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Antrag der Verwaltung - 0782/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Sperrvermerks bei der Investitionsmaßnahme 1115050142 – Energetische Sanierung Sporthalle Muhliusschule
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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Sep 10, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Sporthalle an der Muhliusschule soll energetisch saniert werden. Da die Maßnahme über das Kommunalinvestitionsförderungsprogramm Teil 1, (KInvFG I) gefördert wird, wurde die Maßnahme mit Planungsmitteln in 2016 und Durchführungsmitteln in 2017 als Investitionsmaßnahe in den Haushalt eingestellt. Insgesamt wurden Ausgabemittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro und Fördermittel in Höhe von 1,08 Mio. Euro veranschlagt.
Da zum Zeitpunkt der Veranschlagung noch nicht alle Unterlagen gem. § 12 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung vorlagen, wurde die Investitionsmaßnahme mit einem Sperrvermerk versehen.
Nach Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs im Jahr 2017 wurden die Planungsleistungen gem. Entscheidung der Ratsversammlung im November 2018 (Drs. 0969/2018) an ein externes Büro vergeben.
Zwischenzeitlich sind die Planungen abgeschlossen und die Ausschreibungsunterlagen wurden vorbereitet. Mit Ausschreibung im Herbst 2019 kann die Sanierung im Frühjahr 2020 begonnen und im Herbst 2020 abgeschlossen werden, so dass ein Abruf der Fördermittel bis zum Ende des Jahres 2020 erfolgen kann.
Für die Durchführung der Ausschreibungen ist die Aufhebung des Sperrvermerks erforderlich.
Das Amt für Finanzwirtschaft hat die Vorlage mitgezeichnet.
Doris Grondke
Stadträtin