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Antrag der Verwaltung - 0520/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußverkehr in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Programm Fußverkehr mit Prioritätenliste 2019 ff.
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Jun 6, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
1. Anlass
Im Verkehrsentwicklungsplan 2008 (VEP) mit Beschluss der Ratsversammlung (Drs. 1197/2007) wird die Verwaltung beauftragt, den Fußverkehr in der Landeshauptstadt Kiel weiter zu entwickeln, das vorhandene Angebot zu verbessern, die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen und Mobilität für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu fördern. Darauf aufbauend sind Anforderungen aus dem Masterplan Mobilität KielRegion (Drs. 0160/2017) und dem Masterplan 100 % Klimaschutz (Drs. 0985/2017) vorgegeben.
Ergänzend erstellt die Verwaltung seit 2011 abschnittsweise für das gesamte Stadtgebiet ein Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept. www.kiel.de/fusswegeachsen. Die letzte Fortschreibung des Konzeptes wurde für die Bereiche der Ortsbeiräte Meimersdorf/Moorsee, Wellsee/Kronsburg/Rönne und Elmschenhagen/Kroog (Drs. 0639/2017) in der Ratsversammlung am 22.07.2017 beschlossen. Die Fortschreibungen für die Bereiche der Ortsbeiräte Steenbek-Projensdorf und Suchsdorf wurde abgeschlossen und liegt ebenfalls zum Beschluss vor (Drs. 0519/2019). Unter Berücksichtigung der im Rahmen des Konzeptes entwickelten „Standards für Fußwege“ und der Priorität der festgestellten Mängel ergeben sich kleinteilige Maßnahmenerfordernisse (Handlungsschwerpunkte aus dem Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept). Darüber hinaus erfolgt die Auswahl der Maßnahmen aufgrund von Hinweisen der Ortsbeiräte, der Bürgerinnen und Bürger und anhand eigener Einschätzungen.
2. Maßnahmen aus dem Programm Fußverkehr 2018
Im vergangenen Jahr wurde mit der Umsetzung zweier in der Prioritätenliste aufgeführten Maßnahmen begonnen:
Ellerbek/Wellingdorf Umgestaltung Wellingdorfer Straße
Im Rahmen des ExWoSt-Projektes "Aktive Mobilität in städtischen Quartieren" unter dem Motto "Bespielbare Stadt" wurde eine temporäre Neuordnung und eine künstlerische Gestaltung des Platzbereiches vorgenommen.
Ellerbek/Wellingdorf Umgestaltung Kieler Kuhle
Im Rahmen desselben Projektes wurde ein Teil der Straße für den Kfz-Verkehr gesperrt und als autofreie Fläche nutzbar gemacht. Die Maßnahme hat zur Verkehrsberuhigung beigetragen.
Weitere aufgelistete Maßnahmen konnten leider noch nicht umgesetzt werden. Gründe dafür waren in erster Linie die ausgelasteten Kapazitäten im Tiefbauamt.
3. Weitere Maßnahmen für den Fußverkehr und die Vervollständigung des
Netzes der Fußwegeachsen- und Kinderwege:
Für den Fußverkehr konnte aber jedoch auch Einiges erreicht werden. Aus anderen Programmen bzw. auf Basis gesonderter Beschlüsse wurden 2018 u. a. folgende Maßnahmen fertiggestellt, die auch zur Förderung des Fußverkehrs und Vervollständigung des Netzes der Fußwegeachsen- und Kinderwege beitragen:
Ravensberg / Schwanenweg
Brunswik / Bau einer Fahrradstraße mit beidseitig befestigten Gehwegen
Düsternbrook entlang einer Fußwegeachse.
Ravensberg / Veloroute 10
Brunswik / Parallel zur Fahrradstraße wurden in einigen Abschnitten
Düsternbrook Gehwege ergänzt und damit wichtige Fußwegeverbindungen
zwischen bisher getrennten Quartieren geschaffen.
