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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0543/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Den neuen Bereichen für die zuständigen Schulen, Schule am Heidenberger Teich, Schule am Göteborgring, Max-Tau-Schule und die Gorch-Fock-Schule, laut der Anlage 3 wird zugestimmt. Die neuen Grenzen der Abbildung 2 bilden die Grundlage für die Anmeldung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2020/2021.

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Einleitung

 

Mit Einführung des Schulgesetzes im Jahr 2007 veränderte sich das Anmeldeverfahren, insbesondere an den Grundschulen, deutlich. Gab es bisher Schuleinzugsbezirke und damit unveränderlich festgelegte örtlich zuständige Schulen, dürfen Eltern seit dem Schuljahr 2007/2008 die Schule für ihre Kinder aus dem vorhandenen Angebot auswählen.

 

§ 24 Schulgesetz Schleswig-Holstein:

 

(1) Die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler wählen im Rahmen der von der Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung des Schulträgers festgesetzten Aufnahmemöglichkeiten aus dem vorhandenen Angebot an Grundschulen, weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Förderzentren aus. Kann die ausgewählte Schule wegen fehlender Aufnahmemöglichkeiten nicht besucht werden, sind die Schülerinnen und Schüler in die zuständige Schule aufzunehmen.

 

(2) Zuständig ist eine Schule des Schulträgers, in dessen Gebiet die zum Schulbesuch verpflichteten Kinder und Jugendlichen ihre Wohnung haben. Sind mehrere Schulen einer Schulart vorhanden, legt der Schulträger mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde die zuständige Schule fest. …“

 

Die freie Schulwahl stellt ein hohes Gut dar und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Erreichen der Kapazitätsgrenzen, eingeschränkt werden. Gleichzeitig hat der Schulträger dafür Sorge zu tragen, dass alle schulpflichtigen Kieler Kinder erfasst und wohnortnah beschult werden können. Jedes Grundschulkind hat einen Rechtsanspruch darauf, in seinem Schuleinzugsbezirk einen Schulplatz zu erhalten. Der Schulträger benötigt darüber hinaus Planungssicherheit für eine tragfähige Schulentwicklungsplanung. Daher sind in der Landeshauptstadt Kiel bereits seit Langem zuständige Schulen und Zuständigkeitsbereiche (Schulbezirke) im Grundschulbereich festgelegt, die die Erfassung der schulpflichtigen Kinder gewährleisten und den Eltern Rechtssicherheit geben, dass ihre Kinder glichst wohnortnah beschult werden können.

 

 

Ausgangslage

 

Nahezu jede Grundschule hat einen eigenen Schulbezirk. Lediglich in Kiel-Mettenhof teilen sich die Schule am Göteborgring und die Schule am Heidenberger Teich einen Schulbezirk.

 

Rechtliche Lage

Diese Situation ist historisch bedingt: Die Schule am Göteborgring war als gebundene Ganztagsschule seinerzeit eine sogenannte Angebotsschule. Das damals geltende Recht sah vor, Eltern in ihrem Schuleinzugsbezirk die Wahl zu lassen, ob sie ihr Kind an einer Ganztagsschule oder an einer Regelschule beschulen lassen möchten. Mit Einführung der grundsätzlichen Wahlfreiheit ist diese Regelung obsolet. Daher sieht das aktuelle Schulgesetz in § 24 (2) vor, jeweils einer Schule einen Schulbezirk zuzuweisen:

 

Sind mehrere Schulen einer Schulart vorhanden, legt der Schulträger mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde die zuständige Schule fest.“

 

Es ist daher aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich, die Schulbezirke so aufzuteilen, dass jede Schule einen eigenen Schulbezirk erhält.

 

 

Faktorenr die Anpassung der Schulbezirke

 

Bei der Trennung eines Schulbezirks ist zu gewährleisten, dass der Schulweg zur zuständigen Schule eine Länge von zwei Kilometern möglichst nicht überschreitet. Die prognostizierten Schülerzahlen sollen in Einklang mit den räumlichen Gegebenheiten der Schulgebäude stehen.

 

Das Schulamt legt per Erlass grundsätzlich eine maximale Klassenstärke von 26 Schüler*innen für Grundschulen fest. Diese ist die rechnerisch größte Klassenstärke und gilt für die Max-Tau-Schule. An der Gorch-Fock-Schule wird in Kooperation mit der Lilli-Nielsen-Schule immer eine erste Klasse als Integrationsklasse mit 6 GE-Schüler*innen (Förderbedarf geistige Entwicklung) gebildet. An gebundenen Ganztagsschulen, wie der Schule am Göteborgring und der Schule am Heidenberger Teich beträgt die festgelegte Klassenstärke 22. In der Realität wird die Klassengröße von 26 selten erreicht, da beispielsweise Integrationsmaßnahmen dazu führen, dass das Schulamt geringere Klassenstärken für die jeweilige Klasse festlegt. In Kiel beträgt die durchschnittliche Klassenfrequenz im Grundschulbereich 22. Dies entspricht auch der durchschnittlichen Klassenfrequenz an den Mettenhofer Grundschulen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, bei der Planung nicht von maximalen Kapazitäten auszugehen, da auch unterjährig im Schulbezirk zuziehende Schüler*innen einen Schulplatz finden müssen. Auch die Möglichkeit, die Klassenstufen eins und zwei in bis zu drei Jahren zu durchlaufen (flexible Eingangsphase), schafft zusätzlichen Schulplatzbedarf in einer Klasse. Für die Planung geht der Schulträger daher in Abstimmung mit der Selbstverwaltung von einer Klassenstärke von 22 aus.

 

Die Prognose der zukünftigen Schüler*innen errechnet sich aus der Kieler Bevölkerungsprognose (vgl. Drs. 0935/2017) und dem bisherigen Anmeldeverhalten je Schule. Das Anmeldeverhalten ergibt sich aus der Anzahl der Anmeldungen aus dem eigenen Schulbezirk, aus anderen Kieler Schulbezirken, aus dem Umland, aus der Inanspruchnahme der flexiblen Eingangsphase, etc. der vergangenen vier Jahre. Es werden also immer die Erfahrungen der letzten Jahre zusammengeführt mit der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung. 

 

Im Prognosebereich sind die mit der Prognosesoftware ProplanGIS erstellten Zahlen bis zum Schuljahr 2029/2030 aufgeführt. Eine Betrachtung für die Schuljahre danach wird als nicht sinnvoll erachtet, da Prognosen im Allgemeinen ungenauer werden, je länger der Zeitraum ist und es zu viele beeinflussende Faktoren gibt, die sich verändern können.

 

Die sogenannten Stammlisten des Bürger- und Ordnungsamtes bilden die Grundlage für die Einladungen zur Schulanmeldung der ersten Klasse. Sie beinhalten alle Kinder, die in den jeweiligen Schulbezirken bis zum 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet haben werden. Für den Prognosebereich sind es dementsprechend die 5-jährigen Kinder des Vorjahres.

 

Die Veränderung der Schulbezirke

 

Um zu einem nachhaltigen Ergebnis zu kommen, das in Einklang mit den Schülerzahlen und den räumlichen Gegebenheiten steht und die Versorgung aller Grundschüler*innen in Mettenhof dauerhaft gewährleistet, werden nachfolgend alle Schulen mit Primarbereich in Mettenhof betrachtet:

  • Schule am Göteborgring
  • Schule am Heidenberger Teich
  • Max-Tau-Schule (Grund- und Gemeinschaftsschule)

 

Da die in Hasselsdieksdamm gelegene Gorch-Fock-Schule ebenfalls eine bei Mettenhofer Kindern beliebte Schule ist, wird auch diese Schule in die Analyse und Auswertung mit einbezogen. Die nachfolgende Karte stellt die aktuellen Schulbezirke aller vier Schulen dar:

 

 

   Abbildung 1  Vor Neuschneidung

 

 

 

Die Grafik der Anlage 1 zeigt, dass bei Beibehaltung der jetzigen Schulbezirke die Schulplätze im Primarbereich nur an der Schule am Göteborgring gut auskömmlich sein würden. Die Schule am Heidenberger Teich würde nahezu jedes Jahr die durchschnittliche Klassenstärke erreichen und  in einigen wenigen Jahren sogar darüber liegen. Die Max-Tau-Schule und die Gorch-Fock-Schule würden regelmäßig zwischen der durchschnittlichen Klassenfrequenz und der maximalen liegen, teilweise sogar darüber. Dass die Kapazitäten nicht deutlich und dauerhaft, insbesondere an der Max-Tau.-Schule, überschritten werden, liegt an der niedrigen Anwahlquote aus dem eigenen Schulbezirk. 

 

 

 

Insgesamt ist festzustellen, dass die Kapazitäten in Mettenhof und Hasseldieksdamm nur sehr knapp ausreichen würden, an einigen Schulstandorten auf Dauer gar nicht. Dies bestätigen auch die Erfahrungen der letzten Jahre. In den vergangenen Jahren ist es oft nur mit Anstrengung gelungen, alle Schüler*innen mit Schulplätzen zu versorgen.

 

Um die Versorgung mit ausreichend Schulplätzen für die in Mettenhof lebenden Schüler*innen gewährleisten zu können und die bereits aktuell angespannte Situation zu entlasten, muss daher ein Schulstandort in Mettenhof um einen Zug erweitert werden.

 

 

 

 

Exkurs Max-Tau-Schule

 

Die Max-Tau-Schule ist eine jeweils zweizügige Grund- und Gemeinschaftsschule. Allerdings fehlen ihr nach den Raumstandards inkl. Schulkindbetreuung aktuell ca. 465 qm. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurde diese als eine von mehreren Schulen identifiziert, die einen so hohen Fehlbedarf ausweist, dass hier ein akuter Handlungsbedarf besteht.

 

Der Standort der Max-Tau-Schule bietet sich aus folgenden Gründen an, den für Mettenhof notwendigen, weiteren Grundschulzug  hier zu realisieren:

  • Die Grundschulkinder müssen nicht zwingend einen Schulwechsel nach der vierten Klasse vollziehen, sondern können in ihrem vertrauten Umfeld verbleiben.
  • Die Schule profitiert von den in der Grundschule entstandenen Beziehungen und Bindungen. Die Erfahrung zeigt, dass ein Großteil der Schüler*innen nach der vierten Klasse an der Schule verbleibt, es sei denn, es erfolgt der leistungsbegründete Wechsel auf ein Gymnasium.
  • Durch die Erweiterung von einem zwei - auf einen dreizügigen Grundschulbereich gelingt in Mettenhof eine gleichmäßigere Verteilung von Grundschulkindern, da die Schule am Göteborgring eine vierzügige Grundschule und die Schule am Heidenberger Teich eine fünfzügige Grundschule ist.

 

Es sollte daher angestrebt werden, die Max-Tau-Schule möglichst umgehend von einen zweizügigen auf einen dreizügigen Grundschulbereich zu erweitern und die hierfür erforderlichen räumlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

 

Die neuen Schulbezirksgrenzen

 

Unter Berücksichtigung aller zuvor genannten Faktoren und Bedingungen werden die Schulbezirksgrenzen wie folgt verändert:

Abbildung 2  Nach Neuschneidung

 

 

 

Die Auswirkungen der Neuschneidung der Schulbezirke auf die zu erwartenden Schülerzahlen an jedem Schulstandort sind der Anlage 2 zu entnehmen. Alle Schulen bewegen sich überwiegend unterhalb der maximalen Kapazität. Es sind daher ausreichend Ressourcen für Zuzüge, Wiederholer, etc. vorhanden.

 

Mit der Neuschneidung ist die Erhöhung der Zügigkeit der Max-Tau-Schule verbunden. Aus diesem Grund liegt die Max-Tau-Schule laut Prognose unterhalb der durchschnittlichen Klassenfrequenz für eine dreizügige Grundschule. Angesichts des aktuellen hohen räumlichen Fehlbedarfs ist dies allerdings nicht nachteilig zu bewerten. Darüber hinaus rechnet der Schulträger damit, dass sich das Anmeldeverhalten am Schulstandort positiv verändert, sollte ein Neubau, der u. a. auch eine Schulkindbetreuung am Schulstandort ermöglicht, realisiert werden.

 

Die Gorch-Fock-Schule könnte aufgrund eines geburtenstarken Jahrgangs im Schuljahr 2020/2021 deutlich, in anderen Jahren knapp mehr Anmeldungen erhalten, als Kapazitäten vorhanden sind. Dies setzt aber voraus, dass das Anmeldeverhalten auch aus anderen Schulbezirken so bestehen bleibt. In diesen Fällen hätte die Schule allerdings die Möglichkeit, Schüler*innen aus anderen Schulbezirken rechtssicher abzulehnen. Maßgeblich ist hier, dass die Versorgung der Schüler*innen aus dem eigenen Schulbezirk gewährleistet ist. Für das Schuljahr 2020/2021 hat die Schulleitung bereits zugesagt, alle Kinder aus dem eigenen Bezirk aufzunehmen und die damit möglicherweise entstehenden Raumbedarfe schulintern zu lösen.

 

 

 

Schulweg:

 

Aufgrund der Größe der Schulbezirke und der Lage der Schulen gelingt es, allen Schüler*innen einen Schulweg von unter zwei Kilometern zu ermöglichen.

 

Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist ein Straßenverzeichnis pro Schule in Anlage 3 beigefügt.

 

Die nach § 24 (2) SchulG erforderliche Zustimmung der Schulaufsicht ist beigefügt (Anlage 4). Die Veränderung der Schulbezirke wurde vorab den beteiligten Schulen, den Kreiselternbeiräten und den Ortsbeiräten mitgeteilt und veranschaulicht. Es wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Stellungnahmen sind als Anlagen 5-12 beigefügt.

 

Die Schulwegsicherung erfolgt in einem nächsten Schritt in Abstimmung mit der jeweiligen Schule und dem Tiefbauamt.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 6, 2019 - Ausschuss für Schule und Sport - geändert beschlossen

Erweitern

Jun 13, 2019 - Ratsversammlung - geändert beschlossen