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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0564/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Im Teilplan 541 bei der neuen Investitionsnummer 5410010279 Ziegelteich Aufstiegsbauwerk wird der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 600.000 Euro gem. § 95 d GO zugestimmt. Die Deckung erfolgt innerhalb des Budgets des Produktbereiches 54 aus der Investitionsnummer 5470010061 ZOB, Überdachung Baufeld 1.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Seit einigen Wochen sind die Fahrtreppen im Aufstiegsbauwerk Holstentörn aus Sicherheitsgründen stillgelegt. Die festgestellten Schäden sind so gravierend, dass eine Wiederinbetriebnahme der Fahrtreppen nicht möglich ist. Dies haben zwei unabhängige Sachverständigenprüfungen ergeben.

 

Vertraglich ist die LH Kiel verpflichtet, die Fahrtreppen im Aufstiegsbauwerk Holstentörn zu erneuern. Um die Hauptfußngerachse in Kiel von der Holstenstraße, Holstenplatz zum Holstentörn/Sophienhof nicht über einen unnötig langen Zeitraum in ihrer Funktion zu beeinträchtigen, sollen die Fahrtreppen möglichst schnell erneuert werden. Es sollen zwei anstelle der drei vorhandenen montiert werden, wobei die Möglichkeit bestehen soll, diese ggf. zu einem steren Zeitpunkt noch in ihrer Position zu versetzen. Für die Dauer der Planung, Fertigung, Lieferung und Montage sind ca. 20 Wochen nach Auftragserteilung zu veranschlagen. Um das Ziel der Fertigstellung zur umsatzstarken Vorweihnachtszeit zu erreichen, ist eine zeitnahe Vergabe unabdingbare Voraussetzung. Der Abbruch und die Herrichtung der Auflager und der Flächen sollen möglichst noch vor der diesjährigen Kieler Woche erfolgen.

 

Auf der Basis eines Richtangebotes eines Fahrtreppenherstellers können Kosten für die Montage zweier neuer Fahrtreppen von rd. 500.000 Euro brutto vermutet werden. Hinzu kommen Kosten für die Herrichtung der Flächen, der Auflager, die Elektrik etc. Es handelt sich um einen vollständigen Ersatzneubau der Fahrtreppen. Für diese bauseits zu erbringenden Leistungen werden weitere Kosten in Höhe von ca. 100.000 Euro angesetzt. Damit ergeben sich Kosten für die Erneuerung ohne Abbrucharbeiten von insgesamt 600.000 Euro.

 

Da es sich um eine Grunderneuerung der Fahrtreppen handelt, ist die Maßnahme aus dem Investitionsplan mit ca. 600.000 Euro über eine außerplanmäßige Ausgabe zu finanzieren.

 

Aus der Investitionsnummer 5470010061 ZOB Überdachung, Baufeld 1, ist die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe möglich. Wegen des verzögerten Baufortschritts wird die Zahlung der Kostenbeteiligung der Stadt an der durch den Hotelinvestor geplanten und zu errichtenden Überdachung des ZOB (sog. Baufeld 1) erst im Jahr 2020 fällig. Die Mittel dafür werden im Haushalt 2020 neu eingestellt.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 11, 2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jun 13, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen