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Antrag der Verwaltung - 0817/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer zusätzlichen dreizügigen Grundschule in Gaarden auf dem Grundstück der ehemaligen Schwimmhalle
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Sep 12, 2019
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Sep 26, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 21, 2019
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Antrag
Antrag:
Der Entwicklung des Grundstücks der ehemaligen Schwimmhalle in Gaarden als Standort für eine dreizügige Grundschule mit eigener Sporthalle wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine belebende, öffentlich zugängliche Erdgeschossnutzung entlang des Pastor-Gosch-Weges zu finden und deren Umsetzbarkeit zu prüfen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Begründung:
Seit Dezember 2018 ist bekannt, dass aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung die Grundschulversorgung für den Stadtteil Kiel-Gaarden ab dem Jahr 2023 nicht sichergestellt werden kann. An den vorhandenen Schulstandorten kann dieser Bedarf nicht bedient werden. Deshalb besteht das Erfordernis einen neuen Schulstandort für die Errichtung einer dreizügigen Grundschule mit eigener Sporthalle zu finden und zu entwickeln.
Aus der durch das Amt für Schulen beauftragten Standortsuche des Stadtplanungsamtes geht das „Grundstück der ehemaligen Schwimmhalle in Gaarden“ als bestgeeigneter Grundschulstandort hervor (siehe Anlage 01). Aufgrund seiner zentralen Lage an der Wegeverbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Vinetaplatz wird angestrebt, eine öffentlich zugängliche Erdgeschossnutzung zur Erhöhung der sozialen Sicherheit in den Schulneubau zu integrieren und die Chance der Lage mit dem Ausblick auf die Hörn zu nutzen sowie den öffentlichen Raum zu beleben und somit auch die soziale Sicherheit zu erhöhen. Die Verwaltung erarbeitet hierzu bis Ende des Jahres einen Nutzungsvorschlag und prüft die damit erforderlich werdenden zusätzlichen Flächenbedarfe.
Anlass:
Die Gegenüberstellung der Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Stadtteil Gaarden gemäß Statistik des Amtes für Schulen und der Bevölkerungsprognose bis 2036 des Bürger- und Ordnungsamtes, Abteilung Statistik, zeigt auf, dass die vorhandenen räumlichen Kapazitäten nicht ausreichen werden, den Bedarf an Grundschulplätzen ab dem Jahr 2023 bedienen zu können. Hierzu wird das Amt für Schulen eine gesonderte Beschlussvorlage vorlegen.
Auftrag
Das Amt für Schulen hat das Stadtplanungsamt gebeten, einen geeigneten Standort für eine Grundschule in Gaarden zu finden. Folgende Kriterien bildeten die Grundlage für den Suchauftrag:
- Berücksichtigung der Entfernung Wohnort – Schule.
Gemäß dem Grundsatz „Kurze Beine – Kurze Wege“ sollen die Grundschüler*innen eine Schule in einer fußläufigen Entfernung von möglichst unter 2 km zu ihrem Wohnort vorfinden.
- Der Schulweg muss möglichst gefahrlos erfolgen können. Die Überquerung großer, verkehrsreicher Straßen ist entweder zu vermeiden oder so zu gestalten, dass auch Grundschüler*innen diese gefahrlos bewältigen können.
- Eine große Nähe zu Bestandsschulen ist zu vermeiden.
- Das Grundstück muss groß genug sein, eine dreizügige Schule samt Sporthalle und Außenflächen realisieren zu können.
- Eine über zwei Geschosse hinausgehende Bauweise ist möglich, solange alle Bereiche barrierefrei erschlossen werden können. Dachflächen können in ein Außenflächenkonzept einbezogen werden.
Verfahren (siehe Anlage 01)
Flächenauswahl:
Angesichts der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung für Gaarden und dem damit einhergehenden Bedarf für eine vierte Grundschule wurden ausgehend von der Stadtteilmitte Gaardens in einem Radius von 1.000 m zunächst sämtliche nicht- oder untergenutzten größeren städtischen Flächen sowie Flächen in städtischem Teileigentum auf ihre Eignung für den Bau einer Grundschule geprüft. Mit Präzisierung des Suchauftrages wurde deutlich, dass eine Grundstücksgröße von etwa 4.000 m² für die bauliche Realisierung des angestrebten Vorhabens erforderlich wird. Dieser Schwellenwert beschreibt dabei die für den Bau einer dreizügigen Grundschule in dreigeschossiger Bauweise mit eigener, baulich integrierter Sporthalle erforderliche Grundstücksfläche. Im weiteren Verlauf der Standortsuche wurden daher ausschließlich Flächen ab dieser Mindestgröße sowie ein kleineres städtisches Grundstück, bei dem im Zuge der Planungen für den Sport- und Begegnungspark Gaarden eine Erweiterung jedoch grundsätzlich möglich erschien, geprüft.
Der oben beschriebene Suchraum deckt sämtliche Wohnstandorte des Stadtteils Gaarden-Ost sowie fast alle Bereiche des Stadtteils Gaarden-Süd und Kronsburg ab, in denen Wohngebäude existieren. Darüber hinaus werden auch die zukünftigen Wohnquartiere an der Hörn, auf dem Postfuhrhofareal sowie auf dem W8-Gelände berücksichtigt. Durch die Festlegung dieses Suchraumes kann gewährleistet werden, dass die Distanz zwischen keiner der betrachteten Standortalternativen und den Wohnstandorten mehr als zwei Kilometer beträgt.
Betrachtet man die Verteilung der drei bereits bestehenden Grundschulen im Stadtteil sowie die Lage der in den kommenden Jahren entstehenden, größeren Neubauquartiere im westlichen Gaarden (etwa 2.000 zusätzliche Wohneinheiten), ergibt sich ein räumlicher Suchfokus im Nordwesten des Suchraumes, der durch die bestehenden Grundschulen nicht abgedeckt wird.
Die Realisierung eines Schulneubaus in diesem Bereich würde zum einen gewährleisten, am Prinzip der Schulentwicklungsplanung festzuhalten, keine zwei Schulen gleicher Art in großer räumlicher Nähe zueinander zu platzieren. Zum anderen gelänge so die Schaffung sehr kurzer, verkehrssicherer Schulwege auch für Grundschüler*innen aus den neu entstehenden Wohnquartieren ohne die Werfstraße (ebenerdig) oder die Preetzer Straße queren zu müssen.
Innerhalb des beschriebenen Suchraumes konnten zehn Standorte identifiziert werden, die einer Vorprüfung unterzogen wurden, von denen sich vier im Fokusbereich befinden. Darüber hinaus wurden in dieser Vorprüfung zwei derzeit in Zwischennutzung befindliche bestehende Schulstandorte außerhalb des Suchraumes betrachtet.
Zwischenfazit
Von den insgesamt zwölf Alternativen erwiesen sich acht Standorte auf Grund der Ausschlusskriterien Verfügbarkeit (Eigentum, gegenwärtige und geplante Nutzung/ausgelöste Verlagerungserfordernisse) und des Grundstückszuschnittes als ungeeignet für die Realisierung einer Grundschule. Diese wurden daher keiner vertiefenden Betrachtung unterzogen.
Von den verbleibenden vier Standorten befinden sich drei in einer relativen Randlage (Blaschkeplatz, Minigolfanlage Katzheide, Blitzstraße) und einer im Fokusbereich (Grundstück der ehemaligen Schwimmhalle Gaarden).
Qualitative Bewertung
Die verbleibenden vier Standorte wurden in der Folge einer qualitativen Bewertung unter Einbeziehung verschiedener Fachämter unterzogen. Diese Bewertung erfolgte dabei mit Blick auf die Nutzbarkeit der Fläche in Bezug auf ihre Größe, Vereinbarkeit mit übergeordnete Planungen, planungsrechtliche Voraussetzungen, die Umfeldverträglichkeit der Nutzung, bestehende Flächenkonkurrenzen, Umweltaspekte, die Lage im Suchraum, die Erschließung sowie die zeitliche Flächenverfügbarkeit.
Testentwurf für das Grundstück der ehemaligen Schwimmhalle Gaarden
Auf Grund der herauszuhebenden Lage im stadträumlichen Gefüge, einer vergleichsweise geringen Grundstücksgröße und des zusätzlichen Anspruches, an diesem Ort eine belebende, öffentlich zugängliche Erdgeschossnutzung in einen Schulneubau zu integrieren, wurden für den Standort auf dem Grundstück der ehemaligen Schwimmhalle Gaarden zusätzlich Testentwürfe angefertigt. Mithilfe dieser Testentwürfe konnte nachgewiesen werden, dass der Bau einer dreizügigen Grundschule inklusive eigener Sporthalle in Kombination mit einer noch detaillierter zu bestimmenden, öffentlich zugänglichen Erdgeschossnutzung zur Belebung des Stadtraumes über die Unterrichtszeiten hinaus an diesem Standort grundsätzlich möglich ist.
Ergebnis
Das Ergebnis dieser Standortsuche ist der Vorschlag, die für den Stadtteil dringend erforderliche dreizügige Grundschule auf dem Grundstück der ehemaligen Schwimmhalle Gaarden zu errichten. Der Bau einer Grundschule an diesem Standort komplettiert die Grundschulversorgung des gesamten Stadtteils ohne dabei zwei Schulen gleicher Art in zu großer räumlicher Nähe zueinander zu verorten. Insbesondere vor dem Hintergrund der insgesamt voraussichtlich etwa 2.000 neu entstehenden Wohneinheiten an der Hörn, auf dem Postfuhrhofareal sowie an der Werftbahnstraße befindet sich in dieser Lage ein attraktiver potentieller Schulstandort, der aus allen Richtungen eine fußläufige Erreichbarkeit (über die Gaardener Brücke, ggf. über Treppenanlagen und Rampen aus dem Postfuhrhofareal, sowie von den östlich gelegenen Quartieren kommend über den Pastor-Gosch-Weg) ermöglich. Durch eine Entscheidung für diesen Standort kann somit eine hohe Schulwegesicherheit für künftige Grundschüler*innen gewährleistet und die Grundschulversorgung der zukünftigen Wohnquartiere im Westen des Stadtteils sichergestellt werden. Durch seine hohe Lagegunst im Suchraum setzt sich dieser Standort erheblich von den übrigen Alternativen ab. Die angestrebte Schaffung einer öffentlich zugänglichen Nutzung möglichst im Eckbereich Pastor-Gosch-Weg/ Gaardener Brücke soll darüber hinaus dazu beitragen, in diesem bisher als problematisch wahrgenommenen Stadtraum Belebung und soziale Kontrolle zu stärken und gleichzeitig die besondere Chance der Lage mit Blick auf Hörn und Innenstadt zu nutzen.
Dass auf diesem Grundstück sowohl das Raumprogramm der dreizügigen Grundschule und die sich daraus ergebende BGF von ca. 3.900 m² als auch eine eigene Sporthalle mit Umkleidetrakt sowie zusätzliche Räumlichkeiten für eine noch näher zu bestimmende öffentlich zugängliche Nutzung grundsätzlich realisierbar sind, konnte auf Basis von Testentwürfen nachgewiesen werden. Prämisse für eine solche Grundstücksausnutzung ist die Umsetzung des Vorhabens in nur einem Baukörper, sowie eine in Teilen mindestens viergeschossige Bauweise. Ein Vorschlag zur planungsrechtlichen Umsetzung des Vorhabens ist zu unterbreiten.
Im Gegensatz zu den übrigen geprüften Alternativen verursacht ein Schulneubau am vorgeschlagenen Standort nur geringe zusätzliche Umweltbeeinträchtigungen, da es sich bereits jetzt um ein baulich entwickeltes Grundstück handelt. Gegenwärtig erfolgt hier der Rückbau der ehemaligen Gaardener Schwimmhalle. Zum heutigen Zeitpunkt ist fast das gesamte Grundstück versiegelt, so dass hier von einer weiteren Versiegelung nicht auszugehen ist, sondern unter Umständen sogar zu einer Flächenentsiegelung beigetragen werden kann.
Die Standortalternativen wurden am 14. August 2019 in der Sitzung des Ortsbeirates Gaarden präsentiert und diskutiert. Die Ergebnisse werden in den nachlaufenden Gremien vorgestellt.
Weiteres Vorgehen:
Mit dem vorliegenden Grundsatzbeschluss zum Standort wird die Verwaltung sämtliche für den Bau der Grundschule erforderlichen Beschlüsse vorbereiten und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.
Doris Grondke
Stadtbaurätin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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