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Antrag der Verwaltung - 0366/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederwahl des Schiedsmannes für den Bezirk Holtenau
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Rechtsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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May 7, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 16, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung: Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften → § 3 Schiedsordnung
Nach § 3 der Schiedsordnung für das Land Schleswig – Holstein werden die Schiedsleute für die Dauer von fünf Jahren durch die Gemeindevertretung gewählt.
Die Wiederwahl ist erforderlich, weil die Amtsperiode des Schiedsmannes im Juni 2019 abläuft.
Herr Heller wurde ursprünglich am 23.10.1997 durch die Ratsversammlung gewählt und zuletzt in der Sitzung vom 19.06.2014 wiedergewählt. Er hat sich bereit erklärt, das Ehrenamt für weitere fünf Jahre zu übernehmen.
Der Ortsbeirat Holtenau hat der Wiederwahl des Herrn Heller in der Sitzung vom 02.04.2019 zugestimmt. Die endgültige Wahl muss durch die Ratsversammlung erfolgen.
Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - Bezirksvereinigung Kiel sowie der Präsident des Amtsgerichtes Kiel haben ebenfalls ihre Zustimmung erteilt.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister