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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0462/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Dem Jahresabschluss 2017 mit Lagebericht und dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wird nach § 95n Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) zugestimmt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 28.036.514,23 € wird nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik mit dem vorgetragenen Jahresfehlbetrag verrechnet.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 und der Lagebericht wurden in seiner endgültigen Fassung dem Rechnungsprüfungsamt im Mai 2018 zur Prüfung vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt hat seine Bemerkungen nach § 95n Abs. 2 GO in einem Schlussbericht zusammengefasst.

 

Nach § 95n Abs. 3 GO beschließt die Ratsversammlung über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses.

 

2017 wird ein Jahresüberschuss von 28.036.514,23 € erwirtschaftet. Der Jahresüberschuss 2017 wird nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik mit dem vorgetragenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 194.781.551,61 zum 01.01.2018 verrechnet. Das Eigenkapital steigt infolge des Überschusses auf 208,2 Mio. €. Es beträgt damit 45,6 % des zur Eröffnungsbilanz vorhandenen Eigenkapitals.

 

Alles Weitere ergibt sich aus dem Jahresabschluss mit Lagebericht sowie dem Schlussbericht.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 11, 2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jun 13, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen