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Antrag der Verwaltung - 0787/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilaufhebung des Sperrvermerks bei der Investitionsnummer 1115050162 – Sanierung Kieler Schloss
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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Sep 10, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Unter der Investitionsnummer 1115050162 sind für die Jahre 2019 bis 2022 bisher folgende Mittel für die Sanierung des Konzertsaals am Kieler Schloss veranschlagt:
Ansatz 2019 | VE 2019 | Ansatz 2020 | Ansatz 2021 | Ansatz 2022 |
1,55 Mio. Euro | 3,0 Mio. Euro | 8,0 Mio. Euro | 6,0 Mio. Euro | 3,0 Mio. Euro |
Die Veranschlagung basiert auf den zum Zeitpunkt der Haushaltsberatung vorliegenden Erkenntnissen aus dem Sanierungsgutachten und wird mit der Aufstellung des Haushalts 2020 aktualisiert.
Da zum Zeitpunkt der Veranschlagung noch nicht alle Unterlagen gem. § 12 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung vorlagen, wurde die Investitionsmaßnahme mit einem Sperrvermerk versehen. Für die zur Konkretisierung der Haushaltsunterlagen notwendigen Vergaben von Planungsleistungen ist jedoch eine Freigabe der Mittel ohne Vorliegen der Voraussetzungen nach der Gemeindehaushaltsverordnung erforderlich.
Mit den Drucksachen 0437/2019 und 0648/2019 wurde der Sperrvermerk der Kassenmittel bereits für einen Teilbetrag in Höhe von insgesamt 650.000 Euro aufgehoben, um die Betreuung der VgV-Verfahren und die Projektsteuerung vergeben zu können. Bis Ende 2019 sind noch weitere Planungsleistungen mit einem geschätzten Gesamtvolumen von rd. 3,5 Mio. Euro zu vergeben, wobei die tatsächlichen Angebote ggf. auch über der Kostenschätzung liegen können.
Aktuell sollen die Aufträge für die Objektplanung (siehe Drs. 0788/2019) und die Tragwerksplanung (siehe Drs. 0789/2019) mit einem Gesamtvolumen von rd. 2,22 Mio. Euro vergeben werden. Daneben werden vor der nächsten Sitzung des Finanzausschusses im November noch kleinere Aufträge unter 100.000 Euro vergeben werden müssen, deren Vergabeentscheidung nicht der Selbstverwaltung vorbehalten ist.
Daher wird um Freigabe des Gesamtbetrages von 2,3 Mio. Euro gebeten.
Das Amt für Finanzwirtschaft hat die Vorlage mitgezeichnet.
Doris Grondke
Stadträtin