvorschläge) sind mit weiteren Betriebskosten verbunden. Diese sind in 2019 je nach Mittelabfluss gesondert zur Verfügung zu stellen und müssen für die Folgejahre mit den entsprechenden Summen bei den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden:

 

Zusätzliche Betriebskosten

2019

2020

2021

Kitas freier Träger

Teilplan 365

Bereits beschlossen Maßnahmen

400.475

921.400

1.017.300

Neue Anträge - Umsetzung 2019

612.646

1.772.725

1.874.221

Neue Anträge - Umsetzung 2020

0

481.600

1.155.700

Bedarfsgerechte Anpassungen

39.048

93.720

93.720

Summe

1.052.169

3.269.445

4.140.941

Städtische Personalkosten Teilplan 365

 

102.970

371.865

691.722

Kinder-

tagespflege Teilplan 361

Bereits beschlossen Maßnahmen

0

0

0

Neue Anträge - Umsetzung 2019

31.700

31.700

0

Neue Anträge - Umsetzung 2020

0

0

0

Bedarfsgerechte Anpassungen

0

0

0

Summe

31.700

31.700

0

Betreute GS Teilplan 21-24

Bereits beschlossen Maßnahmen

0

0

0

Neue Anträge - Umsetzung 2019

49.900

99.800

99.800

Neue Anträge - Umsetzung 2020

0

0

0

Bedarfsgerechte Anpassungen

0

0

0

Summe

49.900

99.800

99.800

Gesamt

 

 

1.236.739

3.772.810

4.932.463

 

Aus unterschiedlichen Gründen sind nicht alle Maßnahmen umgesetzt worden, die mit der Bedarfsplanung 2018/2019 zum 1. August beschlossen wurden und mit entsprechenden Mitteln beplant waren. Die Gesamtsumme der nicht abgerufenen Betriebskosten mit Stand Februar 2019 r das Jahr 2018 beträgt rund 426.000 Euro.

 

Nicht abgerufene Haushaltsmittel

Stand

Feb 2019

Betriebskosten Kitas freier Träger (Teilplan 365)

255.200 €

Personalkosten städtische Kitas (Teilplan 365)

168.200 €

Betriebskosten Betreute Grundschule (Teilplan 21-24)

2.600 €

Gesamt

426.000 €

 

Diese Mittel wurden zur Finanzierung unterjähriger Maßnahmen nach dem 01.08.2018 und zur Deckung zusätzlicher Maßnahmen im Kita-Bereich sowie zur Haushaltskonsolidierung verwendet.

 

r die Kalkulation der Mehraufwendungen wurden die durchschnittlichen Bruttobetriebskosten der verschiedenen Betreuungsarten nach dem KiTaG zugrunde gelegt. Die Durchschnittswerte wurden in 2017 neu berechnet und sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

 

 

Die Angaben beziehen sich bei der Krippen-, Tagespflege- und Elementarbetreuung auf eine tägliche Betreuungszeit von jeweils acht Stunden. Im Hort beträgt die tägliche Betreuungszeit während der Schulzeit in der Regel vier und in den Ferien acht Stunden.

 

Aufgrund der Personalkosten für die zusätzlichen Maßnahmen in den städtischen Kindertagesein­richtungen sowie in den Verwaltungsbereichen des Jugendamtes (Verwaltung freier Träger und Planung/ Controlling Kindertagesbetreuung) und des Amtes für Schulen (Gebührenberechnung) werden bereits in diesem Jahr im Vorgriff auf den Stellenplan Veränderungen erforderlich sein, für die bisher keine Anmel­dung zum Haushalt erfolgen konnte (siehe Anlage 2):

 

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel werden je nach Umsetzungszeitpunkt der einzelnen Maßnahmen benötigt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Personalkostentabelle für die Stellen­planung 2020 und beinhaltet auch die Verrechnung von Personalkosten nicht umgesetz­ter Handlungsvorschläge, die mit dieser Bedarfsplanung zurückgenommen werden sollen (siehe Anlage 1, Ziffer 3).

 

3.3 rderung der Betriebskosten durch Bund und Land

In 2019 wird die Subjektfinanzierung zur Förderung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen nach dem KiTaG (Förderung pro Kind) durch das Land Schleswig-Holstein unter den gleichen Bedingungen wie in den letzten Jahren fortgeführt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bedarfsplanungen der Vorjahre:

Drs. 0298/2018: https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21389

Drs. 0427/2017: https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20278

Drs. 0273/2016: https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19027

 

rderung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren

Die Landes- bzw. Bundesförderung nach § 26 Absatz 2 Satz 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) von Betreuungsplätzen für unter 3-jährige Kinder in Schleswig-Holstein verbleibt mit insge­samt 54,24 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Die Landeshauptstadt Kiel wird hiervon rund 5,7 Mio. Euro erhalten. Für den U3-Bereich stellt sich Landesförderung der letzten Jahre wie folgt dar:

 


 

Besondere Zuweisung für Kinder im Alter von unter 3 Jahren Konnexitätsmittel

Seit 2013 stellt das Land Schleswig-Holstein zusätzliche Fördermittel zur Deckung der entstande­nen Mehrausgaben der Kommunen für die Betreuung unter 3-jähriger Kinder zur Verfügung. Die Entwicklung der Konnexitätsmittel stellt sich für die Landeshauptstadt Kiel folgenderma­ßen dar:

 

 

Gesamtförderung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren durch Bund und Land

Je nach Förderprogramm bzw. Rechtsgrundlage sind der Landeshauptstadt Kiel in den letzten Jahren folgende Mittel zur Finanzierung der Betreuungskosten der U3-Plätze zugeflossen:

 

 

rderung von Kindern im Alter von 3 bis unter 14 Jahren

Die Landesbeteiligung an den Betriebskosten der Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von 3 bis unter 14 Jahren steigt auf 100 Mio. Euro im Jahr 2019. Von diesen Mitteln wird die Landeshauptstadt Kiel rund 10,02. Euro erhalten. Die Entwicklung der Landeszuschüsse stellt sich für den Bereich der Betreuungsplätze der 3- bis unter 14-Jährigen in Kiel wie folgt dar:

 

 

Sprachbildung

Die Förderung der Sprachbildung für Kinder im Alter von 3 bis unter 14 Jahren wird auch im Jahr 2019 durch das Land unterstützt. Wie in den Vorjahren stehen insgesamt 6 Mio. Euro zur Verfü­gung. Von diesen Mitteln entfallen anteilig rund 821.540 Euro auf die Landeshauptstadt Kiel. Die Entwicklung der Mittel für die Sprachbildung sieht folgendermaßen aus:

 


Durch die Deckelung der Landesmittel auf das Niveau des Vorjahres bei zeitgleich steigenden Kinderzahlen sinken die zur Verfügung stehenden Fördermittel im Jahr 2019 erneut.

 

Zusätzlich stellt das Land seit 2017 Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro für die Sprachbildung in Regional- und Minderheitensprachen zur Verfügung. Pro Betreuungsgruppe im Bereich der 0- bis unter 6-jährigen Kinder können 2.000 Euro jährlich für Personal- und Sachkosten bewilligt werden. Begünstigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen, die in ihrer Konzeption eine Sprachbildung unter Berücksichtigung von Regional- und Minderheitensprachen ausdrücklich vorsehen und Fachkräfte einsetzen, die entsprechend fortgebildet sind. Seit 2017 nimmt eine eingruppige Kindertageseinrichtung in Kiel, in deren pädagogischem Konzept die Pflege der niederdeutschen Sprache verankert ist, diese Förderung in Anspruch.

 

Hortmittagessen

Seit 2015 werden im Erlass über die Landesförderung auch Mittel für Hortmittagessen in Höhe von insgesamt 300.000 Euro vergeben. Diese Mittel werden seit 2017 nicht mehr einzeln zugewie­sen, sondern können entsprechend des Bedarfs abgerufen werden. Die in 2018 r Kiel abgerufenen Mittel in Höhe von 40.000 Euro wurden in Höhe von 36.153 Euro verbraucht. Für 2019 wurde, nach Abstimmung mit dem Amt für Soziale Dienste, das die Abrechnung der Fördermittel analog zu den BuT-Leistungen[1] vornimmt, die Auszahlung von Mitteln in Höhe von 70.000 Euro beantragt. Diese Erhöhung ist auf eine Änderung in der Förderung der Hortmittagessen ab September 2019 zurückzuführen.

 

Zusätzliche Mittel zur Kompensierung der Mehrkosten durch die zusätzliche Betreuung von Flüchtlingskindern

Auf Grundlage der „Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuung und zur Fortsetzung der Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bis 2018“ weist das Land Schleswig-Holstein zusätzliche Mittel aus den ursprünglich bewilligten und nicht ausgeschöpften Konnexitätsmitteln zu. Nähere Ausführungen sind ebenfalls der Bedarfsplanung des letzten Jahres zu entnehmen (s.o.).

 

Diese Förderung wird entgegen der ursprünglichen Planung auch im Jahr 2019 fortgeführt:

 

 

Von den Zuweisungen für 2018 in Höhe von 627.800 Euro wurden Fördermittel für folgende Projekte für Flüchtlingskinder in Kieler Kindertageseinrichtungen in Anspruch genommen:

 

 

Die verbliebenen Mittel in Höhe von 541.983 Euro wurden zur Deckung der laufenden Betreuungskosten inklusive der Sozialstaffelaufwendungen von Kindern aus Flüchtlingsfamilien in Kieler Kindertageseinrichtungen eingesetzt.


 

In 2019 werden der Landeshauptstadt Kiel erneut 627.800 Euro aus Landeszuweisungen zur Verfü­gung gestellt. Vorrangig ist geplant, die seit 2016 installierten niedrigschwelligen Angebote, die weiterhin erforderlich sind, aufrecht zu erhalten. Bis zum Stichtag 28.02.2019 wurden zunächst folgende Projekte bewilligt:

 

 

Eine Bindung der verbleibenden Landesmittel ist in jedem Fall durch die Deckung der laufen­den Betreuungskosten der Flüchtlingskinder und den Ausgleich der Sozialstaffelaufwendungen gesichert.

 

3.4 Entwicklung des kommunalen Eigenanteils

Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, dass die Betriebskosten, die durch den fortgeführ­ten Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen entstehen, nicht durch die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Fördermittel, die Elterngebühren und die Einnahmen aus dem Kostenausgleich gedeckt werden. Die Mehreinnahmen im Bereich der Fördermittel Bund / Land im Jahre 2017 und 2018 begründen sich mit der Anhebung der Landesmittel zur Förderung von Ganztagsbetreuung für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen. Der Anteil des Landes an den Gesamtkosten (ohne Overhead) betrug im Jahr 2017 24,1 Prozent und ist im Jahr 2018 auf 27,4% angestiegen.

 

Kommunaler

Eigenanteil

ohne
Overhead-kosten

inkl.
Overhead- kosten

ohne
Overhead-
kosten

inkl.
Overhead- kosten

ohne
Overhead-
kosten

inkl.
Overhead-
kosten

 

2016

2016

2017

2017

2018

2018

Ausgaben
(in )

Kindertages-            einrichtungen

91.422.640 

98.243.400 

102.068.649 

109.622.746 

106.652.640 

115.669.282 

Kindertagespflege

5.514.610 

6.114.290 

5.676.382 

6.270.488 

6.103.642 

6.690.890 

Rückflüsse                         aus Vorjahren

-2.065.100 

-2.065.100 

-2.786.108 

-2.786.109 

-3.925.381 

-3.925.381 

Summe

94.872.150 

102.292.590 

104.958.923 

113.107.125 

108.830.901 

118.434.791 

Einnahmen
(in )

Fördermittel                  Bund/Land

20.199.860 

20.199.860 

25.310.159 

25.310.159 

29.820.600 

29.820.600 

Kostenausgleich

315.900 

315.900 

115.275 

115.275 

96.454 

96.454 

Gebühren/Beiträge

11.038.120 

11.038.120 

11.337.687 

11.337.687 

11.059.314 

11.059.314 

Summe

31.553.880 

31.553.880 

36.763.121 

36.763.121 

40.976.368 

40.976.368 

Gesamtkosten (in )

63.318.207 

70.738.710 

68.195.802 

76.344.004 

67.854.533 

77.458.423 

Aufwand Stadt (in%)

66,7

69,2

65,0

67,5

62,3

65,4

 


3.5 Investitionskosten

r die Planjahre 2019 bis 2021 wurden mit dem Haushaltsplan Investitionskosten für Neu- und Erweiterungsbauten, inklusive des Inventars von Kindertageseinrichtungen und Betreuten Grundschulen, sowie für Sanierungsmaßnahmen in folgender Höhe angemeldet:

 

Investitionskosten

2019

2020

2021

Teilfinanzplan 1115 Städt. Kitas

1.930.000

600.000

0

Teilfinanzplan 1115 Betr. Grundschulen

0

0

0

Teilfinanzplan 21-24 Betr. Grundschulen (Ausstattung)

201.000

201.000

201.000

Teilfinanzplan 365 Städt. Kitas

135.000

320.000

115.000

Teilfinanzplan 365 Kitas freier Träger

5.838.400

4.366.800

1.145.800

Gesamt

8.104.400

5.487.800

1.461.800

*Um-, Aus- und Neubau erfolgen im Haushalt der Immobilienwirtschaft

 

 

 

Um die Mittel für den Ausbau der Kindertagesbetreuung, die der Landeshauptstadt zur Verfügung gestellt werden, binden zu können, ist es auch in Zukunft erforderlich, investive Mittel bereitzustellen. Nur so ist eine Finanzierung von Maßnahmen zu sichern, für die kein Investor gefunden werden kann. Dies ist z. B. bei Anbauten an bestehende Einrichtungen regelmäßig der Fall.

 

Darüber hinausgehende notwendige Investitionskosten zur Schaffung neuer Betreuungsplätze, insbesondere in Stadtteilen, in denen weiterhin ein erheblicher Ausbaubedarf besteht, werden für Einrichtungen in freier Trägerschaft über die laufenden Betriebskosten finanziert werden müssen.

 

In Zukunft wird das Augenmerk zudem auf den Erhalt bestehender Plätze zu richten sein. In einer Vielzahl der Kieler Kindertageseinrichtungen bestehen trotz der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz erhebliche Sanierungsbedarfe. Um den Erfordernissen der Unfallkasse und der Hygieneaufsicht zu genügen, wird es nötig sein, umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und für einzelne Einrichtungen sogar Ersatzbauten zu errichten.

 

Informationen zu den Investitions- und Förderprogrammen des Bundes und des Landes (Bundesinvestitionsgesetz, „Kinderbetreuungsfinanzierung“, Landesinvestitionsprogramm „U3-Aus­bau“ und städtische Beteiligung) finden sich in Anlage 6.

 

4. Ausblick

 

Das Angebot wächst

Durch die bereits in den Vorjahren beschlossenen Maßnahmen, mit deren Realisierung in den Jahren 2019 und 2020 gerechnet wird, werden folgende Betreuungsplätze im Krippen- und Ele­mentarbereich geschaffen bzw. im Schulkindbereich aus den Horten an den Schulstandort verla­gert (siehe Anlage 1, Ziffer 1 und 2):

 

im Kindergartenjahr

für unter 3-Jährige

für Elementarkinder

für Schulkinder

2019/2020

85

96

0

2020/2021

30

66

0

 

Hinzu kommen weitere 18 Plätze, die nach dem Ausbaustand am 31. Dezember 2018 und vor dem Kindergartenjahr 2019/2020 unterjährig in Betrieb gegangen sind. Diese Plätze erweitern ebenfalls bedarfsgerecht das bestehende Betreuungsangebot in Ergänzung zu den bereits be­schlossenen Maßnahmen. Unter Berücksichtigung aller be­reits beschlossenen Maßnahmen sowie der neuen Anträge gemäß dieser Planung wird sich die Anzahl der Betreuungsplätze gegenüber dem Ausbaustand am 31. Dezember 2018 pro Kalenderjahr bzw. Kita-Jahr wie folgt erhöhen:


 

Platz-
bilanz

für unter 3-Jährige

für Elementarkinder

für Schulkinder

Ge­samt

Unterjährig

Bereits
beschlossen

Neue
Anträge

Summe

Unterjährig

Bereits
beschlossen

Neue
Anträge

Summe

Unterjährig

Bereits
beschlossen

Neue
Anträge

Summe

Inbetriebnahme im Kalenderjahr

2019

0

85

45

130

18

96

140

254

 

0

163

163

547

2020

 

30

35

65

 

66

118

184

 

 

 

 

249

Inbetriebnahme im Kita-Jahr (1. August bis 31. Juli)

2019/2020

 

85

45

130

 

78

140

218

 

 

163

163

511

2020/2021

 

30

35

65

 

66

118

184

 

 

 

 

249

 

Im Rahmen der verlässlichen Betreuung an Schulstandorten werden zusätzliche 163 Plätze neu geschaffen. Die Summe ergibt sich aus 70 neuen Plätzen in Betreuten Grundschulen und 95 in Offenen Ganztagsschulen mit bedarfsorientierter Betreuung sowie der Einrichtung einer weiteren Hortgruppe im Schülerhaus Schilksee mit 18 Plätzen und dem Abbau einer Hortgruppe mit 20 Plätzen in der städtischen Kita Buschblick.

 

Interessenkonflikte und Hemmnisse

Es bleibt wie in den Vorjahren eine Herausforderung, in Kiel als flächenarmer Stadt verfügbare Standorte für den Bau dringend notwendiger neuer Kindertageseinrichtungen zu finden. Die Flächen dafür stehen in Konkurrenz zu dem ebenfalls dringend notwendigen Schul- und Wohnungsbau. Grün- und Spielflächen sollen auch in der Stadt erhalten bleiben. Sie tragen ebenso wie ein attraktives Wohnumfeld und gut erreichbare Bildungsinfrastruktur zu einer hohen Lebensqualität in der Stadt bei. Die Voraussetzungen dafür, Familie und Beruf zu vereinbaren, wird von Familien in der Stadt erwartet. Nach wie vor reicht das bestehende Angebot an Betreuungsplätzen angesichts der Nachfrage nicht aus. Die in Anlage 7 dargestellten Ausbauoptionen bergen nach der bisherigen Erfahrung sehr unterschiedliche Schwierigkeiten, die sich oftmals erst im Laufe der fortschreitenden Planung herausstellen und zum Teil zu erheblichen Verzögerungen führen.

 

Fachkräftemangel

Glücklicherweise ist in Schleswig-Holstein inzwischen eine Praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher möglich. Zum neuen Schuljahr 2020/2021 wird in Kiel mit einem ersten Ausbildungsjahr gestartet. Fachkräftemangel herrscht nicht nur in pädagogischen Arbeitsfeldern vor; auch anderer Fachkräftemangel bremst den Kita-Ausbau: Es fehlt an Personal für die Entwicklung und Umsetzung von Baumaßnahmen sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch im Baugewerbe. Bereits geplante Maßnahmen können nicht zeitnah realisiert werden, die Baukosten steigen.

 

Planung und Prognose

Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass jede Planung auf Bevölkerungsprognosen basiert, die in einer wachsenden Stadt noch kurzfristiger angepasst werden müssten.

 

Kita-Reform des Landes

Zudem sieht die Reform des Kita-Gesetzes in Schleswig-Holstein ein Wunsch- und Wahlrecht der Eltern in Schleswig-Holstein vor. Kieler Kinder werden zwar vorrangig Betreuungsplätze erhalten, jedoch gilt bei einem Umzug der Familie ins Umland bisher, dass das Kind bis zum Ende des Kindergartenjahres den Kieler Betreuungsplatz behalten kann. Zukünftig dürfen die Kinder bis zum Ende ihrer Kindergartenzeit in Kiel weiter betreut werden, so dass voraussichtlich 150 - 200 Betreuungsplätze, die bisher jährlich durch Wegzug frei werden, zum nächsten Kindergartenjahr nicht mehr zur Verfügung stehen. In Kiel zuziehende Familien haben selbstverständlich nach wie vor Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder. Dass sich im Abstimmungsverfahren befindende Kita-Gesetz soll im Jahr 2020 in Kraft treten. Für die Umsetzung der neu geregelten Kitafinanzierung ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Voraussichtlich wird das seit Jahren in Kiel für die Pflege der Daten der Kindertagesbetreuung und die Gebührenberechnung angewandte Datenverwaltungsprogramm Kitaplaner 2 zum Kindergartenjahr 2019/2020 an die landesweite Datenbank angeschlossen. Dies erfordert gründliche Vorbereitung und detaillierte Abstimmungen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie Dataport.

 

Zukünftige Kita- Bedarfsplanung

Aufgrund des Personalwechsels in der Jugendhilfeplanung wird die angekündigte Umstellung der Bedarfsplanung von der Stadtteil- zur Ortsbeiratsebene zum Kindergarten- und Schuljahr 2020/2021 erfolgen. Diese Umstellung wird den Bezug auf Berichte des Dezernates für Soziales, Wohnen, Gesundheit und Sport der Landeshauptstadt Kiel erleichtern.

 

Ausbau braucht Geld

Die finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt steigen parallel zum weiteren Ausbau des Betreuungsangebots. Daher betreibt die Landeshauptstadt Kiel einen hohen personellen Einsatz im Hinblick auf die Neustrukturierung der Kindertagesstättenfinanzierung des Landes Schleswig-Holsteins. Eine Entlastung der Kommunen wird erfolgen, aber vermutlich nicht in dem gewünschten Umfang. Der kommunale Eigenanteil wird sich bis zum Jahr 2022 sukzessive verringern.

 

Fortschritte

Trotz der dargelegten Schwierigkeiten ist es in gemeinsamer Anstrengung mit vielen Beteiligten der Stadt und insbesondere mit den Ämtern des Dezernates für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt gelungen, genügend Flächen für Neubauten bzw. Gebäude für Umbauten zu finden. Wenn die in Anlage 7 dargestellten derzeit in Prüfung bzw. Planung befindlichen  Neu-  bzw. Umbauoptionen umgesetzt werden, entstehen in den nächsten Jahren genügend Betreuungsplätze, um den derzeitigen wie den prognostizierte Bedarf zu decken. Bei einigen Standorten, für die es sich anbietet, werden Belegplätze mitgedacht und geplant, z.B. für den Neubau am Seefischmarkt und bei der Option im Eichkamp, da sie verkehrstechnisch sehr günstig liegt.

 

Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur - und damit auch die Planung der Kindertagesbetreuung in Kiel in Kooperation mit vielen Partnerinnen und Partnern - erfordert neben einem stetig steigenden Kostenaufwand den engagierten Einsatz aller beteiligten Akteure und ein hohes Maß an Kooperation. Die Kommunikation mit Investoren und Trägern sowie den Stellen, die die Eignung von Grundstücken oder Gebäuden für die Realisierung von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung prüfen, werden auch weiterhin einen großen Anteil der planerischen Arbeit ausmachen. Eine konstruktive Zusammenarbeit ist unverzichtbar, um die Umsetzung von Planungen zu erreichen. Gleiches gilt für die bewährte Zusammenarbeit mit den Trägern der Kindertagesbetreuung und die organisationsübergreifende Kooperation innerhalb der Stadtverwaltung und mit der Selbstverwaltung.

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin


[1] Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist eine Leistung der Bundesregierung, die anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen leichteren Zugang zum sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft und Bildung ermöglicht.

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Beschlüsse

Erweitern

May 2, 2019 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

May 9, 2019 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

May 14, 2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

May 16, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen