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Antrag der Verwaltung - 0869/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Sanierung Konzertsaal am Kieler Schloss – Aufhebung der Ausschreibung für Planungsleistungen Technische Gebäudeausstattung Elektro
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 19, 2019
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Mit den Drucksachen 0788/2019 und 0789/2019 liegen der Ratsversammlung bereits die Vergabeentscheidungen für die Objekt- und Tragwerksplanung zur Sanierung des Konzertsaals vor.
Für die Vergabe der daneben u.a. erforderlichen Planungsleistungen Technische Gebäudeausstattung (TGA) Elektro wurde ein EU-weites VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Im Verfahren sind innerhalb der Antragsfrist keine Teilnahmeanträge eingegangen sind, so dass die Ausschreibung gem. § 63 Absatz 1 Nr. 1 VgV aufzuheben ist.
Nach erfolgter Aufhebung steht der Weg offen, den Auftrag gem. § 14 Absatz 4 Nr. 1 VgV im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an ein geeignetes Büro zu vergeben. Die Immobilienwirtschaft kann dann direkt geeignete Büros ansprechen und zur Abgabe eines Angebots auffordern.
Da die Entscheidung über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen mit einem Auftragswert über 100.000 Euro netto der Ratsversammlung vorbehalten ist, bedarf auch die Aufhebung eines entsprechenden Vergabeverfahrens eines Ratsbeschlusses.
Der Planungsprozess für die Sanierung des Konzertsaals kann nach Beschluss der Ratsversammlung über die Drucksachen 0788/2019 und 0789/2019 mit der Beauftragung der Objekt- und Tragwerksplanung termingerecht beginnen. Die Vergabeentscheidungen für die Planungsleistungen TGA Elektro sollten der Ratsversammlung ursprünglich zur Sitzung am 21.11.2019 vorgelegt werden.
Um den Zeitplan für die Sanierung nicht zu gefährden, ist es erforderlich, dass die Beauftragung des Planungsbüros TGA Elektro spätestens nach der Ratssitzung im Januar 2020 erfolgt. Da auch ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an Fristen gebunden ist und erst nach erfolgter Aufhebung begonnen werden kann, wäre dieses Zeitziel nicht mehr zu erreichen, wenn die Entscheidung zur Aufhebung des Verfahrens erst in der Ratssitzung an 21.11.2019 getroffen würde.
Das Rechtsamt und das Rechnungsprüfungsamt haben der Aufhebung zugestimmt.
Die Ratsversammlung wird daher gebeten, die Dringlichkeit der Vorlage anzuerkennen und ohne Vorbefassung durch den Finanzausschuss über die Aufhebung des Verfahrens zu entscheiden.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlage: Vergabevermerk Aufhebung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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238,3 kB
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