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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0530/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung informiert das Jugendamt, Abteilung Jugendsozialarbeit, die Selbstverwaltung über die Entwicklung der kommunalen Jugendsozialarbeit an Schulen und den aktuellen Sachstand bzgl. des Ausbaus der Stellenbesetzung an Grundschulen und Gymnasien.

 

Grundsätze

Bildungsbenachteiligung verringern Zukunftsperspektiven eröffnen“ so lautet der Leitsatz der Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit an Kieler Schulen.

Die Grundsätze der Jugendsozialarbeit an Schulen sind dem Konzept zur Schulsozialarbeit aus 2015 zu entnehmen (Drs. 0775/2015):

  • Freiwilligkeit
  • Vertraulichkeit / Verschwiegenheit
  • Niedrigschwelligkeit
  • Nachhaltigkeit / Qualitätssicherung
  • hrliche Weiterentwicklung der Angebote über Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen Schulen
  • Organisatorische Standards (geregelter Informationsaustausch zwischen Vertreter*Innen der Schulen und der Schulsozialarbeit, feste Planstellen, Versorgung aller Schularten, individuelle, bedarfsorientierte Konzepte, optional schulübergreifende Angebote in der Region
  • Angebote zur rderung der persönlichen und sozialen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern, Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben, Stärkung der Klassengemeinschaft, Partizipation, Beratung für Eltern/Personen-sorgeberechtige und Lehrkräfte sowie individuelle Freizeit- und Ferienangebote
  • Dokumentation und Evaluation
  • Sicherung und Ausbau der Qualitätsentwicklung (kollegiale Beratung, Supervision, Fortbildung, Schulentwicklungsplanung- und Jugendhilfeplanung,…)
  • Die gesetzlichen Grundlagen finden sich u.a. in § 13 SGB VIII und § 6 Schulgesetz SH wieder.

 

Die Jugendsozialarbeit an Schulen/Schulsozialarbeit in Kiel ist als kommunale Aufgabe im Jugendamt verankert. Zusätzliche Projekte an Schulen werden mit freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt.

 

Konzeptionelle Weiterentwicklung

Die bisherige Einbeziehung aller Schularten - von der Grundschule über die Gemeinschaftsschulen bis zu den Gymnasien - ist notwendig und bleibt bestehen.

Im Zuge der konzeptionellen Weiterentwicklung wurden seit 2016/2017 u.a. folgende Veränderungen geplant bzw. bereits umgesetzt:

  •            Erweiterung der Zielgruppen: Der bisherige Fokus auf die Klassenstufen 3 bis 7 wurde erweitert. Seit 2018 nnen alle Klassenstufen bedarfsgerecht eingebunden werden.
  •            Das Prinzip der standortbezogenen Schulsozialarbeit bleibt erhalten und wird durch die thematisch gebundene, schulübergreifende - Ausrichtung ergänzt.
  •            Seit dem Schuljahr 2018/2019 arbeiten die Schulsozialarbeiter*innen verstärkt in vier Regionalteams zusammen (s.u.). Verbunden wird hiermit eine noch stärke Bündelung von individuellen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit dem Ziel, diese für die jeweiligen Themenlagen der Schülerinnen und Schüler verfügbar zu machen.
  •            Die Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) in Kiel werden seit 2018 ebenfalls mit jeweils einer sozialpädagogischen Fachkraft unterstützt und sind dem Sachbereich „Übergang Schule-Beruf/Regionale Ausbildungsbetreuung“ zugeordnet.

Kategorien zur Ressourcenbemessung

r die Auswahl der Schulstandorte und die entsprechende Planstellenzuweisung wurden im Zuge des kontinuierlichen Ausbaus zwischen 2008 und 2018 folgende Indikatoren zugrunde gelegt:

  • Soziale Indikatoren des Sozialraumes und des schulischen Umfeldes (Problemdichte): z.B. Sozialraumdaten, Kinderarmut  im Stadtteil, Anteil von alleinerziehenden Haushalten, Migrationsanteil im Stadtteil/an der Schule
  • Indikatoren der Schule: Größe der Schule bzw. Anzahl der Schülerinnen und Schüler
  • Erfüllung des Kriteriums „Schülerinnen und Schüler mit sozialen und individuellen Benachteiligungen“13 KJHG)
  • Bedarfsmitteilung und konzeptionelle Überlegungen der jeweiligen Schulen
  • Interne Abstimmungen und Auseinandersetzung der Schule mit den Anforderungen der Kooperation von Schule und Jugendhilfe bzw. Schulsozialarbeit (z. B. im Rahmen von Lehrer-und Schulkonferenzen)
  • Erfüllung der Rahmenkriterien zur Einrichtung von standortbezogener Schulsozialarbeit (z. B. Bereitstellung von Räumlichkeiten, Anerkennung sozialpädagogischer Standards und Grundlagen)
  • Bereitschaft zur verbindlichen, jährlichen Fortschreibung oder Aktualisierung der Kooperationsvereinbarung
  • glichkeit zur Kooperation mit den innerhalb der Schule tätigen Akteuren (Schulische Erziehungshilfe, Beratungslehrkräfte, pädagogische Teams, Schulische Assistenz, etc.)
  • Kontinuierliche Abstimmung mit anderen außerschulischen Akteuren zur Vermeidung von Überschneidungen (beispielsweise mit den aus Bundesmitteln finanzierten Projekten)
  • Ausbau der vorrangig präventiven Arbeit an Grundschulen und Gymnasien: Ziel alle Schulen vergen über mind. eine ½ bis ¾ Stelle

 

Weitere Ziele werden weiterhin als notwendig und richtig eingeschätzt:

 

  • Übergänge erfolgreicher gestalten
  • Aufsuchende Jugendsozialarbeit für Schülerinnen und Schüler
  • Produktives Lernen Initiierung von individuellen Fördermaßnahmen  
  • Übergangsmanagement Schule - Beruf Bildungsmonitoring“
  • Teilhabe an Bildung nachhaltig erleichtern
  • Ausbau der Kooperation „Schule und Jugendhilfe“ (KSJ) hier erfolgt eine gesonderte Dokumentation und Auswertung im Jahr 2019/2020.

 

Organisatorische Veränderungen der Abteilung Jugendsozialarbeit 2018

2017/2018 wurde eine Organisationsuntersuchung durch das Personal- und Organisationsamt in der Abteilung Jugendsozialarbeit durchgeführt. In diesem Rahmen wurde festgestellt, dass die Aufgaben und die personellen Zuständigkeiten der Abteilung mittlerweile eine Größenordnung erreicht hatten, die dringend einer angemessenen Leitungsstruktur bedurften. Insbesondere die jährliche Führung von Personal(rder)gesprächen (knapp 200), die Übernahme der Aufgaben „Schulische Assistenz“ an allen Kieler Grundschulen, des offenen Ganztagsangebotes mit bedarfsorientierter Betreuung an der Toni-Jensen-Grundschule, des neuen gebundenen Ganztags an der Schule am Heidenberger Teich, dass Modellvorhaben im Sozialraum Gaarden zum Thema Gaarden hoch 10 sowie der Ausbau des Bereiches Übergang Schule Beruf (inklusive der Regionalen Ausbildungsbetreuung sowie der Planstellen an den RBZ) machten eine veränderte Aufgabenverteilung notwendig.

 

Die Abteilung „Jugendsozialarbeit“ wurde daher in 2018/19 in folgende Sachbereiche untergliedert:

 

  • Schulsozialarbeit und Schulische Assistenz (Drs. 0157/2016) mit dem zusätzlichen Schwerpunkt „Ganztagsangebote“  im Sozialraum Ost
  • Schulsozialarbeit und Schulische Assistenz mit dem zusätzlichen Schwerpunkt „Ganztagsangebote“ im Sozialraum Nord/West
  • Schulsozialarbeit und Schulische Assistenz im Sozialraum Süd/West mit dem zusätzlichen Schwerpunkt „Kooperation Schule und Jugendhilfe (KSJ) (Drs. 0946/2013)
  • Schulsozialarbeit und Schulische Assistenz im Sozialraum Mitte mit dem zusätzlichen Schwerpunkt „Projekte freier Träger am Standort Schule“
  • Übergang Schule Beruf (Drs. 0199/2019)

-          Verbleibabfrage / Übergangsmonitoring

-          Übergangsmanagerinnen am RBZ im Rahmen der Jugendberufsagentur

-          Jugendberufshilfe an den RBZ

-          Regionale Ausbildungsbetreuung

 

Die aktuelle Zuordnung und Übersicht findet sich in der Anlage 1 wieder.

 

Planstellen- und Stundenverteilung

Es folgt die aktuelle Planstellenzuweisung/Stundenverteilung der Jugendsozialarbeit an Schulen /Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2018/2019 bzw. 2019/2020 sowie der angestrebte (unbefristete) Planstellenausbau.

