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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0651/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Maßnahmenbeschreibung:

 

Im Oppendorfer Weg wurde im Jahr 2017 die Beleuchtungsanlage erneuert und verbessert. Dabei wurden die Holzmasten mit Freileitung durch Stahlrohrmasten mit Erdverkabelung ersetzt. Daraus ergibt sich eine geringere Störanfälligkeit.

 

Es handelt sich hierbei um eine Aus- und Umbaumaßnahme, für die nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein

in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung von den Mit-/Eigentümern, Mit-/Eigentümerinnen bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben sind.

 

Abrechnungsgebiet:

 

Das Gebiet umfasst alle Grundstücke, die von dem Teil des Oppendorfer Weges erschlossen sind, der sich auf Kieler Stadtgebiet befindet. Der Wechsel zur Gemeinde Schönkirchen bildet sowohl nordwest- als auch südostwärts die Grenze der Einrichtung.

 

Beitragsrelevante Daten:

 

Klassifizierung der Straße

Anliegerstraße

Beitragsfähiger Aufwand

ca. 67.000 €

Städtischer Anteil

ca. 10.000 €

Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen

ca. 57.000 €

Beitragsbelastungen

(ohne städtische Grundstücke)

ca. 40 € bis 2000 €

 

Im Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf eine entsprechende Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Aug 15, 2019 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen