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Antrag der Verwaltung - 0430/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützung der Jüdischen Gemeinden in Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Büro des Stadtpräsidenten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Jun 5, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jun 13, 2019
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Antrag
Antrag:
- Gewährung einer Zuwendung in Form eines Mietzuschusses in Höhe von insgesamt 50.000 Euro verteilt auf die 3 Jahre an die Jüdische Gemeinde Kiel e. V., Jahnstraße 3, 24103 Kiel.
- Auf die Erhebung des Erbbauzinses für das Grundstück Wikingerstraße 6 in Höhe von 16.700 Euro jährlich wird gegenüber der Jüdischen Gemeinde Kiel und Region e.V., Wikingerstraße 6, 24143 Kiel wird für die Dauer des laufenden Erbpachtvertrages verzichtet.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
- Seit Jahren nutzt die Jüdische Gemeinde Kiel e.V. das Gebäude in der Jahnstraße 3 für ihre Gemeindearbeit. Der Mietvertrag für die Nutzung dieser Räumlichkeiten wurde zum 31.12.2018 gekündigt, so dass zeitnah ein geeignetes Gebäude, das den spezifischen Bedarfen der jüdischen Gemeinde Rechnung trägt, gefunden werden musste.
In Zusammenarbeit der Finanzministerin Monika Heinold, des Bischofs Gothart Magaard, der Jüdischen Gemeinde Kiel e. V. sowie dem Oberbürgermeister und dem Stadtpräsidenten wurde in der Waitzstraße 43 ein geeignetes Gebäude gefunden. Es erfüllt von seinem Raumangebot und seiner Lage die notwendigen Bedingungen für die Gemeindearbeit der jüdischen Gemeinde.
Der Mietvertrag läuft über einen Zeitraum von 10 Jahren mit einer anschließenden Verlängerungsoption.
Da die jüdische Gemeinde nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, zahlt das Land einen Investitionszuschuss für Brandschutzmaßnahmen etc. in Höhe von 50.000 Euro als monatliche Beträge, die in den ersten fünf Jahren die Miete mindern.
Die Landeshauptstadt Kiel beteiligt sich ebenfalls mit einem Mietkostenzuschuss von insgesamt 50.000 Euro, der anteilig in den ersten 3 Jahren des Mietverhältnisses gewährt wird. Ein entsprechender Zuwendungsvertrag wird zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Jüdischen Gemeinde Kiel e. V. geschlossen.
- Die Jüdische Gemeinde Kiel und Region e. V., Wikingerstraße 6, 24143 Kiel steht vor vergleichbaren Problemen, wie die Jüdische Gemeinde Kiel e. V. in der Jahnstraße. Die derzeitige räumliche Situation ist für die angemessene Durchführung der Gemeindearbeit ungeeignet.
Basierend auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung soll die Jüdische Gemeinde Kiel und Region e. V. ebenfalls finanziell entlastet werden.
Für das Grundstück Wikingerstraße 6 wird derzeit ein Erbpachtzins von jährlich 16.700 Euro erhoben. Dieser Betrag entspricht dem o. g. jährlichen Mietzuschuss der Landeshauptstadt Kiel an die Jüdische Gemeinde Kiel e. V.. Durch einen Verzicht auf die Erhebung des Erbpachtzinses für die Dauer des laufenden Erbpachtvertrages sollen die beiden jüdischen Gemeinden in Kiel gleichgestellt werden. Der unbefristete Verzicht stellt für die Jüdische Gemeinde Wikingerstraße einen Ausgleich für die durch den Umzug der Jüdischen Gemeinde Jahnstraße in die Waitzstraße 43 verbesserte räumliche Situation dar. Das Gebäude Wikingerstraße 6 ist ein altes, denkmalgeschütztes Gebäude und nur unter schwierigen Bedingungen für die Gemeindearbeit nutzbar.
Hans-Werner Tovar
Stadtpräsident