 

Im Zuge der Weiterentwicklung der Arbeit sowie der organisatorischen Veränderungen (2018/19) wird sukzessive folgendes umgesetzt: Im Regelfall

  • sollen Mitarbeiter*innen mindestens eine ¾ Stelle erhalten, um eine vertretbare finanzielle Absicherung zu gewährleisten.
  • sollen Mitarbeiter*innen maximal an zwei Schulstandorten eingesetzt werden, um eine verbindliche Präsenz an Schulen zu gewährleisten. Eine Anwesenheit an zwei bis drei Vor-bzw. Nachmittagen pro Woche erhöht die Möglichkeit, Kontinuität und Beziehungsaufbau zu Kindern und Jugendlichen zu wahren.
  • wird die standortbezogene Anwesenheit der projektbezogenen (= punktuellen Anwesenheit) vorgezogen.
  • sollen alle bisherigen Planstellen inklusive eines möglichen weiteren Ausbaus der Schulsozialarbeit unbefristet besetzt werden, um die bewährten Mitarbeiter*innen an die LH Kiel zu binden. Der Fachkräftemangel macht sich auch in diesem Arbeitsfeld zunehmend bemerkbar.
  • sollen neben staatlich anerkannten Dipl. Sozialpädagogen auch andere Qualifikationen (z.B. Pädagogen*innen mit Uni-Abschluss) zu gleichen tariflichen Bedingungen unbefristet eingestellt werden können. Abstimmungsgespräche mit dem Personal- und Organisationsamt dazu finden derzeit statt.

 

Zu dem Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen/ Schulsozialarbeit erfolgte im Dezember

2018 ein Beschluss der Ratsversammlung:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausstattung der Schulsozialarbeit an Grundschulen sowie weiterführenden Schulen auf mindestens eine halbe Planstelle für die betroffenen Schulen zu erhöhen und die entsprechenden personellen Ressourcen hierfür bereitzustellen“ (Drs. 1141/2018).

Mit diesem Beschluss wurden insgesamt 4,5 Planstellen geschaffen.

 

Im ersten Schritt wurden bereits vorhandene Mitarbeiter*innen durch Veränderungen und ggf. Stundenerhöhungen an folgenden Schulstandorten eingesetzt:

 

Gymnasien

Gymnasien

Grundschulen

Ernst-Barlach-Gymnasium

Hebbelschule

Johanna-Mestorf-Schule

Käthe-Kollwitz-Schule

Gymnasium Elmschenhagen

Grundschule Russee

Gymnasium Wellingdorf

 

Reventlouschule

Humboldt-Schule

 

Hardenbergschule

Max-Planck-Schule

 

Uwe-Jens-Lornsen-Schule

 

Im Rahmen einer Umsetzung bzw. Ausschreibung konnten noch zu besetzende Stundenanteile besetzt werden:

 

Grundschule Kronsburg

Gorch-Fock-Schule (Grundschule)

Ricarda-Huch-Schule (Gymnasium)

 

 

Eine Besetzung der noch offenen Stunden/Schulstandorte soll zum Sommer 2019 stattfinden:

 

Grundschule Schilksee

Grundschule Holtenau

Kieler Gelehrtenschule (Gymnasium)

Goetheschule (Grundschule)

 

Insgesamt lässt sich auch in diesem pädagogischen Arbeitsfeld feststellen, dass die Bewerber*innenlage sehr angespannt ist. Teilzeitstellen bzw. befristete Stellen können nur noch sehr schwer besetzt werden.

 

Ausblick

Das Konzept der Schulsozialarbeit wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 

Zur Evaluation von Schulsozialarbeit wurde gemeinsam mit der Jugendhilfeplanung ein neuer Dokumentations- bzw. Evaluationsbogen entwickelt und befindet sich z.Zt. in der Erprobung an sechs Schulen.

 

Die konzeptionell verankerte Kooperation von Schule und Jugendhilfe (KSJ) wird ebenfalls bilanziert.

 

Die Projekte der Freien Träger werden bis Ende 2020 in der bisherigen Form weitergeführt. Die Ausrichtung der Projekte wird mit den Trägern und der Selbstverwaltung abgestimmt. Ein neuer Interessensaufruf wird Ende 2019 /Anfang 2020 erfolgen.

 

Die seit 2004 aufgebaute Schulsozialarbeit an Kieler Schulen ist mit verschiedenen Angeboten ein wichtiger Bestandteil der Förderung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen und hat durch die Weiterentwicklung über die Jahre an Bedeutung in der Bildungslandschaft gewonnen.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 5, 2019 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Jun 6, 2019 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen