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Antrag der Verwaltung - 0805/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Errichtung einer neuen dreizügigen Grundschule in Gaarden
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Sep 12, 2019
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Sep 26, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 21, 2019
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Antrag
Antrag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die nach § 58 (1) Schulgesetz erforderliche Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Errichtung einer neuen dreizügigen Grundschule in Gaarden einzuholen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Raumprogrammes für eine dreizügige Grundschule in Gaarden einen Zeit- und Kostenplan zu erarbeiten und der Selbstverwaltung zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungs- und Beteiligungsverfahren zu entwickeln, das in Einklang mit bestehenden Beschlüssen der Selbstverwaltung steht (beispielsweise Drs. 0396/2018 und Drs. 0544/2019), dabei geeignet ist, eine Fertigstellung zum Jahr 2023 zu ermöglichen und die Bedarfe der zukünftigen Nutzer*innen berücksichtigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Selbstverwaltung über die jeweiligen Zwischenstände zu informieren.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Anlass/Bedarfslage:
Die Schüler*innen aus Gaarden werden zurzeit an folgenden drei Grundschulen beschult:
- Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule (vierzügige gebundene Ganztagsschule)
- Fröbelschule (dreizügige Regelschule)
- Gerhart-Hauptmann-Schule (dreizügige offene Ganztagsschule) – diese liegt zwar nicht im Stadtteil Gaarden, versorgt aber auch Schüler*innen aus Gaarden und muss daher mit berücksichtigt werden
In der Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule werden im Schuljahr 2019/2020 16 Klassen und drei DaZ (Deutsch als Zweitsprache) – Klassen unterrichtet, obwohl nur 18 Klassenräume statt der benötigten 19 vorhanden sind. Durch die Nutzung anderer Funktionsräume als Klassenräume verliert die Schule z.B. Differenzierungsmöglichkeiten und somit Unterrichtsqualität, die gerade an einer Schule mit vielfältigen Herausforderungen in besonderem Maße erforderlich ist.
An der Fröbelschule stehen die Schülerzahlen nahezu in Einklang mit den Kapazitäten, allerdings ist es der Wunsch der Schule, eine Entwicklung zu einer Offenen Ganztagsschule mit bedarfsgerechter Betreuung der Schüler*innen am Schulstandort anzustreben. Diese Entwicklung ist auch aus schulentwicklungsplanerischer Sicht sinnvoll, da sich auf diese Weise die Beschulungs- und Betreuungssituation im Stadtteil verbessert und die Gaardener Schullandschaft weiter bedarfsorientiert ausgebaut wird. Dies würde allerdings zusätzliche Raumbedarfe erzeugen, die am Schulstandort, der mit der Gemeinschaftsschule am Brook geteilt wird, nicht zur Verfügung stehen.
Die Gerhart-Hauptmann-Schule ist eine der wenigen Schulen in Kiel, die noch über Raumreserven verfügt. Diese Schule kann daher je nach Anmeldesituation auch vier Klassen bilden und stellt entsprechend Räume für den DaZ-Unterricht bedarfsgerecht zur Verfügung.
Der Stadtteil Gaarden ist ein stark wachsender Stadtteil. Es ist geplant, allein auf dem Hörngelände an der Werftbahnstraße und dem Posthofareal ca. 2.000 neue Wohneinheiten entstehen zu lassen. Mit den ersten Fertigstellungen und Bezügen ist im Jahr 2023 zu rechnen. Einhergehend mit den neuen Wohneinheiten steigt auch die Anzahl der Kinder im Stadtteil.
Aus der nachfolgenden Grafik wird deutlich, dass selbst die maximalen Kapazitäten der drei Schulen (gepunktete Linie: 26 Schüler*innen pro Klasse) auf Dauer überschritten werden. Da die maximalen Kapazitäten aufgrund von Integrationsmaßnahmen nahezu nie erreicht werden können und die durchschnittliche Klassenfrequenz bei 22 Schüler*innen liegt, sind die Kapazitäten in der Realität teilweise schon jetzt überschritten. Die DaZ-DSchüler*innen sind in dieser Prognose noch nicht enthalten.
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass dieser Grafik die Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2016 zugrunde liegt. Sie beinhaltet weder alle geplanten Neubauvorhaben, noch berücksichtigt sie die Entwicklungen, die sich seit dem Jahr 2016 vollzogen haben, wie beispielsweise ein stärkerer Anstieg an Kinderzahlen in Gaarden. Daher können aktuell nur Schätzungen der Entwicklung erfolgen. Bekannt ist aber, dass die tatsächliche Neubauentwicklung signifikant höher sein wird, als in der vorhandenen Bevölkerungsprognose zugrunde gelegt wird.
Sobald das Bürger- und Ordnungsamt eine aktualisierte Bevölkerungsprognose vorlegt, die alle neuen Wohneinheiten und Entwicklungen berücksichtigt, erfolgt eine Überprüfung der bisherigen Annahmen. Ein Abwarten auf die neue Bevölkerungsprognose birgt aus Sicht der Schulentwicklungsplanung einen zu großen Zeitverlust. Schon heute unterrichten Schulen an und über ihren Kapazitätsgrenzen. Darüber hinaus ist bereits jetzt absehbar ist, dass allein die Schüler*innen aus den bereits bekannten Wohneinheiten nicht mehr alle versorgt werden können.
Schülerprognose
Es ist Aufgabe der Schulentwicklungsplanung, aus einer Bevölkerungsprognose eine Schülerprognose herzuleiten. Während die Bevölkerungsprognose sich mit der Entwicklung der Bevölkerung in einem bestimmten Gebiet befasst, sind bei der Prognose der Schülerzahlen weitere Parameter zu berücksichtigen, die sich an die Aussagen der Bevölkerungsentwicklung anschließen, wie beispielsweise das Anwahlverhalten an Schulen.
Der Schulträger befindet sich aufgrund § 24 Schulgesetz in einem permanenten Spannungsverhältnis. Auf der einen Seite müssen ausreichend Schulplätze zur Verfügung gestellt werden, um den Rechtsanspruch auf einen Schulplatz an der zuständigen Schule vorzuhalten. Auf der anderen Seite ist die freie Schulwahl zu berücksichtigen, die u. U. dazu führt, dass der Platz an der zuständigen Schule nicht in Anspruch genommen wird.
Es muss daher sowohl die zukünftige Entwicklung der Einwohner*innen und hier besonders derer im Grundschulalter (siehe oben), berücksichtigt werden, als auch der Blick in die Vergangenheit erfolgen, welche Schule in welchem Maß angewählt wurde.
Das Anwahlverhalten in Gaarden ist seit Jahren konstant. Mit ca. 85% besucht der überwiegende Teil der Gaardener Kinder eine Schule in Gaarden, bzw. die Gerhart-Hauptmann-Schule. Um zu einer belastbaren Aussage zu dem Bedarf an Schulplätzen zu kommen, wird auch für die Zukunft von einem solchen Wert ausgegangen.
Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsprognose und dem Anwahlverhalten an den drei Grundschulen bewegt, sich der Bedarf an Grundschulplätzen in den Schuljahren 2019/2020 bis 2036/2037 zwischen 880 und 915 Plätzen, zuzüglich der Schulplätze, deren Bedarf noch nicht über die Bevölkerungsprognose bekannt ist. Anhand der vorliegenden Zahlen wird davon ausgegangen, dass die Entwicklung der Schülerzahlen in Gaarden einen zusätzlichen Bedarf von vier bis sechs Klassen auslöst.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Ein weiterer wesentlicher Faktor, der bei der Ermittlung des Bedarfs an Schulplätzen eine Rolle spielt, ist DaZ. Das Daz-Konzept sieht vor, dass die Schüler*innen, die einen entsprechenden Bedarf haben, zunächst eine DaZ-Basisklasse besuchen und anschließend in der Aufbaustufe in den Klassenverband integriert werden.
Im Schuljahr 2019/2020 sind an den drei Grundschulen insgesamt acht DaZ-Basisklassen gebildet worden. An der Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule sind drei DaZ-Basisklassen eingerichtet, obwohl am Schulstandort nur Platz für zwei DaZ-Basisklassen vorhanden ist.
Die bereits jetzt schon räumlich angespannte Situation an den Gaardener Grundschulen wird sich zum Schuljahr 2020/2021 noch einmal verschärfen, wenn die 128 Schüler*innen von den DaZ-Basiskursen in die Aufbaustufen wechseln. Rein rechnerisch müssten dadurch sechs neue Klassen gebildet werden, wobei insbesondere die Fröbelschule und die Hans-Christian-Andersen-Schule überhaupt keine räumlichen Ressourcen mehr zur Verfügung haben. Auch die Raumreserven der Gerhart-Hauptmann-Schule reichen hierfür nicht aus, zumal der Wohnort der Schüler*innen zum Teil in Gaarden liegt und damit die Grundschulen in Gaarden die eigentlich zuständigen Schulen sind. Auch in den einzelnen Klassen der Grundschulen sind nur noch (zu) wenige Plätze frei, um die Integration in angemessener Form vollziehen zu können.
Die vorab beschriebene Situation bezieht sich auf die Schülerzahlen der Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um ein besonders herausragendes Schuljahr, sondern um die seit 2015 gelebte Realität. Seit dem Schuljahr 2016/2017 wurden in jedem Schuljahr sieben DaZ-Basisklassen an den drei Gaardener Grundschulen gebildet, zu diesem Schuljahr sind es erstmalig acht. Auch nach Beginn des Schuljahres 2019/2020 erfolgen noch weitere DaZ-Anmeldungen. Es handelt sich also nicht um einen kurzlebigen Trend im Stadtteil, sondern um eine Kontinuität, die zu berücksichtigen ist.
In den vergangenen Jahren ist es stets gelungen, alle Schüler*innen mit einem Schulplatz zu versorgen. Dies ist nur dank des großen Engagements aller am Schulleben Beteiligter gelungen. Gleichzeitig haben sich zum Teil die Lern- und Lehrbedingungen nachteilig entwickelt, da Räume anderen Nutzungen zugeführt werden mussten und Kapazitäten von Klassen überschritten wurden.
Für die zukünftige Planung sind daher zwingend die Entwicklungen und Erfordernisse von DaZ zu berücksichtigen. Allerdings sind die DaZ-Zahlen wenig prognostizierbar. Zum Teil sind die DaZ-Schüler*innen zwar bereits in der Bevölkerungs- und Schülerprognose enthalten, da sie schon jetzt im Stadtteil leben, allerdings haben weder das Schulamt noch der Schulträger Kenntnis davon, dass die Kinder Bedarf an DaZ-Unterricht haben. Darüber hinaus erfolgen regelmäßig Zuzüge aus dem Ausland, die u. U. die Beschulung zunächst in einer DaZ-Basisklasse individuell erforderlich machen.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Schulentwicklungsplanung aus den genannten Gründen daher die seit 2016 andauernde Entwicklung und die daraus resultierenden Bedarfe zugrunde legen. Dies entspricht nach aktueller Kenntnislage voraussichtlich zusätzlichen sechs Klassen und löst damit insgesamt den Bau einer dreizügigen Grundschule für Gaarden aus.
Zusammenfassung:
Unter Berücksichtigung aller vorgenannten Faktoren
- Bevölkerungsprognose
- Zusätzliche Wohneinheiten
- Anwahlverhalten
- DaZ und
- Kapazitäten der vorhandenen Schulen
besteht in Gaarden ein Bedarf für 10-12 zusätzliche Klassen, das entspricht einer dreizügigen Grundschule in Gaarden.
Diese neue dreizügige Grundschule inkl. zwei zusätzlicher Klassenräume für DaZ-Basisklassen in Gaarden würde Platz für 14 Klassen bieten.
Mit der Errichtung dieser weiteren Schule ist gewährleistet, dass
- die gesetzliche Verpflichtung nach § 48 Schulgesetz, ausreichend Schulplätze zur Verfügung zu stellen, auch dann erfüllt werden kann, wenn sich die Schülerzahl durch die Neubauten, insbesondere an der Hörn und dem ehemaligen Postfuhrhof erhöht und
- die Gaardener Schulen genug „Luft“ bekommen, lernförderliche Unterrichts- und unterrichtsflankierende Bedingungen dauerhaft und nachhaltig zu erhalten.
Weiteres Vorgehen:
Das Amt für Schulen hatte das Stadtplanungsamt daher im Dezember 2018 gebeten, einen geeigneten Standort für eine Grundschule in Gaarden zu finden. Folgende Kriterien lagen dem Suchauftrag zugrunde:
- Berücksichtigung der Entfernung Wohnort – Schule
Gemäß dem Grundsatz „Kurze Beine – Kurze Wege“ sollen die Grundschüler*innen eine Schule in einer fußläufigen Entfernung von möglichst unter 2 km zu ihrem Wohnort vorfinden.
- Der Schulweg sollte möglichst gefahrlos erfolgen können. Die Überquerung großer, verkehrsreicher Straßen ist entweder zu vermeiden oder so zu gestalten, dass auch Grundschüler*innen dies gefahrlos bewältigen können.
- Eine große Nähe zu Bestandsschulen sollte vermieden werden.
- Das Grundstück muss groß genug sein, eine dreizügige Schule samt Sporthalle und Außenflächen realisieren zu können.
Das Stadtplanungsamt hat auf Grundlage dieser Parameter das Grundstück der ehemaligen Schwimmhalle in Gaarden als geeignetes Grundstück identifiziert. Hierzu wird das Stadtplanungsamt eine gesonderte Beschlussvorlage vorlegen.
In einem nächsten Schritt müssen nun Prozesse entwickelt werden, die sicherstellen, dass die neue Grundschule den Bedarfen der zukünftigen Nutzer entspricht. Hierzu bedarf es der Abstimmung im Wesentlichen zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Immobilienwirtschaft, dem Bauordnungsamt und dem Stadtplanungsamt sowie dem Amt für Schulen. Auch müssen Zeit- und Kostenpläne entwickelt und der Selbstverwaltung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Der Bedarf für eine neue Grundschule in Gaarden besteht bereits heute. Die Versorgung der Gaardener Grundschüler*innen mit Schulplätzen gelingt nur noch unter größten Anstrengungen und kann für die kommenden Jahre nicht mehr zuverlässig gewährleistet werden. Die Fertigstellung und der Bezug der ersten neuen Wohneinheiten sind für das Jahr 2023 geplant. Damit verschärft sich die angespannte Lage deutlich. Auch mit Blick auf das Bauprogramm der Immobilienwirtschaft (Drs. 0544/2019) muss ein Verfahren gefunden werden, das gewährleistet, dass die neue Schule spätestens im Jahr 2023 fertiggestellt sein wird.
Die Verwaltung wird die notwendigen Schritte in die Wege leiten und die Selbstverwaltung über Zwischenstände informieren.
Renate Treutel
Bürgermeisterin