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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0559/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

  1. Der Beteiligung der Landeshauptstadt Kiel am Antrag auf Förderung aus dem Programm zur Förderung von Smart City Modellprojekten unter der Bezeichnung „Plietsche Region Nord“ wird zugestimmt.

 

Maßgeblich für die Zustimmung ist

-          der  Ansatz, das  Modellprojekt Smart Cities Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit ihrer örtlichen Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren zu diskutieren und zu gestalten,

-          die Verfolgung eines  strategischen Ansatzes im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities,

-          die fachübergreifende Betrachtung der  räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung und

-          dass die Bewerbung  mit der Bereitschaft zum modellhaften/beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen erfolgt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Zuge der Teilnahme am Programm zur Förderung von Smart City Modellprojekten von der Landeshauptstadt Kiel zu erbringenden notwendigen Eigenanteile von maximal 10% der Gesamtkosten in die Haushalte einzustellen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die durch eine künftige  Förderung aufgebaute Kompetenz zur Entwicklung, Umsetzung und Steuerung einer Smart Region über die Zeit der Förderung in geeigneter Form hinaus zu verstetigen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Innen- und Umweltausschuss und im Finanzausschuss jährlich zu den Haushaltsberatungen über den Projektfortschritt,  einschließlich Höhe der Förderung und der tatsächlich notwendigen städtischen Eigenanteile, zu berichten.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

Zu Ziffer 1.

 

  1. Programm zur Förderung von Smart City Modellprojekten in Deutschland

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI)   hat zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Programm zur Förderung von Smart City Modellprojekten in Deutschland ausgerufen. Derrderaufruf erfolgte am 29.3.2019. Das Bewerbungsformular wurde am 26. April 2019 veröffentlicht.

Mit dem Programm sollen die Kommunen bei der Gestaltung des digitalen Wandels zum Nutzen der Bürger*innen und gemeinsam mit den Akteuren vor Ort unterstützt werden. Grundlage für die Förderung bildet demnach die Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform Smart Cities. „Die Modellprojekte Smart Cities sollen integrierte Konzepte entwickeln und erproben, wie die Lebensqualität der europäischen Stadt in die digitale Zukunft übertragen werden kann. Dazu soll die Digitalisierung in den Kommunen strategisch, fachübergreifend und im Sinne einer integrierten Stadtentwicklung angegangen werden.“[1]

 

Die Förderung ist auf insgesamt sieben Jahre ausgelegt. Die ersten zwei Jahre sind als Konzeptions- und Strategiephase, die folgenden fünf Jahre als Umsetzungsphase gedacht.

 

Insgesamt sollen 50 Modellprojekte über 10 Jahre mit einem Volumen von 750 Mio. €  gefördert werden, davon ca. 10 Projekte in 2019. Rechnerisch ist  eine maximale Förderhöhe je Modellregion von ca. 17,5 Mio. €glich.

Die Projekte werden zu 65% gefördert. Bei Kommunen, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, beträgt die Förderquote 90% der Gesamtkosten.

 

Die geförderten Smart City Modellprojekte sollen auf vier Kategorien verteilt werden:

 

  1. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen
  2. Mittlere Städte zwischen 20.000 und 100.000 Einwohner*innen
  3. Kleinstädte und Landgemeinden unter 20.000 Einwohner*innen
  4. Interkommunale Kooperationsprojekte/Landkreise

Dem Förderangebot ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet. Interessierte Kommunen konnten sich bis zum 17. Mai 2019 auf der Website www.smart-cities-made-in.der eine Förderung bewerben. Die Auswahl der Modellprojekte wird dann Anfang Juli 2019 auf Basis von Fachgutachten durch eine Expertenjury getroffen.

 

 

  1. Die Smart Region Initiative

 

Administrative Grenzen decken sich immer weniger mit den Aktionsräumen von Bürger*innen sowie Unternehmen. Die Bevölkerung agiert nicht nur lokal, sondern nutzt - über Gemeindegrenzen hinweg regionsweite Angebote. Unternehmen orientieren sich bei ihren Standortentscheidungen an den wachsenden globalen Verflechtungen. So entstehen neue funktionale Räume, die sich nicht mehr mit den administrativ definierten Gebieten decken. Die Bedeutung der Region als Bezugsrahmen und Handlungsebene nimmt entsprechend stetig zu.

 

Von den Chancen in einer Smart Region inspiriert, haben sich die Landeshauptstadt Kiel, Neunster, Gettorf und Plön mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft in der gesamten Region zur „Smart Region Initiative“ zusammengeschlossen (s. Anlage 1). Der Startschuss zu dieser Initiative erfolgte Anfang 2019 im Rahmen eines ersten Cluster Treffens „Smart City / Smart Region“ des Vereins The Bay Areas.

 

Damit dokumentiert auch die Landeshauptstadt Kiel nicht zuletzt  ihre Bereitschaft zum modellhaften und gemeinsamen Lernen mit anderen Kommunen.

 

 

 

 

 

  1. rderantrag „Plietsche Region Nord

 

Die Landeshauptstadt Kiel, die  KielRegion und die Stadt Neumünster verfolgen das Ziel, sich gemeinsam zu einer "Plietschen Region“ (Smart Region) zu entwickeln. Neben den Oberzentren Kiel und Neumünster fungieren die Städte Rendsburg und Plön (Mittelzentrum und Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums) sowie die Gemeinden Gettorf und Schönberg (Unterzentren) als Modellkommunen. Die Zusammenarbeit mit dem Ziel einer lebens- und liebenswerten Region erfolgt dabei auf Augenhöhe.

 

Kern des Förderantrags in den ersten zwei Jahren (1. Phase) ist die Entwicklung eines Konzeptes und einer gemeinsamen Strategie für eine Smart Region, orientiert an der o.g. Smart City Charta, die die verschiedenen kommunalen Besonderheiten berücksichtigt, gleichzeitig aber Lösung für alle Beteiligten aufzeigt. In den folgenden fünf Jahren (2. Phase) sollen dann konkrete Projekte zur Entwicklung der Smart Region umgesetzt werden.

 

Um neue Formen der Zusammenarbeit zu etablieren, eine here Lebensqualität für die Bewohner*innen der Region zu erzielen und die lokale Wirtschaft zu stärken, wurden aus heutiger Perspektive für die Umsetzungsphase folgende Projektideen identifiziert:

 

      Querschnittsthema Gesundheit“ mit dem Ziel Telemedizin für den ländlichen Raum, anonymisierte Gesundheitsdaten als Datenquelle für Medizin, behördliche Maßnahmen und vernetzte Entscheidungsprozesse in der Smart Region zu erreichen.

      Querschnittsthema Mobilität und Infrastruktur“ mit dem Ziel Fähren, Tourismus, Firmenansiedlung, Wohnungsbau/-entwicklung, Luft-/Lärmbelastung für die Region auf Grundlage des Masterplans Mobilität der KielRegion zu optimieren. Basierend auf dem Masterplan Mobilität der KielRegion sowie dem Green City Plan der Landeshauptstadt Kiel sollen moderne Mobilitätslösungen für eine lebens- und liebenswerte Region umgesetzt werden.

      Smarte Quartiers- und Flächenentwicklungr ganzheitliche Lösungen und konkrete Lösungen für Menschen und Wirtschaft zur nachhaltigen Ressourcennutzung.

 

glich ist, dass sich die skizzierten Ideen im Rahmen der gemeinsamen Strategieentwicklung ändern oder durch weitere ergänzt werden.

 

Zu Ziffer 2.

 

r die Strategiephase wurden Gesamtkosten von 2,5 Mio. €, für die Umsetzungsphase Gesamtkosten von rund 14,5 Mio. € veranschlagt (Anlage 2). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Höhe der Kosten für die Umsetzungsphase von den konkreten Maßnahmen abhängen, die in der Strategiephase erarbeitet und abgestimmt werden.

 

Wie oben bereits dargestellt ist eine Förderung u.a. an eine „Haushaltsnotlage“ geknüpft.

Der Begriff der „Haushaltsnotlage“ existiert so in Schleswig-Holstein nicht. Gleichwohl gibt es in Schleswig-Holstein Kommunen mit besonderen Finanzproblemen, welche vom Land Schleswig-Holstein in Form von Konsolidierungshilfen unterstützt werden. Hierzu gehört die Landeshauptstadt Kiel.

Unter den gegebenen Umständen geht die Verwaltung momentan und für den Fall einer Zusage von einer Förderquote von 90 % und einem Eigenanteil der Partner von 10% aus.

 

Die folgende Übersicht bildet die voraussichtlichen Kosten und den Fall einer 90 %igen Förderung ab:

 

Jahr

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Phase

Konzept
(3 Mon.)

Konzept

Konzept (9 Mon.) + Umsetzung 3 Mon.)

Umsetzung

Umsetzung

Umsetzung

Umsetzung

Umsetzung (9 Mon.)

Gesamtkosten

312

1.250

1.663

2.903

2.903

2.903

2.903

2.177

rderung (90%)

281

1.125

1.497

2.612

2.612

2.612

2.612

1.959

Alle Werte in T€ / Mon. = Monate

Der auf Kiel entfallende Anteil des Eigenanteils von maximal 10%  lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beziffern. Angestrebt wird noch eine Aufteilung des Eigenanteils unter den Partnern.

 

Angesichts der oben genannten Frist hat die Plietsche Region“ unter Federführung der Landeshauptstadt Kiel den Förderantrag bereits am 17.5.2019 beim BMI eingereicht (s. Anlage 3).

Ein zustimmender  Ratsbeschluss der Kieler Selbstverwaltung muss allerdings, gemeinsam mit den Beschlüssen der Gemeindevertretungen von  Gettorf und Plön, spätestens bis zum 24.6.2019 nachgereicht werden, um sich r den weiteren Auswahlprozess der Smart City Modellregionen zu qualifizieren.

 

Zu Ziffer 3.

 

Die im Rahmen der Strategie- und Konzeptphase sowie der Umsetzungsphase aufgebauten Kompetenzen sollen auch nach Beendigung der Förderzeit in der „Plietschen Region“ verstetigt werden. Somit wird gewährleistet, dass die Verwaltungen der Region eine Smart Region auch nachhaltig entwickeln und umsetzen können und wollen.

 

 

Zu Ziffer 4.

 

Die Stabsstelle Digitalisierung wird im Innen- und Umweltausschuss und im Finanzausschuss jährlich zu den Haushaltsberatungen über den Projektfortschritt,  einschließlich Höhe der Förderung und der tatsächlich notwendigen städtischen Eigenanteile, berichten.

Bereits in 2019 notwendige städtische Mittel zur Deckung eines Eigenanteils sollen im  Wege einer außerplanmäßigen Aufwendung gedeckt werden.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 


[1] s.a. Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 01.04.2019

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 5, 2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jun 11, 2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jun 13, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen