Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0353/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsätze und Verfahren bei Straßenbenennungen und Historischen Stadtmarkierungen in Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 29.04.2019
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation
- Beteiligt:
- Dezernat V; Amt für Kultur und Weiterbildung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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May 8, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Mit Auftrag des Bauausschusses (Drs. 0184/2018) und der Ratsversammlung (Drs. 0723/2018) haben das Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation und das Amt für Kultur und Weiterbildung ein Grundlagenkonzept bei Straßenbenennungen und Historischen Stadtmarkierungen in Kiel erarbeitet (Drs. 1015/2018).
Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2019 das Konzept mit textlichen Änderungen beschlossen (Drs. 0225/2019).
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 in Kenntnis der Änderungen des Kulturausschusses und weiteren eigenen textlichen Änderungen das Konzept ebenfalls beschlossen.
Nachfolgend werden die textlichen Änderungen bzw. Ergänzungen des Kulturausschusses und des Bauausschusses vom Amt 64 und Amt 30 zur besseren Orientierung auf Umsetzbarkeit kommentiert:
Textänderungen -ergänzungen des Kulturausschusses:
Ziffer 3.2 hinter dem ersten Satz wird eingefügt:
Bei Ehrungen von Personen sind diese Zusatzschilder an mindestens 20 Prozent der Schilder an neuralgischen Punkten obligatorisch.
Kommentar: Die Verwaltung versteht die Ergänzung so, dass sichergestellt werden soll, dass Zusatzschilder an einer hinreichenden Anzahl von Straßenschildern und insbesondere an besonders öffentlich wahrnehmbaren oder frequentierten Stellen angebracht werden. Zur Klärung ein alternativer Formulierungsvorschlag: „Bei Ehrungen von Personen sind an mindestens 20 Prozent der vorhandenen Straßenschilder Zusatzschilder anzubringen. Die Zusatzschilder sind an Punkten anzubringen, die besonders öffentlich wahrgenommen werden.“
Ziffer 3.3 hinter dem letzten Satz wird eingefügt:
Plätze und Wege ohne Postadressen werden durch orangefarbene Schilder mit weißer Schrift gekennzeichnet.
Kommentar: Diese Forderung widerspricht der „Satzung der LHK über Straßenschilder und Grundstücksnummern“ die aus Gründen der Barrierefreiheit mit Beschluss der Ratsversammlung vom 19.03.15 dahin gehend geändert wurde, dass nur noch blaue Schilder mit weißer Schrift für die Straßenbezeichnung zulässig sind. Daher ist der Änderungsvorschlag des Kulturausschusses derzeit so nicht umsetzbar, sondern erfordert eine Satzungsänderung.
Ziffer 6.3.2 hinter dem ersten Satz wird eingefügt:
Personen – insbesondere Künstler*innen, die mit Kiel verbunden sind – können durch die Benennung von Wegen und Plätzen ohne Postadresse geehrt werden.
Kommentar: ./.
Ziffer 6.3.2 der zweite Satz wird wie folgt ergänzt:
Eine Frist von 10 Jahren nach dem Tod ist in der Regel einzuhalten.
Kommentar: Die Frist von 10 Jahren nach dem Tod wurde vorgeschlagen, damit nach der Biographie einer Person recherchiert werden kann. Das Landesarchivgesetz und das Bundesarchivgesetz sehen beide eine Schutzfrist von 10 Jahren für personenbezogenes Archivgut vor. Das hat zum Beispiel zur Folge, dass Entnazifizierungsakten oder die NSDAP-Mitgliederkartei erst nach dieser Frist für Recherchen zur Verfügung stehen.
Textänderungen -ergänzungen des Bauausschusses (Fettdruck):
Ziffer 2.4 der zweite Satz wird wie folgt ergänzt:
Nach einer Entscheidung des Bauausschusses und des Kulturausschusses zugunsten ……………
Kommentar: Die Verwaltung ist bei ihrem Textvorschlag der Prämisse gefolgt, dass die Federführung für den gesamten Bereich der Straßenbenennungen beim Bauausschuss liegt. Hingegen ist die Entscheidung über Historische Stadtmarkierungen, in diesem Fall über die Ehrung einer Person mit einem Straßennamen, dagegen eine kulturpolitische Angelegenheit. Die Einbindung des Kulturausschusses ist als eine „Schleife“ organisiert: Die „Kommission für Historische Stadtmarkierungen“ legt dem Kulturausschuss eine Empfehlung vor, über die der Ausschuss entscheidet. Anschließend geht der Vorgang in den normalen Ablauf zurück, an dessen Ende eine abschließende Entscheidung im Bauausschuss steht (wie auch Anlage 2 zeigt). Wenn an dieser Stelle der Bauausschuss eingebunden werden soll, würde er in diese „Schleife“ eingebunden, d.h. ihm würde ebenso wie dem Kulturausschuss die Empfehlung der „Kommission“ zur Entscheidung vorgelegt (dahin gehen auch die Änderungen zu 5.5). Das bedeutet, der Bauausschuss würde zweimal über die Straßenbenennung zu befinden haben. Das Verfahren würde komplizierter; dem Bauausschuss werden keine Kompetenzen im Straßenbenennungsverfahren entzogen. Daher rät die Verwaltung von der Änderung an dieser Stelle ab.
Ziffer 2.5 der Absatz wird wie folgt ergänzt:
……….werden das Kulturreferat, eventuell Stadteilbüros und das Büro……..
Kommentar: ./.
Ziffer 3.2 der Absatz wird am Ende durch folgenden Satz ergänzt:
Bei wichtigen Straßennamen ist ein QR-Code am Straßenschild Standard und kann die gesamte Geschichte einer Stadt wiedergeben.
Kommentar: Es stellt sich die Frage, wie QR-Codes überhaupt angebracht werden könnten, damit sie durch Smartphones einlesbar wären und zum Beispiel vor Vandalismus (bekleben, besprühen) geschützt sind. Weiterhin ist sicherzustellen, dass eine dauerhafte Verlinkung, die aufgebaut und gepflegt werden muss, mit dem Straßenlexikon als Informationsquelle gewährleistet ist.
Der Aufwand ist möglich, aber erheblich und kostenintensiv.
Das Anbringen von QR-Codes wurde verwaltungsintern bei der Änderung der „Satzung der LHK über Straßenschilder und Grundstücksnummern“ am 19.03.2015 aus diesen Gründen verworfen. Stattdessen wurde im Online-Stadtplan eine Verlinkung zum Straßenlexikon geschaffen, so dass dort Erläuterungen zu den Straßennamen direkt im Stadtplan abgerufen werden können.
Ziffer 5.1 die Aufzählung wird wie folgt ergänzt:
- sowie ein*e Vertreter*in pro Fraktion der Ratsversammlung mit beratender Stimme.
Kommentar: Der ursprüngliche Vorschlag sieht eine rein verwaltungsinterne Kommission vor, um das Verfahren einfach und den Aufwand auch für die Selbstverwaltung gering zu halten. Im Grundsatz ist eine Einbindung der Ratsfraktionen aber möglich. In diesem Fall müsste unter 5.5 unter Satz drei entfallen: „zu der auch die im Kulturausschuss vertretenen Ratsfraktionen je eine Vertreterin/einen Vertreter mit beratender Stimme entsenden können“.
Ziffer 5.2 der zweite Satz und dritte Satz werden wie folgt ergänzt:
.............von politischen Gremien beim Bauausschuss und Kulturausschuss beantragt. Der Bauausschuss und der Kulturausschuss reichen den Antrag ………..
Kommentar: ./.
Ziffer 5.3 der erste Satz wird wie folgt ergänzt:
…….., der Verwaltung, dem Bauausschuss und dem Kulturausschuss entgegen.
Kommentar: ./.
Ziffer 5.5 der Absatz wird wie folgt abgeändert:
Die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent legt dem Bauausschuss und dem Kulturausschuss alle Kommissionsempfehlungen, befürwortende wie ablehnende, als Beschlussvorlage vor, über die der Bauausschuss und der Kulturausschuss der Ausschuss entscheiden. Ein ablehnender Beschluss des Bauausschusses und des Kulturausschusses des Kulturausschusses beendet den Vorgang. , da sich dann eine weitere Befassung durch den Bauausschuss erübrigt. Der Bauausschuss und der Kulturausschuss können kann bei Bedarf eine außerordentliche Sitzung der „Kommission für Historische Stadtmarkierungen“ anberaumen, zu der auch die im Bauausschuss und im Kulturausschuss vertretenen Ratsfraktionen je eine Vertreterin/einen Vertreter mit beratender Stimme entsenden können.
Kommentar: Die Änderungen zu 5.5. setzen die Änderung zu 2.4 um (siehe Kommentar oben und Kommentar zu 5.1). Die Ergänzung zu Satz 3 (Einberufung der Kommission zu einer außerordentlichen Sitzung durch den Bauausschuss) ist unproblematisch.
Ziffer 5.6 der Absatz wird wie folgt geändert:
Handelt es sich bei der Historischen Stadtmarkierung um eine Straßenbenennung, wird nach einem erfolgt ein Durchführungsbeschluss des Bauausschusses und des Kulturausschusses. der Antrag zur Beschlussfassung zur Sitzung des Bauausschusses weitergereicht und das Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation federführend (vgl. 2.4). Nach der Beschlussfassung im Bauausschuss entscheidet die Ratsversammlung endgültig über die Straßenbenennung.
Kommentar: Die Änderungen zu 5.5. setzen die Änderung zu 2.4 um (siehe Kommentar oben)
Ziffer 6.3.2 der zweite Satz wird gestrichen und wie folgt ersetzt:
Eine Frist nach dem Tod ist nicht einzuhalten.
Kommentar: Die Verwaltung empfiehlt, eine Frist von 10 Jahren einzuhalten. Zur Begründung wird auf den Kommentar oben zu Ziffer 6.3.2 – Textänderungen und –ergänzungen des Kulturausschusses hingewiesen.
Doris Grondke Renate Treutel
Stadträtin Bürgermeisterin
Anlagen
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