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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0409/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

§ 76 Abs. 4 Satz 5 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) entsprechend ist der Ratsversammlung jährlich ein Bericht über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 Euro hinausgehen, zuzuleiten, in welchem die Geber*innen, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind.

 

Auf Basis der Erhebungen in den Dezernaten werden vorliegendr 2018 entsprechende Zusammenstellungen zur Kenntnis gegeben.

Dazu liegen dieser Geschäftlichen Mitteilung als Anlagen folgende Übersichten bei:

 

Anlage Dezernat II

Anlage Dezernat III/Feuerwehr

Anlage Dezernat III/Freiwillige Feuerwehr

Anlage Dezernat IV/Amt für Sportförderung

Anlage Dezernat IV/Amt für Soziale Dienste

Anlage Dezernat V/Amt für Kultur und Weiterbildung

Anlage Dezernat V/Amt für Schulen

Anlage Dezernat V/Amtr Kinder-u. Jugendeinrichtungen

Anlage Dezernat V/Jugendamt

 

Insgesamt werden im vorliegenden Bericht Spenden im Umfang von rund 537 T Euro  erfasst und vorliegend zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

Erweitern

May 14, 2019 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

May 16, 2019 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen