Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0808/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Digitalpakts Schule
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Sep 12, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Sep 19, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Vorbemerkung
Am 17. Mai 2019 ist - nach erfolgter Grundgesetzänderung und damit einhergehender Aufhebung des Kooperationsverbots - der Digitalpakt Schule in Kraft getreten. Rechtliche Grundlage für die Förderung sind eine von Bund und Ländern abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung sowie die Förderrichtlinien der einzelnen Bundesländer. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt, demnach erhält Schleswig-Holstein 170.263.000 Euro. Die Modalitäten der Mittelverteilung auf die Schulträger in Schleswig-Holstein sind in der Förderrichtlinie des Landes geregelt. Diese liegt in einer Entwurfsfassung vor und wird voraussichtlich im Herbst 2019 verabschiedet werden. Die tatsächliche Höhe der den Schulträgern zur Verfügung gestellten Mittel wird erst nach Verabschiedung der Richtlinie bekannt gegeben. Im Anschluss daran wird eine Antragsstellung möglich sein. Die Antragsberechtigung liegt ausschließlich bei den Schulträgern, die Schulen selbst können keine eigenen Anträge stellen. Auf dieser Grundlage plant das Amt für Schulen in Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsamt - Abteilung Informationstechnik - sowie der Immobilienwirtschaft die Antragstellung für die 57 Kieler Schulen sowie davon ausgehend die weitere Umsetzung der Digitalisierung der Kieler Schulen.
Modalitäten der Antragsstellung
Vorrangige Zielsetzung des Digitalpakts Schule sind gemäß Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung das Etablieren bzw. Optimieren lernförderlicher und belastbarer digitaler Infrastrukturen an den Schulen sowie das Schaffen von Lehr-Lern-Infrastrukturen. Förderfähig sind demnach folgende Investitionsmaßnahmen an Schulen:
- Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen; Serverlösungen
- Schulisches WLAN
- Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote)
- Präsentationsmedien
- Digitale Arbeitsgeräte
- Schulgebundene mobile Endgeräte im Umfang von maximal 20% des Gesamtinvestitionsvolumens eines Schulträgers bzw. maximal 25.000 Euro für eine Einzelschule.
Durch die Schaffung der elektrotechnischen Voraussetzungen (Daten-, Stromnetze, WLAN) wird erst die Basis für die Digitalisierung der Schulen gelegt. Dies ist daher vorrangig zu beantragen.
Die Modalitäten der Antragsstellung sind in der Bund-Länder-Vereinbarung festgelegt und werden durch die Förderrichtlinien der Bundesländer konkretisiert. Für Schleswig-Holstein wird das Antragsverfahren - vorbehaltlich etwaiger Änderungen in der Förderrichtlinie - wie folgt gestaltet sein:
- Der Schulträger muss eine Investitionsplanung vorlegen. Dabei ist der Schulträger gemäß Förderrichtlinie gehalten, vorrangig diejenigen Schulen und Schulstandorte zu fördern, die noch nicht über eine LAN/WLAN-Ausstattung in allen pädagogisch nutzbaren Räumen und Einrichtungen verfügen. Darüber hinaus verfügbare Mittel müssen genutzt werden, um Schulen möglichst flächendeckend mit Anzeige- und Präsentationstechnik auszustatten. Insofern muss eine umfassende Investitionsplanung für alle Schulen eines Schulträgers erfolgen, die diese Vorgabe des Landes berücksichtigt und eine dementsprechende Priorisierung der Maßnahmen an den Schulen vornimmt.
- Der Schulträger muss Betrieb, Wartung und IT-Support sicherstellen. Für die Schulen der Landeshauptstadt Kiel hat die Abteilung Informationstechnik ein Support-Konzept erstellt, das mit der Drs. 0739/2018 der Ratsversammlung am 20.09.2018 vorgelegt wurde. Dieses dient als Grundlage für die Antragstellung.
- Der Schulträger muss eine Bestandsaufnahme der bestehenden technischen Ausstattung vornehmen. Diese muss die LAN-Verkabelung in den Schulgebäuden, die aktuell genutzte Internettechnologie, die Ausstattung aller pädagogisch genutzten Räume mit WLAN sowie die Ausstattung mit Präsentationsmedien und mobilen Endgeräten umfassen. In Schleswig-Holstein ist diese Antragsvoraussetzung erfüllt, wenn eine Teilnahme an einer Online-Umfrage des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK) zur IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung erfolgt ist. Diese Online-Befragung hat im Mai und Juni 2019 stattgefunden. Daran haben alle Kieler Schulstandorte teilgenommen, so dass die Voraussetzung der technischen Bestandsaufnahme für alle Kieler Schulen erfüllt ist.
- Das technisch-pädagogische Einsatzkonzept ist von den Schulen zu erstellen und enthält ein technisches Ausstattungsprofil, das auf dem medienpädagogischen und didaktischen Konzept der Schule beruht. Wie in der Drs. 0739/2018 dargelegt, sollen die Kieler Schulen hierfür pädagogische Medienkonzepte vorlegen. Die Abgabe der schulischen Medienkonzepte an das Amt für Schulen soll bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 erfolgen. Dem sind bislang etwa 30% der 57 Kieler Schulen nachgekommen. Um die Schulen beim Erstellen von Medienkonzepten zu unterstützen, wurden in den im Februar 2019 durchgeführten Workshops zur Bedarfsermittlung (siehe Drs. 546/2019 vom 06.06.2019) auch Informationen über die schulische Medienkonzeptarbeit vermittelt.
In den Antragsunterlagen für den Digitalpakt Schule ist nunmehr ein Formblatt für das technisch-pädagogische Einsatzkonzept vorgesehen. Dieses liegt dem Amt für Schulen gemeinsam mit der Förderrichtlinie in einer Entwurfsfassung vor. Das Formblatt sieht nur noch eine sehr knappe Begründung für das technische Ausstattungsprofil vor. Dadurch unterscheidet es sich von pädagogischen Medienkonzepten, die jeweils eine ausführliche pädagogische Konzeption enthalten, aus der dann das technische Ausstattungsprofil abgeleitet wird. Aus Sicht des Amts für Schulen kann auf diese ausführliche Konzeption nicht verzichtet werden, da nur so gewährleistet ist, dass die technische Ausstattung einer Schule im Einklang mit ihrem pädagogischen Gesamtkonzept steht und insofern auch tatsächlich die vorgesehene Nutzung erfährt. Daher hat das Amt für Schulen im Rahmen einer bereits erfolgten Stellungnahme zur Förderrichtlinie signalisiert, dass diese Vorgehensweise des Landes nicht zielführend erscheint.
- Außerdem ist im Rahmen der Antragstellung eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte erforderlich. Diese Aufgabe obliegt nicht dem Schulträger, sondern muss von den Schulen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) vorgenommen werden. Die Fortbildungsplanung ist dem Schulträger für die Antragsstellung zu übermitteln und Bestandteil des Antrages für Mittel aus dem Digitalpakt.
Mittelvergabe
Die dem Land Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellten Mittel werden nach Abzug von 10% für länderübergreifende sowie für landesweite und regionale Maßnahmen auf die Schulträger verteilt. Für die Verteilung an die Schulträger verbleiben demnach 153.236.700 Euro. Dafür ist folgendes Verfahren vorgesehen:
Die Mittel werden den Schulträgern als Budgets zugewiesen. Dabei wird jeweils ein Budgetanteil für die allgemeinbildenden und die berufsbildenden Schulen zugewiesen:
- Der Budgetanteil für die allgemeinbildenden Schulen bemisst sich grundsätzlich nach Schüler*innenzahlen, wobei dem Schulträger für jede allgemeinbildende Schule mindestens ein Sockelbetrag von 45.000 Euro zugewiesen wird. Dadurch soll gewährleistet werden, dass auch an kleinen Schulstandorten nachhaltige digitale Infrastrukturen etabliert werden können. Darüber hinaus erhöht sich das Schulträgerbudget für die allgemeinbildenden Schulen um jeweils 45.000 Euro für jedes Förderzentrum mit den Schwerpunkten „geistige Entwicklung“ und „körperliche und motorische Entwicklung“.
- Der Budgetanteil für die berufsbildenden Schulen bemisst sich ausschließlich nach Schüler*innenzahlen.
Verschiebungen zwischen den beiden Budgetanteilen sind nicht möglich. Die konkrete Höhe der Schulträgerbudgets steht derzeit noch nicht fest und wird erst nach Verabschieden der Förderrichtlinie bekannt gegeben. Bei den so zugewiesenen Mitteln handelt es sich ausdrücklich nicht um Budgets für die jeweiligen Einzelschulen, sondern um Schulträgerbudgets, die gezielt zum Schaffen einer digitalen Infrastruktur aller Schulen eines Schulträgers einzusetzen sind.
Nach bisherigen Einschätzungen geht das Amt für Schulen davon aus, dass die im Rahmen des Digitalpakts zur Verfügung gestellten Mittel voraussichtlich nicht für eine Vollausstattung der Kieler Schulen ausreichen. Daher wurden für den Haushalt 2020 zusätzliche investive Mittel für die Digitalisierung der allgemeinbildenden Schulen in Höhe von 700.000 Euro angemeldet. Aktuell sind für die Haushaltsplanung 2020ff. folgende Einzahlungen (positives Vorzeichen) und Auszahlungen (negatives Vorzeichen) vorgesehen:
Investition | Beschreibung | 2019 | 2020 | VE 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
2310010100 | Digitalisierung der Beruflichen Schulen |
| 1.500.000 |
| 1.500.000 | 1.500.000 | 1.500.000 |
2310010100 | Digitalisierung der Beruflichen Schulen |
| -1.500.000 |
| -1.500.000 | -1.500.000 | -1.500.000 |
2430010200 | Digitalisierung der Schulen |
| 1.500.000 |
| 2.000.000 | 2.000.000 | 2.500.000 |
2430010200 | Digitalisierung der Schulen | -600.000 | -2.200.000 | -400.000 | -3.100.000 | -3.100.000 | -3.600.000 |
Berechnungsgrundlage hierfür waren eine vorläufige Schätzung der für die Landeshauptstadt Kiel zu erwartenden Fördersumme auf der Basis von Schüler*innenzahlen sowie eine Modellberechnung der Bertelsmann-Stiftung über die Kosten pro Schüler*in für die Digitalisierung von Schulen[1]. Wenn die tatsächlich der Landeshauptstadt Kiel zur Verfügung stehende Fördersumme bekannt ist, muss die Haushaltsanmeldung ggf. angepasst werden. Der im Verteilungsmaßstab für die allgemeinbildenden Schulen vorgesehene Sockelbetrag vom 45.000 Euro für kleine Schulstandorte wird voraussichtlich überwiegend kleine Schulträger begünstigen und die der Landeshauptstadt Kiel zur Verfügung stehende Fördersumme zumindest in geringem Umfang reduzieren. Durch eine Änderung des Verteilungsmaßstabs wird dem jedoch nicht begegnet werden können. Vielmehr handelt es sich bei dem Digitalpakt um eine einmalige finanzielle Unterstützung für eine kostenintensive Daueraufgabe. Die Bertelsmann-Stiftung hat darauf hingewiesen, dass die Kommunen hierfür eine dauerhafte finanzielle Unterstützung der Länder und ggf. auch des Bundes benötigen[2]. In diesem Sinne hat das Amt für Schulen in seiner Stellungnahme zur Förderrichtlinie des Landes darauf hingewiesen, dass eine stärkere finanzielle Unterstützung durch das Land erforderlich ist und erwartet wird.
Umsetzung bei der Landeshauptstadt Kiel
Alle Anträge auf Mittel aus dem Schulträgerbudget der Landeshauptstadt Kiel müssen bis zum 30. Juni 2021 beim MBWK eingegangen sein. Die daraus zu finanzierenden Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Die für die Antragstellung erforderliche Investitionsplanung muss im Einklang mit der derzeit stattfindenden Medienentwicklungsplanung erfolgen (siehe Drs. 0739/2018 vom 20.09.2018 sowie Drs. 0546/2019 vom 06.06.2019). In diesem Zusammenhang werden derzeit von den drei an der Medienentwicklungsplanung beteiligten Fachämtern (Amt für Schulen, Personal- und Organisationsamt, Abteilung Informationstechnik und Immobilienwirtschaft) Standards erarbeitet, die als Grundlage für die aus dem Digitalpakt zu finanzierenden Maßnahmen dienen.
Umsetzungstand Medienentwicklungsplanung
- Ein erster Entwurf für einen Verkabelungsstandard liegt vor und soll im Herbst an zwei Schulen pilotiert werden. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wurden die Grundschule Russee und die Toni-Jensen-Grundschule für die Pilotierung ausgewählt. Dabei sollen insbesondere die Kosten für die geplante Standardverkabelung an einer Schule ermittelt sowie Erfahrungswerte über die Umsetzbarkeit gewonnen werden. Anschließend an die Pilotierung werden die Verkabelungsstandards ggf. überarbeitet. Perspektivisch sollen sie in die städtische Richtlinie zur Erstellung von Daten- und Sprachnetzwerken aufgenommen werden. Im Anschluss daran soll der so entwickelte Verkabelungsstandard an allen Kieler Schulen umgesetzt werden.
- Ein Standard für die WLAN-Ausstattung der Schulen wurde von der Abteilung Informationstechnik erstellt und bereits an einer Schule getestet. Derzeit werden die Ausschreibungsunterlagen für eine Vergabe vorbereitet. Diese sollen bis zum 31. Dezember 2019 fertig gestellt sein, so dass die Ausschreibung Anfang 2020 erfolgen kann.
- Parallel dazu wird geprüft, inwieweit die Angebote des IT-Dienstleisters Dataport in die Digitalisierung der Kieler Schulen einbezogen werden können. Dies könnte insbesondere die Planung der elektrotechnischen Infrastruktur, Verkabelungsarbeiten und den WLAN-Ausbau umfassen. In ersten Gesprächen mit Dataport hat sich herauskristallisiert, dass die benötigten Dienstleistungen im Portfolio von Dataport vorhanden sind. Anfang September finden daher gemeinsame Ortsbegehungen der Grundschule Russee und der Toni-Jensen-Grundschule, zur Vorbereitung einer Angebotsabgabe durch Dataport, statt. Anschließend erfolgt, auch vor dem Hintergrund einer möglichen weitergehenden Zusammenarbeit, eine inhaltliche Prüfung durch die Immobilienwirtschaft, die Abteilung Informationstechnik und das Amt für Schulen.
- Als Serverlösung für die Administration der Schul-IT wurde seit 2012 der auf Linux basierende Schulportalserver IServ, der Firma IServ GmbH, sukzessive an den Kieler Schulen eingeführt. Derzeit verwenden ca. 80% der Kieler Schulen diese Software, die mit den Modulen für Kommunikation, Organisation, Unterricht und Administration des Netzwerks das Rückgrat der schulischen IT bildet. Die IServ-Server stehen bislang noch vor Ort in den einzelnen Schulen. Hier wird eine Zentralisierung beim Schulträger angestrebt, um die Strukturen an den Schulen zu verschlanken und den Betreuungsaufwand weiter zu minimieren. Kiel dient dem Hersteller als Modellkommune und testet die zentrale Lösung derzeit an drei Grundschulen.
- Ein Standard für die Ausstattung von Unterrichtsräumen mit Präsentationsmedien wird derzeit vom Amt für Schulen und der Abteilung Informationstechnik erarbeitet und soll im Herbst 2019 mit den Schulen abgestimmt werden. Sofern diese Abstimmung erfolgt ist, werden im nächsten Schritt die konkreten Anforderungen an die einzelnen Geräte bestimmt. Anschließend soll ein Katalog der eingesetzten Lösungen erstellt werden, auf dessen Grundlage eine zentrale Beschaffung erfolgen kann. Sobald der Standard endgültig definiert ist, kann eine zentrale Beschaffung über die Abteilung Informationstechnik über eine eigene E-Mailadresse sowie eine Bestellhotline erfolgen. Dies ist voraussichtlich zum November dieses Jahres umgesetzt.
- Auch für den Einsatz von Endgeräten sollen verbindliche Standards festgelegt werden, die eine zentrale Beschaffung ermöglichen. Nur so kann ein effektiver Support bei einem vertretbaren Aufwand sichergestellt werden. Hierzu erstellt die Abteilung Informationstechnik derzeit einen Entwurf für einen Warenkorb, der mit den Schulen abgestimmt, überarbeitet und ergänzt werden soll, und der auf dem Bestand des Online-Shops von Dataport basieren soll.
- Die Einhaltung der Lizenzbestimmungen gestaltet sich für den Schulbereich als sehr komplex. Der Einsatz von Microsoft-Produkten hat eine große Bedeutung, da er häufig Voraussetzung für die Nutzung von pädagogischer Fachsoftware ist und zudem Schüler*innen frühzeitig auf das Umfeld in ihrem späteren Berufsleben vorbereiten kann. Auf Grund der weiten Verbreitung der Software an den Schulen wird ein Rahmenvertrag mit Microsoft angestrebt, um den Aufwand für das Lizenzmanagement zu minimieren und eine transparente Kostenkontrolle zu gewährleisten. Dies hat sich zum Beispiel an Universitäten sehr bewährt. Angesichts des Anfang 2020 auslaufenden Supports für Windows 7 und der damit erforderlichen Umstellung auf Windows 10, soll der Rahmenlizenzvertrag möglichst bis Ende 2019 abgeschlossen werden.
Im Zuge der Medienentwicklungsplanung findet auch ein Austausch mit anderen Kommunen statt. So organisiert das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) regelmäßige Austauschtreffen für die Schulträger, an denen jeweils mindestens ein*e Vertreter*in der Landeshauptstadt Kiel teilnimmt. Darüber hinaus wurde Kontakt zu den anderen kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins aufgenommen, um einen regelmäßigen Austausch über den jeweils aktuellen Stand der Digitalisierung der Schulen zu etablieren und dabei auch eine einheitliche Position gegenüber dem Land zu erarbeiten. Ein erstes Treffen wird voraussichtlich im Herbst 2019 stattfinden.
Anschluss des pädagogischen Netzes an bestehende Glasfaseranschlüsse
Neben der Medienentwicklungsplanung müssen derzeit die vom Land Schleswig-Holstein zur Anbindung der Schulen an schnelles Internet beauftragten Glasfaseranschlüsse für die pädagogische Arbeit nutzbar gemacht werden. Die Umsetzung dieses Projektes erfolgte ausschließlich durch Dataport. An 47 Kieler Schulen wurde das Glasfaserkabel bereits verlegt, für die übrigen 10 Schulen erfolgt die Umsetzung bis spätestens Anfang 2020. Die bereits vorhandenen Anschlüsse konnten bislang jedoch nur für die Schulverwaltung und nicht für die pädagogische Arbeit genutzt werden. Dataport hat inzwischen eine Schnittstelle für das pädagogische Netz erstellt und zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 für die bereits an das Glasfasernetz angeschlossenen Kieler Schulen freigeschaltet.
An den ersten vier Kieler Schulen konnte die Glasfaseranbindung so bereits für die pädagogische Arbeit nutzbar gemacht werden. Um dies an den anderen Schulen ebenfalls zu ermöglichen, sind vor Ort weitere Verkabelungsarbeiten erforderlich. Diese Aufgabe obliegt dem Schulträger und wird durch die Immobilienwirtschaft in Abstimmung mit der Abteilung Informationstechnik durchgeführt. Je nach Lage des Glasfaseranschlusses und des Serverraums der Schule variiert der Aufwand für diese Arbeiten teilweise erheblich. Um eine schnellstmögliche Umsetzung zu gewährleisten, wurde eine Priorisierung erstellt. Diese richtet sich nach Aufwand der vorzunehmenden Arbeiten sowie nach der bereits vorhandenen Technik. Die Kosten hierfür können grundsätzlich aus den im Haushalt 2019 angemeldeten Investitionsmitteln für Digitalisierung der Schulen gedeckt werden. Bei sehr aufwändigen Maßnahmen soll eine Antragstellung auf Mittel aus dem Digitalpakt erfolgen.
Umsetzung Antragstellung Digitalpakt Schule
Insofern die Förderrichtlinie zum Digitalpakt vorsieht, dass Schulträger vorrangig diejenigen Schulen und Schulstandorte fördern müssen, die bislang noch nicht über eine LAN/WLAN-Ausstattung in allen pädagogisch genutzten Räumen verfügen, stellt dies die wesentliche Planungsgrundlage für die Antragsstellung dar. In einem ersten Schritt wurden die Defizite in der LAN/WLAN-Ausstattung der Schulen identifiziert. Davon ausgehend soll nun anhand zuvor definierter Kriterien eine Priorisierung von Maßnahmen stattfinden, die anschließend in eine Antragsstellung und die praktische Umsetzung münden wird. Die Gesamtpriorisierung der Maßnahmen soll bis zum Jahresende feststehen und mit den Schulen abgestimmt sein.
Zunächst wurde festgelegt, dass ein erster Schwerpunkt auf der Ausstattung von Grundschulen liegen muss. Das liegt zum einen darin begründet, dass viele Grundschulen tendenziell über eine geringere digitale Ausstattung verfügen als die weiterführenden Schulen. Zum anderen sieht der Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) von 2016 vor, dass alle Schüler*innen, die zum Schuljahr 2018/2019 eingeschult wurden oder in die Sekundarstufe I eingetreten sind, bis zum Ende ihrer Schulzeit die Möglichkeit zum Erwerb digitaler Kompetenzen erhalten müssen. Dafür wurde in dem KMK-Beschluss ein einheitlicher Kompetenzrahmen festgelegt, auf dessen Grundlage das Land seine Fachanforderungen überarbeitet hat. Für die Schulen sind sowohl der KMK-Beschluss als auch die Fachanforderungen bindend. Für die Grundschulen bedeutet dies, dass eine Umsetzung des Beschlusses – sowie der daraus hervorgegangenen Fachanforderungen des Landes Schleswig-Holstein – bis zum Schuljahr 2021/2022 möglich sein muss. Demnach besteht für die Grundschulen ein erhöhter Handlungsbedarf. Daher sollen zunächst die Grundschulen mit besonders gering ausgeprägter digitaler Ausstattung identifiziert und ausgestattet werden.
Fazit
Alle genannten Maßnahmen dienen der zielgerichteten und strukturierten Digitalisierung der Kieler Schulen sowie dem Erstellen eines Medienentwicklungsplanes. Parallel dazu sollen sukzessive für alle Schulen Anträge auf Fördermittel aus dem Digitalpakt Schule erfolgen. Erste Anträge sollen unmittelbar nach Bereitstellung der Mittel gestellt werden. Zeitgleich dazu findet eine umfassende Investitionsplanung statt, um eine Antragstellung für alle Kieler Schulen bis zum 30.06.2021 zu gewährleisten. Unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt der Antragstellung kann bereits jetzt mit der praktischen Arbeit an den Schulen begonnen werden, da gemäß §4 der Bund-Länder-Vereinbarung Investitionsvorhaben grundsätzlich gefördert werden können, wenn diese nach dem 16. Mai 2019 begonnen wurden.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
[1] Andreas Breiter, Björn Eric Stolpmann, Anja Zeising im Auftrag der Bertelsmann Stiftung (2015): Szenarien lernförderlicher IT-Infrastrukturen in Schulen. Betriebskonzepte, Ressourcenbedarf und Handlungsempfehlungen. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung. Andreas Breiter, Anja Zeising, Björn Eric Stolpmann (2017): IT-Ausstattung an Schulen: Kommunen brauchen Unterstützung für milliardenschwere Daueraufgabe. Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung.
[2] Andreas Breiter, Anja Zeising, Björn Eric Stolpmann (2017): IT-Ausstattung an Schulen: Kommunen brauchen Unterstützung für milliardenschwere Daueraufgabe. Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung.