Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0421/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Regenklärbecken Rother Teich
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 4, 2019
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 6, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Das Tiefbauamt, Abt. Stadtentwässerung hat im Finanzausschuss am 14.05.2019 folgenden Antrag gestellt:
Erteilung des Zuschlages für die Ingenieurleistungen zur Planung eines Regenklärbeckens vor dem derzeitigen Regenrückhaltebecken „Rother Teich“ südlich der Kopenhagener Allee in Mettenhof.
Das Regenrückhaltebecken „Rother Teich“ liegt ca. 100 m südlich der zum Stadtteil Mettenhof gehörenden Kopenhagener Allee im Gemeindegebiet Melsdorf. Ein großer Teil des im Stadtteil Mettenhof anfallenden Regenwassers wird direkt in das RRB „Rother Teich“ eingeleitet. Darüber hinaus ist der Ablauf des RRB „Heidenberger Teich“ ebenfalls an das Einzugsgebiet des RRB „Rother Teich“ angeschlossen.
Sowohl der (Lang-)Sandfang inkl. Ölsperre als auch das Ablaufbauwerk des RRB „Rother Teich“ sind sanierungsbedürftig. Zudem erfordert die Verkehrssicherungspflicht eine komplette Einzäunung des RRB, welches als technische Anlage gilt. Für die Sanierung und den Zaunbau, aber auch für die Durchführung regelmäßiger Pflegemaßnahmen (Gehölzschnitt, Entschlammung, Ertüchtigung der Bauwerke) ist eine Zuwegung mit ausreichender Tragfähigkeit mit einer Mindestbreite von vier Metern erforderlich. Die erforderlichen Maßnahmen sind nur mit erheblichen negativen Auswirkungen für die vorhandene Flora und Fauna realisierbar.
Es besteht daher die Bestrebung, den Talraum der Russeer Au künftig als Hochwasserrückhalteraum zu nutzen, wodurch das jetzige RRB aufgegeben werden könnte. Dieser Hochwasserrückhalteraum und damit einhergehende Renaturierungsmaßnahme würde dem ursprünglichen Zustand dieses Talraumes entsprechen, wie Fotos aus den 60er Jahren belegen.
Die Maßnahme ist gemäß Vorgaben des Kreises Rendsburg-Eckernförde, auf dessen Kreisgebiet das Regenrückhaltebecken liegt, nur genehmigungsfähig, wenn eine ausreichende Klärung des eingeleiteten Regenwassers gewährleistet wird. Hierzu ist die Errichtung eines Regenklärbeckens notwendig.
Es wird daher angestrebt, die Planung eines Regenklärbeckens im Bereich der Kopenhagener Allee über einen Stufenvertrag zu beauftragen. Zunächst soll hierbei die Realisierbarkeit im Zuge der Leistungsphasen 1 bis 2 nach HOAI überprüft werden. Erst sobald sämtliche beteiligte Akteure (u. a. die Gemeinde Melsdorf, die untere Naturschutzbehörde und die untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde) ihre Zustimmung geben, würden die weiteren Leistungsphasen beauftragt werden.
Die Realisierung der Baumaßnahme wird für das Jahr 2020 angestrebt.
Eine Vorstellung der Planungsüberlegungen im Ortsbeirat Mettenhof wird zu gegebener Zeit erfolgen. Der Ortsbeirat Mettenhof erhält eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin