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Geschäftliche Mitteilung - 0482/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Crowdfunding für die Sanierung des Konzertsaals am Kieler Schloß
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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May 28, 2019
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 11, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Anlass
Mit Drucksache 0193/2017 wurde folgender Antrag gestellt:
„Die Verwaltung wird gebeten, auszuloten, ob sich aus den Finanzierungsmöglichkeiten, die unter dem Stichwort Crowdfunding (Schwarmfinanzierung) zusammengefasst werden, Chancen für einen Finanzierungsbeitrag zur Sanierung des Konzertsaals am Kieler Schloss ergeben können…..“
Der Antrag wurde in der Folge wiederholt vertragt bzw. zurückgestellt, zuletzt im April 2019 im Kulturausschuss, bis die Verwaltung eine Geschäftliche Mitteilung zur Sanierung des Konzertsaals am Kieler Schloss vorlegt, in der auch die Möglichkeiten von Crowdfunding und Spenden dargelegt werden.
Aktueller Sachstand zur Finanzierung der Sanierung und Modernisierung des Konzertsaals
Eine erste gutachterliche Kostenschätzung für notwendige Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten des Konzertsaalgebäudes aus 2016 ergab einen Betrag von rd. 24 Mio. Euro/brutto.
Diese Kostenschätzung ist zu verifizieren bzw. zu aktualisieren.
Aktuell und ausgehend von der ersten Kostenschätzung ist zur Finanzierung eine jeweils anteilige Deckung aus einem städtischen Anteil, einer Beteiligung des Landes und aus Spenden vorgesehen.
Hinsichtlich dessen Beteiligung haben Land und Landeshauptstadt im November 2018 einen LOI geschlossen, in dem das Land seine Zusage, sich (ausgehend von einer Gesamtsumme laut erster Kostenschätzung von rd. 24 Mio. Euro) an den Kosten der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des Konzertsaalgebäudes mit bis zu 8 Mio. Euro zu beteiligen, bekräftigt hat. Sollte der Betrag von 24 Mio. Euro überschritten werden, ist das Land auch zu einer Beteiligung an solchen Mehrkosten bereit.
Unterdessen ist auch der Förderverein Konzertsaal am Kieler Schloss e.V. tätig geworden, u.a. was die Klärung steuerrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit Spenden angeht.
Ziel des Fördervereins ist es, bis zu einem Drittel der zur Sanierung und Modernisierung des Konzertsaals insgesamt notwendigen Mittel aus Spenden zu generieren.
Crowdfunding
Ziel von Crowdfunding ist die Finanzierung eines Vorhabens durch eine Vielzahl von Personen („Crowd“). Darin kann eine Alternative zu traditionellen Finanzierungsinstrumen-ten gesehen werden, mit der Besonderheit, dass hierfür auch das Internet als Plattform genutzt wird.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschreibt vier Modelle des Crowdfundings[1]:
Spendenbasiertes Crowdfunding (donation-based Crowdfunding):
Die Geldgeber*innen spenden während eines bestimmten Zeitraums Geld für ein konkretes Projekt oder einen bestimmten Zweck, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten.
Gegenleistungsbasiertes Crowdfunding (reward-based Crowdfunding):
Die Geldgeber*innen erhalten eine symbolische Gegenleistung, aber kein Geld. Beispielsweise werden die Namen der Spender*innen im Abspann eines mitfinanzierten Films genannt oder sie erhalten zum Dank eine signierte CD oder aber persönliche Gegenstände des Künstlers, dessen Werk mitfinanziert wurde.
Kreditbasiertes Crowdfunding (Crowdlending oder lending-based Crowdfunding):
Die Geldgeber*innen erhalten das Versprechen, dass ihnen der eingesetzte Betrag mit oder ohne Zinsen zurückgezahlt wird.
Crowd Investing (equity-based Crowdfunding):
Die Geldgeber*innen erhalten eine Beteiligung an zukünftigen Gewinnen des finanzierten Projekts. Wenn das Investment mit Wertpapieranlagen verbunden ist, können sie auch Anteile oder Schuldinstrumente erhalten; sie spekulieren also auf einen finanziellen Erlös.
Einschätzung der Verwaltung
Aus Sicht der Verwaltung und im Zusammenhang mit der Finanzierung und Sanierung des Konzertsaals scheiden das „kreditbasierte Crowdfunding“ und das „Crowd Investing“ aus.
Ein „spendenbasiertes Crowdfunding“, so wie es das BaFin beschreibt, scheint zwar grund-sätzlich denkbar. Hierbei entstünde aber eine Parallelstruktur zum bereits existierenden Förderverein. Dies wäre nicht zielführend.
Interessant kann das „gegenleistungsbasierte Crowdfunding“ sein.
Denkbar wäre dafür im Sinne einer „symbolischen Gegenleistung“ zum Beispiel die nament-liche Nennung von Geldgeber*innen an neuen Sitzmöbeln oder an anderen geeigneten Stellen im bzw. am Konzertsaal.
Aus Sicht der Verwaltung sollte ein solches Modell - unter Einbindung des Fördervereins Konzertsaal - näher geprüft werden, wenn die Sanierungs- und Modernisierungsplanung für den Konzertsaal aktualisiert wurde, Art und Umfang der Arbeiten also im Detail bekannt sind und dazu konkrete Umsetzungs- und Zeitplanungen vorliegen. Erst damit wären die Grundlagen geschaffen, um die Finanzierungsmodalitäten und – instrumente mit den verschiedenen Beteiligten final klären zu können.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Quelle: BaFin „Crowdfunding und der graue Kapitalmarkt“; 18.03.2019
