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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0545/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Der Gestaltung des Übergangs von der Kindertagesstätte in die Schule ist ein Thema, dessen Bedeutung gesetzlich verankert wurde und sowohl im KiTaG[1]5 Abs. 6) als auch im Schulgesetz (§41 Abs. 3) beschrieben wird. Auch in den Bildungsleitlinien des Landes Erfolgreich starten. Leitlinien zum Bildungsauftrag in Kindertageseinrichtungen“ wird die Notwendigkeit zur Gestaltung dieses Übergangs verdeutlicht. Das Bewusstsein, dass positive Lernräume und diese schließen auch den Institutionswechsel ein -  umfassend gestaltet werden müssen,chst.

Dieser bedeutende Übergang im Leben von Kindern wird als nächster Übergang strukturiert in der Kieler Bildungsregion bearbeitet.

 

Ausgangslage

 

Bereits im Jahr 2009 wurde im Ausschuss für Schule und Sport beschlossen, die Verwaltung mit der Entwicklung einer „Bildungsregion“ zu beauftragen (Drs. 0785/2009). Der daraufhin entwickelten Konzeptskizze folgte unter anderem ein Leitbild (Drs. 0445/2014), welches verdeutlicht, dass Bildung als Aufgabe der lokalen Verantwortungsgemeinschaft verstanden wird.

 

Eine Vielzahl an Akteuren beteiligt sich derzeit an der Gestaltung verschiedener Themenschwerpunkte.

Seit 2013 wird der Übergang von der Schule in den Beruf weiterentwickelt und 2015 folgte der Bereich Frühkindliche Bildung und Elternbildung. Seit 2017 wird über das BMBF-Projekt „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ das Querschnittsthema „Bildung und Integration“ bearbeitet. Zwei Übergänge sind damit bereits etabliert; der Themenbereich Integration wird in alle Übergänge eingebunden.

Das Bildungsmanagement übernimmt eine inner- und außerstädtische Schnittstellenfunktion und ist verantwortlich für die Bildungsberichterstattung der Landeshauptstadt Kiel.

 

Der nächste Übergang, der sich nun anschließt, ist der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule. Er stellt in der Regel den ersten größeren institutionellen Wechsel dar, wenn man von einem möglichen Kita-Wechsel zwischen Krippe und Elementargruppe absieht. Die Kinder sind in der Schule mit einer neuen Lebenswelt konfrontiert, die grundsätzliche Veränderungen mit sich bringt: es existiert ein einheitlicher Lehrplan, der Betreuungsschlüssel ist anders, es gibt ein Bewertungssystem und das Gebäude stellt ufig eine neue Umgebung dar, um nur einige Aspekte zu nennen.

 

hrend die Entscheidung, ob und wann ein Kind eine Kindertageseinrichtung besucht, im Ermessen der Eltern liegt, greift im Rahmen der Grundschule die Schulpflicht. An dieser Stelle befinden sich also erstmals alle Kinder in einem einheitlichen institutionalisierten Lernsystem.

 

Im Februar 2014 fand bereits ein Fachtag „Übergang Kita-Schule“ mit 178 Teilnehmer*innen statt, welcher vom Schulamt und dem damaligen Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen (heutiges Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen) der Landeshauptstadt Kiel ausgerichtet wurde. Eingeladen waren 150 Kitas und 40 Grundschulen, die sich gemeinsam zu einem gelingenden Übergang austauschten. Es gründeten sich anschließend beispielsweise Arbeitskreise vor Ort, in denen heute noch diverse Akteure miteinander in den Austausch gehen in der Regel sind dies Kita-Fachkräfte, Lehrer*innen und Akteure der Jugend- und Gesundheitshilfe. Diese Arbeitskreise übernehmen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung des Übergangs.

 

Um einen ersten Eindruck von der aktuellen Übergangsgestaltung zu erhalten, führte das Bildungsmanagement 2018/2019 eine Erhebung zum Ist-Stand durch.

 

Erhebung zur aktuellen Situation

 

Die schriftliche Befragung des Referats richtete sich an alle Schulleitungen der Kieler Grundschulen und alle Leitungskräfte von Kieler Kindertagesstätten, wobei der Fokus auf den Einrichtungen lag, die die entsprechende Alterszielgruppe betreuen und begleiten. Von den 33 Kieler Grundschulen beteiligten sich 31 Schulen; von den 140 befragten Kindertagesstätten mit der entsprechenden Alterszielgruppe beantworteten 40 Einrichtungen den Fragebogen.

 

Der erste Eindruck bestätigte sich: es existieren bereits viele Ansatzpunkte, die den Kindern den Übergang von der Lebenswelt der Kindertagesstätte in die der Schulen erleichtern sollen. Gleichzeitig wurde von den Befragten ein deutlicher Bedarf der Übergangsgestaltung im Allgemeinen und der Kooperation im Besonderen geäert.

Die Erwartungen der Kindertagesstätte und der Schulen, was Kinder zum Schuleintritt nnen sollen, unterscheiden sich, auch wenn hinsichtlich der Übergangsgestaltung durchaus ähnliche Vorstellungen und Bedarfe geäert wurden.

 

Einige Befragungsergebnisse sollen an dieser Stelle kurz skizziert werden:

 

  • Kooperationen: Da erfahrungsgemäß Kooperationen ohne schriftliche Vereinbarung und ohne grundlegenden Standard sehr personenabhängig und damitufig fragil sind, ist die Frage der schriftlichen Kooperationsvereinbarungen besonders interessant: Die Frage, ob eine schriftliche Kooperationsvereinbarung vorliegt, beantworteten 53 % der Kitas mit Nein, 47 % hingegen mit Ja. Das spiegelt sich bei den Schulen wieder, da knapp ein Drittel der Schulen angibt, keine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit den entsprechenden Kitas zu haben. Auffallend ist das grundsätzliche „Ja“ zur Kooperation, welches beide Institutionen deutlich machen. Einen grundlegenden Standard gibt es jedoch bislang in der Bildungsregion nicht.

 

  • Sichtbare Kooperation durch gemeinsame Veranstaltungen: Selbstverständlich macht eine schriftliche Vereinbarung noch keine gelingende Kooperation aus: Mit Leben gefüllt und sichtbar wird die Zusammenarbeit zwischen Schule und Kita unter anderem mit gemeinsamen Veranstaltungen wie beispielsweise Sportfesten, Elternabenden oder gegenseitigen Besuchen in der jeweiligen Institution.

 

An allen Kindertagesstätten und Schulen gibt es Aktivitäten, die sich auf den Übergang Kita-Schule beziehen: 26 % der Kitas und 16 % der Schulen ermöglichen den Kindern beispielsweise ein Kennenlernen der Schule; 27 % der Schulen und 20 % der Kitas geben an, weitere gemeinsame Aktivitäten durchzuführen (z.B. Besuch von Kita-Kindern bei Theatervorstellungen der Schule, gemeinsame Konzerte, gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten oder gemeinsame Lauftage).

Schwierig hingegen ist und das wurde auch von Seiten der Kita-Träger verdeutlicht die Tatsache, dass längst nicht alle Kinder einer Kita zur gleichen Schule wechseln. Schulen sehen sich mit sehr vielen Kooperationskitas konfrontiert, ebenso wie eine Kita mit mehreren Schulkooperationen. Die Rückmeldungen der Fachkräfte machen deutlich, dass für eine gute Kooperation Zeit vonnöten ist, die häufig im Arbeitsalltag nur schwer zu finden ist.

 

  • Zusammenarbeit der Fachkräfte: Weiterhin sind 100 % der befragten Kindertagesstätten in einen Arbeitskreis vor Ort eingebunden, bei den befragten Schulen nutzen 99 % dieses Arbeitsformat und verleihen dem fachlichen Austausch damit eine große Bedeutung. Allerdings sind sowohl die Taktung als auch die Ausgestaltung und die Besetzung der Arbeitskreise sehr heterogen. Deutlich wird, dass die meisten Arbeitskreise sich halb- oder vierteljährlich treffen:

17 % der Kitas treffen sich halbjährlich im Arbeitskreis, 12 % vierteljährlich, 6 % jährlich und 5 % haben keine feste Taktung. Bei den Schulen sind halbjährliche (12 %) und viertelhrliche (11 %) Treffen fast gleichauf, jährlich treffen sich lediglich 2 % wohingegen weitere 3 % jeweils entweder keine Angaben gemacht haben oder keine feste Taktung vereinbart haben. Der Kontakt auf Augenhöhe scheint hierbei ein relevanter Aspekt zur Gelingensförderung zu sein, genauso wie ein gemeinsames Verständnis von einem gelingenden Übergang von großer Relevanz ist. Beides weist Entwicklungsbedarf auf, ebenso wie ein datenschutzkonformer kindbezogener Austausch von großem Interesse ist, um die Hilfebedarfe der Kinder auch in der neuen Institution möglichst ohne Zeitverlust weiterführen zu können.

 

Geplantes Vorgehen im Themenschwerpunkt:

 

Bei der ersten Sitzung des Arbeitsbündnisses Übergang Kita-Schule im März 2019 ging es zuchst um einen Themenauftakt mit der Darstellung erster Ergebnisse der Befragung (s.o.). Aufbauend auf einem gemeinsamen Verständnis von einem „guten Übergang“ sollen in diesem Arbeitsbündnis mittelfristig gemeinsame Ziele zur Übergangsgestaltung entwickelt werden.glich wäre beispielsweise auch die Entwicklung eines Kieler Standards in der Übergangsgestaltung von der Kita in die Schule.

 

Teilnehmende am Arbeitsbündnis sind:

 

  • Jugendamt, Landeshauptstadt Kiel
  • Amt für Gesundheit, Landeshauptstadt Kiel
  • Amt für Soziale Dienste, Eingliederungshilfe, Landeshauptstadt Kiel
  • Kreiselternvertretung Grundschule
  • Kreiselternvertretung Kindertagesstätten
  • Schulräte
  • zwei Schulleitungen
  • Kita-Träger AWO Kreisverband Kiel e.V.
  • Kita-Träger Landeshauptstadt Kiel
  • Kita-Träger Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Altholtstein
  • Dachverband der Eltern-Kind-Gruppen e.V.
  • Caritas e.V., Landesstelle Schleswig-Holstein
  • Forum Sozial e.V.
  • DRK - Kinder- und Jugendhilfe Nord gGmbH
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V.

Um eine annähernd paritätische Besetzung zwischen Vertreter*innen aus Kita und Schule zu erhalten, werden zwei Schulleitungen als Perspektivgeber*innenr den schulischen Bereich eingeladen.

 

Zusätzlich zu der übergeordneten Arbeit im neuen Arbeitsbündnis sollen die Arbeitskreise der Fachkräfte vor Ort fortlaufend gestärkt werden. Die passenden Formate hierzu ssen mit den Fachkräften aus Kita und Schule entwickelt werden, um den Bedarf aus der Praxis bestmöglich unterstützen zu können.

Weiterhin sind die Eltern als maßgebliche Unterstützung zu berücksichtigen. Besonders relevant ist daher die Einbindung der Kreiselternvertretungen der Kindertagesstätten und der Grundschulen. Nicht zu vergessen ist die Perspektive der Kinder, die diesen Übergang erleben und als Experten für das eigene Wohlbefinden gelten sollten.

 

Der Themenschwerpunkt wird vom städtischen Bildungsmanagement gerahmt und fügt sich damit in die Bearbeitung der dort begleiteten Themen ein. Ein Bildungsbericht ist ebenso geplant wie die Durchführung einer Bildungskonferenz im Jahr 2020. Beide Formate des Bildungsmanagements sind bewährte und etablierte Instrumente zur Begleitung wichtiger Phasen im Leben von Kindern und Jugendlichen.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 


[1] Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz – KiTaG).

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Beschlüsse

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Jun 5, 2019 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

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Jun 6, 2019 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen

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Jun 13, 2019 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen