Infosystem Kommunalpolitik
Interfraktioneller Antrag - 0734/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Feuerwerke ganzheitlich betrachten und begrenzen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SSW-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Aug 22, 2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Innen- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
Sep 3, 2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Kulturausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
Sep 24, 2019
|
Antrag
Antrag:
- Als wichtigen Schritt zum Gesundheits- und Klimaschutz sehen wir eine Überprüfung der Genehmigungspraxis bei Feuerwerken. Daher bittet die Kieler Ratsversammlung die Verwaltung um eine Prüfung der bisherigen Genehmigungspraxis bei privaten Feuerwerken und bittet um Darlegung der rechtlichen Möglichkeiten, diese Genehmigungen künftig zu reduzieren oder einzuschränken. Hierzu gehört auch eine Aufstellung der in den vergangenen drei Jahren genehmigten Feuerwerke.
- Dabei ist auch zu prüfen, welche Auflagen für eine Genehmigung erteilt werden können.
- Die Kieler Ratsversammlung fordert die Verwaltung auf, die rechtlichen Möglichkeiten für ein Feuerwerkverbot an gefährdeten und/oder gefährlichen Orten in Kiel zu ermitteln und aufzuzeigen. Darüber hinaus ist ein Konzept zu erstellen, in dem dargestellt wird, wie durch konsequente Anwendung dieser rechtlichen Möglichkeiten Teile des Stadtgebietes mit einem Feuerwerkverbot belegt werden können.
- In Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsbehörden ist unter Einbeziehung des Polizeibeirats zu erörtern, welche Möglichkeiten bestehen, die Einhaltung von Verbotszonen zu kontrollieren und das Zünden von illegalen Böllern zu unterbinden und zu verfolgen.
- In der Kieler Woche sind die Feuerwerke inzwischen Tradition, das bedeutet aber nicht, dass immer alles so bleiben muss. Die Ratsversammlung bittet das Kieler Woche Büro darzustellen, wie durch eine bessere Koordinierung der Feuerwerke erreicht werden kann, dass insgesamt weniger Feuerwerke in der Kieler Woche stattfinden. Auch die in diesem Jahr erfolgte erfolgreiche Einbindung von neuen, nicht pyrotechnischen, Elementen kann ein Weg sein, die Zahl der Feuerwerke zu reduzieren und die verbleibenden Feuerwerke deutlich weniger gesundheits- und klimagefährdend zu gestalten.
- Die Kieler Ratsversammlung bittet den Oberbürgermeister, eine Initiative in den Städtetag einzubringen, die den Bund auffordert, den Kommunen die rechtlichen Mittel an die Hand zu geben, um Feuerwerke per Beschluss für ganze Kommunen zu untersagen.
- Die Kieler Ratsversammlung bittet den Oberbürgermeister, den Landtag und die Landesregierung aufzufordern, eine Initiative in den Bundesrat einzubringen, damit die gesetzlichen Bestimmungen für Feuerwerke und Feuerwerkskörper geändert werden, im Sinne von Einschränkungen. Dabei soll das frei verkäufliche Sortiment an Feuerwerkskörpern deutlich reduziert und angepasst werden. Gefährlichkeit und Umweltbelastung der Feuerwerkskörper sollen bei der Zulassung für den Verkauf klar zu definierenden und strengen Richtlinien unterliegen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Diskussion um Feuerwerke erfordert eine ganzheitliche Betrachtung. Eine Verbotsdiskussion über einzelne Feuerwerke zur Kieler Woche oder zu Silvester werden der Situation nicht gerecht. Es sind mehrere Rechtsgüter zu berücksichtigen und abzuwägen. Da ist zunächst der Klima- und Gesundheitsschutz. Feuerwerke und Feuerwerkskörper verursachen erhebliche Emissionen an Feinstaub, Gasen, sowie Kunststoff- und Metallteilen. Die Feinstaubbelastung ist am Silvesterabend direkt wahrnehmbar. Neblige Staubschwaden durchwehen ganze Straßenzüge. Die Belastung der Atemluft ist deutlich wahrnehmbar. Wer einen Garten oder Balkon hat, der wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 1. Januar Kunststoff- und/oder Metallteile von Feuerwerksraketen oder Feuerwerksbatterien finden, die von herabfallenden Sprengkörpern stammen. Diese Teile sind toxisch belastet und schaden Böden und Gewässern.
Feuerwerkskörper sind Sprengkörper, denen eine Gefahr innewohnt. Durch die zunehmende Verwendung von illegalen Feuerwerkskörpern, die eine höhere Sprengkraft besitzen und den Standards für Feuerwerkskörper nicht entsprechen, kommt es daher gerade bei diesen illegalen Feuerwerkskörpern häufiger zu Unfällen und Verletzungen. Diese illegalen Böller, entweder selbstgefertigt oder illegal importiert, sind verbotene Sprengsätze mit erheblichen Gefahren für Leib und Leben, sie sind aufgrund ihrer - im Vergleich zu legalen Böllern deutlich erhöhten - Sprengkraft geeignet, Verletzungen an Händen und anderen Körperteilen herbeizuführen. Darüber hinaus kann so ein illegaler Sprengkörper das Hörvermögen ernsthaft schädigen. Vielen Menschen ist der Spaß am Silvesterfeuerwerk inzwischen vergangen, weil der Aufenthalt im Freien in der Silvesternacht gefährlich geworden ist. Wir müssen darüber diskutieren, wie das bereits bestehende Verbot dieser illegalen Böller durchgesetzt werden kann. Ebenso muss darüber gesprochen werden, welche rechtlichen Möglichkeiten vorhanden sind oder geschaffen werden können, um auf das frei verkäufliche Angebot an Feuerwerkskörpern Einfluss zu nehmen. Kanonenschläge oder China-Böller sind für einen gelungenen Silvesterabend nicht notwendig und gehören aus unserer Sicht nicht in den freien Verkauf.
gez. Ratsherr Marcel Schmidt f.d.R.
SSW-Ratsfraktion
gez. Ratsfrau Svenja Bierwirth f.d.R.
Ratsfraktion Die LINKE