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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0600/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

1. Anlass

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 16.05.2019 „Kiel erkennt den Climate Emergency an und erhöht das Tempo zur klimaneutralen Stadt“ (Drs. 0443/2019) wurde die Verwaltung gebeten, Maßnahmen aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz und dem Green City Plan vorzuschlagen, die vorgezogen werden können, um so den Zeitraum bis zum Erreichen der Klimaneutralität zu verkürzen.

 

2. Vorgehen und weiteres Verfahren

Der Verwaltung standen nur wenige Arbeitstage zur Verfügung, um unter Einhaltung der Fristen bereits für die Ratsversammlung am 13.6.2019 einen Überblick über die bisherigen und gegenrtigen Klimaschutzaktivitäten zu geben und erste Vorschläge für vorzuziehende bzw. zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen zu entwickeln. Die vorliegende Geschäftliche Mitteilung ist daher als erster, noch weiter zu konkretisierender Ansatz zu verstehen. Zur weiteren Konkretisierung schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor:

a)      Diskussion der Geschäftlichen Mitteilung in der Ratsversammlung, parallel Konsultation der Ratsfraktionen und Berücksichtigung der sich daraus ergebenden Anregungen und Vorschläge;

b)      Veranstaltung einer breit angelegten, öffentlichen Klimaschutzwerkstatt im Sommer 2019 (zwischen Juli und September);

c)      Erarbeitung einer Beschlussvorlage durch die Verwaltung, mit der in der Ratsversammlung am 19.8.2019 verbindlich über vorzuziehende oder intensivierte Klimaschutzmaßnahmen entschieden werden soll;

d)      Beratung der Beschlussvorlage in den zuständigen Ausschüssen und im Gremium Masterplan 100 % Klimaschutz;

e)      Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 22.8.2019;

f)        Parallel und nachlaufend: Berücksichtigung des Maßnahmenpakets im Haushalts- und Stellenplanverfahren für den Haushalt 2020;

g)      Organisation eines bundesweiten Kongresses zum Thema Kommunaler Klimaschutz in Kiel im Sommer 2020.

 

3. Einleitung / Hintergrund

Die LHK ist eine der 41 Pilotkommunen in Deutschland, welche - unterstützt mit Fördermitteln der Bundesregierung - einen Masterplan 100% Klimaschutz für das Stadtgebiet erarbeitet hat. Dieser Masterplan folgt den Klimaschutzzielen des Pariser Abkommens von 2015. Das Pariser Abkommen sieht eine globale Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 vor. Darüber hinaus wird im Rahmen des Masterplans ein Pfad aufgezeigt, um den Energieverbrauch in diesem Zeitraum um 50 % zu vermindern.

Im Nachgang zum Pariser Abkomment wurde vom IPCC ein Sonderbericht auf Einladung der UN-Klimarahmenkonvention über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C im Vergleich zu einer Erwärmung um 2 °C erstellt. Der Bericht legt dar, dass sehr deutliche Unterschiede bei den Folgen des Klimawandels in den beiden Szenarien zu erwarten sind, was zum Beispiel den unwiederbringlichen Verlust von Ökosystemen, den Meeresspiegelanstieg und damit den Verlust von Inseln und Küstengebieten - oder dem Verlust von Anbaugebieten für Nahrungsmittel betrifft.

Dieser Sonderbericht über die globale Erwärmung von 1,5°C hat als wissenschaftlicher Beitrag eine wichtige Rolle auf dem UN-Klimagipfel im Dezember 2018 im polnischen Kattowitz gespielt.

Die bisher von den Regierungen weltweit bis 2030 geplanten Reduzierungen des Ausstoßes von Treibhausgasen reichen laut diesem Bericht nicht aus, um die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, selbst wenn sie nach 2030 durch sehr anspruchsvolle Steigerungen des Umfangs und der Ziele der Emissionsminderungen ergänzt würden - die Maßnahmen müssten verstärkt werden. Der Bericht bestätigt, dass die 1,5-Grad-Grenze eine CO2-neutrale Gesellschaft bis 2050 erfordert. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung PIK betont, dass wir ab sofort alle zehn Jahre unseren CO2-Ausstoß halbieren müssen.

Dies ist eine große Herausforderung, die eine Transformation erfordern würde, die die gleiche ist wie für das Einhalten der 2-Grad-Grenze, aber noch schneller gehen müsste. Unabhängig vom Temperaturziel ist rasches Handeln entscheidend. Es sind insbesondere die nächsten Jahre, die zählen, denn jetzt entscheiden die Regierungen der Nationalstaaten über ihre Emissionsreduktionen bis 2030.

Beim UN-Klimagipfel in Kattowitz wurde von der Staatengemeinschaft ein Regelwerk zur Umsetzung des Pariser Abkommens vereinbart. Kritisiert wurde von führenden deutschen Klimaforschern jedoch, dass sich die Staaten nicht auf konkrete Maßnahmen einigen konnten, die dringend nötig sind, um den Ausstoß von Treibhausgasen stärker zu verringern (PIK 2018). Vor allem haben sie versäumt, klar zu machen, dass die globalen Emissionen aus fossilen Brennstoffen bis 2030 halbiert werden müssen, wenn man dem 1,5-Grad-Report des Weltklimarats folgen will.

 

Diese unbefriedigende Situation ist die Ausgangslage für die Proteste vieler Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden und weiterer Unterstützer der Fridays for Future Bewegung. Geht es nach der Fridays for Future Bewegung, soll Deutschland im Jahr 2035 nur so viele Treibhausgase ausstoßen, wie über natürliche Prozesse auch wieder gebunden werden können. Aufforstung ist hier etwa eines der Stichworte, da Pflanzen beim Wachstum CO2 binden. Will die Welt das Pariser Klimaabkommen einhalten und mit 67 % Wahrscheinlichkeit unter einer Erwärmung von 1,5 Grad bleiben, dürfte die Welt gerechnet ab Anfang 2018 je nach Modell noch zwischen 400 und 800 Milliarden Tonnen CO2 in die Luft emittieren. Deutschland hätte demnach ab Anfang 2019 noch ein Budget von 7,3 Milliarden Tonnen. Momentan emittieren wir jedoch ca. 800 Millionen Tonnen im Jahr. Wir hätten unser Budget also weit vor dem Jahr 2035 überschritten. Wenn die Bundesrepublik bis 2035 auf null Emissionen kommen und gleichzeitig ihr Budget einhalten will, müssten wir ab sofort jedes Jahr sechs Prozent weniger Treibhausgase emittieren.

Diese Zahlen beziehen sich auf die nationalen Budgets, die an dem Gesamtkontingent gemessen werden, das in der Welt noch an CO2 emittiert werden dürfte. Im Rahmen der Aufstellung des geplanten Klimaschutzgesetzes der Bundesregierung wird derzeit versucht, dieses Budget auf die verschiedene Ressorts in der Bundesregierung aufzuteilen. Wie diese Zahlen auf die kommunale Ebene heruntergebrochen werden können, ist aktuell nicht bekannt. Es wird jedoch deutlich, dass sich die Städte, die sich auf den Weg zur Klimaneutralität aufgemacht haben und zum Beispiel bereits die Ziele für 2020 erreichen, weniger Treibhausgase einsparen müssen, wie andere Kommunen, die noch nicht so weit sind.

Die Landeshauptstadt Kiel erfüllt bereits eine der Hauptforderungen der Fridays for Future Bewegung, indem die Stadtwerke Kiel aus der Kohleverstromung ausgestiegen sind. Darüber hinaus kann auf dem Stadtgebiet entgegen dem Bundestrend das 2020-Ziel, die Reduzierung der CO2-Emissionen um 40% gegenüber dem Jahr 1990, mit der Inbetriebhnahme des Küstenkraftwerkes aller Voraussicht nach erreicht werden.

Auch wenn in der LHK bereits viele Klimaschutzaktivitäten laufen und die 2020- Ziele erreicht werden können, sprechen viele gute Gründe dafür, noch ambitionierter den Klimaschutz voranzutreiben. Der Klimawandel hat nachweisbar längst eingesetzt und es sollten alle Bemühungen unternommen werden, das 1,5 Grad Ziel nicht zu überschreiten. Deshalb sollte auch die LHK im Rahmen ihrer Möglichkeiten versuchen, noch engagierter Energieverbräuche zu vermeiden, Effizienzgewinne zu nutzen und Strom- sowie Wärmeverbräuche auf erneuerbare Energien umzustellen.

 

4. Vorhandene Beschlüsse, Konzepte und Rahmenbedingungen

Mit dem Ratsbeschluss (Drs. 0985/2017) der Klimaschutzstrategie „Masterplan 100 % Klimaschutz“ übernimmt die Landeshauptstadt Kiel bereits ihre Verantwortung zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und spielt weiterhin eine bundesweite Vorreiterrolle im Klimaschutz. Die Landeshauptstadt Kiel unternimmt aktuell schon viele Maßnahmen und Aktivitäten, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Nur so war es zum Beispiel möglich, im europäischen Vergleich der Städte mit einem herausragenden Ergebnis beim European Energy Award abzuschließen. Der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgasemissionen soll im Kieler Stadtgebiet bis zum Jahr 2050 gegenüber 1990 um mindestens 95 % reduziert und der Endenergieverbrauch im gleichen Zeitraum halbiert werden. Gemäß dem IPCC-Sonderbericht über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C nehmen„in modellierten Pfaden ohne oder mit geringer Überschreitung von 1,5 °C die globalen anthropogenen Netto-CO2-Emissionen bis 2030 um etwa 45 % gegenüber dem Niveau von 2010 ab (Interquartilbereich 4060%) und erreichen um das Jahr 2050 (Interquartilbereich 20452055) netto null“. Mit den für das Jahr 2030 prognostizierten und für das Jahr 2050 angestrebten CO2-Emissionen auf dem Kieler Stadtgebiet läge die Landeshauptstadt Kiel auf einem mit dem 1,5 ° Grad Ziel konformen CO2-Reduktionspfad, vorausgesetzt, dass alle anderen Länder und Städte dies ebenfalls täten.

 

Die Klimaschutzstrategie und die Maßnahmen wurden gemeinsam mit vielen Akteuren aus den Bereichen Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Verwaltung entwickelt. Das Szenario „Workshopergebnisse“ berücksichtigt die Ergebnisse der im Rahmen der Konzepterstellung durchgeführten Workshops. Eine Ausnahme bildet dabei der kommunale Einflussbereich der Landeshauptstadt Kiel, für den auch im Szenario „Workshopergebnisse“ die ambitionierteren klimaschutzwirksamen Maßnahmen des Szenarios „Halbierung des Endenergieverbrauchs“ angesetzt wurden, damit die besondere Vorbildrolle der Landeshauptstadt Kiel deutlich wird. In dem Szenario „Workshopergebnisse“ wird das Ziel der Halbierung des Endenergieverbrauchs bis zum Jahr 2050 gegenüber dem Jahr 1990 mit einer Einsparung von 44 % nur sehr knapp verfehlt. Die Reduktion der Treibhausgase beträgt in diesem Szenario 96 % im Vergleich zu dem Jahr 1990.

 

Das Szenario „Workshopergebnisse“ zeichnet sich durch eine realistische Betrachtung der Potentiale zur Maßnahmenumsetzung und eine hohe Akzeptanz aus, sodass die Umsetzung dieses Szenarios vom Gutachter empfohlen wurde. Um den partizipativen Prozess des Masterplan 100 % Klimaschutz nicht in Frage zu stellen und die Umsetzungsakteure weiterhin bei dem Prozess mitzunehmen, sollte ein Vorziehen der Klimaneutralität für das gesamte Kieler Stadtgebiet nur in Absprache mit allen Akteuren aus dem Prozess der Entwicklung des Masterplan 100 % Klimaschutz erfolgen. Nur so kann weiterhin eine hohe Akzeptanz erhalten bleiben und die Umsetzung gelingen. Dafür muss der Zeitplan der Maßnahmenumsetzung mit den entsprechenden Beteiligten rückgekoppelt werden, um die Umsetzungsbereitschaft der Akteure nicht zu verlieren. Ein wichtiger Schritt hierfür ist zum Beispiel die Einrichtung des Masterplan-Gremiums, in dem wichtige Akteure, die auch an der Aufstellung des Masterplans beteiligt waren, Mitglied sind (im Weiteren siehe unten).

 

Mit dem Masterplan 100% Klimaschutz liegt demnach bereits eine hervorragende Analyse der CO2-Emissionsproblematik im Stadtgebiet vor sowie ein fundiertes Maßnahmenprogramm, mit dem die formulierten Ziele erreicht werden können. Es ist jedoch zu beachten, dass der Masterplan vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen aufgestellt wurde. Für ein deutlich schnelleres Erreichen der Klimaneutralität auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel sind aus Sicht der Verwaltung geänderte gesetzliche und ökonomische Rahmenbedingungen erforderlich.

Erst wenn sich zum Beispiel die tatsächlichen Kosten von CO2-Emissionen in den Marktpreisen widerspiegeln, werden zahlreiche Maßnahmen wesentlich leichter und schneller umsetzbar sein. Es soll jedoch nicht auf bundes- oder EU-weite Entscheidungen gewartet werden, sondern alle kommunalen Handlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, um möglichst schnell die Klimabilanz in Kiel weiter zu verbessern. Der Masterplan ist dafür als flexibles und lernendes System aufgebaut, der an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden kann. Aus regelmäßig wiederkehrenden Klimabilanzen werden Rückschlüsse auf Strategien und Maßnahmen gezogen. Einzelne Maßnahmenpakete werden den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst, bzw. die Förderlandschaft ständig analysiert, um Förderprogramme für die LHK optimal zu nutzen.

 

Insbesondere müssten schneller als bisher regenerative Energieträger zur Bereitstellung von Heizenergie, Prozesswärme und zum Betrieb der Kieler Heizkraftwerke in ausreichender Menge und zu wirtschaftlichen Preisen zur Verfügung stehen. Hierzu ist weder auf Bundes- noch auf Landesebene eine Strategie zu erkennen. Die Bereitstellung von Bioenergie aus der Region kann nur in Kooperation mit der KielRegion und mit Unterstützung der Landesregierung erfolgen. Mit dem Start der Maßnahme E-116 „Initiierung Energieverbund KielRegion“ (s.u.) zur Potenzialerhebung und Entwicklung einer Strategie zur regionalen Bereitstellung regenerativer Energieträger darf angesichts der Bedeutung regenerativer Energieträger für die schnellere Reduzierung der CO2-Emissionen im Zuge des Climate Emergencys nicht weiter aufgrund bisher fehlender Fördermittel gewartet werden. Neben der Kooperation mit den Nachbarkreisen muss die Landeshauptstadt Kiel verstärkt auf das Land Schleswig-Holstein und den Bund einwirken und eine regenerative Wärmeversorgungsstrategie einfordern. Nur wenn sich die bundespolitischen Rahmenbedingungen entscheidend ändern, wird es möglich sein, früher als für das im Kieler Masterplan 100 % Klimaschutz prognostizierte Jahr 2045 regenerativ erzeugtes Gas im Kieler Küstenkraftwerk einsetzen zu können.

 

Der Masterplan 100 % Klimaschutz beschreibt einen möglichen Weg für die Landeshauptstadt Kiel, die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen und enthält als Kernstück einen Maßnahmenkatalog, in dem rund 250 Maßnahmen erläutert werden. Im Rahmen des Prozesses zur Erstellung des Masterplans 100 % Klimaschutz hat es bereits eine mehrstufige Priorisierung von Maßnahmen gegeben.

 

Eine tabellarische Übersicht der 119 bereits abgeschlossenen oder in der Umsetzung befindlichen Klimaschutz-, Umsetzungs- und Kommunikationsmaßnahmen befindet sich in der Anlage 1.

 

Die Maßnahmen sind in die drei folgenden Kategorien gegliedert:

  • Klimaschutzmaßnahmen tragen zu einer tatsächlichen (physikalischen) Treibhausgaseinsparung bei z. B. Gebäudesanierung (technisch), Verhaltensänderung (organisatorisch)
  • Umsetzungsmaßnahmen / -strategien motivieren Akteure zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen z. B. Förderung von Klimaschutzmaßnahmen, Leuchtturmprojekte, Energieberatungen, Energieberatungspartys, Stromsparberatung sowie
  • Kommunikationsmaßnahmen wie Aktionen und Kampagnen, die klimafreundlichere Verhaltensweisen initiieren z.B. Plakataktionen, Informationsveranstaltungen, Messen

 

Die Landeshauptstadt Kiel kann direkte Treibhausgaseinsparungen im Wesentlichen durch Klimaschutzmaßnahmen im eigenen Handlungsbereich erzielen (Maßnahmen K 001 bis K 016 ).

Dieser Bereich machte im Jahr 2014 allerdings lediglich 3 % des Endenergieverbrauchs (s. Abbildung 1) und 4 % der Treibhausgasemissionen (s. Abbildung 2) auf dem Stadtgebiet aus. Alle Ämter und städtischen Gesellschaften müssen mit ihrem Bau- und Beschaffungsverhalten sowie im Bereich der Infrastrukturplanung innerhalb des kommunalen Einflussbereiches unmittelbar Klimaschutzmaßnahmen umsetzen, wobei sie z.B. auf das Innerstädtische Contracting zurückgreifen können oder durch Kampagnen gefördert werden. Die Erreichung der Klimaschutzziele im eigenen Handlungsbereich liegt also im Verantwortungsbereich aller Ämter. Strukturell spiegelt sich diese Verantwortung im verwaltungsübergreifenden Energieteam zum EEA (European Energy Award) wieder, in dem alle städtischen Handlungsfelder unter Begleitung eines externen Beraters bearbeitet werden.

Dies umfasst auch die planerischen Kompetenzen der Stadt und ihren Einfluss auf das Mobilitätsverhalten und auf die Siedlungsentwicklung in der Stadt durch die Bereitstellung der Infrastruktur. Mit der Erarbeitung von Klimaschutzkonzepten und letztlich dem Masterplan 100 % Klimaschutz übernimmt die Stadt darüber hinaus auch eine stadtweite Koordinierungsfunktion. Es werden Klimabilanzen für das Stadtgebiet erhoben, stadtweit Aktivitäten angeregt, unterstützt und koordiniert. Strukturell schlägt sich diese Funktion in zahlreichen Netzwerken nieder, zuletzt in der Gründung des Masterplan-Gremium, welches am 29.05.2019 zum ersten Mal getagt hat.

 

 

 

 

Abbildung 1: Verteilung des Endenergieverbrauchs des Jahres 2014 auf die Sektoren (ohne Witterungsbereinigung)

Abbildung 2: Verteilung der Treibhausgasemissionen des Jahres 2014 auf die Sektoren (ohne Witterungsbereinigung, Strom Territorialmix)

 

Wie den Abbildungen 1 und 2 zu entnehmen ist, liegt ein Großteil der anstehenden Klimaschutzmaßnahmen im Verantwortungsbereich der Bürgerschaft, der Wirtschaft und weiterer Akteure der Stadtgesellschaft. Die größten Anteile des Endenergieverbrauchs (bzw. der Treibhausgasemissionen, Angaben jeweils in Klammern) im Jahr 2014 entfielen dabei mit einem Anteil von ca. 37 % (36 %) auf den Sektor Haushalte und Einwohner*innen, den Sektor Mobilität mit ca. 28 % (19 %) und den Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen mit ca. 25 % (31%). Um Klimaschutzmaßnahmen in diesen Sektoren anzuregen, bearbeitet das Team des Masterplan 100 % Klimaschutz aus der Verwaltung heraus die entsprechenden Umsetzungs- und Kommunikationsmaßnahmen und leistet Überzeugungsarbeit. So werden weitere Akteure der Stadtgesellschaft zum Handeln motiviert und bei der Durchführung konkreter Maßnahmen und Projekte unterstützt.

 

Einordnung weiterer städtischer Konzepte

Der Sektor Mobilität und der Green City Plan

Im August 2018 hat die Ratsversammlung mit dem „Green City Plan für die Landeshauptstadt Kiel zur Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität“ ein Sofortprogramm, dass sich aus den Planwerken „Masterplan 100 % Klimaschutz“ und „Masterplan Mobilität der KielRegion“ (Drs. 0831/2017) speist, beschlossen. Die darin vorgesehenen Maßnahmen beschreiben grundsätzlich bereits ein im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten umsetzbares Programm priorisierter Maßnahmen. Es ist absehbar bereits am Rande der Belastungsfähigkeit der vorhandenen Kapazitäten angelangt. Eine Beschleunigung ist daher in nahezu allen Bereichen nur unter einer entsprechenden Aufstockung der personellen Kapazitäten möglich.

 

Gleichwohl muss die Mobilitätswende rasant beschleunigt werden. Dies bedeutet, dass die bislang vor allem autogerecht konzipierte Stadt bedarfsgerecht für nachhaltige Mobilitätsangebote umgebaut werden muss. Der weitere Ausbau der Fahrradinfrastruktur, der Bike- und Carsharingangebote sowie einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für Elektromobilität muss beschleunigt werden. Des Weiteren bedarf es einer schnellen Implementation eines hochwertigen trassengebundenen ÖPNV-Systems. Bis zu diesem Zeitpunkt wird eine bessere Taktung sowie Ausweitung des Busnetzes erfolgen und die bereits begonnene Umstellung von Bussen und Schiffe auf elektrische Antriebskonzepte beschleunigt vorangetrieben werden.

 

Der Blick im internationalen Kontext auf Städte, die bereits intensiv aktiv geworden sind, zeigt zudem den verkehrsplanerischen Grundsatz, dass eine erfolgreiche Umsetzung jeweils Ansätze des Push & Pull kombinieren muss. Daher kann eine Mobilitätswende in höherem Tempo nur gelingen, wenn ein erweitertes Angebot mit Maßnahmen ergänzt und kombiniert wird, das unterstützt, die eingeschliffenen Routinen zu durchbrechen. Daher gilt es, auch die organisatorisch verhältnismäßig wenig aufwändigen Push Maßnahmen zu entwickeln.

 

Ohne eine weitere Intensivierung der o.g. Maßnahmen droht mittelfristig eine Zielverfehlung. Dies wird besonders an den weiterhin steigenden Zulassungszahlen beim PKW-Bestand in Kiel (+8% seit 2014) deutlich. Die Landeshauptstadt Kiel ist dabei in großem Maße auf die Vorgaben und die finanzielle Unterstützung des Bundes und des Landes angewiesen, die durch die Planungen für den Schienenpersonennah- und fernverkehr, den Güterverkehr, die Kfz-Emissionsgrenzen oder straßenverkehrsrechtliche Grundsätze den Rahmen setzen.

 

Blue Port-Konzept Seehafen Kiel

Das Blue Port- Konzept des Seehafens Kiel ist der Ausgangspunkt, um weitere Klimaschutzaktivitäten auch beim Hafen voranzutreiben. Neben dem bereits erfolgten Bau der Landstromanlagen für das Norwegenterminal, werden zunächst die Anlegestellen auf dem Westufer mit Landstromanschlüssen versorgt. Ziel ist es, die wirtschaftlichen, rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen kurzfristig zu schaffen, damit Landstrom nicht nur vom Hafen angeboten werden kann, sondern auch tatsächlich abgenommen wird.

Darüber hinaus sollen weiter verstärkt im Verbund mit anderen Kreuzfahrthäfen an Nord- und Ostsee Konzepte entwickelt und umgesetzt werden, wie Kreuzfahrttourismus ökologischer und klimafreundlicher gestaltet werden kann, z.B. durch klimafreundliche und zukünftig klimaneutrale Anreise und Shuttle-services, Landausflüge etc..

 

Der Sektor Abfallvermeidung

Das von der Bundesebene geförderte Klimaschutzteilprojekt „Zero Waste“ startet bereits Mitte 2019 und wird einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Klimabilanz leisten. Auch hier nimmt die Landeshauptstadt Kiel eine Vorreiterrolle ein, indem begleitet von einer Klimabilanz ein umfassendes, stadtweites Abfallvermeidungskonzept erarbeitet wird.

 

5. Vorschlag für vorzuziehende Maßnahmen aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz

Der Masterplan 100% Klimaschutz zeigt bereits einen Pfad auf, wie die LHK die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 erreichen kann. Unter Beachtung der sinnvollen Abfolge und Priorisierung kann die Bearbeitung und Umsetzung der Maßnahmen beschleunigt werden sowie zusätzliche Aktivitäten der Stadtgesellschaft integriert werden, soweit die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen.

Im Folgenden werden Maßnahmen vorgeschlagen, die aus Sicht der Verwaltung im Sinne einer Beschleunigung zügig umgesetzt werden sollten. Deren Auswirkungen können an dieser Stelle nur verkürzt dargestellt werden. Eine vertiefte Betrachtung wird nach der Sommerpause vorgelegt.

 

Allen Vorschlägen gemein ist, dass innerhalb der Verwaltung ein Wandel erfolgen muss, indem der Klimaschutz stets als wichtige Prämisse berücksichtigt und ein Handeln entgegen den Belangen des Klimaschutzes begründet werden muss. Des Weiteren ist es für eine Verankerung des Klimaschutzes in der Stadt notwendig, dass der Masterplan 100 % Klimaschutz in alle Konzepte und Zukunftsstrategien der Landeshauptstadt Kiel integriert (z.B. INSEKK, Zukunftsstrategie 2042) wird. Dies muss sowohl durch die inhaltliche Ausrichtung der jeweiligen Konzepte und Strategien, als auch durch die Expertise der Masterplanmanager*innen, bzw. ggf. auch externer Gutachter, geschehen.

 

Mit dem Beschluss der Ratsversammlung, den Climate Emergency anzuerkennen, sind folgende Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog des Masterplans 100 % Klimaschutz als Grundvoraussetzung verbunden:

  • K-101: Leitlinien für die Berücksichtigung der Klimaschutzziele in zukünftigen Beschlüssen
  • K-102: Verankerung des Klimaschutzes in der Führungsebene

Ziel der Maßnahme K-101 ist es, Leitlinien für die zukünftige breite Verankerung der Klimaschutzziele in der Landeshauptstadt Kiel zu erarbeiten und politisch zu beschließen. Über diesen Prozess sollen alle Beteiligten für klimaschutzaktives Handeln sensibilisiert werden und die Verantwortung dieser Akteure für die Erreichung der Klimaschutzziele hervorgehoben werden. Diese Leitlinien gilt es bei allen relevanten politischen Initiativen und Beschlüssen in der Landeshauptstadt Kiel zu berücksichtigen, um die ehrgeizigen Ziele erreichen zu können. Auch Beschlüsse, die sich vordergründig nicht mit Energieeffizienz und Klimaschutz befassen, können positive Synergieeffekte erzeugen oder auch negative Auswirkungen auf die Zielerreichung die Folge haben.

 

Zu diesem Zweck wird in die städtische Vorlagenstruktur ein neuer Standardprüfpunkt aufgenommen. Neben der Darstellung der finanziellen Auswirkungen in Vorlagen (vgl. Drs. 0549/2019) sollen die Auswirkungen auf den Klimaschutz dargestellt werden, um Handlungsnotwendigkeiten der Landeshauptstadt früh zu erkennen, eine Folgenabschätzung zu ermöglichen und interne wie externe klimarelevante Handlungsweisen zu beeinflussen.

Wichtige strukturelle Entscheidungen, bzw. größere Projekte werden frühzeitig von der Fachexpertise der Klimaschutzabteilung im Umweltschutzamt, bzw. den Masterplanmanager*innen begleitet und in Form einer schriftlichen, ggf. auch externen gutachterlichen Stellungnahme beurteilt.

Die Verankerung des Klimaschutzes in der Führungsebene des städtischen Handlungsbereiches wird derzeit mit der Gründung des Gremiums Masterplan 100 % Klimaschutz unter Vorsitz von Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer initiiert. Dieses tagte erstmalig am 28. Mai 2019, zu seinen Aufgaben gehört die Begleitung der Klimaschutzziele, die Bereicherung mit neuen Ideen, die Entwicklung von Pilotprojekten und das Werben für den Klimaschutz durch öffentliches Eintreten.

Zusätzlich wird im Dezernat des Oberbürgermeisters eine Stabstelle „Mobilität“ eingerichtet, die insbesondere die Planung und Umsetzung eines qualitativ hochwertigen ÖPNV-Systems und damit zusammenhängende Mobilitätsthemen federführend organisieren und damit wesentlich zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität in Kiel beitragen soll.

Weitere organisatorische Maßnahmen mit dem Ziel, Klimaschutzpolitik stärker in den Führungsstrukturen der Stadtverwaltung zu verankern, werden in einer Beschlussvorlage nach der Sommerpause vorgelegt.

Stärkung der Koordinierungsfunktion

Die Verwaltung schlägt vor, zur Stärkung der Koordinierungsfunktion über die bisherigen Aktivitäten der Klimaschutzmanagerinnen hinaus, eine Anlauf- und Koordinierungsstelle im Umweltschutzamt, Abteilung Klimaschutz anzusiedeln.

Die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass in der Stadtgesellschaft eine hohe Bereitschaft besteht, Klimaschutzaktivitäten zu unterstützen, bzw. selbst tätig zu werden. Diese Aktivitäten haben vor dem Hintergrund der Emissionsquellen der Haushalte, des Sektors Mobilität und des Sektors GHD eine besondere Bedeutung. Die Koordinierung, Unterstützung und Beratung in diesen Sektoren sollte deshalb mit zwei neuen Mitarbeiter*innen verstärkt werden, um zusätzliche Maßnahmen, die aus der Stadtgesellschaft heraus hervorgebracht werden, in die Masterplanaktivitäten zu integrieren.

Ein Auftakt für diese Aufgabenstellung wird eine Klimaschutzwerkstatt sein, der im Sommer 2019 im Kieler Schloss unter Mitarbeit des Masterplan-Gremiums und der Stadtverwaltung veranstaltet wird unter dem Motto „Vom Protestslogan zur Klimaschutzmaßnahme“.

Maßnahmen des Sektors Eigener Handlungsbereich

Um der Vorbildfunktion gerecht zu werden, kommt dem eigenen Handlungsbereich eine besondere Funktion zu. Daher hat sich die Landeshauptstadt Kiel mit dem sogenannten Sektorziel 2020 noch einmal ambitioniertere Ziele gesetzt.

Hier sind besonders große direkte Einflussmöglichkeiten der Landeshauptstadt Kiel (Stadtverwaltung und Politik) sowie der städtischen Gesellschaften vorhanden. Die bereits gute Zusammenarbeit mit den städtischen Gesellschaften, wie z. B. in Förderprojekten wie KielFlex oder beim Umweltstammtisch soll in Zukunft noch intensiviert werden, insbesondere um Synergien, wie sie beispielsweise bei einer regionalen Klärschlammverbrennung entstehen, zu nutzen. Bis zum Jahr 2020 sollen im eigenen Handlungsbereich

  • 14 % des Endenergieverbrauchs im Vergleich zu 1990 eingespart werden sowie
  • die Treibhausgasemissionen um 49 % im Vergleich zu 1990 reduziert werden.

Zum eigenen Handlungsbereich mit direkten CO2-Einsparmöglichkeiten zählen insbesondere:

  1. der kommunale Fuhrpark
  2. das Klärwerk Bülk
  3. das städtische Krankenhaus
  4. die Straßenbeleuchtung / Ampel- und Signalanlagen sowie
  5. die kommunalen Gebäude und Liegenschaften

Die Bereiche 1.-4. haben ihre Ziele für 2020 entweder bereits erreicht oder sind auf dem Weg dies zu tun.

Zu 5.: Die in der Beschlussvorlage zum Masterplan Klimaschutz genannten Voraussetzungen für eine Steigerung der Sanierungsrate im Gebäudebestand durch die Immobilienwirtschaft konnten zwischenzeitlich noch nicht erfüllt werden. Angesichts der steigenden städtischen Bautätigkeiten wurden bei der Immobilienwirtschaft zwar zusätzliche Planstellen eingerichtet und weitere in Aussicht gestellt. Aufgrund der anhaltend hohen Baukonjunktur und des fortwährenden Fachkräftemangels können diese aktuell aber nur schwer besetzt werden. Unter diesen Umständen ist zutzlich zu den bereits beschlossenen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen eine Steigerung des Tempos der energetischen Sanierung derzeit nicht erreichbar.

Unter den derzeitigen Voraussetzungen ist die Einhaltung des Sektorzieles „Handlungsbereich Verwaltung“ bis 2020 nicht möglich.

Um der Vorbildfunktion dennoch gerecht zu werden, wird eine Beschleunigung folgender Maßnahmen für den eigenen Handlungsbereich vorgeschlagen:

Klimaschutzmaßnahmen

K-001 Energetische Gebäudesanierung und K-002 Energieeffizienz im Neubau (Kommunale Immobilien)

Ab sofort muss bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von städtischen Liegenschaften, die außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes liegen, eine Wärmeversorgung durch regenerative Energie obligatorisch geprüft werden. Sollte die Prüfung zu Ungunsten einer klimaverträglichen Energieversorgung ausfallen, ist dies zu begründen.

Bei bereits geplanten oder im Bau befindlichen Neubau- und Sanierungsvorhaben, ist zu prüfen, ob der Einsatz von regenerativen Energieerzeugungsanlagen nachträglich noch möglich ist. Kommt es zum Einsatz von regenerativen Energieerzeugungsanlagen, dürfen die angesetzten Investitionsmittel um die daraus resultierenden Mehrkosten überschritten werden.

r die regenerative Stromerzeugung sollen zusätzlich zu den Mitteln des Kompensationsmodells der Landeshauptstadt Kiel Haushaltsmittel zur Errichtung von Solarstromanlagen auf allen dafür geeigneten Dächern städtischer Liegenschaften bereitgestellt werden. Für eine kurzfristige Umsetzung eignen sich beispielsweise die Erhöhung der Leistung der bei der Grundschule Kronsburg geplanten 10 kW Anlage auf 20 kW, sowie die Prüfung zusätzlicher Solaranlagen bei den Mensen der Käthe-Kollwitz-Schule, des Ernst-Barlach-Gymnasiums, der Grundschule Wellsee und den Neubaumaßnahmen für die Feuerwehr sowie mittelfristig auch bei den nach dem Schulbauprogramm noch zu errichtenden Sporthallen

Im Bereich der energetischen Gebäudesanierung wird beispielhaft die Sanierung der Betriebsgeude des ABK als Leuchtturmprojekt vorgeschlagen.

K-007 Energieeffiziente Beleuchtung

Bei Neubauprojekten und Beleuchtungssanierungen soll zukünftig ausschließlich LED-Technologie eingesetzt werden. Sollte von diesem Grundsatz abgewichen werden, ist dies zu begründen. Bei Bestandsgebäuden wird das Beleuchtungsaustauschprogramm fortgeführt, mit dem in den Sporthallen des Gymnasiums Wellingdorf, des Hauses der Initiativen, der Kieler Gelehrtenschule, der Grundschule Holtenau, der Hardenbergschule und der Hermann-Löns-Schule bereits gestartet wurde.

Außerdem ist der sofortige Beginn eines Modellprojektes zur Beleuchtungssanierung mit LED-Retrofit für Kindertageseinrichtungen freier Träger mit Mitteln des Innerstädtischen Contractings möglich.

Green City Plan: Umwandlung von Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs zugunsten des Radverkehrs

Erstmals wurde in Kiel im Jahr 2000 in der Olshausenstraße westlich des Westrings Richtungsfahrbahnen in markierte Radverkehrsanlagen umgewandelt. Im Knooper Weg nördlich der Gutenbergstraße bis zur Beseler Allee wurde dieser Schritt ebenfalls durchgeführt.

Die aktuell vorliegende Untersuchung von Premiumradrouten im Rahmen des Green City Plans schlägt in folgenden Straßen eine genauere Betrachtung diesbezüglich vor, die durch die Verwaltung in die Wege geleitet wird:

-          Eckernförder Straße von Rungholtplatz bis Eichkoppelweg (in Abstimmung mit der Gemeinde Kronshagen) als Radfahrstreifen/Protected Bike Lane; der OBR Suchsdorf hat ebenfalls einen entsprechenden Prüfauftrag im April formuliert.

-          Sophienblatt/Alte Lübecker Chaussee (von Ziegelteich bis zur Stormarnstraße) auf der Nord-/Westseite.

-          Olshausenstraße (zw. Westring und Leibnizstraße), hier wird aktuell sowohl die Verbreiterung der vorhandenen Schutzstreifen als auch die Einrichtung einer Bus/Radkombi-nördlichen Richtungsfahrbahn mit integrierter Protected Bike Lane geprüft.

-          Westring (zw. Stadion/Projensdorfer Straße und Ahlmannstraße) auf der Ostseite.

-          Werftstraße (zw. zur Fähre und Klausdorfer Weg) auf der Nordseite; hier wird perspektivisch die Umwandlung eines Fahrstreifens zu einem gebauten Premiumradweg in 4m Breite verfolgt. Im OBR Ellerbek/Wellingsdorf wurde die Maßnahme im Mai 2019 vorgestellt, im Juni folgt die Vorstellung im OBR Gaarden. Die Fertigstellung für den Gesamtabschnitt wird voraussichtlich in 2025 erfolgen.

Weiterhin gibt es eine Empfehlung des Fahrradforums zur Umwandlung jeweils eines Fahrstreifens in der Preetzer Straße (zw. Sörensenstraße und Ostring), dessen Umsetzung die Verwaltung gerade prüft.

Bis Ende 2019 wird die Verwaltung einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorlegen, welche Straßen in welchem Zeithorizont umgewandelt werden sollen.

K-012 Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf Elektromobilität und Optimierung des Fahrzeugeinsatzes

Ab sofort werden grundsätzlich nur noch E-PKW zur Personenbeförderung für den städtischen Fuhrpark beschafft. Im Nutzfahrzeugbereich ist dem der Fuhrparkleitung (ABK) eine technisch eindeutige Begründung abzugeben, wenn vom Grundsatz einer Elektrofahrzeug-Beschaffung abgewichen werden soll. Generell ist der energieeffizienteste Standard einzusetzen. Von diesem Grundsatz kann nur in begründeten Fällen abgewichen werden. Die Dienstanweisung Fahrzeuge wird in dieser Hinsicht präziser verfasst.

Es wird jedoch angeregt, die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ intensiver zu nutzen und für Teile des Fuhrparks einen vorfristigen Austausch gegen Elektrofahrzeuge durchzuführen. Dieser Austausch könnte für alle Fahrzeuge, die keine speziellen Einbauten (Regalausrüstungen, technischen Gerätschaften etc.) aufweisen und älter als 5 Jahre sind, vorfristig geschehen. Dabei sind die steuer- und gebührenrechtlichen Randbedingungen zu berücksichtigen. Als Zieldatum ist der 31.12.2020 anzustreben.

Eine Aufstockung der personellen Ausstattung der Fuhrparkleitung ist unter diesen Rahmenbedingungen zu prüfen.

K-016 Nachhaltiges Beschaffungswesen

Es erfolgt eine verstärkte Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im den städtischen Beschaffungswesen. Die Menge an beschafften Produkten (z.B. Büro- und anderes Verbrauchsmaterial, Nahrungsmittel, Getränke) bietet erhebliches Potential, um gezielt Umweltbelange und damit auch die Entwicklung innovativer umweltfreundlicher Produkte noch stärker als bisher zu unterstützen. Auch bei der Vergabe von Aufträgen sollen ökologische Kriterien noch deutlicher becksichtigt werden. Dafür notwendig sind die Erarbeitung von Nachhaltigkeitskriterien, die Überarbeitung der Beschaffungsrichtlinie und deren konsequente Umsetzung.

M-001 Vorhandene Infrastruktur instand halten

Die Radwegeinfrastruktur in Kiel weist eine Vielzahl von Streckenabschnitten auf, an denen die vorhandenen Radwegoberflächen brüchig, holperig und sanierungsbedürftig sind. Im Rahmen des „Climate Emergency“ wird der Radwegeinfrastruktur eine noch höhere Priorität zugewiesen, um neben den Ausbaumaßnahmen im Rahmen der Velopremiumrouten und Velorouten auch in der Fläche zügig zu Qualitätsverbesserungen zu kommen. Hierfür wird im Frühjahr 2020 eine Radwegsanierungsoffensive gestartet, in der alle 6 Monate im Bestand zusätzliche Radwegerchtigungen durchgeführt werden.

In der Regel ist für die Radwegesanierung ein spezieller Radwege-Asphaltfertiger im Einsatz. Dieser wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst für zwei bis drei Woche verbindlich gebucht. In dieser Zeit werden dann die entsprechend ausgewählten und vorbereiteten Radwegeabschnitte mit einer neuen Oberfläche versehen.

Zur Identifikation und Auswahl der Streckenabschnitte wird eine Kommunikationsplattform sowie ein Aufruf an die Ortsbeiräte gestartet werden, in dem die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, Radwege für diese ad-hoc-Sanierungen vorzuschlagen.

Die Verwaltung wird kurzfristig eine gesonderte Geschäftliche Mitteilung vorlegen, in der die verschiedensten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs dargestellt werden, die jüngst umgesetzt worden sind bzw. derzeit oder in Kürze umgesetzt werden.

M-002 Ausbau der Fahrradinfrastruktur

Neben den Bestandsertüchtigungen wird für die Überplanung und Neuplanung von Fahrradinfrastruktur eine bessere Personalausstattung geschaffen, um schneller in der Schaffung neuer Radverkehrsinfrastruktur voran zu kommen. Bereits heute zeigt sich, dass die Anforderungen für eine bessere Radverkehrsinfrastruktur sowie Beantwortung von Anfragen erheblichen Aufwand mit sich bringen, so dass z.T. eine zügige Abarbeitung nicht mehr möglich ist. Um ein schnelleres Vorankommen für die Fahrradinfrastruktur sicherstellen zu können, sind aktuell bereits fünf Stellenplananträge für die Haushaltsberatungen 2020 gestellt worden, die die Bereiche Planung, Planbearbeitung und Bauleitung von Radverkehrsvorhaben betreffen.

Neben den personellen Kapazitäten im Planungsprozess sind auch die Haushaltsmittel entsprechend anzupassen. Vor den Haushaltsberatungen 2020 wird vom Tiefbauamt erarbeitet werden, wie der Mittelumsatz für die Radverkehrsinfrastruktur kurzfristig von aktuell etwa 17 € auf mindestens30 € je Einwohner*in (d.h. Erhöhung auf rd. 7,5 Mio. €hrlich) in Kiel gesteigert werden kann und welche Maßnahmen des Ausbaus konkret vorgezogen werden können. Das Konzept soll ab 2020 greifen und bis 2030 zu mindestens 50 Mio. € zusätzlichen Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur führen.

Zur Erhöhung der Kapazität zur Beantwortung von Anfragen aus Gremien und Bürgerschaft ist zudem eine Unterstützung der Funktion des Radverkehrsbeauftragten durch eine zugeordnete Assistenz vorzunehmen.

M-003 Leistungsfähiger öffentlicher Verkehr (ÖV)

Folgende Maßnahmen sind im Bereich ÖPNV geplant:

Busverkehr:

In 2020 werden als große ÖPNV-Maßnahmen die ersten 37 Elektro-Gelenkbusse beschafft und die Verstärkung der stark ausgelasteten Linie 11 auf einen 7,5-Minuten-Takt umgesetzt. Auf der Linie 11 als Kiels am dichtesten bedienter und am stärksten nachgefragter Linie kann dann alle 7,5 Minuten auf der Holtenauer Straße, in der Innenstadt, auf der Werftstraße und in Dietrichsdorf rein elektrisch gefahren werden.

Zusätzlich wird voraussichtlich in 2020 die Linie 34 zwischen Hauptbahnhof und Elmschenhagen bzw., Kroog auf einen ganztägigen 15-Minuten-Takt verdichtet. Hierdurch entsteht vor allem in Elmschenhagen, aber auch in Gaarden, ein sehr viel dichteres Angebot mit den Linien 31, 32 und 34.

Die weiteren in 2020 zu beschaffenden Elektro-Busse (insgesamt 37 Fahrzeuge) sollen auf den Linien 6, 31, 32 und 81 eingesetzt werden. Hierzu werden zur Ladung der Busse an den Endhaltestellen in der Wik, in Suchsdorf und in Mettenhof sowie auf dem Betriebshof Werftstraße Pantographen errichtet.

Der Zeitpunkt der Umsetzung dieser Maßnahmen ist stark von der Lieferung und Verfügbarkeit der neuen Fahrzeuge abhängig. Da es sich bei Elektro-Gelenkwagen um Neuentwicklungen am Beginn der Serienreife handelt, kann hier noch kein verlässliches Datum genannt werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Fahrzeuge im Herbst 2020 ausgeliefert werden und einsatzbereit sind.

Des Weiteren hängt die Umsetzung der Maßnahmen davon ab, ob genügend Fahrpersonal gefunden wird. Schon die Maßnahmen Nachtbusnetz und Sonntagsvormittagserweiterung können deswegen erst zum Dezember 2019 umgesetzt werden.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass eine Optimierung des bestehenden ÖPNV-Angebotes (derzeitiger Busbetrieb) mittel- und langfristig nicht ausreichend sein wird, um die Kapazitätsengpässe im Busverkehr beheben und die Klimaschutzziele einhalten zu können. Damit ist die Einführung eines neuen ÖPNV-Systems ein zentrales Mobilitäts- und Klimaschutzprojekt in Kiel. Aus diesem Grund wurde die Einführung eines hochwertigen ÖPNV-Systems bereits beschleunigt. Aktuell wird eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet sowie kurzfristig weitere Planungsschritte eingeleitet. Über den Verfahrensstand sowie das weitere Vorgehen wird in den Geschäftlichen Mitteilungen Drs. 0432/2019 und Drs. 0570/2019 berichtet. Nach Abschluss der Mitte nächsten Jahres beginnenden Trassenstudie wird eine konkrete Festlegung der Systemvariante sowie ein Zeitplan für den Bau und die Inbetriebnahme erfolgen können.

rdeschifffahrt/Tarif:

Zum 01.07.2019 wird probeweise die Fahrradmitnahme auf der F2 kostenlos angeboten werden. Dies ist auch Teil des Green City Plans. Um der Maßnahme mehr Gewicht zu geben, ist geplant aus dem Probebetrieb übergangslos in den Regelbetrieb zu gehen.

Zurzeit wird geprüft, die F2 ab 2020 auch für Fahrgäste kostenlos anzubieten. Um die Maßnahme als Kern einer Verbesserung der Ost-/West-Verbindung möglichst im Frühjahr 2020 umsetzen zu können, erfolgen die Vorbereitungsarbeiten dafür bis Ende 2019.

Sobald erste Erfahrungen mit den neu angeschafften Hybrid-Fähren und den Tarifverbesserungen auf der Linie F 2 vorliegen, wird die Verwaltung darlegen, wie Netzdichte, Taktung, Schnelligkeit und Tarifsystem der Fördeschifffahrt weiter verbessert werden können.

Tarifmaßnahmen:

hrend oben genannte Themen fest geplant sind, sollten gerade Maßnahmen aus dem Bereich Tarif z.B. im Rahmen der Zukunftswerkstatt ÖPNV gemeinsam erörtert werden. Hierbei sind Themen zu beleuchten, die die LHK alleine für ihre Mitarbeiter*innen umsetzen kann (verbessertes Jobticket), Maßnahmen für bestimmte Gruppen in Kiel (Jobticket bei anderen Arbeitgebern, Schülerticket-Vergünstigungen) sowie allgemeine Tarifveränderungen (Stichwort 1-Euro-Ticket; bereits in vielen Varianten von der Verwaltung als Diskussionsgrundlage untersucht). Der Oberrgermeister hat hierzu bereits Gespräche mit der Landesregierung und mit NAH.SH GmbH aufgenommen.

Konkretes Ziel ist es, in zunächst zwei Stufen (voraussichtlich ab August 2020 und Januar 2021) für die Beschäftigen der Landeshauptstadt Kiel, die Beschäftigten der städtischen Betriebe und die Beschäftigten großer Institutionen (z.B. Landesregierung, Hochschulen, UKSH) und Unternehmen mit zunächst mindestens 20.000 in Kiel Beschäftigten attraktive Job- und Azubi-Tickets anzubieten und die Zahl kontinuierlich auszubauen.

Weiterhin sollte auch über Maßnahmen aus dem Bereich Verkehrslenkung/-regelung in Anlehnung an den Maßnahmen der Stadt Wiesbaden gesprochen werden. Insbesondere sollte über eine deutliche Mehrung von Busspuren nachgedacht werden. Nur so kann der ÖPNV auch kurz- bzw. mittelfristig am Stau vorbeifahren und gegenüber dem Kfz-Verkehr an Attraktivität gewinnen.

M-013 Ruhender Verkehr

Im Rahmen des Green City Plans wird eine Neubewertung und Neuordnung des Parkraums (Maßnahme I.a-8 aus Green City Plan) erfolgen. Begleitend können weitere Punkte des Maßnahmenblatt M-013 Ruhender Verkehr kurzfristig in Umsetzung gebracht werden.

Durch ein höheres Augenmerk auf dem Parkraum soll insbesondere die Nutzung der vorhandenen Parkhauskapazitäten gesteigert werden, um auf Straßen und Plätzen die notwendigen Kapazitäten für die Bedürfnisse von Fußgehenden, Radfahrenden und Lieferverkehr zu schaffen sowie Behinderungen und Gefährdungen im Straßenraum abzubauen.

Umsetzungsmaßnahmen

K-105 Verankerung von Klimaschutz in der Bauleitplanung und der Stadtentwicklung

In der Ausgangsbilanz des Masterplans 100 % Klimaschutz verfügt der Sektor Haushalte und Einwohner*innen über den größten Anteil beim Endenergieverbrauch und den Treibhausgasen. Um diesen Einfluss nicht noch zu erhöhen und aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiten, müssen neue Baugebiete bereits heute hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen geprüft bzw. die Voraussetzungen für eine klimafreundliche Stadtentwicklung geschaffen werden. Insbesondere für Baugebiete, die außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets liegen, muss daher begleitend zu Bauleitplanverfahren obligatorisch die Erstellung eines Energieversorgungskonzeptes erfolgen, das die Prüfung von mindestens drei unterschiedlichen Versorgungsvarianten auf Basis regenerativer bzw. innovativer Technologien zur Deckung der zukünftigen Energiebedarfe umfasst. Neben einer Energie- und Klimabilanz, welche die entwickelten Varianten hinsichtlich der Energiebedarfe und CO2-Emissionen bewertet, muss auch eine ökonomische Bewertung der Versorgungsvarianten erfolgen. Nur auf Basis von Energiegutachten dieser Art kann beurteilt werden, welche Energieversorgung an dem jeweiligen Standort die geeignete ist. Eine Versorgung ohne den Einsatz von regenerativen Energien kann, wenn überhaupt, nur in begründeten Einzelfällen erfolgen. Die Energieversorgungskonzepte werden von unabhängigen externen Gutachtern durchgeführt. Die Kosten dafür sind bei den Planungskosten zu berücksichtigen.

Am Beispiel „Kieler Süden“ wird das Verfahren derzeit verwaltungsintern erprobt. Für das Gebiet Holtenau-Ost ist eine Energiefachplanung aufgrund der eingeworbenen Fördermittel obligatorisch. Der Bereich soll von Anfang an als Vorbildprojekt in Bezug auf eine klimafreundliche Planung und Umsetzung konzipiert werden.

Analog zum Sektor Haushalte und Einwohner*innen müssen ähnliche Instrumente auch für die Entwicklung von Gewerbegebieten eingesetzt werden. Die Entwicklung des Gewerbegebietes Friedrichsort sollte unter dem Leitbild eines „grünen Gewerbegebietes“ erfolgen. Für das Gewerbegebiet Boelckestraße, das demnächst in die Vermarktung gehen soll, gilt es gemeinsam mit der Kieler Wirtschaftsförderung zu prüfen, welche weiteren Nachhaltigkeitskriterien noch einfließen können.

K-108 Betriebliches Mobilitätsmanagement für den kommunalen Bereich

r ein betriebliches Mobilitätsmanagement bei der Landeshauptstadt Kiel sind im Rahmen der Erstellung des Green City Plans einige wichtige Grundlagen geschaffen worden, die für eine Umsetzung benötigt werden. So konnte bereits eine betriebliche Mobilitätsanalyse durchgeführt werden. Aktuell wird eine Plattform zur Organisation der Mitarbeitermobilität auf Dienstreisen entwickelt (Maßnahme ii.e-2a des Green City Plan).

Aufgrund der großen Einwirkungsmöglichkeiten im Mitarbeiterbereich der Landeshauptstadt Kiel ist ein zentrales Betriebliches Mobilitäts- und Elektromobilitätsmanagement wie im Green City Plan empfohlen einzurichten. Angesichts einer täglichen Verkehrsleistung der Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Kiel von 121.000 Kilometern auf ihren Arbeitswegen sollte die personelle Ausstattung vergleichbar dem betrieblichen Gesundheitsmanagement bemessen werden.

Zur Ratsversammlung am 19.9.2019 wird die Verwaltung in Umsetzung eines entsprechenden Ratsbeschlusses aus 2018 eine Beschlussvorlage einbringen, wie rückwirkend ab 2017 die dienstlich veranlassten Flüge klimaneutral abgewickelt werden.

Im Rahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements sind ggf. auch die Vergabegrundsätze für durch die LHK unentgeltlich zur Verfügung gestellte Stellplätze für dienstlich genutzte Fahrzeuge an Dienststandorten unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes zu reformieren.

K-110 Intensivierung kommunales Intracting und Kompensationsmodell

Das Innerstädtische Contracting (Intracting) hat sich seit 1995 bewährt. Über dieses Programm kann nahezu jede Klimaschutzmaßnahme, die sich nicht sofort wirtschaftlich rechnet, innerhalb der Stadtverwaltung finanziert werden. Daher soll das Innerstädtische Contracting im nächsten Haushalt aufgestockt werden. Insbesondere der investive Anteil des Innerstädtischen Contractings sollte um mindestens 750.000 Euro erhöht werden, um die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im eigenen Handlungsbereich weiter zu ermöglichen und auszubauen. Das Intracting-Angebot richtet sich an alle Ämter der Landeshauptstadt Kiel sowie an die städtischen Gesellschaften.

Wird eine Energieeffizienzmaßnahme oder der Einsatz von energieeffizienten Technologien aus Kostengründen abgelehnt, kann dies nur geschehen, wenn auch eine Finanzierung über das Intracting gescheitert wäre.

K-111 Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement für städtische Events

Die bereits eingeführten Maßnahmen und Pilotprojekte bei der Kieler Woche (z.B. Mehrwegpfandsystem, Ökostrom, bewachtes Fahrradparken, Verbot von Plastikstrohhalmen) werden nach einer Evaluation auf alle weiteren städtischen Events übertragen und im Rahmen einer Strategie weiter ausgebaut. Zusätzlich werden die Auflagen für Events auf städtischen Flächen und in städtischen Räumen um die nachhaltigen Vorgaben, die sich bewährt haben, erweitert.

K-112 Reduzierung des Stromverbrauchs in Rechenzentren und Serverräumen

Die guten Erfahrungen, die mit der Energieeinsparung von 70 % beim Serverbetrieb des ABK gemacht wurden, werden auf alle Server der Landeshauptstadt Kiel übertragen. Die LHK wurde im letzten Jahr bereits für ihre Aktivitäten im Bereich der „Green IT“ beim Wettbewerb „Klimaaktive Kommune“ durch die Bundesumweltministerin ausgezeichnet.

K-123 Auflagen bei Grundstücksverkäufen

Neben dem erzielbaren Kaufpreis müssen weitere Kriterien geprüft werden, die in die Verkaufsentscheidung einfließen. U.a. über das Instrument der Konzeptausschreibung werden z.B. auch innovative Wohnformen und neue Wohnkonzepte sowie besonders energieeffiziente Gebäudekonzepte bei der Grundstücksvergabe begünstigt.

Bei Grundstücksverkäufen ist die Einhaltung des Kieler Energiestandards festgeschrieben und fließt in die städtebaulichen Verträge bzw. in die Durchführungsverträge ein. Insbesondere für Grundstücke außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets sollte eine Versorgung aus regenerativen Energieerzeugungsanlagen obligatorisch sein, d.h. es kann nur in seltenen Ausnahmefällen davon abgewichen werden.

Das Umweltschutzamt ist dabei koordinierend eingebunden und steht Projektentwicklern und Investoren beratend zur Seite.

K-128 Prüfung von Freiflächen für die Nutzung zur Erzeugung erneuerbarer Energien

Um die regenerative Energieerzeugung auf dem Stadtgebiet zu steigern, bedarf es einer Detailuntersuchung zur Nutzung von Freiflächen. Dabei sind Flächenkonkurrenzen zum Umwelt- und Naturschutz dringend zu beachten. Mögliche Fchen für die Installation von Photovoltaik sind beispielsweise auf dem Gelände des Klärwerk Bülk (in Abstimmung mit der Gemeinde Strande, auf deren Territorium das Klärwerk liegt) oder des Flughafens denkbar, wobei die Installationen den Anforderungen an die Betriebssicherheit entsprechenden müssen und betriebliche Bedarfe nicht einschränken dürfen.

Hier sollte insbesondere auch die Einbindung von Bürgerenergiegenossenschaften geprüft werden.

 

 

E-116 Initiierung Energieverbund KielRegion

Aufgrund der hohen Bebauungsdichte und der begrenzten Zahl an Freiflächen sowie der großen Flächenkonkurrenz ist es einer Stadt wie Kiel nicht möglich, die Energie für sämtliche Bedarfe auf dem Stadtgebiet nachhaltig zu erzeugen. Der Masterplan 100 % Klimaschutz geht davon aus, dass spätestens im Zeitraum zwischen den Jahren 2045 und 2050 umfassende Veränderungen im Kieler Energiesystem notwendig sind, um das Ziel der CO2-Neutralität im Jahr 2050 erreichen zu können. Soll die Klimaneutralität bereits früher erreicht werden, müssen auch diese Veränderungen früher eintreten.

Das bedeutet, dass bereits frühzeitig die richtigen Weichen gestellt und in Planungen das Langfristziel der CO2-Neutralität berücksichtigt werden müssen. Eine Vertiefung der im Rahmen des Projekts „Masterplan 100 % Klimaschutz“ erfolgten Analyse der lokalen und regionalen Potentiale regenerativer Energieversorgung (u.a. Biomethan und feste Biomasse) muss dringend erfolgen.

Mit dem Ziel, einen Energieverbund KielRegion aufzubauen, muss frühzeitig der Dialog mit dem Kieler Umland, der KielRegion und dem Land Schleswig-Holstein gesucht werden, um eine Abstimmung über die zukünftige Nutzung der vorhandenen regionalen Potentiale regenerativer Energieträger zu initiieren.

Anschließend sollte mit Blick auf das Ziel einer CO2-neutralen Energieversorgung in der Landeshauptstadt Kiel eine Strategie entwickelt werden, welche Projekte und Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt notwendig werden. Dazu ist eine Vielzahl an Umsetzungsmaßnahmen aus dem Sektor Energieversorgung zu integrieren, z.B. die Maßnahmen E-106 (Prüfung regionaler Biomethanpotentiale), E-108 (Untersuchung der Möglichkeiten und Potentiale saisonaler Wärmespeicher), E-111 (Detailuntersuchung Potentiale überbetriebliche Abwärmenutzung), E-112 (Detailuntersuchung Notwendigkeit für Stromspeicher im Strom-Verteilnetz), E-113 (Detailuntersuchung Quellen Umgebungswärme für große Wärmepumpen (> 500 kW)), E-114 (Detailuntersuchung Betriebsweise des Kieler Küstenkraftwerks im Jahr 2050) und E-115 (Detailuntersuchung gesamtenergetische Betrachtung Klärschlammverbrennung).

Angesichts der Bedeutung der Verfügbarkeit und des schnelleren Einsatzes regenerativer Energieträger bei der Wärmeversorgung sollte mit der Erstellung einer regionalen Studie sowie die Einbindung und Umsetzung der oben beschriebenen Teilmaßnahmen inklusive der Einwerbung weiterer Fördermittel begonnen werden und dafür das Masterplan-Team durch eine neue Mitarbeiter*in verstärkt werden.

Ü-102 Leuchtturmprojekte

Bei Leuchtturmprojekten handelt es sich um Projekte, welche die Ziele des Masterplan 100 % Klimaschutz (95 % Treibhausgas-Reduktion und 50 %-Endenergieeinsparung) auf Projektebene erreichen und sichtbar machen. Um die Vorbildrolle der Landeshauptstadt Kiel zu verdeutlichen, werden diese Leuchtturmprojekte auch seitens der öffentlichen Hand initiiert. Leuchtturmprojekte, die von der Privatwirtschaft oder durch Initiativen ins Leben gerufen werden, können von der Stadt gefördert und begleitet werden. Auch die Kieler Hochschulen sollen dabei mit in die Begleitung und Unterstützung von Leuchtturmprojekten einbezogen werden.

Vorgeschlagen wird eine Leistungsschau 100 % Klimaschutz beispielsweise im Jahr 2022, bei der, vergleichbar zur Innovativen Bauausstellung InBA® im Jahr 2008, Leuchtturmprojekte in der Landeshauptstadt präsentiert werden und somit zeigen, dass die Ziele des Masterplan 100 % Klimaschutz erreicht werden können. Präsentiert werden können unter Vorbehalt der Umsetzung z.B. der jeweilige Stand der klimafreundlichen Stadtquartiere Kieler Süden, Torfmoorkamp und Holtenau-Ost, die innovative Energieversorgung im Schulzentrum Elmschenhagen und in Holtenau, das klimafreundliche Gewerbegebiet HIP Kiel-Wellsee sowie das Küstenkraftwerk K.I.E.L., der Hafen Kiel und Themen zur E-Mobilität und Digitalisierung. Weitere Projekte wie z.B. der Neubau der IB.SH müssen noch hinsichtlich ihrer Kompatibilität geprüft werden. Darüber hinaus sollten u.a. durch die Mitglieder des „Gremiums Masterplan 100 % Klimaschutz“ weitere Leuchtturmprojekte identifiziert und akquiriert werden.

r die Projektleitung zur Vorbereitung einer Masterplan-Leistungsschau, die Koordination der Leuchtturmprojekte sowie die Einwerbung weiterer Fördermittel und Sponsoren sollte das Masterplan-Team durch eine neue Mitarbeiter*in verstärkt werden.

Ü-103 Ausweitung Klimaschutzfonds

Seit 1996 fördert die Landeshauptstadt Kiel mit dem Kieler Klimaschutzfonds Institutionen, Unternehmen, Verbände, Vereine, Gruppen und Einzelpersonen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Einführung und Nutzung regenerativer Energien, zur Einführung und Nutzung innovativer Technologien zur rationellen Energienutzung und zur Einsparung von Energie.

Um die Potentiale im Sektor Haushalte und Einwohner*innen sowie bei den Kieler Unternehmen zu heben und deren Engagement weiterhin zu unterstützen, bedarf es einer deutlichen Ausweitung des Klimaschutzfonds. Aufgrund der großen Potentiale im Gebäudebestand ist zu prüfen, ob ein kommunales Förderprogramm für Sanierungsmaßnahmen in privaten Haushalten etabliert werden kann. Eine Aufstockung ist im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellung zu beraten.

Ü-107 Energetische Quartierskonzepte

Die Erstellung von energetischen Quartierskonzepten und die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen durch ein begleitendes Sanierungsmanagement (KfW-Programm 432 „Energetische Stadtentwicklung“) haben sich zunehmend als geeignete und wichtige Instrumente zur Steigerung der Sanierungsquote herausgestellt und sollen noch intensiver genutzt werden. Derzeit existieren sieben energetische Quartierskonzepte auf dem Kieler Stadtgebiet, davon befinden sich drei in der Umsetzungsphase, dem Sanierungsmanagement.

Die Konzepte entwickeln Lösungen im Dialog mit den Akteuren vor Ort, zeigen wichtige Einsparpotentiale auf, legen gebäudeübergreifende Lösungen dar und ermöglichen somit Synergieeffekte für ganze Quartiere. Sie bieten auch die Möglichkeit, zukünftig verstärkt weitere Belange der Kieler Stadtentwicklung, wie Nachverdichtung, Barrierefreiheit, Grünkonzepte, Kinder und Jugendbelange mit zu integrieren. Darüber hinaus bieten sie wichtige Entscheidungshilfen und Grundlagen für die in Kiel ansässigen bzw. vertretenen Wohnungsunternehmen bei der Instandhaltung und Modernisierung ihrer Bestände und tragen somit auch zur Schaffung und zum Erhalt von attraktivem Wohnraum bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Klimaschutzziele bei.

Um die genannten Synergieeffekte zu erzielen, wird die Stadt eine noch aktivere Rolle bei der Definition und Akquise neuer Quartiere übernehmen und somit gesamtstädtische Entwicklungsstrategien wie z.B. Klimaschutzstadt Kiel, Modellregion Elektromobilität, Umsetzung Wohnbauatlas etc. auf der Quartiersebene umgesetzt werden.

Weiterentwicklung der Kommunikationsmaßnahmen

Im Masterplan 100 % Klimaschutz wurden bereits Kommunikationsmaßnahmen definiert, die für ein klimafreundliches Verhalten und für Akzeptanz der Klimaschutzmaßnahmen werben sollen. Soll die Klimaneutralität noch vor dem Jahr 2050 erreicht werden, muss noch stärker bei den städtischen Mitarbeitern, in der Bevölkerung und bei den ansässigen Unternehmen für die Ziele und Maßnahmen geworben werden. Ein Ausbau der Kommunikationsstrategie ist daher obligatorisch.

Neben einer allgemeinen Kampagne sollten auch die bereits angebotenen Instrumente und Dienstleistungen verstärkt beworben werden; dazu zählen z.B. das Solarkataster, der Klimaschutzfonds und das Innerstädtische Contracting. Aber auch die realisierten Projekte der Landeshauptstadt Kiel sollten besser kommuniziert werden, um Nachahmer anzuregen.

Konkret beabsichtigt die Verwaltung, eine umfassende, sich an die breite Bevölkerung und Unternehmen richtende Informationskampagne umzusetzen. Die Kampagne soll über die Notwendigkeit und Möglichkeiten klimafreundlichen Verhaltens im privaten, unternehmerischen und gesellschaftlichen Bereich aufklären und auch mit Blick auf die Überschreitung der Stickoxidwerte am Theodor-Heuss-Ring dafür werben, mit einem umweltfreundlichen Mobilitätsverhalten gleichermaßen zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung beizutragen.

Voraussetzungen für das Vorziehen von Maßnahmen

Wie zuvor beschrieben befindet sich derzeit eine Vielzahl von empfohlenen Maßnahmen des Masterplans 100 % Klimaschutz in der Umsetzung. Die zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen sind dadurch mehr als ausgelastet. Ein Vorziehen von zusätzlichen Maßnahmen darf dementsprechend nicht dazu führen, dass sich dafür die Umsetzung bereits begonnener Projekte und Maßnahmen verzögert oder derartige Aktivitäten zurück gestellt werden müssen bzw. nicht in gewohnter Qualität fortgeführt werden können. Um Anreize für Unternehmen und Haushalte zu schaffen, dürfen außerdem auch die Umsetzungs- und Kommunikationsmaßnahmen nicht vernachlässigt werden.

Ein Vorziehen der zuvor aufgeführten Maßnahmen ist folglich nur möglich, wenn kurzfristig zutzliche finanzielle und personelle Ressourcen in den betroffenen Verwaltungseinheiten zur Vergung stehen. Um bereits ohne eine Beschleunigung auch über das Jahr 2020 hinaus eine Betreuung der zahlreichen Projekte und Maßnahmen gewährleisten zu können, wurde in den Stellenplananträgen für das Jahr 2020 eine Verstetigung der zwei geförderten Masterplanstellen (Umweltschutzamt und Tiefbauamt), die zum 30.06.2020 auslaufen, sowie die Entfernung des KW-Vermerkes bei der Projektleitung zum Masterplan 100 % Klimaschutz beantragt. Des Weiteren wurde im Umweltschutzamt eine weitere Stelle für die Koordinierung des Klimaschutzes bei Bau-, Stadtentwicklungs- und Quartiersprojekten beantragt, die sich insbesondere den Maßnahmen K-105, Ü-102 und Ü-107  widmen soll. Die zuvor genannten Maßnahmen machen deutlich, dass insbesondere in dem Bereich der klimafreundlichen Stadtentwicklung eine Aufstockung der personellen Kapazitäten notwendig ist.

Eine qualitativ hochwertige Durchführung aller Maßnahmenrde darüber hinaus noch weitere personelle Kapazitäten erfordern. Die Stellenplananträge werden zur nächsten Haushaltsaufstellung der Ratsversammlung zur Entscheidung vorgelegt.

Die empfohlenen Maßnahmen gehen z.T. mit zusätzlichem finanziellem Aufwand einher. Dieser umfasst sowohl Mittel für erforderliche Gutachten und Beraterhonorare, z.B. bei der Maßnahme „Initiierung des Energieverbundes Kiel Region“ mit den dazugehörigen Detailuntersuchungen, aber auch zusätzliche investive Mittel, z.B. bei den Maßnahmen „Leuchtturmprojekte“ und „Energieeffizienz in Neubau und energetische Gebäudesanierung“. Darüber hinaus ist ggf. auch mit einem höheren Weiterbildungsetat für die Mitarbeiter*innen der städtischen Verwaltung zu rechnen, um die neuen Handlungsweisen und Kenntnisse zu etablieren. Eine pauschale Quantifizierung der notwendigen Mittel ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, muss aber beachtet und ggf. bereitgestellt werden. Die erforderlichen Mittel werden für die kommenden Haushaltsberatungen im Haushaltsentwurf eingestellt.

Die Aufzählung der Maßnahmen, die ggf. vorgezogen werden können, wird in Zukunft ständig aktualisiert, zumal Absprachen mit weiteren Akteuren in der Kürze der Zeit nicht stattfinden konnten. Die Liste kann zu einem späteren Zeitpunkt weiter erläutert und ausgearbeitet werden. Die Maßnahmen, die in dieser geschäftlichen Mitteilung erläutert wurden, werden nach der Sommerpause in einer separaten Beschlussvorlage der Ratsversammlung zur Entscheidung vorgelegt.

 

Anlage 1: Übersicht der in Umsetzung / Planung befindlichen Klimaschutz-, Umsetzungs- und Kommunikationsmaßnahmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

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Jun 13, 2019 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen