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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0758/2019

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Ausgangslage:

 

I. Handlungserfordernis zur Einführung eines zukunftssicheren ÖPNV in Kiel

 

Die Landeshauptstadt Kiel bringt die Mobilitätswende voran. Ein moderner und zukunftssicherer Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist dabei zunehmend von zentraler Bedeutung für eine attraktive, lebenswerte und klimafreundliche Stadt.

 

Die Entwicklung der Landeshauptstadt Kiel ist geprägt durch dynamische Veränderungen. Kiel wächst durch eine steigende Bevölkerung. Einhergehend mit wirtschaftlicher und touristischer Attraktivität sowie zunehmenden regionalen Verkehrsverflechtungen stößt das bisherige Verkehrssystem bereits heute an seine Grenzen. Die steigende Anzahl an Autos hrt in der Stadt Kiel zu Engpässen im Straßennetz, Konfliktsituationen mit anderen Verkehrsarten und zunehmender Flächenkonkurrenz zu anderen Nutzungen. Auch die Steigerung der Attraktivität der Kieler Innenstadt, öffentlicherume und Wohngebiete erfordert eine verbesserte Erreichbarkeit bei weniger Verkehrsaufkommen. Insbesondere um den akuten Gefahren aus Klimawandel und Umweltverschmutzung aktiv begegnen und den Masterplan 100% Klimaschutz erfüllen zu können, sind umfangreiche Maßnahmen in Kiel erforderlich. Chancen ergeben sich mit einer Mobilitätswende darüber hinaus insbesondere auch für die Lebensqualität in Kiel.

 

Die Mobilitätswende in Kiel erfordert einen attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV als zentrales Rückrad eines zukunftssicheren Verkehrssystems, das in Kombination mit einem starken Radverkehr das Umsteigen vom privaten Auto vereinfacht.

 

Der Verkehrsentwicklungsplan 2008 (VEP 2008) beinhaltet ein umfassendes Zielesystem (Drs. 1197/2008), das auf den strategischen Zielen der Landeshauptstadt Kiel basiert. Die Einstellung der Planungen für eine StadtRegionalBahn (SRB), die sich dynamisch verändernden Rahmenbedingungen und die im Vergleich zu anderen Städten schwache Nutzung des ÖPNV verlangen neue Lösungswege und haben eine Teilfortschreibung notwendig gemacht. Ergänzend dazu wurde der Masterplan Mobilität für die KielRegion gemeinsam mit der Kreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde beschlossen (Drs. 0831/2017). Darauf abgestimmt und mit weiteren Umweltzielen ergänzt sind die Vorgaben aus dem Masterplan 100% Klimaschutz für Kiel verpflichtend.

 

Eine maßgebliche Größe zur Erreichung der beschlossenen Klimaschutzziele ist die Steigerung des ÖPNV-Anteils bei der Verkehrsmittelwahl (Modal Split). Für den Modal Split ist eine Steigerung bei der Nutzung des ÖPNV von 10 % auf 17 % bis zum Jahr 2035 erforderlich. Basierend auf den Strategien der genannten Konzepte, konkretisiert das Sonderprogramm Masterpläne für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität (Green City Plan für Kiel, Drs. 0716/2018) einzelne Maßnahmenvorschläge.

 

Die Stärkung des ÖPNV ist in Kiel mit dem bisherigen Bussystem nur sehr begrenzt möglich. Die erforderlichen Beförderungskapazitäten und festgelegten Zielsetzungen nnen auch mit einer Ausweitung des Angebots nicht im erforderlichen Umfang erreicht werden. Ein attraktiver ÖPNV erfordert zudem schnelle Verbindungen in einem attraktiven Taktangebot mit zuverlässigen Umsteigemöglichkeiten. Mit dem Masterplan Mobilität für die KielRegion wurde bereits ermittelt, dass die erforderliche Attraktivität und Qualität im ÖPNV ein neues hochwertiges System in Kiel erfordert, dass auf einer eigenen Trasse verkehrt. Die Maßnahme wurde daher als eine Schlüsselmaßnahme für die Stadt Kiel definiert.

 

r Städte und Gemeinden ist die Finanzierung des ÖPNV eine Herausforderung. Der Betrieb lässt sich in der Regel nur mit einem finanziellen Defizit realisieren. Gleichzeitig sind die Negativeffekte und Folgekosten ohne attraktives ÖPNV-Angebot bedeutend höher. Die Attraktivität von Städten bemisst sich zunehmend an der Lebens- und Aufenthaltsqualität, die maßgeblich durch eine Reduzierung des PKW-Verkehrs erreicht wird und neue straßenumliche Aufwertungen ermöglicht. Um die Entwicklung der Stadt Kiel zukunftssicher und konkurrenzfähig als Lebens- und Arbeitsstandort gestalten zu können, muss eine Mobilitätswende mit einem modernen ÖPNV-Angebot umgesetzt werden. Die Investitionskosten für die Einführung eines neuen ÖPNV-Systems können bei einem nachgewiesen Nutzen größtenteils durch Bundes- und Landesmittel finanziell gefördert werden.

 

 

II. Grundlagenstudie als umfangreiche Planungsgrundlage    

 

Mit Ratsbeschluss vom 21.01.2016 (Drs. 0023/2016) wurde die Verwaltung aufgefordert, im Rahmen der "Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes für einen nachhaltigen öffentlichen Nah- und Regionalverkehr in Kiel" ein Konzept zu erstellen. Die nun vorliegende Grundlagenstudie des Gutachterkonsortiums bestätigt, dass das heutige ÖPNV-System nicht zukunftsfähig ist. Eine Optimierung des bestehenden Busangebotes zieht eine erhebliche Ausweitung des Fahrten- und Taktangebotes nach sich. Dies ist aufgrund der zusätzlich benötigten Fahrzeug- und Personalkapazitäten und der damit verbundenen Kostensteigerung nicht realisierbar. Die Verwaltung kann das Ergebnis bestätigen. Bereits heute lässt sich mit dem vorhandenen ÖPNV-Angebot die Nachfrage nicht anforderungsgerecht gestalten.

 

Im Rahmen der Grundlagenstudie wurden auf Basis einer umfangreichen Auswertung der Bevölkerungsentwicklung, Arbeitsplatz- und Ausbildungsstandorten sowie der Verteilung von Nahversorgungszentren mit dem Verkehrsmodell der RegionKiel die Bereiche Kiels ermittelt, die über ausreichende Nachfragepotenziale für ein hochwertiges ÖPNV auf eigener Trasse verfügen. Auf Grundlage der Nachfragepotenzialermittlung wurden Korridore im Kieler Stadtgebiet r hochwertige Systeme identifiziert, die den Rahmen für ein Kernnetz bilden, ohne dass im Detail eine Trassenführung festgelegt wird. Um erste Abschätzungen zu einem erwarteten Nutzen der Systeme in ein Verhältnis zu den entstehenden Kosten setzen zu können, musste im Gutachten eine exemplarische Streckenführung definiert werden. Trassen wurden auf Basis von unterschiedlichen Rahmenbedingungen ausgewählt, die u.a. den Straßenquerschnitt, mögliche Steigungen oder die Anbindung starker Quell- und Zielorte umfassen. Eine Festlegung auf die skizzierten Trassen ist mit der Grundlagenstudie nicht verbunden. Es handelt sich ausschließlich um eine gutachterliche Ersteinschätzung. Die Korridore dienen als maßgebliche Planungsgrundlage, die r verschiedene Variantenprüfungen der Streckenführungen r die weiteren Planungen genutzt werden.

 

Das Gutachten hat unterschiedliche Systemvarianten r die ermittelten Korridore untersucht, um die erforderliche Attraktivitätssteigerung und Ausweitung der Beförderungskapazitäten im ÖPNV in Kiel zu erreichen. Untersucht wurden folgende Systeme für Kiel:

 

  • Metro-Bus: Ein Metro-Bus-System ist im Angebot durch eine stringente Linienhrung und ein gleichbleibendes, dichtes Taktangebot gekennzeichnet, das ohne eine eigene Spur im Straßenraum mit den anderen Verkehrsarten fährt.
  • Bus-Rapid-Transit (BRT): Ein BRT-System stellt ein Schnellbussystem dar, das über eine eigene Trasse verfügt. Es bildet durch die damit verbundenen Vorteile im Beförderungskomfort, den gewonnenen Zeitvorteilen und der besseren Versslichkeit ein hochwertiges ÖPNV-System.
  • Tram (Stadtbahn): Eine Tram (Stadtbahn) weist als System auf der Schiene ebenfalls die Qualitsvorteile einer eigenen Trasse auf und ist durch einen sehr hohen Beförderungskomfort geprägt und zeichnet sich zusätzlich durch hohe Mitnahmekapazitäten aus.
  • SPNV-Citytunnel: Ein SPNV-Citytunnel-System stellt die Verlängerung der Regionalbahnlinien dar, die über eine Tunnelstrecke unter dem Stadtgebiet mit zusätzlichen Haltepunkten weitergeführt werden.
  • Regio-Tram: Ein Regio-Tram-System stellt eine regionale Verknüpfung von Tram- und Regionalbahnlinien dar. Eine Tram kann in einer solchen Systemvariante auch in das Kieler Umland fahren.

Die verschiedenen Verkehrssysteme zur Erweiterung des bestehenden ÖPNV-Angebotes werden in der Grundlagenstudie dahingehend verglichen, inwieweit sie die Anforderungen an ein leistungsfähiges und attraktives Kernnetz in Kiel erfüllennnen. Die Bewertung erfolgt über folgende Kriterien: „Zielerfüllung Klimaschutz“, „Beförderungsqualität im ÖPNV, „Regionale Effekte, „Städtebauliche Wirkungen, „Umweltauswirkungen, „Investitionskosten“ und „Betriebskosten“.

 

Die Analyse der Systeme in eigener Entscheidungskompetenz der Stadt Kiel zeigt, dass im Kernnetz die meisten Vorteile mit den Systemvarianten Tram (Stadtbahn) und Bus-Rapid-Transit (BRT) erreicht werden. r eine Regio-Tram lassen sich zwar die positivsten Effekte nachweisen, da diese Systemvariante aber nicht in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Stadt Kiel liegt, scheidet dieses System zumindest im ersten Planungsschritt aus. Sollte in Kiel die Auswahl auf eine Tram fallen, könnte eine regionale Erweiterung auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Die beiden Systeme Tram und BRT wurden im Rahmen der Grundlagenstudie mit zusätzlichen Detailbetrachtungen genauer untersucht. Beide Systeme zeigen nach gutachterlicher Bewertung spezifische Vor- und Nachteile: r ein BRT-System sind nach Einschätzung der Gutachter die Investitionskosten geringer, dafür aber die Personal- und fortlaufenden Betriebskosten u.a. durch die geringeren Mitnahmekapazitäten je Fahrzeug relativ hoch. Die Tram (Stadtbahn) schneidet bei den Aspekten „Erfüllung der Klimaschutzziele“, „Beförderungsqualität“, „Umweltauswirkungen und „Städtebauliche Wirkungen am besten ab. Bei der Einführung einer Stadtbahn muss man mit höheren Investitionen rechnen, die erforderlichen Ausgleichszahlungen aus der Differenz der fortlaufenden Betriebskosten eines voll in Betrieb befindlichen Systems und der Fahrgasterlöse stellen sich aber nach den gutachterlichen überschlägigen im Verglich zu einem BRT-System die Kostenschätzungen geringer dar.

 

Die Kosten für die nötige Infrastruktur von trassengebundenen Systemen sind bei einem nachgewiesenen Nutzen mit mindestens 75 Prozent der Investitionskosten rderfähig. Die überschlägigen gutachterlichen Berechnungen zeigen, dass in Kiel der zu erwartende Nutzen in einem positiven Verhältnis zu den Kosten steht und eine Förderfähigkeit für die Infrastrukturinvestitionskosten zu erwarten ist.

 

Die Studie sieht in der Abwägung der Systemvarianten mit der Einführung einer Tram (Stadtbahn) die meisten Vorteile für Kiel. Die Bewertung der Systemvarianten sst noch keine abschließende Systemfestlegung zu. Die technischen und baulichen Realiserungsglichkeiten sind durch die Grundlagenstudie nicht geprüft. Daher ist die Empfehlung, vertiefende Untersuchungen im Rahmen der Trassenplanung für beide Systeme (BRT und Tram) durchzuführen.

 

In der Landeshauptstadt Kiel wird das neue hochwertige ÖPNV-System mit eigener Trasse auch mit dem Busverkehr neu verknüpft. Dabei fallen Buslinien in den Bereichen weg, die durch das neue System bedient werden. Solche Stadtbereiche Kiels, die nicht in den Potenzialkorridoren eines trassengebundenen Systems liegen oder erst in einer späteren Realisierungsstufe erschlossen werden können, werden über die Neuorganisation des Busverkehrs ebenfalls von einer verbesserten ÖPNV-Anbindung profitieren.

 

 

 

 

 

Weiteres Verfahren:

 

I. Festlegungen über die Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans

 

Die Verwaltung hat aufbauend auf der Grundlagenstudie den Entwurf zur Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans erstellt. Sie ergänzt bzw. ersetzt partiell die Kapitel 6.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sowie 6.8 Mobilitäts- und Verkehrsmanagement des VEP 2008.

Die Fortschreibung umfasst Inhalte der Grundlagenstudie, die als Planungsgrundlage r die weiteren Schritte festgelegt werden können.

 

In dem Entwurf ist das Leitbild entsprechend der bestehenden Konzepte und Beschlusslagen in Kiel für eine Mobilitätswende definiert (Masterplan Mobilitätr die KielRegion, Masterplan 100% Klimaschutz). Ausgehend von der Bestandsanalyse und Nachfragepotenzialberechnungen werden die Korridore für ein hochwertiges ÖPNV-System in Kiel festgelegt. Über den Systemvergleich erfolgt die Ausrichtung der weiteren Planung auf ein trassengebundenes System, deren Planung nach der Systembewertung auf die Systemvarianten mit den meisten Vorteilen für Kiel ausgerichtet wird, die in der eigenen Entscheidungskompetenz liegen. Die Trassenplanung wird im weiteren Verfahren für die Systeme Tram (Stadtbahn) und BRT (Bus-Rapid-Transit) ausgerichtet. Über die Trassenplanung erfolgt die Festlegung der konkreten Strecken im Rahmen einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Variantenprüfung verschiedener Trassenführungen innerhalb der Korridore.

 

Neben der Planung eines hochwertigen ÖPNV-Systems in Kiel werden auch andere Handlungsfelder im Mobilitätsverbund definiert, die kurz- bis mittelfristig, auch unabhängig von der Einführung eines hochwertigen ÖPNV-Systems, sukzessive umgesetzt werden können. Der integrierten Betrachtung mit Verknüpfungen zwischen den Verkehrsarten wird hierbei eine zentrale Bedeutung beigemessen, sodass am Ende keine isolierte Neukonzeption der Netze, sondern vielmehr ein zukunftssicheres, gesamtsdtisches Mobilitätskonzept entsteht. In diesem werden alle Rahmenbedingungen und Themen vereint, die in der jüngeren Vergangenheit durch Planwerke und Gutachten mit zahlreichen Vorüberlegungen erstellt wurden.

 

Wie erwähnt wird die vorliegende Entwurfsfassung der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans wird mit der Beschlussfassung nach der politischen Beratung die Kapitel 6.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sowie 6.8 Mobilitäts- und Verkehrsmanagement des VEP 2008 ergänzen bzw. partiell ersetzen.

 

 

II. Beteiligungsprozess   

 

Entsprechend dem Beschluss der Ratsversammlung „Konzept für die Stadtbahn jetzt entwickeln!“ (Drs. 0827/2018) ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum Thema hochwertiges ÖPNV-System für Kiel umzusetzen. Um eine umfangreiche Information und Beteiligung der Stadtgesellschaft sicherstellen zu können, wird der Prozess extern durch das Büro Ramboll begleitet.

 

In der Geschäftlichen Mitteilung vom 28.05.2019 (Drs. 0570/2019) wurde das aktuelle Vorgehen mit Auftaktveranstaltung, Beteiligungsveranstaltungen und digitalen Beteiligungsformaten sowie der Einbeziehung und Mitwirkung weiterer Akteure dargelegt. Der Auftakt zum Thema Mobilitätswende mit Informations- und Beteiligungsangeboten wird im Rahmen der Digitalen Woche Kiel im September beginnen.

 

 

 

Bevor in einem weiteren Schritt auf Basis einer Trassenplanung die Grundlage für eine Entscheidung zur Systemergänzung im ÖPNV geschaffen wird, sollen bereits frühzeitig über die Informations- und Beteiligungsformate die gutachterlichen Bewertungen vorgestellt und über die Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans informiert werden. Neben zentralen Informations- und Beteiligungsveranstaltungen werden im November die ersten Vor-Ort-Termine stattfinden. Es sind mindestens vier Stadtbereichsforen in Kiel geplant, in denen die Ergebnisse der Grundlagenstudie sowie das weitere Vorgehen detailliert vorgestellt und diskutiert werden sollen. Die Ergebnisse werden im Rahmen der weiteren Entscheidungs- und Planungsphasen geprüft und berücksichtigt. Die Stadtbereichsforen gliedern umlich wie folgt in:

 

-          einen nördlichen Bereich mit den Ortsbeiratsbezirken Schilksee, Pries/Friedrichsort, Holtenau, Steenbek-Projensdorf sowie Wik

-          einen westlichen Bereich mit den Ortsbeiratsbezirken Suchsdorf, Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook, Mettenhof und Schreventeich/Hasseldieksdamm

-          einen südlichen Bereich mit den Ortsbeiratsbezirken Mitte, Hassee/Vieburg, Russee/Hammer/Demühlen, Meimersdorf/Moorsee und Wellsee/Kronsburg/Rönne

-          einen östlichen Bereich mit den Ortsbeiratsbezirken Elmschenhagen/Kroog, Gaarden, Ellerbek/Wellingdorf sowie Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf   

 

Neben den Stadtbereichsforen sind aktuell fortlaufende Onlinebeteiligungsformate in Vorbereitung. Im Rahmen einer zentralen Abschlussveranstaltung werden die Ergebnisse der Beteiligung vorgestellt und das daraus abgeleitete weitere Verfahren erläutert.

 

In die Erarbeitung der Grundlagenstudie und der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans wurde die ämter- und dezernatsübergreifende sowie interdisziplinär geführte Projektgruppe eingebunden. Die Projektgruppe wird das planerische Vorgehen und die Einbindung der Öffentlichkeit weiterhin erfolgen.

 

Über die Steuerungsgruppe erfolgt die Abstimmung zu Inhalten und zum weiteren Vorgehen mit der Politik (letztmals am 13.08.2019). Über gesonderte Abstimmungstermine werden weitere Stakeholder einbezogen und beispielsweise der Arbeitskreis Verkehrsmarketing als Beirat beteiligt (letztmals am 16.08.2019).

 

 

IV. Einleitung der nächsten Planungsphase

 

Im nächsten Planungsschritt ist es erforderlich, die Trassenplanung für die Systemvarianten BRT und Tram (Stadtbahn) kurzfristig einzuleiten. In die Ausschreibung der Trassenplanung können bereits erste Anregung aus der Beteiligungsphase integriert werden. Mit der Trassenplanung werden zusätzliche Erkenntnisse für die technische und bauliche Realisierungsmöglichkeit erreicht. Über die Festlegung der Trassen wird auch die aktuell vorliegende grobe überschlägige gutachterliche Kostenermittlung geschärft.

 

r die Ausschreibung der Trassenplanung hat die Stadt Kiel die fachliche Zuarbeit der NAH.SH angefragt. Die Vorbereitungen zur Ausschreibung sollen zeitnah eingeleitet werden. r die Einleitung und Begleitung der ersten Planungsphase sind zusätzliche personelle Kapazitäten erforderlich, die in der Stellenplanung berücksichtigt werden. Die politische Beratung erfolgt über eine gesonderte Vorlage. In der Geschäftlichen Mitteilung vom 28.05.2019 (Drs. 0432/2019) wurde bereits das aktuelle Vorgehen für die Prüfung einer geeigneten Projekteinheit für die Planungsphasen sowie späteren Realisierungsphasen informiert.

 

 

 

Die Trassenplanung soll Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein. Nach der Auswahl des Systems folgen dann die Detailplanungen bis zur Umsetzungsplanung mit der Ausschreibung der Bauleistungen. Da der Planungsprozess über mehrere Jahre gehen wird, werden die technologischen Entwicklungen fortlaufend berücksichtigt und in den Planungsprozess integriert.

 

Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhalten alle Ortsbeiräte zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Aug 28, 2019 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Sep 19, 2019 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen