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Geschäftliche Mitteilung - 0860/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschlammung des Regenrückhaltebeckens (RRB) Klausbrook - Ergänzung und Beantwortung der Fragen aus dem Innen- und Umweltausschuss vom 03.09.2019
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 26, 2019
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 1, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Bezugnehmend auf die Drucksache 0677/2019 möchten wir die aufgetretenen Fragen im Innen- und Umweltausschuss vom 03.09.2019 wie folgt beantworten:
Belastung der Schlämme:
Die Nachfrage nach der Belastung der Schlämme wird wie folgt beantwortet:
Im Vorfeld der Maßnahme wurde der Schlamm des Beckens stichprobenartig nach Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) und Deponieverordnung beprobt, um im Rahmen der Maßnahmenplanung einen Entsorgungsweg für den entnommenen Schlamm festlegen zu können.
Diese Beprobungen haben eine Einordnung nach LAGA in die Klasse Z2 ergeben. Diese Einordnung ist aber nur der Organik wegen bedingt. Werte wie TOC und Glühverlust bedingen diese vorläufige Einordnung des Schlammes.
Im Rahmen der Maßnahme wird die Beprobung am getrockneten Schlamm wiederholt.
Entsorgung der Schlämme:
Die Nachfrage nach der Entsorgung der Schlämme wird wie folgt beantwortet:
Die Schlämme werden entsprechend der Beprobungsergebnisse im Rahmen der Durchführung der Maßnahme auf eine geeignete Deponie entsorgt.
Ergänzend zu den Antworten auf die Fragen des Innen- und Umweltausschusses in der Sitzung am 03.09.2019 weist das Tiefbauamt, Abteilung Stadtentwässerung darauf hin, dass krankheitsbedingt die betriebliche Maßnahme der Entschlammung des RRB Klausbrook erst am 10.09.2019 im Ortsbeirat Suchsdorf durch die Abteilung Stadtentwässerung des Tiefbauamtes vorgestellt wurde.
In der Vorstellung der Maßnahme im Ortsbeirat wurde auf die Tatsache hingewiesen, dass seit Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen am Regenrückhaltebecken wieder unbefugte Eingriffe (Lockerungen von Zaunpfählen in Bauphase, Graffiti am Zaum im öffentlichen Bereich, Ausbau von Zaunelementen nach Fertigstellung des Zaunes im Bereich der Privatgrundstücke, Entsorgung von Grünabfällen auf dem Gelände des Regenrückhaltebeckens und unbefugtes Benutzen der technischen Anlage (z. B. Angeln)) an der technischen Anlage vorgenommen wurden.
In der Sitzung wurde bekannt gegeben, dass sich die Landeshauptstadt Kiel bei zukünftigen unbefugten Eingriffen in die technische Anlage, rechtliche Schritte gegen die Eingriffe vorbehält.
Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der OBR Suchsdorf zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin