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Interfraktioneller Antrag - 0401/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag: Keine Wildtiere in Zirkussen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion Die FRAKTION
- Beteiligt:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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May 7, 2019
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Jun 4, 2019
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Sep 3, 2019
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Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob öffentliche Flächen zukünftig nur noch an solche Zirkusbetriebe vermietet werden können, welche keine Wildtiere mit sich führen, beziehungsweise unter welchen Umständen dies möglich wäre. Im Unterschied zur Drucksache 0444/2015 soll hierbei das Argument der Sicherheit des Menschen in Bezug auf mögliche Ausbrüche etc. im Vordergrund stehen. Auch könnten bauordnungsrechtliche Gründe geprüft werden.
Als gefährliche Wildtiere sind insbesondere die in §29 Landesnaturschutzgesetz genannten „Tiere aller großen Katzen- und Bärenarten, Wölfe, Krokodile und Giftschlangen“ anzusehen.
Es wird ebenfalls gebeten zu prüfen, in wie weit diese Liste auf nicht im Landesnaturschutzgesetz genannte Tiere wie Elefanten, Flusspferde, Nashörner, Giraffen und Zebras sowie möglichst viele andere potentiell gefährliche Wildtiere erweiterbar wäre.
Sollte keine klare Stellungnahme möglich sein wird darum gebeten, einen Überblick über mögliche Gerichtskosten und eventuelle Strafzahlungen im Falle einer diesbezüglichen Klage zu geben.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Drucksache 0444/2015 ergab, dass ein Gastier-Verbot für Zirkusse, welche Wildtiere mit sich führen, rechtlich nicht haltbar ist, wenn es mit dem Tierschutz begründet ist.
Zahlreiche deutsche Städte haben jedoch beschlossen, keine Flächen mehr an Zirkusse zu vermieten, die Wildtiere mit sich führen und dies mit der Gefahrenabwehr begründet. Diese Beschlüsse sind, sofern sie sauber formuliert waren, juristisch nicht angefochten worden.
Da mobile Gehege und die in ihnen gehaltenen Tiere in besonderem Maße von Ausbrüchen betroffen sind, ist es nicht weiter zu gestatten, dass Zirkusse mit Wildtieren weiter in Kiel gastieren. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für Plätze wie den Wilhelmplatz, welche von viel vorbeifließendem Verkehr betroffen sind.
gez. Ratsherr Ove Schröter f.d.R.
Ratsfraktion Die FRAKTION
gez. Ratsherr Stefan Rudau f.d.R.
Ratsfraktion DIE LINKE