Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0829/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuordnung der Zuständigkeit für die öffentlichen Toilettenanlagen der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Abfallwirtschaftsbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 25, 2019
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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Sep 26, 2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Nov 21, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Die öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtgebiet werden derzeit von verschiedenen Ämtern mit unterschiedlichen Zuständigkeiten betreut: der Immobilienwirtschaft, dem Tiefbauamt, dem Grünflächenamt und dem Abfallwirtschaftsbetrieb (ABK).
So werden beispielsweise neue Anlagen u.a. unter Federführung des Tiefbauamtes errichtet, in Ausnahmefällen aber auch durch den ABK. Bauliche Veränderungen an bestehenden Anlagen erfordern häufig die Abstimmung unterschiedlicher Bereiche.
Der operative Betrieb (Reinigung, Wartung, Instandhaltung) wird dagegen in der Hauptsache- aber nicht ausschließlich- durch Mitarbeiter*innen des ABK durchgeführt.
Eventuelle Verpachtungen von Anlagen führt wiederum jedes Amt ggf. in eigener Verantwortung und zu unterschiedlichen Konditionen durch.
Gleichzeitig werden zunehmend Wünsche und Erwartungen artikuliert, im Stadtgebiet neben den existierenden städtischen Toiletten weitere WC-Anlagen verfügbar zu machen
(s. “nette Toilette“) und dies wenn möglich auch barrierefrei.
Vor diesem Hintergrund, und speziell mit Blick auf die künftige Entwicklung bestehender und neuer Standorte für Toilettenanlagen im Kieler Stadtgebiet, soll die Schaffung einer (einzigen) zentral zuständigen Stelle geprüft werden. Dies könnte u.a. Abstimmungsprozesse, die bislang zwischen verschiedenen Organisationseinheiten herbeigeführt werden müssen, beschleunigen. Zudem müsste für Anfragen, Beschwerden oder Anregungen nicht erst unter mehreren nach dem zuständigen Bereich gesucht werden.
Aus diesem Grund wird der ABK gemeinsam mit den anderen oben genannten bisher involvierten Ämtern eine Zentralisierung der Verantwortlichkeit für die öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtgebiet beim ABK diskutieren und dabei die Rahmenbedingungen, die Übergabemodalitäten oder auch ggf. notwendige Anpassungen der Betriebssatzung des ABK klären.
Stellt sich danach eine entsprechende Neuordnung für alle Beteiligten als sinnvolle und wirtschaftliche vertretbare Lösung dar, wird den zuständigen Gremien eine entsprechende Entscheidung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister