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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION - 0915/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

 

1.  K-101 (die Abkürzungen beziehen sich auf die Bezeichnung im Masterplan 100 % Klimaschutz)

Leitlinien für die Berücksichtigung der Klimaschutzziele in zukünftigen Beschlüssen

 

1.1. Die Verwaltung wird beauftragt, Leitlinien für die zukünftige breite Verankerung der Klimaschutzziele in der Landeshauptstadt Kiel zu erarbeiten und der Ratsversammlung vorzulegen. Die Leitlinien sollen Maßstäbe für den Klimaschutz beschreiben, nach denen alle relevanten politischen Initiativen und Beschlüsse in der Landeshauptstadt Kiel beurteilt werden können.

 

1.2. Die Verwaltung wird beauftragt, in die städtische Vorlagenstruktur einen neuen Standardprüfpunkt aufzunehmen. Neben der Darstellung der finanziellen Auswirkungen in Vorlagen (vgl. Drs. 0549/2019) sollen die Auswirkungen auf den Klimaschutz dargestellt werden, um Handlungsnotwendigkeiten der Landeshauptstadt im Klimaschutz früh zu erkennen, eine Folgenabschätzung zu ermöglichen und interne wie externe klimarelevante Handlungsweisen zu beeinflussen.

 

 

2.  K-102

Verankerung des Klimaschutzes in der Führungsebene

 

2.1.  Die Verwaltung wird beauftragt, zur weiteren Verankerung des Klimaschutzes in der Führungsebene des städtischen Handlungsbereiches und darüber hinaus das Gremium Masterplan 100 % Klimaschutz unter Vorsitz des Oberbürgermeisters fortzuführen. Zu den Aufgaben des Gremiums gehören die Begleitung der Klimaschutzziele, die Bereicherung mit neuen Ideen, die Entwicklung von Pilotprojekten und das Werben für den Klimaschutz durch öffentliches Eintreten.

 

2.2.  Die Amtsleitungen aller relevanten Fachämter sollen gemäß der Dringlichkeit des Themas noch stärker in das Klimaschutzmanagement der Verwaltung ein-gebunden werden. Neben dem Energieteam, welches im Rahmen des European Energy Awards® (EEA) auf

operativer Ebene tätig ist, wird begleitend ein Lenkungskreis auf Amtsleiterebene eingeführt, um die Klimaschutzaktivitäten auch auf dieser Ebene stärker zu verankern.

 

 

3.  Stärkung Koordinierungsfunktion.

 

Es wird beschlossen, dass zur Stärkung der Koordinierungsfunktion über die bisherigen Aktivitäten der Klimaschutzmanager*innen hinaus, eine Anlauf- und Koordinierungsstelle im Umweltschutzamt, Abteilung Klimaschutz, anzusiedeln ist. Die Koordinierung, Unterstützung und Beratung wird durch zwei neue Planstellen in der Abteilung Klimaschutz des Umweltschutzamtes verstärkt, um zusätzliche Maßnahmen, die aus der Stadtgesellschaft heraus hervorgebracht werden, in die Masterplanaktivitäten zu integrieren. Die kurzfristige Ausschreibung und Besetzung der Stellen kann im Rahmen der Stellenbewirtschaftung 2019 sichergestellt werden. Die Stellen werden im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung.

 

 

4.  K-001 und K-002

Energetische Gebäudesanierung und Energieeffizienz im Neubau (Kommunale Immobilien)

 

4.1.  Die Verwaltung wird beauftragt, für die kommunalen Immobilien ein Konzept zur

beschleunigten Steigerung der Energieeffizienz und insbesondere zum zügigen Ausbau der regenerativen Energieversorgung zu erstellen und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind auch die finanziellen, personellen und zeitlichen Auswirkungen, insbesondere bei den bereits geplanten oder im Bau befindlichen Vorhaben, darzustellen. In dem Konzept sind folgende Grundsätze anzuwenden:

 

a) Der Energetische Mindeststandard für Gebäude der Landeshauptstadt Kiel ist dahingehend zu ergänzen, dass ab sofort bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von städtischen Liegenschaften, bei denen ein Anschluss an die Kieler Fernwärmeversorgung nicht möglich ist, eine Wärmeversorgung durch regenerative Energie obligatorisch geprüft wird. Sollte die Prüfung zu Ungunsten einer klimaverträglichen Energieversorgung ausfallen, ist dies zu begründen. Kann die 100%ige Versorgung eines Objektes oder Standortes nicht erfüllt werden, so bleibt die Forderung gemäß dem Energetischen Mindeststandard für Gebäude der Landeshauptstadt Kiel (EnEV 2009; Drs. 0706/2010) bestehen, dass Ausgleichsmaßnahmen anzustreben sind, so dass rechnerisch im Wesentlichen die 100-%-Versorgung mit regenerativen Energien nachgewiesen werden kann.

 

b) Bei bereits geplanten oder im Bau befindlichen Neubau- und Sanierungsvorhaben ist zu prüfen, ob der Einsatz von regenerativen Energieerzeugungsanlagen nachträglich noch möglich ist.

 

c) Auf allen dafür geeigneten Dächern bestehender sowie neu zu errichtender städtischer Liegenschaften sollen Solarstromanlagen installiert werden, wobei die Dachflächen mit der maximal möglichen Anzahl von PV-Modulen zu belegen sind. Als bauliche und planerische Voraussetzung für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern städtischer Gebäude sind die mit der Konkretisierung und Weiterentwicklung des Ratsbeschlusses 0706/2010 vom 17.02.2011 zur Neuausrichtung des städtischen Energiemanagements am 17.01.2013 beschlossenen Empfehlungen zu beachten, wonach städtische Dachflächen bei Neubau oder Sanierung grundsätzlich so herzustellen sind, dass eine Nutzung von schadstofffreien Photovoltaik-Anlagen möglich ist.

 

Die zur Erstellung und Umsetzung des Konzeptes erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel und ggf. neuen Planstellen werden ermittelt und in folgenden Haushaltsplan-Entwürfen konkretisiert. Für die gem. c) kurzfristige Verdopplung der Leistung der bei der Grundschule Kronsburg noch im Jahr 2019 geplanten Solarstromanlage von 10 kW auf 20 kW werden die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 20.000 € als überplanmäßige Ausgabe gem. § 95d GO als unabweisbar angesehen und durch Deckung aus der Investitions-maßnahme 1115050172 Planungsmittel Leistungsphase „0“ an Schulen bei der Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt.

 

4.2.  Es wird beschlossen, dass für das Betriebsgelände des ABK ein Konzept für eine energetische Gebäudesanierung erstellt wird. Es ist zu prüfen, ob eine Sanierung unter Vorgabe einer mindestens 50%igen Energieeinsparung und damit die Initiierung eines Leuchtturmprojektes möglich ist.

 

 

5.  K-007

Energieeffiziente Beleuchtung

 

5.1.  Es wird beschlossen, dass bei Neubauprojekten und Beleuchtungssanierungen zukünftig ausschließlich die energiesparendste Beleuchtungs-Technologie eingesetzt wird. Sollte von diesem Grundsatz abgewichen werden, ist dies zu begründen.

 

5.2.  Es wird beschlossen, dass bei Bestandsgebäuden das Beleuchtungsaustauschprogramm fortgeführt wird. Der zusätzliche Bedarf von 200.000 € Bauunterhaltungsmitteln mit der Zweckbindung LED-Instandsetzung wird im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2020 eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

5.3.  Es wird beschlossen, mit Mitteln des Innerstädtischen Contractings ein Beleuchtungssanierungsprogramm unter Einsatz von LED-Retrofit bei Kindertageseinrichtungen freier Träger zu starten.

 

5.4.  Für alle Maßnahmen der Punkte 5.1 bis 5.3 gilt, dass hinsichtlich ihrer Klimabilanz auch die graue Energie berücksichtigt wird.

 

 

6.  Green City Plan

 

6.1.  Umwandlung von Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs zugunsten des Radverkehrs.

 

Es wird beschlossen, die Planung und Umsetzung von Premiumrouten im Radverkehrsnetz zu forcieren. Hierfür ist durch die Verwaltung eine genauere Betrachtung der Straßen, die in der aktuell vorliegenden Untersuchung von Premiumradrouten im Rahmen des Green City Plans vorgeschlagen wurden, in die Wege zu leiten.

 

6.2.  Zur Beschleunigung der Planung von Radverkehrsanlagen sollen zwei Planstellen neu eingerichtet werden. Diese konkretisierten Bedarfe werden im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung.

 

6.3.  Die Verwaltung soll prüfen, welche weiteren Kapazitäten (z.B. Technische Zeichner*innen) für eine wesentliche Steigerung und Beschleunigungr Planung und Bau von Radverkehrsanlagen notwendig sind. Diese konkretisierten Bedarfe sollen in den Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht werden.

 

 

7.  K-012

Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf E-Mobilität, Optimierung Fahrzeugeinsatz

 

7.1  Es wird beschlossen, dass ab sofort grundsätzlich nur noch E-PKW zur reinen Personenbeförderungr den städtischen Fuhrpark und die 100%igen Tochtergesellschaften beschafft werden, in anderen Beteiligungen soll hierauf hingewirkt werden.

Im Nutzfahrzeugbereich ist der Fuhrparkleitung (ABK) eine technisch eindeutige Begründung abzugeben, wenn vom Grundsatz einer Elektrofahrzeug-Beschaffung abgewichen werden soll. Generell ist der energieeffizienteste Standard einzusetzen. Von diesem Grundsatz kann nur in begründeten Fällen abgewichen werden. Bei der zukünftigen Mittelanmeldung ist die Fuhrparkleitung im Rahmen der Haushaltsplanung mit einzubeziehen. Die Geschäftsanweisung Fahrzeuge wird in dieser Hinsicht präziser verfasst. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob für die Neuausrichtung des Fuhrparkes, die Anpassung der Geschäftsanweisung, die intensivere Markterkundung und die Umsetzung der Beschaffung von E-Fahrzeugen in der Fuhrparkverwaltung eine zusätzliche Stelle erforderlich ist. Das Prüfergebnis wird im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 berücksichtigt und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung.

 

7.2  Des Weiteren soll geprüft werden, ob und auf welchem Wege sich Fahrzeuge einsparen bzw. effizienter nutzen lassen. Insbesondere, indem Standzeiten durch die gemeinsame Fahrzeugnutzung durch unterschiedlicher Stellen und Ämter (sogenanntes „Pooling“) vermieden werden.

 

 

8.  K-016 

Nachhaltiges Beschaffungswesen

 

8.1.  Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, um die Umsetzung von ökologischen Kriterien sowohl im städtischen Beschaffungswesen als auch bei der Vergabe von Aufträgen zu stärken.

 

8.2.  Es wird beschlossen, dass insbesondere bei der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Geräte ab sofort die in der Vergaberechtsmodernisierungs-verordnung von 2016 für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Liefer- und Dienstleistungen genannten zwei Anforderungen angewendet werden: das höchste Leistungsniveau der Energieeffizienz, soweit vorhanden die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnung. Ergänzt durch die beste Energiebilanz bei der grauen Energie.

 

8.3 In die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung wird das Kriterium graue Energie aufgenommen. Zur Beurteilung der grauen Energie von Geräten werden ein Kriterienkatalog sowie eine regelmäßig aktualisierte Positivliste mit Angaben zu Herstellern und Gerätemodellen erstellt. Da solche Angaben und Positivlisten potentiell von Jedermann genutzt werden können, bewirbt die Stadt Kiel die Idee im Rahmen des Städtetages sowie gegenüber Bund und Ländern.

 

8.4  In die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung wird das Kriterium Reparierbarkeit von Geräten aufgenommen. Zur Beurteilung der Reparierbarkeit von Geräten werden ein Kriterienkatalog sowie eine regelmäßig aktualisierte Positivliste mit Angaben zu Herstellern und Gerätemodellen erstellt. Da solche Angaben und Positivlisten potentiell von Jedermann genutzt werden können, bewirbt die Stadt Kiel die Idee im Rahmen des Städtetages sowie gegenüber Bund und Ländern.

 

8.5  Die Verwaltung erarbeitet eine Vorlage, die es den Ratsfraktionen erlaubt die Kriterien „Nachhaltigkeit und Energieeffizienz“ bei der Beschaffung von Geräten als ein vom Rechnungsprüfungsamt Kiel anzuerkennendes Auswahlkriterium zu benennen. Diese wird der Ratsversammlung bis zum zweiten Quartal 2020 vorgelegt.

 

 

9.  M-001 

Vorhandene Infrastruktur instand halten Radwege schneller sanieren Radwegesanierungsoffensive

 

Es wird beschlossen, dass im Frühjahr 2020 eine Radwegsanierungsoffensive gestartet wird, in der alle 6 Monate im Bestand zusätzliche Radwegertüchtigungen durchgeführt werden.

Es wird beschlossen, die Sanierung der Radwege sofort deutlich zu beschleunigen und die dazu benötigten Kapazitäten kurzfristig signifikant zu erhöhen.

In der Regel ist für die Radwegesanierung ein spezieller Radwege-Asphaltfertiger im Einsatz. Dieser wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst für zwei bis drei Wochen verbindlich gebucht. In dieser Zeit werden dann die entsprechend ausgewählten und vorbereiteten Radwegeabschnitte mit einer neuen Oberfläche versehen. Zur Identifikation und Auswahl der Streckenabschnitte werden eine Kommunikationsplattform sowie ein Aufruf an die Ortsbeiräte gestartet, in dem die Bürger*innen die Möglichkeit erhalten, Radwege für diese Ad-hoc-Sanierungen vorzuschlagen.

 

 

10.  M-002 

Ausbau Fahrradinfrastruktur Anpassung der Haushaltsmittel

 

Neben den personellen Kapazitäten im Planungs- und Bauprozess (in Punkt 6) sollen auch die Haushaltsmittel für den Ausbau der Fahrradinfrastruktur stark erhöht werden. Es soll ein Konzept erarbeitet werden, wie der Mittelumsatz für die Radverkehrsinfrastruktur von aktuell etwa 17 € je Einwohner*in und Jahr in Kiel gesteigert werden kann und welche Maßnahmen des Ausbaus konkret vorgezogen werden können. Es wird als Zielmarke ein Mitteleinsatz um 30 € je Einwohner*in und Jahr angestrebt. Zur Erhöhung der Kapazitäten bei der Beantwortung von Anfragen aus Gremien und aus der Bürgerschaft soll zudem eine Unterstützung der Funktion des Radverkehrsbeauftragten durch eine zugeordnete Assistenz im Stellenplan für das Jahr 2020 vorgesehen werden. Dieser Bedarf soll in den Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht werden.

 

 

11.  M-013

Ruhender Verkehr

 

Es wird beschlossen, dass im Rahmen des Green City Plans eine Neubewertung und Neuordnung mit einer Erweiterung der Bewirtschaftung des Parkraums (Maßnahme I.a-8 aus Green City Plan) erfolgen soll. Im ersten Quartal 2020 ist zum Umsetzungsstand zu berichten. Begleitend sollen weitere Punkte des Maßnahmenblatt M-013 Ruhender Verkehr kurzfristig in Umsetzung gebracht werden.

 

 

12.  K-105

Verankerung von Klimaschutz in der Bauleitplanung und der Stadtentwicklung

 

Es wird beschlossen, dass für Baugebiete mit Planerfordernis nach § 1 (3) BauGB, die Klimaschutzziele durch, zum Beispiel, Neubauvorhaben betreffen und außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets liegen ein Energieversorgungskonzept zu erstellen ist. Dies erfolgt im Rahmen der Bauleitplanverfahren beziehungsweise bei größeren Gebietsentwicklungen im Rahmen der der Bauleitplanung vorlaufenden Planungsverfahren. Dieses Konzept umfasst die Prüfung von mindestens drei unterschiedlichen Versorgungsvarianten auf Basis regenerativer bzw. innovativer Technologien zur Deckung der zukünftigen Energiebedarfe. Neben einer Energie- und Klimabilanz, welche die entwickelten Varianten hinsichtlich der Energiebedarfe und CO2-Emissionen bewertet, muss auch eine ökonomische Bewertung der Versorgungsvarianten erfolgen.

 

Eine Versorgung ohne den Einsatz von regenerativen Energien kann nur in begründeten Einzelfällen erfolgen. Die Energieversorgungskonzepte werden von unabhängigen externen Gutachtern erarbeitet. Die Kosten für die Erstellung des jeweiligen Konzeptes ist bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach § 12 BauGB und auch bei sogenannten Angebotsbebauungsplänen nach § 30 (1) BauGB, die durch einen Vorhabenträger ausgelöst werden, durch den jeweiligen Vorhabenträger zu finanzieren. Aufgrund des daraus resultierenden hohen personellen Aufwands ist im Stellenplan 2020 anteilig dafür eine Stelle für die Koordinierung des Klimaschutzes bei Bau-, Stadtentwicklungs- und Quartiersprojekten vorgesehen (siehe Erläuterungen zur Verstetigung des Masterplan-Prozesses in der Begründung).

 

 

13.  K-108

Betriebliches Mobilitätsmanagement für den kommunalen Bereich

 

Es wird beschlossen, dass aufgrund der großen Einwirkungsmöglichkeiten im Mitarbeiterbereich der Landeshauptstadt Kiel ein zentrales Betriebliches Mobilitäts- und Elektromobilitätsmanagement wie im Green City Plan empfohlen beim Tiefbauamt eingerichtet wird. Angesichts einer täglichen Verkehrsleistung der Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt Kiel von 121.000 Kilometern soll mindestens eine Planstelle eingerichtet werden. Dieser Bedarf wird im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung. Im Rahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements sind ggf. auch die Vergabegrundsätze für durch die LHK unentgeltlich zur Verfügung gestellte Stellptze für dienstlich genutzte Fahrzeuge an Dienststandorten unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes zu prüfen.

Das Potential Emissionen durch sogenanntes „Pooling“ einzusparen wird eingehend geprüft und in einen konkreten Maßnahmenkatalog überführt. 

 

 

14.  K-110

Intensivierung kommunales Intracting und Kompensationsmodell

 

14.1.  Die Haushaltsmittel für das Innerstädtische Contracting (Intracting) sollen im Haushaltsjahr 2020 aufgestockt werden. Der investive Anteil des Intractings könnte einmalig um 750.000 € erhöht werden, um die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im eigenen Handlungsbereich weiter zu ermöglichen und auszubauen. Der Bedarf wird im Haushaltplan-Entwurf 2020 eingebracht und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über die Gesamtinvestitionsmaßnahmen.

 

14.2.  Es wird beschlossen, dass eine Energieeffizienzmaßnahme oder der Einsatz von energieeffizienten Technologien nur aus Kostengründen abgelehnt werden kann, wenn eine Finanzierung über das Intracting zuvor geprüft wurde und eine Finanzierung seitens des Umweltschutzamtes negativ beschieden wurde.

 

 

15.  K-111 

Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement für städtische und extern organisierte  Events

 

15.1.  Es wird beschlossen, dass die sich schon bei der Kieler Woche bewährten Maßnahmen (z.B. Mehrwegpfandsystem, bewachtes Fahrradparken, Verbot von Plastikstrohhalmen) nach einer Evaluation auf alle weiteren städtischen Events (z.B. Informations- oder Abendveranstaltungen, Ratsversammlungen) übertragen werden.

 

15.2.  Es wird beschlossen, dass die Auflagen für Events externer Veranstalter auf städtischen Flächen und in städtischen Räumen um diese Maßnahmen erweitert werden.

 

 

16.  K-112 

Reduzierung des Stromverbrauchs in Rechenzentren und Serverräumen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übersicht über alle Serverräume und Rechenzentren zu erstellen, die sich in Liegenschaften und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Kiel befinden. Die für den Betrieb der Serverräume zuständigen Einrichtungen sind verpflichtet, die Energieeffizienz der Serverräume und Rechenzentren mit einem Serverraum-Check nach dem Vorbild des vom Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel durchgeführten Pilotprojektes „Green-IT-Rechenzentren in der Kiel Region“ überprüfen zu lassen bzw. vorhandene Serverraum-Checks zu aktualisieren. Die im Serverraum-Check vorgeschlagenen rentierlichen Maßnahmen sind zeitnah umzusetzen. Wenn Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, ist dies zu begründen. Die Verwaltung wird beauftragt, über die durchgeführten Maßnahmen zu berichten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die positiven Haushaltsauswirkungen noch nicht konkret abschätzbar.

 

 

17.  K-123 

Auflagen bei Grundstücksverkäufen

 

Es wird beschlossen, dass beim Verkauf von städtischen Grundstücken, die nicht an die Kieler Fernwärme angeschlossen werden können, eine Versorgung aus regenerativen Energieerzeugungsanlagen vertraglich zu verankern oder über den B-Plan festzuschreiben zu prüfen ist. Das Umweltschutzamt wird bei Investorengesprächen eingebunden und steht Projektentwicklern und Investoren beratend zur Seite.

 

 

18.  K-128 

Prüfung von Freiflächen für die Nutzung zur Erzeugung erneuerbarer Energien

 

18.1  Es wird beschlossen, dass das Umweltschutzamt für die Suche von Frei Flächen, die sich kurzfristig für die Nutzung zur Erzeugung erneuerbarer Energien eignen, Gespräche mit Eigentümern bzw. -verwaltern potentieller Flächen, z. B. die Kieler Wirtschaftsförderung, der Seehafen Kiel, dem Tiefbauamt, Abteilung Stadtentwässerung, sowie potentiell aller Eigner geeigneter Dachflächen initiiert. Ebenerdige Freiflächen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zu erwägen.

 

18.2  Es wird beschlossen, dass sich die Stadt Kiel mit einer Informationskampagne an private Hausbesitzern, Genossenschaften und Eigentumsgemeinschaften wendet um gemeinsam mit den Kieler Stadtwerken für das Programm „Weil mein Dach mehr drauf hat“ zu werben.

 

 

19.  E-116 

Initiierung Energieverbund Kiel Region

 

19.1.  Es wird beschlossen, dass die Landeshauptstadt Kiel ab sofort in den Dialog mit dem Kieler Umland, der Kiel Region und dem Land Schleswig-Holstein tritt, um eine Abstimmung über die zukünftige Nutzung der vorhandenen regionalen Potentiale regenerativer Energieträger zu initiieren und einen Energieverbund Kiel Region aufzubauen.

 

19.2.  Angesichts der Bedeutung der Verfügbarkeit und des schnelleren Einsatzes regenerativer Energieträger bei der Wärmeversorgung und der Vielzahl an Teilmaßnamen sowie dem hohen zeitlichen Aufwand für die Einwerbung erforderlicher Fördermittel wird die Abteilung Klimaschutz des Umweltschutzamtes durch eine neue Planstelle verstärkt. Die kurzfristige Ausschreibung und Besetzung der Stelle kann im Rahmen der Stellenbewirtschaftung 2019 sichergestellt werden. Die Stelle wird im Haushalts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht und steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung.

 

 

20. Ü-102  Leuchtturmprojekte

 

20.1.  Es wird beschlossen, dass die Landeshauptstadt Kiel „Masterplan 100 % Klimaschutz“-Leuchtturmprojekte (95 % Treibhausgas-Reduktion und 50 % Endenergieeinsparung) initiiert und fördert. Die zur Durchführung von großen Leuchtturmprojekten benötigten investiven Mittel werden nach Identifikation der Projekte in separaten Beschlussvorlagen vorgelegt und in folgenden Haushaltsplan-Entwürfen aufgenommen.

 

 

20.2.  Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2020 wird ein Budget zur Unterstützung von Leuchtturmprojekten eingebracht. Das Budget wird zur Deckelung Deckung von zusätzlichen Kosten genutzt, die zu einer Erreichung des Leuchtturmstatus von Projekten führen.

 

20.3. Es wird beschlossen, dass die Landeshauptstadt Kiel eine Leistungsschau 100 % Klimaschutz in Kiel durchführt. Die Planungen sollen eine Leistungsschau im Jahr 2022 als Durchführungszeitpunkt berücksichtigen. Für die Leistungsschau wird ein externes Veranstaltungs- und Finanzierungskonzept beauftragt. Die finanziellen Mittel für das Konzept werden derzeitig geprüft und im Haushaltsplan-Entwurf 2020 eingebracht. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

20.4.  Für die Präsentation von Masterplan-Leuchtturmprojekten beispielsweise im Rahmen von Leistungsschauen, die Koordination der Leuchtturmprojekte so-wie die Einwerbung weiterer Fördermittel und Sponsoren wird die Abteilung Klimaschutz des Umweltschutzamtes durch eine neue Planstelle verstärkt. Die kurzfristige Ausschreibung und Besetzung der Stelle kann im Rahmen der Stellenbewirtschaftung 2019 sichergestellt werden. Die Stelle wird im Haus-halts- und Stellenplan-Entwurf 2020 eingebracht und steht unter dem Vorbe-halt der Beschlussfassung.

 

 

21.  Ü-103 

Ausweitung Klimaschutzfonds

 

Mit den Mitteln des Kieler Klimaschutzfonds sollen zwei Klimaschutzkampagnen durchgeführt werden.

 

21.1.  Private Haushalte sollen im Rahmen einer Stromsparkampagne einen Zuschuss zum Austausch alter Kühl- und Gefriergeräte gegen neue mit der höchsten Energieeffizienzklasse erhalten, wenn der Austausch auf der Grundlage einer Stromverbrauchsmessung von einem Energieberater vorgeschlagen wurde. Das Programm soll vorerst auf eine Förderung von 100 Haushalten ausgerichtet und auf eine maximale Förderung von 300,00 € pro Haushalt begrenzt sein und richtet sich ausschließlich an Haushalte mit geringem Einkommen.  Die Ergebnisse sind auszuwerten. Der Bedarf von 30.000 € wird im Haushaltsplan-Entwurf 2020 eingebracht. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

21.2.  Hausbesitzer*innen oder Wohnungseigentümer*innen bei denen eine Dämmung der Außenfassade aus Gründen des Denkmalschutzes oder aus gestalterischen Gründen nicht in Frage kommt, sollen im Rahmen einer Sanierungskampagne mit einem kombinierten Beratungs- und Zuschussprogramm bei der Umsetzung einer Innendämmung unterstützt werden. Das Programm soll vorerst auf eine Förderung von 10 Wohneinheiten ausgerichtet und auf eine maximale Förderung von 6.000,00 € pro Haushalt begrenzt sein und sich an solche Eigentümer wenden, für die eine Finanzierung ohne Förderung eine besondere Härte darstellt. Die Ergebnisse sind auszuwerten. Der Bedarf von 60.000 € wird im Haushaltsplan-Entwurfs 2020 eingebracht. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

 

22.  Ü-107 

Energetische Quartierskonzepte

 

Die Instrumente der „Energetischen Stadtentwicklung“ (KfW-Programm 432) sollen noch intensiver genutzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Strategie zu entwickeln, wie diese Instrumente unter Berücksichtigung weiterer gesamtstädtischer Belange der Kieler Stadtentwicklung, wie Nachverdichtung, Barrierefreiheit, Grünkonzepte, Kinder- und Jugendbelange zur Umsetzung gesamtstädtischer Entwicklungsstrategien wie z.B. Klimaschutzstadt Kiel, Modellregion Elektromobilität, Nachverdichtung auf Grundlage des Wohnbauflächenatlas auf der Quartiersebene genutzt werden und dafür geeignete Quartiere identifiziert werden können. Dazu werden die im Masterplan 100 % Klimaschutz definierten 12 Erfolgsfaktoren und Kriterien zur Auswahl von geeigneten Quartieren noch einmal überprüft und die angewandten internen und externen Prozesse gemeinsam mit den beteiligten Ämtern und externen Akteuren evaluiert. Aufgrund des bereits heute vorhandenen hohen Arbeitsaufwandes bei der Betreuung der aktuell sieben Quartiere und dem hohen personellen Abstimmungsaufwands einer strategischen Herangehensweise ist im Stellenplan 2020 anteilig dafür die Stelle für die Koordinierung des Klimaschutzes bei Bau-, Stadtentwicklungs- und Quartiersprojekten vorgesehen (siehe Erläuterungen zur Verstetigung des Masterplan-Prozesses in der Begründung; der Stellenbedarf wird im aktuellen Stellenplanverfahren 2020 geprüft und im Rahmen der Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt).

 

 

23.  Weiterentwicklung der Kommunikationsmaßnahmen

 

23.1.  Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende, sich an die breite Bevölkerung und Unternehmen richtende Informationskampagne durchzuführen. Der Bedarf von 200.000 € zur Umsetzung der Informationskampagne wird im Haushaltsplan-Entwurf 2020 eingebracht. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

23.2.  Wie in der Geschäftlichen Mitteilung zum Climate Emergency (Drs. 0600/2019) bereits angekündigt, organisiert die Verwaltung eine breit angelegte, öffentliche Klimaschutzwerkstatt noch in diesem Jahr. Die Planungen konnten inzwischen konkretisiert werden. Vom 20. - 22. September 2019 wird eine Klimaschutzwerkstatt unter dem Titel „Kiel packt an!“ mit den Kooperationspartnern NDR, correctiv, Bürgerinitiative Klimanotstand, Fridays for Future, klik 2030 der CAU unter Mitarbeit des Masterplan-Gremiums und des Master-plan 100% Klimaschutz-Teams des Umweltschutzamtes veranstaltet. Geplant ist am Freitagabend ein Public Viewing der NDR-Reportage zur Klimakrise im Norden Deutschlands. Am Samstag sind Workshops mit Experten aus dem Bundesgebiet sowie insbesondere auch aus Kiel geplant. Zum Abschluss der Werkstatt findet am Sonntag ein Klima Camp im Erlebnisraum Kiellinie statt. Zielgruppe der dreitägigen Veranstaltung sind alle Kieler*innen, Experten, die Wirtschaft, die Wissenschaft, Verbände und Initiativen. Ziel des Klimawochen-endes ist es, konkrete Maßnahmen aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz festzulegen, die von einer breiten Öffentlichkeit getragen und gemeinsam um-gesetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, im weiteren Verlauf Klimaschutzwerkstätten in den Stadtteilen zu initiieren. Für die Durchführung der stadtweiten Klima-schutzwerkstatt sind ca. 25.000 € im Haushalt 2019 eingeplant. Der Bedarf für die Initiierung späterer stadtteilbezogenen Werkstätten von 50.000 € wird im Haushaltsplan-Entwurf 2020 eingebracht. Die Durchführung der stadtteilbezogenen Werkstätten erfolgt vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses 2020.

 

23.3.  Im Jahr 2020 soll ein Kongress zum kommunalen Klimaschutz in Kiel stattfinden. Der Bedarf für die externe Konzeption und Durchführung von 50.000 € wird im Haushaltsplan-Entwurfs 2020 eingebracht. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt

 

 

24.  H-014

Klimafreundliche Ernährung

 

Es wird beschlossen, das Angebot der Kantinen und Mensen in Schulen, Ämtern und Behörden klimafreundlicher zu gestalten. Insbesondere wird angestrebt, das „Kopenhagener Modell“, wonach 90 Prozent der angebotenen Speisen aus ökologischer Landwirtschaft überwiegend regionaler Herkunft stammen, auf die Landeshauptstadt Kiel zu übertragen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

4.1. 

c) Einige Solarzellen enthalten Schadstoffe wie Cadmium oder Blei, die in die Umwelt ausgewaschen werden können und/oder den Recyclingprozess erschweren [1].

 

[1] welt.de, Studie warnt vor Umweltrisiken durch Solarmodule, 13.05.2018, https://www.welt.de/wirtschaft/article176294243/Studie-Umweltrisiken-durch-Schadstoffe-in-Solarmodulen.html

 

5.1

In den letzten Jahren hat es immer wieder Änderungen bei der Wahl der effizientesten Beleuchtungsmittel gegeben. So wurden zunächst Halogen-, dann Energiespar- und inzwischen LED-Lampen als beste Alternative zu klassischen Glühlampen propagiert. Mit Blick auf zukünftige Entwicklungen schlagen wir daher vor, eine Technologie neutrale Formulierung zu wählen.

 

5.4

Als „graue Energie wird jene Energie bezeichnet, die für Herstellung, Transport, Lagerung und Entsorgung eines Produktes benötigt wird. Ihr Anteil an den Gesamtemissionen kann (je nach Produkt) erheblich sein und bei Produkten mit hohem Herstellungsaufwand und geringer/kurzzeitiger Verwendung sogar oberhalb jener Emissionen liegen, die durch den Gebrauch des Produktes entstehen. Eine realistische Beurteilung der Gesamtemissionen ist daher nur unter Berücksichtigung der grauen Energie gegeben. 

 

6.3

Es soll deutlich werden, dass Kiel beim Ausbau der Radwege erkennbar schneller werden möchte.

 

7.1

Es ergibt Sinn, die Beschaffung von E-Fahrzeuge überall dort zu forcieren, wo die Stadt direkten Einfluss darauf hat.bernommen aus dem Alternativantrag der CDU, Drs. 0909/2019)

 

7.2

Die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen kann dazu führen, dass insgesamt weniger Fahrzeuge benötigt werden. Es spart zudem Kosten und senkt den Energieverbrauch sowie damit einhergehende Emissionen.

 

8.2

Siehe Begründung 5.4.

 

8.3 und 8.4

Mit zunehmender Lebensdauer eines Produktes sinken der Anteil der Emissionen aus der grauen Energie und der Ressourcenverbrauch. Relativ zum Gesamtenergieverbrauch ist ein Produkt (in der Regel) also umso nachhaltiger, je länger es im Einsatz ist. Produkte die sich leicht reparieren lassen sind daher per se nachhaltiger als solche, die aufgrund zu aufwendiger Reparaturen häufiger ausgetauscht werden. Da der Energieaufwand einer Reparatur deutlich unterhalb dem des Recycling liegt, stellt die Reparierbarkeit von Produkten (neben dem Energieverbrauch durch Verwendung der Produkte) das gewichtigste Kriterium für Nachhaltigkeit dar.

 

Eine Berücksichtigung der grauen Energie sowie der Reparierbarkeit ist ad hoc kaum möglich, da Hersteller (im Gegensatz zum Energieverbrauch z. B. elektrischer Geräte) nur in Ausnahmefällen Angaben dazu machen. Um die Berücksichtigung dieser Kriterien ohne großen Rechercheaufwand zu ermöglichen wird ein Katalog benötigt, in dem alle relevanten Informationen schnell eingesehen werden können. Hinsichtlich der Reparierbarkeit bietet iFixit.com Reparierbarkeits-Indizes [2]r unterschiedliche Produkte an.

 

Je mehr Ämter und Behörden sich an der Zusammenstellung eines Index zu grauer Energie sowie Reparierbarkeit beteiligen, desto geringer wird der Aufwand für den Einzelnen. Als Initiator eines solchen Index aufzutreten kann auch positiv für das Stadtmarketing Kiels als Klimaschutzstadt genutzt werden.

 

[2] Beispiel Reparierbarkeits-Index für Tablet Computer: https://de.ifixit.com/tablet-repairability

 

8.5. 

Bislang können die Ratsfraktionen das Kriterium Nachhaltigkeit bei der Beschaffung nicht geltend machen. Laut Rechnungsprüfungsamt Kiel wäre dies möglich, sobald die Ratsversammlung dazu eine offizielle Beschlussfassung dazu verabschiedet.

 

9.

Die Radwege sollen fortlaufend und nach Bedarf saniert werden, wobei die Sanierungsarbeiten generell ausgeweitet und beschleunigt werden. Dabei von einer „deutlichen Beschleunigung“ zu sprechen stellt klar, dass es schneller gehen soll als bisher. Der Begriff „Radwegsanierungsoffensive“ ist hingegen interpretierbar(er) und soll daher entfallen.

 

13.

Siehe 7.2

 

17.

Eine Prüfung lässt die Möglichkeit der Umgehung. In Zeiten des Klimawandels wäre es nicht zeitgemäß, nicht auf regenerative Energieerzeugung zu setzen. Erneuerbare Energien sind auch dezentral einsetzbar. Die Festschreibung regenerativer Energien ist daher in jedem Fall fest zu verankern.

 

18.1

Dachflächen bieten ein bislang nur unzureichend genutztes Potential. Ihr Vorteil liegt auch darin, dass die Flächen bereits versiegelt sind und durch ihre Nutzung keine weiteren Flächen bebaut werden. Da der Raum in der Stadt Kiel eine knappe, nicht vermehrbare Ressource darstellt, die einer zunehmenden Nutzungskonkurrenz unterliegt, wird bevorzugt nach geeigneten Dachflächen gesucht.

 

18.2 

Der private Sektor soll verstärkt aktiviert werden, indem auf bestehende Programme zur Nutzung privater Dachflächen hingewiesen wird.

 

 

20.2

Deckung“ erscheint uns hier schlüssiger als „Deckelung“.

 

21.1

Angesichts begrenzter Mittel erscheint es sinnvoll solche Haushalte zu unterstützen, die die Anschaffung energiesparender Neugeräte mangels Kaufkraft hinauszögern und besonders lange völlig veraltete Geräte im Einsatz haben.

 

21.2

Angesicht der äerst begrenzten Mittel erscheint es sinnvoll, solche Haushalte zu unterstützen, die eine Sanierung ihres Hauses aus eigener Kraft nicht finanzieren können. Alles andere wäre der Öffentlichkeit nicht vermittelbar.

 

24.

Laut IPPC ist die Landwirtschaft für nahezu 1/5 der weltweiten Klimagasemissionen verantwortlich. Angesichts der Bedeutung für das Weltklima sollten die Themen Landwirtschaft und Ernährung daher auch in Kiel unmittelbar in Angriff genommen werden.

Laut Masterplan 100 % Klimaschutz der Stadt Kiel soll dies insbesondere über die rderung regionaler Absatzmärkte, die Schaffung von Vorbildern, Information und Bildung und durch Programme wie einer Aktion Klimateller“ erreicht werden.

 

Kenneth Højgaard, Direktor des Foodhouse Copenhagen, hat im April 2019 auf Einladung des Ernährungsrates Kiel das von der ehemaligen Kopenhagener Oberbürgermeister Ritt Bjerregaard initiierte Programm 100% Bio vorgestellt [3]. Demnach ist es gelungen, einen Großteil der Kantinen in Kopenhagen auf 90 Prozent Biolebensmittel aus überwiegend regionaler Erzeugung umzustellen. Als Großabnehmer hat die Stadt Kopenhagen mit ihrem Programm dafür gesorgt, dass regionale Versorger auf Biolandbau umgestellt haben. Von dieser konkreten Maßnahme kann Kiel lernen.

 

Dass Biolebensmittel weniger Treibhausgasemissionen erzeugen als konventionelle wird im Masterplan 100 % Klimaschutz auf Seite 192 (Tabelle 6-24) anschaulich dargestellt.

 

[3] Hundert % Bio Was kann Kiel von der Arbeit des Madhus in Kopenhagen lernen? https://www.ernaehrungsrat-kiel.de/neues/bio-in-kopenhagen

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

Sep 26, 2019 - Bauausschuss - abgelehnt