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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0395/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1. Bei der Schaffung von neuem, verbindlichem Planungsrecht für großflächigen Einzelhandel ist, wenn möglich, mit dem jeweiligen Vorhabenträger vertraglich zu sichern, dass oberhalb der Handelsnutzung mindestens ein Geschoss Wohnen oder andere Gemeinbedarfsnutzungen wie Kindertagesstätten zu erstellen sind. Diese Regelung gilt für Bebauungspläne, die durch einen Vorhabenträger initiiert werden.

2. Zusätzlich ist vertraglich sicherzustellen, dass die Stellplatzanlage des Handelsbetriebes nach den Öffnungszeiten der Allgemeinheit unentgeltlich zum Parken angeboten wird. 

3. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, in welchem Umfang und wo es möglich ist, durch Aufstocken von Supermärkten, Discountern und Baumärkten im Stadtgebiet zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Mit den Eigentümern ist Kontakt aufzunehmen, um deren Bereitschaft zu erkunden, diese Möglichkeit zur baulichen Weiterentwicklung zu prüfen und die Vorteile einer Aufstockung darzustellen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Kiel ist eine flächenarme Stadt. Daher ist es notwendig, versiegelte Flächen möglichst optimal zu nutzen. Daher soll der Grundsatzbeschluss „30% sozialer Wohnraum“ ergänzt werden um einen Grundsatzbeschluss „Unten Verkaufen oben Wohnen“. Künftig sollen Neubauten von Einzelhandelsunternehmen nur noch genehmigt werden, wenn über den Flächen für den Einzelhandel auch Wohnungen als Geschosswohnungsbau entstehen, wobei sich die Anzahl der Stockwerke für Wohnen am Umfeld orientieren soll. Möglichst sollen Parkplätze in Tiefgaragen geschaffen werden, sowohl für den Einzelhandel als auch für die Mieter. Oberirdische Parkplätze sollen außerhalb der Geschäftszeiten neben den Mietern auch dem Umfeld zur Verfügung stehen, wie dies in Projensdorf bereits erfolgreich und beispielhaft realisiert wurde.

 

In der Vergangenheit wurden viele Einzelhandelsgeschäfte als einfache Flachbauten errichtet, deren Statik auch nur entsprechend ausgelegt wurde. Daher ist eine Aufstockung vorhandener Flachbauten in vielen Fällen wohl technisch nicht ohne weiteresglich. Bei Erweiterungen und Ausbauten soll aber zumindest geprüft werden, ob eine Aufstockung möglich ist. Ist dies der Fall, so wäre dies in Verhandlungen mit den Eigentümern möglichst durchzusetzen.

 

 

gez. Ratsherr André Wilkens    f.d.R.
SPD-Ratsfraktion

 

 

gez. Ratsherr Arne Stenger    f.d.R.

Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

gez. Ratsfrau Christina Musculus-Stahnke  f.d.R.

FDP-Ratsfraktion

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Beschlüsse

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May 2, 2019 - Bauausschuss - zurückgezogen