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Antrag der Verwaltung - 0648/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilaufhebung des Sperrvermerks bei der Investitionsnummer 1115050162 – Sanierung Kieler Schloss
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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Aug 13, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Unter der Investitionsnummer 1115050162 sind für die Jahre 2019 bis 2022 die Mittel für die Sanierung des Konzertsaals am Kieler Schloss wie folgt veranschlagt:
Ansatz 2019 | VE 2019 | Ansatz 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 |
1,55 Mio. Euro | 3,0 Mio. Euro | 8,0 Mio. Euro | 6,0 Mio. Euro | 3,0 Mio. Euro |
Die Veranschlagt basiert auf den zum Zeitpunkt der Haushaltsberatung vorliegenden Erkenntnissen aus dem Sanierungsgutachten und wird mit der Aufstellung des Haushalts 2020 aktualisiert. Da zum Zeitpunkt der Veranschlagung noch nicht alle Unterlagen gem. § 12 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung vorlagen, wurde die Investitionsmaßnahme mit einem Sperrvermerk versehen.
Die zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlichen Planungs- und Projektsteuerungsleistungen sind ebenfalls aus der Investitionsmaßnahme zu finanzieren. Da diese Leistungen auch für die Konkretisierung der Haushaltsunterlagen benötigt werden, ist eine teilweise Freigabe der Mittel ohne Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung erforderlich.
Mit der Drucksache 0437/2019 wurde der Sperrvermerk bereits für einen Teilbetrag in Höhe von 50.000 Euro aufgehoben, um ein externes Büro mit der Vorbereitung und Durchführung der VgV-Verfahren zur Auswahl und Beauftragung der externen Architekten und Fachingenieure beauftragen zu können.
Aktuell soll der Auftrag für die Projektsteuerung der Konzertsaalsanierung vergeben werden (siehe Drs. xxxx/2019)
Das Amt für Finanzwirtschaft hat die Vorlage mitgezeichnet.
Doris Grondke
Stadträtin