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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0359/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

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Sachverhalt/Begründung

Mit Drs. 0291/2019 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit am 28.03.2019 der Antrag gestellt, dass die Stadt Kiel ihr Vorkaufsrecht für den Ankauf des Gebäudes in der Medusastraße 15 bis 17 nutzt, da das Haus nach Auskunft eines Bewohners zum Verkauf stünde.

Der Antrag wurde zurückgestellt, bis eine Geschäftliche Mitteilung zu den Fragen

a)      Steht das Gebäude zum Verkauf? Wer ist Eigentümer?

b)      Wie hoch sind die Kosten?

c)      Wie hoch ist der Sanierungsstau?

d)      Wie ist die aktuelle Mieterstruktur?

vorliegt.

 

Nach den Ermittlungen der Immobilienwirtschaft ist die Eigentümerin der Grundstücke Medusastraße 15 und 17 am 18.11.2018 verstorben. Aus den Todesanzeigen ist nicht erkennbar, wer das Erbe antreten wird. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Eigentumsverhältnisse voraussichtlich noch nicht geklärt sind.

 

Auf den obligatorischen Internetseiten ist keine Verkaufsanzeige für die Gebäude Medusastraße 15 und 17 geschaltet. Ob die Stadt ein grundbuchlich gesichertes Vorkaufsrecht für diese Liegenschaft hat, ist aus unseren Unterlagen nicht ersichtlich. Eine Einsicht in das Grundbuch ist nur zur Feststellung, ob ein Vorkaufsrecht eingetragen ist, nicht zulässig.

 

Sollte ein Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt bestehen und die Grundstücke veräußert werden, so ist der beurkundende Notar verpflichtet, der Stadt den entsprechenden Grundstückskaufvertrag vorzulegen. Dies ist bislang nicht der Fall.

 

Die weiter angefragten Punkte können unter den o.a. Gesichtspunkten derzeit nicht geprüft werden.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

 

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Beschlüsse

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Apr 25, 2019 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - zur Kenntnis genommen

Erweitern

May 2, 2019 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen