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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0515/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Das Landesamt für Denkmalpflege hat seit Februar 2019 im nördlichen Stadtgebiet ca. 40 Eintragungen von Gebäuden in die Denkmalliste vorgenommen. Unter anderem sind Teile der Bebauung um den Adolfplatz einschließlich des Platzes selber und der umgebenden Granitpflasterung, sowie Gebäude z.B. in der Holtenauer Straße, Franckestraße, Hansastraße, Gefionstraße, Forstweg  und Feldstraße in die Denkmalliste eingetragen worden. Im Wesentlichen handelt es dabei sich um mehrgeschossige Mietwohnungshäuser aus der Zeit um 1900 oder um Reihenhäuser aus den 1920er Jahren (Forstweg)in privatem Eigentum.

 

Das Landesamt für Denkmalpflege ist für die Bewertung von Objekten in Schleswig-Holstein zuständig. Die seit 2015 durch das neue Denkmalschutzgesetz laufende Revisionsphase der ehemals einfachen Kulturdenkmale ist noch nicht abgeschlossen. Die Anzahl der in die Denkmalliste eingetragenen Kulturdenkmale hat sich in den zurückliegenden Jahren um das zweieinhalbfache erhöht: Von Januar 2015 mit einer Anzahl von 622 Kulturdenkmale auf 1564 Kulturdenkmale mit Stand von März 2019. Damit einher steigt auch der Personalbedarf der unteren Denkmalschutzbehörden (UD), wenn es um den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes geht. Dieses ist immer dann der Fall, wenn es zu denkmalrechtlich genehmigungspflichtigen Maßnahmen an Kulturdenkmalen und deren Umgebung kommt. Aktuell ist eine halbe Stelle in der UD noch nicht besetzt. Ein weiterer Stellenzuwachs ist angesichts der Steigerung absehbar erforderlich. In der Anlage ist die Entwicklung der Eintragungen seit dem Jahr 2000 aufgeführt. Es stehen derzeit noch 489 ehemals einfache Kulturdenkmale zur Bewertung an.

 

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beabsichtigt das Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein (DSchG) im Laufe des Jahres 2020 durch eine neutrale, externe Stelle evaluieren zu lassen. Zur fachlichen Begleitung dieser Untersuchung und abschließenden Beurteilung der Empfehlungen des Evaluators für das weitere Vorgehen, ist die Einrichtung eines projektbegleitenden, ehrenamtlichen Beirats vorgesehen.

Hintergrund ist unter anderem die letzte Änderung des DSchG von Januar 2015, bei der z.B. das deklaratorische Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste eingeführt wurde und die Unterscheidung zwischen einfachen und besonderen Denkmalen aufgegeben wurde. Es sollen Stärken und Schwächen des DSchG ermittelt werden und welche Möglichkeiten zur Verbesserung erschlossen werden können. Die unteren Denkmalschutzbehörden des Landes Schleswig-Holstein werden durch eine Vertreterin (möglicherweise aus der LH Kiel) im Beirat mitwirken.

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jun 6, 2019 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen