Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0396/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“: Folgeantrag auf Städtebaufördermittel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
May 2, 2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
May 14, 2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
May 16, 2019
|
Antrag
Antrag:
Zugestimmt wird dem Folgeantrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Zukunft Stadtgrün für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang über gerundet 15 Mio. € (3/3). Die Sicherstellung der hierfür erforderlichen Eigenanteile erfolgt im Haushalt 2020 ff.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Aufnahme einer fortzusetzenden städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist durch die Gemeinde bis zum 28.02. des Jahres beim MILI zu beantragen (Folgeantrag), wenn weitere Fördermittel für die Gesamtmaßnahme erforderlich sind.
Für die Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang hat die Verwaltung deshalb vorbehaltlich der Zustimmung der Selbstverwaltung einen Folgeantrag für das Programmjahr 2019 mit einer Laufzeit von fünf Jahren im Programm Zukunft Stadtgrün in Höhe von gerundet 15 Mio. € beim Innenministerium gestellt. Die Mittel werden für die aktuell anstehende vorgezogene Ordnungsmaßnahme „Umgestaltung der Promenade am Berthold- Beitz-Ufer“ sowie die planerische Vorbereitung der Ordnungsmaßnahme „Umgestaltung der Promenade Reventlouwiese und Bereich vor dem Landeshaus“ benötigt und ergänzen die bereits zugesagten Fördermittel für die Gesamtmaßnahme. Die umfassende Finanzierungsplanung für die Gesamtmaßnahme unter Berücksichtigung weiterer Teilprojekte wird im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen erarbeitet.
Der städtische Eigenanteil beträgt in der Regel 1/3, wird jedoch unter Umständen im Programmjahr 2019 durch das Innenministerium auf 1/10 reduziert. Die zu leistenden städtischen Eigenanteile im Rahmen der Städtebauförderung werden für die Haushaltsjahre 2020 ff. angemeldet bzw. aus bestehenden Einplanungen gestellt.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlage:
- Sachstandsbericht inkl. Folgeantrag zur Bereitstellung von Städtebauförderungsmitteln für die Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
540,4 kB
|