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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0556/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Zugestimmt wird der Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Anlage 1). Die Richtlinie wird ab 01.01.2020 umgesetzt.

 

Seit Inkrafttreten der bisherigen Richtlinie entstandene Förderungen sind im Verlauf der Jahre bereits über Beschlüsse in den Gremien und Grundsatzregelungen der Verwaltung  entschieden worden. Zugestimmt wird den Mehrkosten, die durch die neue Richtlinie vorübergehend im Umfang von 375.000 € durch die prozentuale Bemessung der Verfügungs- und Ausfallzeiten entstehen. Diese Mehrkosten werden sukzessive durch das Abschmelzen von vorhandenem Personalüberhang gedeckt werden (vgl. Richtlinie VII 1.a). Haushaltmittel stehen für die Übergangszeit auf dem Sachkonto 53180000, Kostenträger 36500201 zur Verfügung.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Hintergrund der Neufassung

 

Die Neufassung der noch aus dem Jahre 1994 stammenden bisherigen Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen geht auf den Auftrag aus einer Beschlussvorlage zur Neuorientierung der Förderung der Kindertageseinrichtungen (Drs. 0190/2014) zurück.

 

Die neue Richtlinie wurde in einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie den Beteiligten der Stadt konstruktiv entwickelt und verhandelt. Als Träger waren die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, der Dachverband Kiel, das Deutsche Rote Kreuz, das Forum Sozial e.V., der Kirchenkreis Altholstein, der Paritätische und das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen beteiligt.

 

Die mit den Trägervertreter*innen und der Verwaltung entwickelte Richtlinie wird von beiden Seiten zum Abschluss der Verhandlungszeit als tragfähiger Kompromiss wahrgenommen.

 

 

Veränderungen

 

Mit der neuen Richtlinie ist ein Regelwerk entstanden, das detailliert und mit erläuternden Anlagen versehen die Betriebskostenförderung der Kita-Einrichtungen vom förderfähigen pädagogischen und nicht pädagogischen Personal über Sachkosten bis hin zu den geltenden Voraussetzungen für Antragstellung und Abrechnung transparent, übersichtlich und nachvollziehbar regelt.

 

Zwischenzeitlich gefasste Beschlüsse zu Früh- und Spätdiensten (Drs. 0557/2014) und zur Erhöhung der Sachkosten (Drs. 0326/2015) sind aufgenommen worden. Ebenso etliche gesonderte Grundsatzregelungen wie zum Beispiel Leitungsstunden und Springerkräfte, die zwischenzeitlich aufgrund rechtlicher Veränderungen oder für eine zeitgemäße Ausstattung der Einrichtungen notwendig wurden und in der alten Richtlinie aufgrund der damals anders gestalteten Kita-Landschaft nicht geregelt waren.

 

In den neu entwickelten Anlagen zur Richtlinie werden Prozesse dargestellt oder Personalstunden tabellarisch aufgeführt, die den Trägern und Einrichtungen die Fördersystematik erläutern und die Darlegung der gewährten Finanzmittel in der Verwendungsnachweisen erleichtern.

 

Die neue Systematik ermöglicht transparentes und nachvollziehbares Verwaltungshandeln.

 

 

Richtlinie und Reform des Kindertagesstättengesetzes Schleswig-Holstein (KiTaG)

 

Die Notwendigkeit sowie die Beschlussfassung zur Entwicklung einer neuen rderrichtlinie sind weit vor dem vom Land initiierten Reformprozess des KiTaG entstanden. Der Reformprozess startete im Frühjahr 2018.

 

Im Entstehungsprozess der hier vorgelegten Richtlinie waren das aktuell geltende Kindertagesstättengesetz sowie die dazugehörige Kindertagesstätten- und Tagespflegeverordnung (KiTaVO) Grundlage des Diskurses.

 

Die Einführung der neuen Richtlinie zum jetzigen Zeitpunkt ist aus folgenden Gründen sinnvoll und erforderlich:

  • In dieser neuen Richtlinie werden die derzeit geltenden Rahmenbedingungen in Kiel in einer für alle nachvollziehbaren Form aufgezeigt bzw. Vereinfachungen für die Kitaträger und die Verwaltung umgesetzt. Ausgenommen ist die Veränderung in der Bemessung der Verfügungs- und Ausfallzeiten.
  • In der Vergangenheit hat es regelmäßig Beschlüsse zur Kita-Finanzierung gegeben, die mittlerweile nur schwer nachvollziehbar und zu erfassen sind. Es benötigt eine systematische Grundlage, die mit der Richtlinie geschaffen wird.
  • Die Richtlinie sowie die Satzung für die Betreuung der Kinder in Tagespflege wurden ebenfalls in den letzten zwei Jahren aktualisiert.
  • Bei der Einführung der neuen Kita-Finanzierung des Landes vergt die Landeshauptstadt mit dieser Richtlinie über ein transparentes System zum Abgleich, welche Veränderungen die Umsetzung der neuen Landesförderung für das bisherige Kieler Kita-System hätte.
  • Die vorgesehene Landesförderung über ein definiertes Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) wird vermutlich in einigen Bereichen einen anderen als den aktuellen Kieler Standard festschreiben.

 

Nach den aktuellen Erkenntnissen wird das neue Kindertagesstättengesetz zum neuen Kitajahr 2020/2021 in Kraft treten. Es ist bisher eine „Erprobungsphase“ bis 2023 vorgesehen, in der über eine Evaluation der tatsächlichen Förderpraxis in den Gemeinden und der vom Land gewährten Pauschalsätze festgestellt werden soll, ob die Landesförderung angemessen ist.

 

In der Interimszeit können die Kommunen die Kitas nach der in der Kommune geltenden Förderpraxis finanzieren, um in der Zwischenzeit die Umstellung vorzubereiten.

 

Die Richtlinie ermöglicht uns eine Synopse zu entwickeln, Förder- und Kostentransparenz in beiden Systemen herzustellen und damit den Übergang 2023 gut vorzubereiten und zu gestalten.

 

Eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zur Richtlinie ist am 23.05.2019 zugegangen (Anlage 2). Dazu wird im Ausschuss mündlich berichtet.

 

 

Ausblick

 

Das Jugendamt erarbeitet eine Matrix, die die neuen Förderprinzipien des SQKM im Vergleich zur anliegenden Richtlinie abbildet. Auf dieser Grundlage kann und muss ein Diskurs aller Beteiligten zum Umgang mit der neuen Kita-Finanzierung und ihren Standards im Abgleich mit den derzeit gültigen in Kiel erfolgen.

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 5, 2019 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jun 13, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen