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Antrag der Verwaltung - 0532/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindewahlleiter für die Wahl eines*r Oberbürgermeister*in
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Jun 13, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Amtszeit des Oberbürgermeisters Dr. Ulf Kämpfer endet im April 2020. Gem. § 57a Gemeindeordnung (GO) ist eine Neuwahl frühestens 8 Monate, spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.
Gem. § 48 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) bestimmt der Gemeindewahlausschuss den Wahltag und den Tag einer eventuell durchzuführenden Stichwahl. Beide haben an einem Sonntag stattzufinden, die Stichwahl ist innerhalb von 28 Tagen nach dem Wahltag durchzuführen. Daher ist die frühzeitige Wahl des Wahlorgans Gemeindewahlausschuss nötig um rechtzeitig die Wahltermine bestimmen zu können. Den Wahlausschuss bilden der Wahlleiter als Vorsitzender und acht Mitglieder. Die Vertretung wählt diese sowie deren Stellvertretungen vor jeder Wahl aus dem Kreis der Wahlberechtigten (§ 12 Absatz 3 GKWG).
Stadtrat Stöcken wurde am 15.11.2018 von der Ratsversammlung zum Gemeindewahlleiter gewählt, da die Stelle des für Wahlen zuständigen Stadtrats noch vakant war. Er ist jetzt von seinem Amt als Gemeindewahlleiter zurückgetreten, damit es wie in der Vergangenheit vom für Wahlen zuständigen Stadtrat wahrgenommen werden kann. Der Oberbürgermeister, der per Gesetz Wahlleiter ist und an den das Amt nach dem Rücktritt eigentlich zurück fällt, hat von sich aus auf das Amt des Gemeindewahlleiters verzichtet.
Deshalb wählt die Ratsversammlung gem. § 12 Abs. 2 GKWG eine andere Person zum Gemeindewahlleiter. Vertreter bleibt der Amtsleiter des Bürger- und Ordnungsamtes, er wurde gem. § 12 Abs. 1 vom bisherigen Gemeindewahlleiter, Stadtrat Stöcken, berufen.
Dr. Ulf Kämpfer