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Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION - 0889/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu Masterplan Zukunft Kieler Ostufer (Drs. 0833/2019)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION
- Federführend:
- Ratsfraktion Die FRAKTION
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 19, 2019
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Oct 1, 2019
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Jun 2, 2020
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Dec 8, 2020
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Oct 30, 2019
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May 27, 2020
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Nov 25, 2020
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Feb 24, 2021
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Nov 7, 2019
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Jun 4, 2020
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Dec 4, 2020
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Feb 4, 2021
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Aug 5, 2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Antrag
Antrag:
Innerhalb eines Jahres ist ein international renommiertes Planungsbüro damit zu beauftragen, einen Masterplan zur Entwicklung des Kieler Ostufers im Bereich der Schwentinemündung einschließlich des angrenzenden Hafenbereichs bis Hasselfelde zu entwerfen. Alle direkt davon betroffenen Ortsteile sind ebenso Teil des Masterplans und müssen daher mitentwickelt werden.
Die Stadt Kiel erstellt ein Bebauungs- und Verkehrskonzept zur Entwicklung des Kieler Ostufers im Bereich der Schwentinemündung einschließlich des angrenzenden Hafenbereichs bis Hasselfelde und den direkt betroffenen Ortsteilen.
Im ersten Schritt werden die maßgeblichen Entwicklungsziele definiert. Die Festlegung der Ziele erfolgt unter Beteiligung der Bürger*innen aus den betroffenen Ortsteilen, den zuständigen Ortsbeiräten sowie Vertreter*innen aus der Wirtschaft. Die Erstellung des eigentlichen Masterplans erfolgt durch ein unabhängiges Planungsbüro.
Aktuelle Planungen bezüglich Entwicklung und Ausbau des Ostuferhafens sind bis zur Vorlage des Masterplans zurückzustellen und somit einem solchen Masterplan unterzuordnen.
Bei der Umsetzung des „Masterplans Zukunft Kieler Ostufer“ werden die Menschen aus den direkt betroffenen Ortsteilen nach dem Prinzip der Partizipation und Kooperation beteiligt.
Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel werden in den diesjährigen Haushaltsberatungen für den Haushalt 2020 eingestellt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Planungsaufträge dieser Art wurden bereits mit großem Erfolg z. B. bei unseren Nachbarn in Aarhus oder auch in Göteborg durchgeführt. Die Kieler Selbstverwaltung und Verwaltung waren in den letzten Jahren zwecks Informationsaustauschs mehrfach vor Ort. Die dort angewandten Prinzipien der Bürgerbeteiligung und Kooperation gelten weithin als Voraussetzung einer nachhaltigen Entwicklung.
Bevor allerdings mit der Erarbeitung eines Masterplans begonnen werden kann muss festgestellt werden, welchen baulichen sowie verkehrstechnischen Ansprüchen eine Neuordnung des Ostufers langfristig genügen soll. Hierzu sind Entwicklungsziele zu definieren, an deren Bestimmung die Ortsbeiräte, die örtliche Bevölkerung sowie Vertreter*innen der Wirtschaft beteiligt werden müssen.
Der Masterplan Zukunft Ostufer soll zudem eine solche nachhaltige Entwicklung verkörpern und es ist daher zwingend erforderlich, auch hier in Kiel, nach den gleichen, erfolgreichen Prinzipien wie z. B. in Aarhus zu verfahren.
- Es existiert keine mittel- oder langfristiger Planung zur Entwicklung des Ostufers.
- Die mit dem Wachstum der Seehafen GmbH zusammenhängenden Probleme und Folgen sind von Relevanz für die gesamte Landeshauptstadt Kiel und nur durch eine ganzheitliche Betrachtung und Planung lösbar.
- Der unlängst ausgerufene Klimanotstand der Stadt Kiel verlangt ab sofort umsichtiges Handeln nicht nur bei problembehafteten intransparenten wirtschaftlichen Entwicklungen der Seehafen GmbH. Der Masterplan für das Kieler Ostufer an der Schwentinemündung soll helfen, eine Klimaneutralität Kiels weit vor 2050 zu bewirken.
- Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung auf dem Ostufer ist zum einen eine planerische Ausgewogenheit der Bereiche natürlicher Lebensraum, Gesundheit, Lebensqualität, Bildung, Wirtschaft, Wohnen, Umland und Verkehr und zum anderen eine gelebte Partizipation und Kooperation.
- Die zukünftige Nutzung des alten Kraftwerkgeländes bedarf einer grundsätzlichen Abwägung und Klärung.
- Bauliche Entwicklungsabsichten von GEOMAR, Seehafen GmbH, KSH, Fachhochschule und weiteren Akteuren müssen auf ihre Umweltverträglichkeit hin untersucht und -soweit verträglich -in die Masterplanüberlegungen einbezogen werden.
- Umwelt- und Verkehrsbelastungen sind von essentieller Bedeutung für die Grenzen des Wachstums und fordern verträgliche, zukunftsfähige Lösungen. Eine alternative, umweltverträgliche Verkehrsinfrastruktur beinhaltet auch den Ausbau von Wasserstraßen, Schienenanbindung, Velorouten/Fahrradschnellstrecken etc. und muss in den Fokus gerückt werden.
- Die Attraktivierung des Schwentineufers, des angrenzenden Hafenbereichs bis Hasselfelde, der direkt betroffenen Ortsteile und der Architektenwettbewerb von 2010 müssen aktualisiert und in die Masterplanung einfließen.
- Bürgerinnen und Bürger müssen in alle Überlegungen frühzeitig eingebunden werden und haben einen Anspruch auf eine vollumfängliche Planungstransparenz.
- Es muss erklärtes Ziel sein, dass bei allen zukünftigen Planungen auf dem Ostufer die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sichtbar, umweltverträglich und nachhaltig verbessert wird. Dann wird die Aufwertung des Ostufers als Lebens-und Arbeitsstandort Realität.
- Das Thema Grenzen des Wachstums muss zugunsten einer lebenswerten Umgebung Berücksichtigung finden.
- Die Vergabe an ein international renommiertes Planungsbüro dient dem Zweck einer losgelösten, unbefangenen Experten-Betrachtung der Potentiale des Ostufers an der Schwentinemündung einschließlich des angrenzenden Hafenbereichs bis Hasselfelde und der direkt davon betroffenen Ortsteile sowie der Auffindung innovativer und kreativer Ideen in allen Bereichen.