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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0937/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Satzung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst der Landeshauptstadt Kiel (Benutzungsentgeltsatzung) vom 21.10.2010 in der Fassung der 5. Nachtragssatzung vom 19.06.2017 wird mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben.

 

Gleichzeitig wird die beigefügte Vereinbarung über öffentlich-rechtliche Benutzungsentgelter den Rettungsdienst in der Landeshauptstadt Kiel gemäß § 7 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes (SHRDG) vom 28.03.2017 mit Wirkung vom 01.01.2020 beschlossen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Nach bisheriger Rechtslage gab es im Rettungsdienstgesetz keine ausdrückliche Aussage zum Rechtsverhältnis zwischen Rettungsdienstträger und den Benutzerinnen und Benutzern des öffentlichen Rettungsdienstes, so dass durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren mit Schreiben von 17.09.2003 eine sogenannte „Rumpfsatzung“ empfohlen wurde, um die Benutzungsentgelte rechtssicher erheben zu können. Für Kiel wurde diese Satzung am 21.10.2010 beschlossen, die Entgelte wurden regelmäßig durch Nachtragssatzungen angepasst.

 

Mit dem Inkrafttreten des neuen Rettungsdienstgesetzes zum 25.05.2017 hat sich die Rechtslage für das Erheben von Entgelten im Rettungsdienst geändert. In § 3 Abs. 4 SHRDG wird nunmehr geregelt, dass bei Inanspruchnahme des Rettungsdienstes ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis zwischen dem Rettungsdienstträger, dem Luftrettungsträger und der Benutzerin oder dem Benutzer entsteht. Damit ist für die Erhebung der Entgelte keine weitere Rechtsgrundlage in Form einer Satzung mehr erforderlich, dies wird auch vom Ministerium r Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren so vertreten (s. Anlage, Schreiben vom 22.12.2017).

 

Die bisherige Satzung ist somit aufzuheben. An die Stelle der Satzung tritt nunmehr eine Vereinbarung über öffentlich-rechtliche Benutzungsentgelte, die Geltungsbereich, Höhe, Fälligkeit und Gültigkeit regelt. Diese Vereinbarung wird der Ratsversammlung ab sofort bei jeder Entgeltveränderung zum Beschluss vorgelegt. Die Vereinbarung ist in der beigefügten Form mit den Kostenträgern abgestimmt und wird nach vollständiger Unterzeichnung zum 01.01.2020 in Kraft treten.

 

Der öffentliche Rettungsdienst in Kiel wird nach wie vor über die Kostenträger (Landesverbände der Krankenkassen, Ersatzkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) finanziert, die Entgelte werden weiterhin nach dem Prinzip der Kostendeckung berechnet, so dass sich keine Mindereinnahmen ergeben.

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

 

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 5, 2019 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 21, 2019 - Ratsversammlung - geändert beschlossen