Mitte Schloßstraße und Schlossquartier
Herstellung barrierefreier Gehwege entlang der Fußwegeachse in der Schloßstraße. Im Rahmen des Wohnungsbauvorhabens wurden außerdem weitere Gehwege barrierefrei hergestellt sowie die Fischerstraße fußgängergerecht ausgestaltet.
Russee / Hammer / Rendsburger Landstraße
Demühlen, Fertigstellung der Straßenumgestaltung mit Verbreiterung
Hassee / Vieburg: der Gehwege entlang einer Fußwegeachse und Einrichtung von barrierefreien Querungsmöglichkeiten, wie im Fußwegeachsenkonzept vorgeschlagen.
Elmschenhagen/ Preetzer Straße
Kroog Erneuerung und Verbesserung der Nebenflächen auf der
südlichen Straßenseite.
Ellerbek/Wellingdorf Kuchelstraße
Erneuerung des Gehweges auf der nördlichen Straßenseite. Auch die Kuchelstraße ist als Kinderweg im Fußwegeachsenkonzept enthalten.
Ellerbek/Wellingdorf Wischhofstraße
Im Rahmen von Fahrbahnsanierungsarbeiten wurde eine lange geforderte Fahrbahninsel hergestellt und die Gehwege auf der Nordseite verbreitert.
Ellerbek/Wellingdorf Altenteichstraße
Im Rahmen der Fahrbahnsanierung ist auch eine bevorrechtigte Querung der Altenteichstraße (Gehwegüberfahrt) geschaffen worden.
Elmschenhagen/ Kroog Wiener Allee
Erneuerung des Gehweges im Abschnitt zwischen Tiroler Ring und Andreas-Hofer-Platz. Die Wiener Allee ist Fußwegeachse und dort als Kinderweg ausgewiesen.
Wellsee/Kronsburg/ Rönne Kreisauer Ring
Verbesserung des Gehweges im Abschnitt zwischen Theodor-Stelzer-Weg und Liselotte-Hermann-Straße nach Abschluss der Hochbauarbeiten. Der Kreisauer Ring ist als Allzeitweg im Fußwegeachsenkonzept ausgewiesen.
Steenbek- Projensdorf Projensdorfer Straße
Im Rahmen einer Fahrbahnsanierungsmaßnahme wurden barrierefreie Querungsstellen mit Fahrbahninsel erneuert und die Einmündung zur B 503 barrierefrei umgebaut. Es handelt sich um einen Allzeitweg im Rahmen des Fußwegeachsenkonzepts.
Gaarden Anni-Wadle-Weg/Gablenzstraße
Verbesserung der fußläufigen Anbindung des Sport- und
Freizeitbades und Bau einer Querungsstelle mit Fahrbahninsel
zur Sicherung der Verkehre von und nach Gaarden.
Schilksee Fördestraße
Beleuchtung des Fuß- und Radweges im Zuge der
Sanierungsarbeiten an der asphaltierten Oberfläche.
4. Programm zur Förderung des Fußverkehrs mit Prioritätenliste 2019 ff.
4.1 Fortschreibung
Im aktuellen Verwaltungsentwurf des Programms Fußverkehr 2019 ff. wurde die bestehende Prioritätenliste des Programms von 2018 (Drs. 0549/2018) überarbeitet und fortgeschrieben sowie um Maßnahmen (Handlungsschwerpunkte) aus der Fortschreibung des Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzeptes in Steenbek-Projensdorf und Suchsdorf ergänzt.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass einige Handlungsschwerpunkte aus dem Fußwegeachsenkonzept nicht in dieser Liste benannt sind. Beispielsweise werden Vorschläge, wie die Einrichtung von Tempo 30 (Zonen) oder die Erstellung von Schulwegeplänen bzw. die Einführung von schulischem Mobilitätsmanagement, nicht aufgeführt. Für diese Maßnahmen sind in der Regel keine baulichen Anpassungen erforderlich, so dass Sie auch außerhalb dieses Programmes umgesetzt werden können.
Auch Maßnahmenvorschläge, die durch andere Programme z. B. Soziale Stadt Neumühlen-Dietrichsdorf und Gaarden oder durch größere Investitionen umgesetzt werden, sind nicht aufgeführt.
4.2 Beteiligung der Ortsbeiräte
Analog den letzten Jahren wurden sämtliche Ortsbeiräte angeschrieben mit der Bitte, zu den in ihrem Bezirk liegenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Die Maßnahmen wurden in der Regel von den Ortsbeiräten bestätigt.
Es gab aber auch Vorschläge, Maßnahmen zu streichen. Nach Abwägung innerhalb der Verwaltung wurde dies aber in der Regel nicht befürwortet, da es sich um Maßnahmen handelt, die im Bürgerdialog und auf Grund von Kinderbeteiligungen mit dem Kinderwegeheft vorgeschlagen wurden. Darüber hinaus besteht ein übergeordnetes stadtweites Interesse an einer durchgängigen Wegeführung. Nicht berücksichtigt wurden im vorliegenden Verwaltungsvorschlag: Ortsbeirat Wik, Sitzung vom 09.01.2019 - TOP 8.
Einige Ortsbeiräte sprachen sich für eine höhere oder geringere Priorisierung von Maßnahmen aus. Diese Wünsche können, nach Prüfung der Verwaltung, leider nicht berücksichtigt werden, da alle Maßnahmen im Fußwegeachsenkonzept nach fachlichen Kriterien als Handlungsschwerpunkte ausgewiesen wurden und dadurch eine hohe Priorität haben. Eine Abarbeitung soll daher in der vorliegenden Reihenfolge erfolgen.
Die Ortsbeiräte erhalten nach erfolgter Beschlussfassung (diese Vorlage) das fortgeschriebene Programm Fußverkehr mit Prioritätenliste 2019 ff. zur Kenntnis mit der Bitte, für die nächste Fortschreibung Stellung zu nehmen.
5. Planung und Umsetzung
Nach derzeitigem Stand ist die bauliche Umsetzung der ersten beiden in der Prioritätenliste aufgeführten Maßnahmen in 2019 und 2020 vorgesehen. Auch Teile der Maßnahmen 3 und 4 (ExWoSt-Projekt) sind in Vorbereitung.
Mit einer zügigeren Abarbeitung der Prioritätenliste ist erst ab dem kommenden Jahr zu rechnen, da bis dahin aller Voraussicht nach die im Stellenplan der Landeshauptstadt Kiel neu eingeplanten Stellen für Planung und Bau im Tiefbauamt besetzt sind.
6. Finanzierung
Für 2019 stehen insgesamt 500.000 € für das Programm zur Förderung des Fußverkehrs zur Verfügung:
Ergebnishaushalt Sachkonto 522 10 100 Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Wege u. Plätze mit Aufstockung des Etats für Sanierung, Instandhaltungen, Instandsetzungen und Neubau im Fuß- und Radverkehr: 500.000 €, davon 250.000 € für Fußverkehr.
Investitionsnummer 541 00 10013 Schulweg-/Kinderwegesicherung: 0 €
Investitionsnummer 541 00 10049 Sicherung von Gehwegquerungen: 250.000 €
Sachkonto 52210100 250.000 €
7. Ausblick
Eine zügigere Planung und Umsetzung der mittlerweile auf 59 Maßnahmen angewachsenen Prioritätenliste kann voraussichtlich in den kommenden Jahren sichergestellt werden
Es wird außerdem versucht, Maßnahmen der Prioritätenliste im Rahmen von Maßnahmen Dritter z. B. der Stadtwerke Kiel oder der Abteilung Stadtentwässerung des Tiefbauamtes umzusetzen. Außerdem bietet es sich im Rahmen von Fahrbahnsanierungsmaßnahmen an, parallel auch Maßnahmen der Prioritätenliste umzusetzen.
Dies kann zu einer früheren Umsetzung von Maßnahmen führen, die eine geringe Priorität haben.
Um Zustimmung zum Antrag wird gebeten.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
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