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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0848/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Ratsversammlung stellt fest, dass die geplante zukünftige Nutzung einer Teilfläche des Parkplatzes Holtenauer Straße  zwischen Hausnummer 258 und 264 für Wohnen dem öffentlichen Wohl der wachsenden Landeshauptstadt Kiel mehr dient als eine Nutzung als Parkplatz.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Auf der Fläche des derzeitig als Parkplatz genutzten Grundstückes (siehe Lageplan als Anlage 1) in der Holtenauer Straße soll zeitnah eine Wohnbebauung erfolgen. Da hierbei ein Teil der als Parkplatz genutzten öffentlichen Fläche dem Straßenverkehr entzogen wird, ist eine Einziehung dieser Fläche erforderlich. Diese ist unter anderem auch Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung.

Das Tiefbauamt der Landeshauptstadt Kiel wird auf Grundlage des § 8 Abs.1 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) ein Einziehungsverfahren durchführen.

Das Verfahren wird durch eine Beschlussvorlage des Tiefbauamtes an die Selbstverwaltung eröffnet werden. Grundlage hierfür ist gem. § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG, dass die Einziehung überwiegend aus Gründen des öffentlichen Wohls erfolgt.

 

Wie auch im aktuellen Sozialbericht dargestellt, ist es eines der zentralen Ziele der Kieler Wohnungsbau- und Stadtentwicklungspolitik, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.  Dafür ist es von entscheidender Bedeutung, den Prozess des Wohnungsbaus in Kiel weiter zu beschleunigen und damit auch einem weiteren Anstieg der Mieten entgegenzuwirken.

In der Fortschreibung des Wohnungsmarktkonzeptes der LHK aus dem Jahr 2013 (Drs. 0267/2013) wurde der Neubaubedarf bis zum Jahr 2025 auf mindestens 800 Wohneinheiten jährlich beziffert. Diese Zahl wurde infolge der dynamischen Entwicklung der Jahre 2014 / 2015 um einen zusätzlichen Bedarf von ca. 1.800 Wohneinheiten bis zum Jahr 2017 nach oben korrigiert (Drs. 0021/2016).

Die hohe Nachfrage hat die Stadt bereits veranlasst, auf dem Wohnungsmarkt aktiv zu werden und eine Wohnungsgesellschaft zu gründen.

Mit diesem Instrument allein ist jedoch der Wohnungbedarf nicht zu decken, Als Reaktion auf die angespannte Marktlage sind erhebliche Neubauanstrengungen erforderlich, um mittel- bis langfristig einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt zu gewährleisten. Hierfür ist die Einbindung aller Kieler Wohnungsmarktakteure, wie auch im Masterplan Wohnen vorgesehen, erforderlich. Gerade die nicht gewinnorientiert arbeitenden Wohnungsbaugenossenschaften – wie im vorliegenden Fall die WOGE  – sind ein wichtiger Baustein für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum und sollten daher bei ihren Vorhaben auch die größtmögliche Unterstützung der Stadt erfahren.

 

Zur Deckung des Bedarfes sind zudem vorrangig aus ökonomischen und umweltpolitischen Gründen innerstädtische Flächen zu entwickeln, die an die vorhandene Infrastruktur angebunden werden können, ohne eine neue kostspielige erst erstellen zu müssen (vgl. DRS.-Nr. 1079/2010).

  

Die WOGE ist bereits Grundstückseigentümerin an der Holtenauer Straße. Neben Wohngebäuden befindet sich dort zurzeit u.a. der sogenannte WOGE-Treff als soziale Einrichtung.

Die WOGE beabsichtigt nunmehr, unter Einbeziehung eines Teils des nördlich angrenzenden städtischen Grundstückes, das zurzeit als Parkplatz und Zufahrt zu den rückwärtigen Grundstücken genutzt wird, die Realisierung eines neuen Wohnungsbauprojektes. Dabei ist der Rückbau des WOGE-Treffs und Neubau eines V-geschossigen straßenbegleitenden Baukörpers mit 3.975 m² BGF sowie der Neubau eines etwas zurückgesetzten IV-geschossigen Baukörpers mit 1.250 m² BGF beabsichtigt.

Neben der Nutzung von Teilflächen für die WOGE-Verwaltung (ca. 1.240 m² Nutzfläche) sollen rund 41 Wohnungen entstehen (rd. 2.667 m² Wohnfläche). 30% der neuen Wohnungen sind als öffentlich geförderte Wohnungen konzipiert. Es ist eine umfangreiche Kooperation mit der Paritischen Pflege SH gGmbH und dem Stadtteilnetzwerk nördliche Innenstadt Kiel e.V. beabsichtigt; ebenfalls ist ein Quartierscafe als soziale Komponente vorgesehen.

 

Nachdem eine im Umfang etwas dichtere Planung in der Sitzung des Ortsbeirates am 09.01.2019 vorgestellt wurde und diese auf Proteste einiger umliegenden Nachbarn stieß, hat die WOGE die Planung nochmals in Bezug auf die Massivität überarbeitet und bei dem Neuentwurf auch auf den größtmöglichen Erhalt des bestehenden Baumbestandes Rücksicht genommen.

Die nördliche Platanenreihe mit den darunterliegenden Parkplätzen bleibt dabei ebenso erhalten wie die Zufahrt zu den rückwärtig gelegenen Grundstücken.

Die Planung orientiert sich an den vorhandenen baulichen Strukturen, die Einschränkungen für die Nachbarschaft entsprechen dem Wesen einer innerstädtischen Bebauung und wurden möglichst gering gehalten. Die nachbarschützenden Belange (z.B. vorgeschriebene Abstandsflächen gem. Landesbauordnung Schleswig-Holstein) werden eingehalten. Dieser Stand ist in der Sitzung des Ortsbeirates Wik am 08.05.2019 nochmals vorgestellt worden.

 

Für die Realisierung der vorgenannten Wohneinheiten ist die Teilveräußerung des städtischen Grundstücks an die WOGE erforderlich, hierbei entfallen ca. 11 Parkplätze im südlichen Bereich der Gesamtfläche, die nördliche Parkreihe mit ca. 12 öffentlichen Parkplätzen bleibt erhalten.

 

Nach Abwägung aller Gesichtspunkte ist aus Gründen des öffentlichen Wohls das Wohnungsneubauprojekt der WOGE mit seinen sozialen Komponenten dem Erhalt der Stellplätze vorzuziehen.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Dezernentin für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 26, 2019 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 21, 2019 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen