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Antrag der Verwaltung - 0777/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau eines Wohnhauses zu besonderen Wohnzwecken
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Vorberatung
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Sep 26, 2019
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Sep 26, 2019
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 12, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 21, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Menschen in schwierigen Situationen / Notlagen haben es häufig schwer, dringend benötigten Wohnraum zu finden. Insbesondere Frauen, die aufgrund von häuslicher Gewalt gezwungen sind, aus ihrer Wohnung auszuziehen, brauchen unverzüglich eine Unterkunft, in der sie sicher sind und von dort ihre Zukunft organisieren können.
Das Kieler Frauenhaus hält hierfür derzeit 26 Plätze (11 Zimmer) vor, die den Bedarf bei weitem nicht decken. Jährlich werden ca. 150 Frauen auch mit Kindern abgewiesen. Nach der Istanbuler Konvention vom 01.02.2018 werden in einer Stadt der Größenordnung Kiels 25 Zimmer (64,75 Plätze) benötigt.
Finanziert werden die Plätze aus Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes. Das Land hat zur Bedarfsfrage eine Studie in Auftrag gegeben, mit deren Ergebnis Ende 2021 gerechnet wird. Es ist davon auszugehen, dass ein tatsächlicher Bedarf von mindestens 26 weiteren Plätzen festgestellt wird. Die Hansestadt Lübeck hat schon jetzt 55 Plätze.
Um die dringend benötigten weiteren Plätze schnellstmöglich belegen zu können, sucht das Frauenhaus schon jetzt nach Erweiterungsmöglichkeiten. Dies aber auch deswegen, weil die derzeitige räumliche Situation kaum mehr tragbar ist. Es stehen lediglich 5,75m² Individualfläche pro Person zur Verfügung. Seit dem 01.Juli dieses Jahres hat das Land zur Überbrückung befristet 30 weitere Notfallplätze bewilligt, von denen Kiel 7 erhalten hat. Diese 7 Plätze konnten am jetzigen Standort nicht untergebracht werden. Hierfür hat die Stadt ein angemietetes Haus zur Verfügung gestellt. Das Frauenhaus wäre bereit, die Bauherreneigenschaft zu übernehmen.
Der Neubau soll mit einer Kombination der Sozialen Wohnraumförderung des Landes und dem Sondervermögen des Landes „InfrastrukturModernisierungsProgramm für unser Land Schleswig-Holstein“ (IMPULS 2030) finanziert werden.
Dabei kann aus der Sozialen Wohnraumförderung 375,- Euro pro qm Wohnfläche als Zuschuss und bis zu 85% der Gesamtkosten als Darlehen bewilligt werden.
Aus dem Sondervermögen des Landes „InfrastrukturModernisierungsProgramm für unser Land Schleswig-Holstein“ (IMPULS 2030) werden die Kosten für die Verwaltungsflächen des Frauenhauses (Büros, Notplatz, etc.) zu 100% als Zuschuss gewährt, so dass der geforderte notwendige Eigenanteil der Sozialen Wohnraumförderung darüber sichergestellt ist.
Die Aufteilung der Flächen und somit die Aufteilung in die verschiedenen Fördermöglichkeiten prüft die Investitionsbank nach Vorlage der Bauunterlagen.
Mit dem Bau geht die Stadt in Vorleistung (Investition in Höhe von ca. 3 Mio. Euro), der Zuschuss und das Darlehen können bauabschnittsweise oder nach Baufertigstellung mit dem Land abgerechnet werden. Für die Dauer von 20 Jahren nach Bezugsfertigkeit sind lediglich Tilgungs-und Verwaltungskosten aus dem Darlehen zu zahlen.
Ab dem 21. Jahr nach Bezugsfertigkeit wird der Zins entsprechend vertraglicher Vereinbarungen alle 5 Jahre um 0,25 % erhöht. Ab dem 36. Jahr nach Bezugsfertigkeit wird das Darlehen für die Restlaufzeit mit 2,5 % verzinst.
Fördernehmerin ist die Stadt. Refinanziert wird die Investition durch die Erhebung einer angemessenen Miete an die Mieterin, dem Frauenhaus. Sollte das Land wider Erwarten die Plätze nicht entsprechend aufstocken und das Gebäude dann nicht als Frauenhaus betrieben werden können, gibt es Absprachen mit dem Fördergeber, dem Land, dass das Haus zu anderen Zwecken im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung genutzt wird, zum Beispiel durch Vermietung an Frauen, deren Betreuungsbedarf im Frauenhaus beendet ist, die aber noch keine Wohnung für Dauer gefunden haben. Dann gilt eine Fördermiete von 5,95 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Alternativ könnte das jetzige Frauenhaus in das neue Gebäude umziehen und das alte Frauenhaus umgewidmet werden für andere besondere Wohnzwecke.
Gerwin Stöcken
Stadtrat