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Geschäftliche Mitteilung - 0651/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhebung von Ausbaubeiträgen in der Straße Oppendorfer Weg
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Aug 15, 2019
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Sachverhalt/Begründung
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Im Oppendorfer Weg wurde im Jahr 2017 die Beleuchtungsanlage erneuert und verbessert. Dabei wurden die Holzmasten mit Freileitung durch Stahlrohrmasten mit Erdverkabelung ersetzt. Daraus ergibt sich eine geringere Störanfälligkeit.
Es handelt sich hierbei um eine Aus- und Umbaumaßnahme, für die nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein
in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung von den Mit-/Eigentümern, Mit-/Eigentümerinnen bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben sind.
Abrechnungsgebiet:
Das Gebiet umfasst alle Grundstücke, die von dem Teil des Oppendorfer Weges erschlossen sind, der sich auf Kieler Stadtgebiet befindet. Der Wechsel zur Gemeinde Schönkirchen bildet sowohl nordwest- als auch südostwärts die Grenze der Einrichtung.
Beitragsrelevante Daten:
Klassifizierung der Straße | Anliegerstraße |
Beitragsfähiger Aufwand | ca. 67.000 € |
Städtischer Anteil | ca. 10.000 € |
Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen | ca. 57.000 € |
Beitragsbelastungen (ohne städtische Grundstücke) | ca. 40 € bis 2000 € |
Im Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf eine entsprechende Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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